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Unfall beim Einparken unter Ehepartnern - verschiedene Versicherungen

Themenstarteram 10. Juni 2018 um 2:23

Hallo zusammen,

da ich nach der Suche im Internet auf widersprüchliche Aussagen getroffen bin, möchte ich meine Frage nun mal hier stellen.

Die Bitte:

Bitte nur antworten, wer die Antwort definitiv kennt, weil er/sie bspw. vom Fach sind. "Ich denke.., ich habe mal gehört.." habe ich schon zu genüge gelesen:/

Meine Frau ist beim Einparken mit ihrem Auto (auf sie versichert) gegen meines gefahren (auf mich versichert).

Es handelt sich um verschiedene Versicherungen!

Der Vorfall ereignete sich im Bereich der StVO, bei uns zu Hause vor der Tür. Ihr Auto ist leider nicht das Übersichtlichste und sie hat beim Rangieren mein Auto beschädigt.

Kann sie diesen Schaden bei ihrer Versicherung geltend machen oder ist mit Stress zu rechnen?

Wir haben beide denselben Nachnamen und dieselbe Anschrift.

Sie hat Gott sei Dank einen "Freibums" pro Jahr, weshalb ich überhaupt darüber nachdenke, den Schaden über ihre Versicherung abwickeln zu lassen, da sie wenigstens nicht ihren SF-Rabatt verlieren würde.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2018 um 11:37:39 Uhr:

@Edition82

Lebt Ihr im gesetzlichen Güterstand oder habt Ihr eine abweichende Regelung getroffen?

...fragst du wegen dem "Freibums" ...? :D :p :D

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wie geschrieben, bei uns ist das ein normaler Haftpflichtschaden. Gütergemeinschaft hat da nichts mit zu tun. Versicherungsnehmereigenschaft ist maßgebend.

Auch der Freibums bleibt dir bei vielen Gesellschaften beim Wechsel erhalten. Es gibt sehr viele die auf den Rabatt Schutz eingehen, wenn dieser dort auch Vertragsbestandteil ist. Im Hintergrund läuft dann der bestätigte SFR nach GDV weiter.

Themenstarteram 10. Juni 2018 um 21:42

Also würdest du sagen, dass man in dieser Konstellation auch einen Schaden, der "bloß" ca. 1.000,- Euro beträgt, getrost über ihre Haftpflicht regulieren lassen könnte?

Entscheidend für diese Fragestellung ist, ob der Versicherungsnehmer Eigentümer der beschädgten Sache ist und ob sich die Regulierung über die Versicherung am Ende auch rechnet.

Eigentümer des beschädigten Autos bist Du. Deine Frau ist als Schädigerin die VN und nicht zugleich (Mit)Eigentümerin des beschädigten Autos. Also geht das. Bleibt nur die Frage, ob sich das auch rechnet.

Zitat:

@Edition82 schrieb am 10. Juni 2018 um 23:42:27 Uhr:

Also würdest du sagen, dass man in dieser Konstellation auch einen Schaden, der "bloß" ca. 1.000,- Euro beträgt, getrost über ihre Haftpflicht regulieren lassen könnte?

rein finanziell rechnet es sich.

Dem Gegenüber steht natürlich, dass bei einem Wechsel der SFR nicht bei allen Gesellschaften, wie bestanden, eingestuft wird.

Ausserdem wäre der Freibums auf dem Vertrag deiner Frau verbraucht.

Du kannst zwar den Schaden 6 Monate nach Schaden zurückkaufen, aber wir sind ja noch nicht im Dezember. Wenn sich jetzt noch rausstellt, dass deine Frau einen Fahrleistungsverstoss hat, der durch den Schaden entdeckt wird, dann wäre eine Neuberechnung des Vertrages und das dann oft rückwirkend zum 01.01. notwendig.

Ich kann also nicht sagen ob es sich lohnt.

Sind halt Restrisiken vorhanden.

Wechselt deine Frau öfter die KFZ Versicherung?

Wie hoch ist das Risiko das ein zweiter Schaden kommt?

Passen die Vertragsbestandteile?

Gut zusammengefasst!

1x Danke

@TE: ....bei Allem was du tust. ..bedenke das Ende :o

Schonmal bei Smartrepair nachgefragt? ?

Themenstarteram 15. Juni 2018 um 22:53

Hallo,

sorry, ich sollte mal die Benachrichtigungen bei neuen Antworten wieder einschalten:)

Meine Frau ist Eigentümerin ihres Fahrzeugs, ich bin Eigentümer meines Fahrzeugs.

Sie wechselt nicht wirklich oft die Versicherung. Sie hat jedoch "ihren eigenen Fahrstil", weshalb ein weiterer Haftpflichtschaden nicht ausgeschlossen ist - aber bei wem ist das schon der Fall? Bei ihr isses meinetwegen etwas wahrscheinlicher als bei einem stets umsichtigen Fahrer ;)

Einen Fahrleistungsverstoß hätte sie nicht begangen.

Smart-Repair habe ich noch nicht angefragt. Meine Stoßstange hat aber diverse kleine Macken, was Smart-Repair etwas schwierig gestalten würde.

Vorschäden? ? :o

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Juni 2018 um 06:44:58 Uhr:

Vorschäden? ? :o

Na da haben wir doch gerade den selben Gedanken gehabt Manfred ;)

...und das am Heiligen Sonntag ....in der Früh :o :eek: :D :D :p

Themenstarteram 17. Juni 2018 um 22:53

Naja, das kommt auf die Definition von 'Vorschäden' an:

Wenn das bedeutet, dass die Stoßstange hier und da mal einen Steinschlag hat - dann ja.

Ist das jetzt irgendwie schlimm??

Zitat:

@Edition82 schrieb am 18. Juni 2018 um 00:53:12 Uhr:

Naja, das kommt auf die Definition von 'Vorschäden' an:

Wenn das bedeutet, dass die Stoßstange hier und da mal einen Steinschlag hat - dann ja.

Ist das jetzt irgendwie schlimm??

Hier und da ein Steinschlag ist normale Abnutzung.

Hörte sich anders an. Guten Morgen :cool:

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 7:25

Moin!

Ok, und wenn es nun über "normale Abnutzung" hinaus gehen würde, weil bspw an der Unterseite des Stoßfängers Kratzer sind, weil der Vorbesitzter damit mal auf einem Bordstein hängen geblieben ist? Wenn mir dafür was in Abzug gebracht wird, ist das ja okay. Ich will ja nicht ihre Versicherung über den Löffel ziehen, sondern nur wieder ungefähr den Zustand haben, den die Stoßstange vorher hatte. Sieht jetzt halt einfach sch**ße aus.

Hol Dir bei einer Lackierei einen Kostenvoranschlag als Selbstzahler ein, reiche den bei der HP ein und bitte um Bestätigung der Kostenübernahme. Bei 300,-/500,- € wird häufig durchgewunken.

...schriftliche Bestätigung der Kosten-Übernahme ...!!

Aus gegebenem Anlass :D

https://www.motor-talk.de/.../...ersicherung-zahlt-nicht-t6373514.html

Themenstarteram 19. Juni 2018 um 23:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juni 2018 um 09:31:12 Uhr:

Hol Dir bei einer Lackierei einen Kostenvoranschlag als Selbstzahler ein, reiche den bei der HP ein und bitte um Bestätigung der Kostenübernahme. Bei 300,-/500,- € wird häufig durchgewunken.

Hallo,

ich muss an der Stelle leider fragen:

Was bedeutet 300/500 Euro in diesem Zusammenhang?

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