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gegnerische Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 16. Juni 2018 um 14:49

Ganz kurz,

meiner Frau ist jemand leicht auf die Stoßstange gefahren beim Ausparken. Kratzer.

Zwei Tage später die telefonische ( !!!!!!!! ) Reparaturfreigabe - 100 % Haftungsübernahme.

Dann wurde repariert.

Drei Monate später - nein - keine Regulierung - Schaden kann nicht davon herrühren.

Nun sitzen wir auf 4000, --Euro Kosten.

Die AXA mauert, der Anruf hat nicht stattgefunden, den hat der Werkstattleiter erfunden.

Meine Frage - haftet die Verursacherin auch privat für den von ihr verursachten Schaden ??

Danke für ne Antwort

Werner

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22 Antworten

4000? Und kein Gutachten oder doch?

Hat der Werkstattleiter keine schriftliche Übernahmeerklärung der Versicherung?

Wenn nein, würde ich zuerst den kräftig in A... treten!

Rechtsschutzversicherung vorhanden?

Wenn ja, sofort einen Anwalt nehmen!

Themenstarteram 16. Juni 2018 um 15:07

danke erstmal

Schadensübernahme ( Reparaturfreigabe ) - seltsamerweise telefonisch - exakte Gesprächsnotiz des Werkstattleiters mit Namen und Uhrzeit, eine Person mit diesem Namen streitet die Axa ab zu haben.

Meine Frau hat natürlich - trotz eigentlicher Bagatelle - ein Gutachten machen lassen - darin schreibt der Gutachter das Schadensbild kann dem Unfallhergang zugeordnet werden

Axa hat dann ein Gegengutachten - drei Monate später - präsentiert - da war nix mehr mit Gegenüberstellen oder so - wie es halt korrekt gewesen wäre.

keine RS

Wenn kein Wunder geschieht, wirst Du es einklagen müssen. Ob das so durchgeht .... also 4k€ für einen Kratzer in der Stoßstange sind da etwas viel.

Themenstarteram 16. Juni 2018 um 15:42

da sind Gutachten ( 400 ) und zwei verschiedene Anwaltsvorbesprechungen inklusive

eigentlicher Schaden ca. 3 tsd

beide Anwälte raten - ohne RS - wg. hohem Risiko von klage ab,

meine ursprüngliche Frage ist - haftet die verursacherin, wenn die versicherung nicht zahlt aus welchem grund auch immer - privatrechtlich ????

Der Unfall selbst wird nicht bestritten - auch nicht von der AXA

Zeugin gäbe es auch

Zitat:

@kaminofen1959 schrieb am 16. Juni 2018 um 17:42:24 Uhr:

 

meine ursprüngliche Frage ist - haftet die verursacherin, wenn die versicherung nicht zahlt aus welchem grund auch immer - privatrechtlich ????

um deine frage hier mal zu beantworten: du kannst deine ansprüche selbstverständlich auch direkt bei der verursacherin geltend machen. viel erfolg.

Die HP des Pkw der Verursacherin übernimmt für diese die Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche. Du wirst daher nachwievor mit der Versicherung konfrontiert sein. Das ist deren Job.

Mit welcher Begründung wird denn von der gerichtlichen Geltendmachung abgeraten? Die Höhe des Schadens an sich kann es ja nicht sein. Erscheint der Schadensumfang an sich im Gutachten unplausibel?

am 16. Juni 2018 um 16:33

@kaminofen1959

Ich empfehle dir dringend einmal anzurufen und die Sache zu klären.

Grüße und viel Erfolg.

Themenstarteram 16. Juni 2018 um 16:44

ein evtl. notwendiges Computergestütztes Gegenüberstellen - soll ein Vermögen kosten

einfach wg. Risiko zu verlieren

aber mit der Versicherung sich auseinandersetzen müßte sich dann ja die Unfallgegnerin, der Unfall wird ja nicht bestritten, der Schaden soll lt. Versicherungsgutachen nicht von diesem stammen.

uns gehts eigentlich um die Frechheit, erst Zusage, dann nach der Reparatur Absage.

Telefoniert habe ich schon Stunden mit der AXA . Die mauern. Die juckt das nicht. Hat System.

Also bestreiten die die Kausalität des Schadens zu der Berührung. Ein Unfallrekonstruktionsgutachten sollte eine Kausalität nachweisen können. Also bleibt nur die Klage. Willst Du die nicht wagen, dann wirst Du es nicht schaffen die Versicherung totzuquatschen. Denen ist sowas grundsätzlich komplett egal. Die zahlen erst wenn die sehen, dass Du das ernst meinst. In diesem Fall wird es vermutlich nicht gleich nach der Klageerhebung zur Zahlung kommen, sondern erst nach einem Urteil. Wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Die Entscheidung musst Du selbst treffen.

am 16. Juni 2018 um 17:24

@kaminofen1959

Da du bereits den Ratschlag von zwei richtigen, wirklich und tatsächlichen Rechtsanwälten eingeholt hast, rate ich dir, entgegen der Meinung von anderen hier, diesen zu befolgen und nicht zu klagen.

Themenstarteram 16. Juni 2018 um 18:04

Ja - darauf wird`s wohl rauslaufen

Danke allen für die Antworten

am 16. Juni 2018 um 18:09

Kein Problem, falls du wieder Tipps von Hobby-Juristen brauchst, mach' einfach einen Thread auf.

Apropos: Ich rate dir zu einer Verkehrsrechtsschutzversicherung - aber nicht für Fälle wie deinen, sondern für Unfälle mit Personenschaden. Da wird der Rechtsstreit unter Umständen ganz schnell, ganz teuer.

Er weiß doch längst, wie er Hobby- und Profi-Juristen kontaktieren kann. :rolleyes:

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