Unfall beim Spurwechsel / ein sehr interessantes Urteil

Mercedes

Anscheinsbeweis bei Unfall nach Fahrspurwechsel auf der Autobahn
22.02.2016

Der Anscheinsbeweis, dass der auf die linke Fahrspur Wechselnde die nach § 7 Abs. 5 S. 1 StVO gebotene Sorgfalt nicht beachtet hat, die ihm abverlangt, einen Fahrstreifen nur zu wechseln, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, greift vorliegend ein.
Zu Lasten des Fahrspurwechslers wirkt der Anscheinsbeweis, der für ein ihn treffendes Verschulden beim Wechseln auf die linke Spur der Autobahn spricht. Hier steht fest, dass der de Spurwechsel vollzogen wurde, als die Fahrerin des gegnerischen Fahrzeugs sich mit hoher, im Unfallbereich aber nicht eingeschränkter Geschwindigkeit bereits so dicht schräg hinter dem Fahrzeug des Spurwechslers befand, dass ihr eine Reaktion auf den Spurwechsel mit der Folge der Vermeidung einer Kollision nicht möglich war. Nach überzeugenden und glaubhaften Zeugenaussagen steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Fahrspurwechsel unmittelbar vor dem Anstoß erfolgte und sich dies auch unfallursächlich auswirkte. Dies stimmt mit der Bewertung im polizeilichen Verkehrsunfallbericht überein, dass Fahrspurwechsler beim Wechseln auf die linke Fahrspur den bereits links befindlichen Beteiligten übersehen und diesen seitlich touchiert habe. Aus der glaubhaften Zeugenaussage ergibt sich weiter, dass dem aus § 7 Abs. 5 S. 2 StVO folgenden Gebot, jeden Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und deutlich anzukündigen und dabei den Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen, nicht entsprochen wurde.
Der Umstand, dass die Fahrerin des von hinten nahenden Fahrzeugs sich mit hoher Geschwindigkeit von 160 bis 180 km/h der späteren Unfallstelle näherte, sie mithin die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritt, gereicht ihr weder zum Mitverschulden, noch lässt sich daraus eine hier ins Gewicht fallende erhöhte Betriebsgefahr ableiten, die dazu führte, ihr eine Mitverursachungsquote anzulasten. Das Gericht vermag hier nicht festzustellen, dass sich diese hohe Geschwindigkeit beim Zustandekommen oder der Höhe des eingetretenen Schadens ausgewirkt hat. Der Spurwechsel vollzog sich vielmehr in einem so kurzen Abstand zum herannahenden Fahrzeug, noch dazu ohne vorherige Ankündigung durch Fahrtrichtungsanzeiger und ohne dass ein Grund für den Spurwechsel erkennbar war, dass die Kollision maßgeblich auf die Versäumnisse des Spurwechslers zurückzuführen ist, ohne dass sich die hohe Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs dabei ausgewirkt hätte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Fahrerin nach ihren glaubhaften Bekundungen durch Einleitung eines Bremsmanövers und aufgrund Sicherheitstrainings geschultem festen Griff am Lenkrad schadensmindernd reagierte.
LG Kiel, Urteil vom 19.08.2015, Az. 13 O 130/15

Beste Antwort im Thema

Anscheinsbeweis bei Unfall nach Fahrspurwechsel auf der Autobahn
22.02.2016

Der Anscheinsbeweis, dass der auf die linke Fahrspur Wechselnde die nach § 7 Abs. 5 S. 1 StVO gebotene Sorgfalt nicht beachtet hat, die ihm abverlangt, einen Fahrstreifen nur zu wechseln, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, greift vorliegend ein.
Zu Lasten des Fahrspurwechslers wirkt der Anscheinsbeweis, der für ein ihn treffendes Verschulden beim Wechseln auf die linke Spur der Autobahn spricht. Hier steht fest, dass der de Spurwechsel vollzogen wurde, als die Fahrerin des gegnerischen Fahrzeugs sich mit hoher, im Unfallbereich aber nicht eingeschränkter Geschwindigkeit bereits so dicht schräg hinter dem Fahrzeug des Spurwechslers befand, dass ihr eine Reaktion auf den Spurwechsel mit der Folge der Vermeidung einer Kollision nicht möglich war. Nach überzeugenden und glaubhaften Zeugenaussagen steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Fahrspurwechsel unmittelbar vor dem Anstoß erfolgte und sich dies auch unfallursächlich auswirkte. Dies stimmt mit der Bewertung im polizeilichen Verkehrsunfallbericht überein, dass Fahrspurwechsler beim Wechseln auf die linke Fahrspur den bereits links befindlichen Beteiligten übersehen und diesen seitlich touchiert habe. Aus der glaubhaften Zeugenaussage ergibt sich weiter, dass dem aus § 7 Abs. 5 S. 2 StVO folgenden Gebot, jeden Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und deutlich anzukündigen und dabei den Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen, nicht entsprochen wurde.
Der Umstand, dass die Fahrerin des von hinten nahenden Fahrzeugs sich mit hoher Geschwindigkeit von 160 bis 180 km/h der späteren Unfallstelle näherte, sie mithin die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritt, gereicht ihr weder zum Mitverschulden, noch lässt sich daraus eine hier ins Gewicht fallende erhöhte Betriebsgefahr ableiten, die dazu führte, ihr eine Mitverursachungsquote anzulasten. Das Gericht vermag hier nicht festzustellen, dass sich diese hohe Geschwindigkeit beim Zustandekommen oder der Höhe des eingetretenen Schadens ausgewirkt hat. Der Spurwechsel vollzog sich vielmehr in einem so kurzen Abstand zum herannahenden Fahrzeug, noch dazu ohne vorherige Ankündigung durch Fahrtrichtungsanzeiger und ohne dass ein Grund für den Spurwechsel erkennbar war, dass die Kollision maßgeblich auf die Versäumnisse des Spurwechslers zurückzuführen ist, ohne dass sich die hohe Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs dabei ausgewirkt hätte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Fahrerin nach ihren glaubhaften Bekundungen durch Einleitung eines Bremsmanövers und aufgrund Sicherheitstrainings geschultem festen Griff am Lenkrad schadensmindernd reagierte.
LG Kiel, Urteil vom 19.08.2015, Az. 13 O 130/15

19 weitere Antworten
19 Antworten

Die sich häufenden psychischen Erkrankungen haben lt. Krankenvers. -Bericht auch mit der Ärzte-/Psychologendichte in Ballungszentren zu tun.Lt. diesem Bericht hat 2014 der ø Deutsche 18,5mal einen Arzt besucht, das ist fast doppelt so häufig wie der ø der EU-Bürger. Erheblicher Unterschied zeigt sich noch in den Städten zur Landbevölkerung. Ärztlicherseits wird auch auf die Lebensführung einschl. den Urlaubsgewohnheiten sowie berufl. Fehlentscheidungen hingewiesen. Natürlich spielt Sorge um den Arbeitsplatz sowie übersteigerte Motivation durch den Arbeitgeber ein große Rolle. Dabei darf nicht vergessen werden , dass frühere Generationen 48, 42,40 Std./Woche mit 14 Urlaubstagen ,unzureichender Ernährung , geringer Ärztedichte, selten mit Auto, Kohleheizung in den "Nachkriegsjahren" rel. wenig gejammert haben.Die meisten Mütter waren alleinerziehend und berufstätig, die Kinder Halbwaisen. Klassengrössen mit 50 Schülern und teilw. Schichtunterricht war die Regel.
Heute, im Zeitalter der Automation mit zahllosen Hilfen scheint die allgem. Unzufriedenheit im wohlhabensten Land der EU das Gesellschaftsproblem zu sein.Vielfach richtet sich Neid , Hass und Ablehnung auf die noch ärmeren Menschen.

Früher hat man sich auf die Strasse und das Lenkrad konzentriert.-
Heute passieren Unfälle wegen SMS - und sonstigen elektr. Ablenkungen.
Hier muss endlich mit Höchstdtrafen ( Handyentzug ...5000,- Euro Strafe..) Einhalt geboten werden.
...Heute kam bei uns ein Unfallbericht:.....aus unerklärlichen Gründen auf die Gegenfahrbahn....
ich könnte Wetten....
sedi16

Das kommt hinzu, richtig.

Manche fahren wie die Besoffenen. Überholt man, sieht man, wie die Fahrer/innen am Navi rumfummeln, am Smartphone rumdaddeln, ihr Headsetkabel einstöpseln wollen, in ihr Diktiergerät reinlabern, usw. Der Blick ist überall, nur nicht auf der Straße. Fällt mir -gefühlt- immer mehr auf, gerade bei jüngeren Fahrern/innen.

Die Ablenkungsfaktoren sind heute viel zahlreicher als noch in den 80er Jahren, da stellte man allenfalls mal den Radiosender ein.

Das, gepaart mit der insgesamt nachlässiger gewordenen Fahrweise birgt viel Unfallpotential. Und in den Unfallmeldungen heißts dann "... aus bislang ungeklärter Ursache ..." Den Rest erfährt der Leser/ Zuhörer ja nicht mehr - das ist allenfalls Gegenstand der polizeilichen Vernehmung oder einer Gerichtsverhandlung.

Meiner Mutter ist vor ein paar Jahren, als sie an der innerstädtischen Ampel bei 'Rot' wartete, von hinten eine junge Dame ungebremst ins Auto reingeknallt. Ergab zweimal Totalschaden, beide kamen ins Krankenhaus. Die Polizei hat das Handy der Dame noch am Unfallort sichergestellt - es lag im Fußraum, die SMS war halb fertig geschrieben.

Ok, jetzt driften wir hier aber arg ab von Auto- zu gesellschaftlichen Fragen. Huh, ein weites Feld. 😛 Was den Unfallverursacher angeht hat die Person glaube ich einfach nur gepennt oder war abgelenkt durch was auch immer. Das aber jemand so naiv sein kann auf der Autobahn beim Spurwechsel eine SMS/WhatsApp zu schreiben dass kann ich mir dann doch nicht vorstellen.

Ellenbogenmentalität: Ja sicher ... ein Merkmal unserer Gesellschaft heutzutage. Die "ich-zuerst-und-dann-lange-nichts" Mentalität kann man ja überall beobachten - man braucht ja nur mal zu beobachten wie schnell heute Leute "austicken" wenn schon das geringste nicht i.O. ist. Agressivität überall (wo das herkommt darüber lassen sich sicher viele Doktorarbeiten schreiben) und natürlich spiegelt sich das auf der Strasse im Auto genau so wieder!!

Ähnliche Themen

@sedi16,
Handyentzug ????? dann lieber 4 Punkte, Geldstrafe, Knast, oder Prügelstrafe oder alles zusammen. Aber Handyentzug, ein unmenschlicher Vorschlag.

Deine Antwort
Ähnliche Themen