Unfall beim Ausparken im Dunkeln
Hi Leute,
Ich habe mein Auto in einer dunklen Straße (30ger Zone) am Seitenstreifen regulär geparkt. Um 22 Uhr ist mir jemand beim rückwärts Ausparken aus dem gegenüberliegenden Stellplatz gegen den linken Kotflügel gefahren. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und gemeint, dass ich womöglich eine Teilschuld habe, weil die Straße doch sehr dunkel sei und ich auch kein Standlicht an hätte.
Meine Frage ist nun, ob der Polizist recht hat, oder ob mich keine Schuld trifft.
An dem Seitenstreifen darf man ganz normal parken. Allerdings ist die Straße wirklich sehr dunkel, die nächste Laterne war auch ca. 20 Meter entfernt und mein Auto ist schwarz. Spielt das überhaupt eine Rolle, oder dürfen regulär geparkte Autos einfach nie angefahren werden, egal wie dunkel es ist?
Vielen Dank und liebe grüße
Xaocan
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich habe so ganz stark die Vermutung, das der aufnehmende Polizist von seinem Job nur sehr bedingt eine Ahnung hat.
Wenn Du da legal geparkt hast, ist alles für Dich im grünen Bereich.
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Polizisten entscheiden auch nicht, ob wegen Körperverletzung angezeigt wird oder nicht, das ist nämlich Sache des Geschädigten, ob der Geschädigte den Schädiger anzeigt.
Auch falsch. Google mal nach Offizialdelikt vs. Antragsdelikt. Bei Körperverletzung wird seitens der Ordnungsbehörden immer eine Anzeige durch die Behörde gestellt, auch wenn der Geschädigte das nicht macht.
Am Ende ist es immer ein Richter der entscheidet wenn sich die Parteien vorher nicht so einigen. Der Polizist nimmt die Sachlage auf, kann bei aus seiner Sicht eindeutiger Lage ein Bußgeld anbieten/verhängen - aber auch darüber entscheidet am Ende bei Einspruch ein Richter. Ist vom Grundgesetz aufgrund der Gewaltentrennung gar nicht anders möglich.
Wenn die Schuldfrage ungeklärt ist wird i.d.R. eh gar kein Bußgeld verhängt, ohne die Schuldfeststellung kann es gar keins geben. Keine Ahnung ob sie zu schnell gefahren sind, ich verhänge mal ein Bußgeld wegen 20km/h zu schnell. Kann ja ein anderer klären ob das so war oder nicht. Ja nee, iss klar. 🙄
@birscherl: Du willst einem erfahrenen Polizisten wirklich erklären, wie seine Arbeit geht? 😕
Hallo,
also da ich ja keine Ahnung habe überlasse ich Euch jetzt das Spielfeld.
Vielleicht kann mal hier jemand Klarheit schaffen?
Was ist nach einem Unfall die Aufgabe der Polizei?
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@birscherl: Du willst einem erfahrenen Polizisten wirklich erklären, wie seine Arbeit geht? 😕
Wenn ich solche Sätze wie "
Wer, wenn nicht der Polizeibeamte vor Ort, soll denn vernünftig entscheiden können, wer im Bußgeld - oder strafrechtlichen Sinn den Unfall verursacht hat?" lese, muss man einem "erfahrenen" Polizisten offensichtlich erklären, wie seine Arbeit geht. Wenn er wirklich der Meinung ist, dass Polizisten entscheiden, wer im strafrechtlichen Sinn einen Unfall verursacht hat, dann können die Richter ja getrost Feierabend machen.
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Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
… Was ist nach einem Unfall die Aufgabe der Polizei?
Das lässt sich nachlesen:
https://recht.nrw.de/.../br_bes_text?...Da steht beispielsweise unter 2.1.3 "Im Anschluss werden die Unfallursache, das Verkehrsdelikt und der Verursacher vorläufig bestimmt." (Hervorhebung durch mich) Dass Polizisten entscheiden, wer Verursacher ist, steht da nachweislich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wenn ich solche Sätze wie "Wer, wenn nicht der Polizeibeamte vor Ort, soll denn vernünftig entscheiden können, wer im Bußgeld - oder strafrechtlichen Sinn den Unfall verursacht hat?" lese, muss man einem "erfahrenen" Polizisten offensichtlich erklären, wie seine Arbeit geht. Wenn er wirklich der Meinung ist, dass Polizisten entscheiden, wer im strafrechtlichen Sinn einen Unfall verursacht hat, dann können die Richter ja getrost Feierabend machen.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@birscherl: Du willst einem erfahrenen Polizisten wirklich erklären, wie seine Arbeit geht? 😕
Vielleicht wäre es besser, du würdest es "fordfuchs" gleich tun und einsehen, dass du von der Materie wenig bis gar keine Ahnung hast.
Oder vielleicht reicht es ja, den Beitrag von "Uhu" einfach richtig zu lesen und nicht nur das anzuführen, was dir passt. Manchmal hilft das.
Zitat Uhu
Richtig ist, dass die rechtliche Würdigung letztendlich der Bußgeldstelle bzw. der Staatsanwaltschaft vorbehalten ist.
Zitat Ende
Polizei ist zur Anzeige von Straftaten, wenn sie ihm zur dienstlichen Kenntnis gelangt sind, verpflichtet (auch bei kleinere Körperverletzungen). Anderenfalls Gefahr der Strafvereitelung im Amt.
Bei der rechtlichen Unfallaufarbeitung muss zwischen dem strafrechtlichen und dem zivilrechtlichen Verfahren unterschieden werden. Im Strafverfahren ist der Geschädigte Zeuge, im Zivilverfahren ist er Partei.
Es besteht keine Bindungswirkung des Strafrechts auf das Zivilrecht.
Wird Strafverfahren eingestellt, ist der Zivilrichter hieran nicht gebunden. Er muss eigene Ermittlungen anstellen und ist auch nicht an Tatsachenfeststellungen des Strafverfahrens gebunden. In freier Beweisführung muss er zu einem Urteil kommen
D.h. letztendlich: Wenn man strafrechtlich freigesprochen wird, muss man dennoch ggfs. für den zivilrechtlichen Schaden haften.
O.
Hallo, Birscherl,
Du hast recht damit, dass im Endeffekt tatsächlich der Richter entscheidet, ob derjenige, der vom Polizeibeamten als Unfallverursacher zur Anzeige gebracht oder verwarnt wurde, sanktioniert wird.
Dies aber nur, wenn die Sache überhaupt vor Gericht geht und wenn vorher nicht geklärt werden konnte, wer nun aus bußgeld - bzw. strafrechtlicher Sicht der Verursacher ist oder wenn der vom Polizeibeamten festgestellte Verursacher mit der Sanktionierung, die ihm von der Bußgeldstelle bzw. der Staatsanwaltschaft auferlegt wurde, nicht einverstanden ist.
Ist Dir bekannt, wie viele dieser Unfallanzeigen tatsächlich vor Gericht landen?
Wenn Unfallanzeigen (keine zivilrechtlichen Streitigkeiten) tatsächlich vor Gericht landen, haben die Richter meistens nicht die Schuldfrage zu klären, sondern die Höhe und die Art der Sanktionierung, z. B., wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, wenn es um Körperverletzungen geht usw.
Das sind Themen, bei denen der Polizeibeamte tatsächlich nur bedingt mit entscheidet, denn hier ist er nur derjenige, der die Fakten zusammen trägt und anhand dieser den Straftenor aufführt, der dann von der Bußgeldstelle bzw. der Staatsanwaltschaft in aller Regel übernommen und auf die Durchsetzung überprüft wird.
Hattest Du selber schon mal einen Unfall?
Wenn ja: Wer hat denn in dem Fall der Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft vorgegeben, wer als Unfallverursacher anzusehen ist und wer hat die Tatbestandsnummer bzw. den Straftenor herausgesucht und dementsprechend in der Unfallanzeige vermerkt?
Viele Grüße,
Uhu110