Unfall beim Ausparken im Dunkeln

Hi Leute,
Ich habe mein Auto in einer dunklen Straße (30ger Zone) am Seitenstreifen regulär geparkt. Um 22 Uhr ist mir jemand beim rückwärts Ausparken aus dem gegenüberliegenden Stellplatz gegen den linken Kotflügel gefahren. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und gemeint, dass ich womöglich eine Teilschuld habe, weil die Straße doch sehr dunkel sei und ich auch kein Standlicht an hätte.
Meine Frage ist nun, ob der Polizist recht hat, oder ob mich keine Schuld trifft.
An dem Seitenstreifen darf man ganz normal parken. Allerdings ist die Straße wirklich sehr dunkel, die nächste Laterne war auch ca. 20 Meter entfernt und mein Auto ist schwarz. Spielt das überhaupt eine Rolle, oder dürfen regulär geparkte Autos einfach nie angefahren werden, egal wie dunkel es ist?

Vielen Dank und liebe grüße
Xaocan

Beste Antwort im Thema

Hi,

ich habe so ganz stark die Vermutung, das der aufnehmende Polizist von seinem Job nur sehr bedingt eine Ahnung hat.

Wenn Du da legal geparkt hast, ist alles für Dich im grünen Bereich.

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Dann musste Batterie ausbauen und laden, ach geht ja nicht das ist Licht aus, mh dann ne Runde Batterie voll fahren, ach geht ja auch nicht denn man darf ja nicht sinnlos durch die Gegend fahren 😁
Wie wäre es mit fluoreszierenden Lack 😁

@ hoinzi

Dir ist sicherlich auch aufgefallen, dass ich nicht auf deine Frage oder Beitrag geantwortet habe. 😕

Zitat:

Original geschrieben von MrXY


 Die Regelung stammt mutmaßlich noch von vor dem Krieg, wo die Fahrzeugscheinwerfer in etwa so hell waren wie Teelichter. Wer heute ein geparktes Auto im fließenden Verkehr nicht mehr sieht, dem ist nicht mehr zu helfen (meine persönliche Meinung) - es sind ja auch noch Reflektoren dran.

Wie das Beispiel des TE zeigt ist Standlicht nicht unnütz, wenn es so genutzt wird wie vorgesehen.

Aus einem fahrenden Auto raus ein Parkendes zu sehen ist das Eine, beim Ausparken ein unbeleuchtetes Fahrzeug zu sehen das im 90Grad Winkel zur eigenen Fahrrichtung steht das Andere. Reflektoren leuchten kaum sichtbar zurück wenn Sie von der Seite angestrahlt werden, bzw kann man Sie dann trotzdem nicht erkennen, ein Standlicht aber schon da es auch ohne Fremdlichtquelle leuchtet.

In den guten alten Zeiten hatten die Rückfahrscheinwerfer auch noch die Lichtstärke um die Umgebung auszuleuchten, bei vielen heutigen Modellen dient Sie offensichtlich nur noch dazu anzuzeigen das der Rückwärtsgang eingelegt ist, aber nach Hinten sehen ist nicht da Sie dazu viel zu Schwach und Klein sind.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c



Hinweis: Straßenlaternen sind innerhalb geschlossener Ortschaften gemäß StVO mit einer weiß-rot-weißen Banderole (s. StVO Anlage 3: Zeichen 394 StVO Laternenring) gekennzeichnet, wenn sie in Bereichen stehen, wo Halten erlaubt ist,
Gibt's so was?

Ja - so etwas gibt es - jedoch (zumindest bei uns in Öst.) mit umkekehrter Bedeutung.

Es ist dies aber keine Banderole sondern ein Schildchen (10 x 20 cm - aus dem Gedächtnis) nahe der Lichtquelle. (siehe Anlage)

Was das Parklicht betrifft - bei Opel, Fiat und ich glaube auch Audi ist es mit dem Blinkerhebel einschaltbar.
Blinker links - Schlüssel raus und schon lechutet auf der linken Seite das Standlicht.

LG robert

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Und mit etwas Pech auf Kosten sitzen zu bleiben, weil Werkstatt und/oder Gutachter sich auf dem Rücken des TE unrechtmäßig Bereichern wollen.

Spätestens dann wird der TE wieder mit im Boot sitzen, wenn die Werkstatt ihrvGeld will und die Versicherung überzogene Stundenlöhne nicht zahlen will.

Du das ist nach der Freigabe der Versicherung und einer Abtrittserklärung aber Sache der Reparaturwerkstatt, die können sich dann gerne mit der Versicherung streiten und nicht der Versicherungsnehmer.

Hier irrt der werte Zeitgenosse und hier MUSS ich dem Elch mal Recht geben. Eine "Abtretungserklärung" ist immer ein Risiko. Denn, kommt die Werkstatt nicht an ihr Geld ist der Auftraggeber dran und nicht die Versicherung!

Zudem hat der Auftraggeber keinerlei Möglichkeit mehr auf die Rechnung/Auftrag Einfluss zu nehmen.

Klar versucht die Werkstatt Dinge unterzubringen die unnötig sind. Letztendlich ist der Auftraggeber so lange in der Verantwortung bis die Werkstatt ihr Geld hat.

Trotzdem gestehe ich, bei meinem letzten Unfall eine Abtretungserklärung unterschrieben zu haben, weil die Werkstatt mir glaubhaft versicherte nur das zu reparieren, was im Schadensgutachten steht. Das Gutachten wurde von der zahlenden Versicherung genehmigt. Ergo hatte ich auch kein Problem die Abtretung zu unterschreiben.

Trotzdem, SO leichtfertig würde ich trotzdem keine Abtretung unterschreiben. Es sei denn die Umstände sind so glaubhaft, dass ich nicht mit Regress rechnen muss. Ansonsten: Rechtsschutz! Da bin ich Schmerzfrei 😁 Nicht nur, weil noch Weihnachten ist. 😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Zitat:
Hinweis: Straßenlaternen sind innerhalb geschlossener Ortschaften gemäß StVO mit einer weiß-rot-weißen Banderole (s. StVO Anlage 3: Zeichen 394 StVO Laternenring) gekennzeichnet, wenn sie in Bereichen stehen, wo Halten erlaubt ist,

Gibt's so was?

Das hat nichts mit "wo Halten erlaubt ist" zu tun, sondern Zeichen 394 zeigt an, dass die Laterne nicht die ganze Nacht brennt! Also muss — mindestens wenn die Laterne aus ist — beim Parken das Fahrzeug beleuchtet sein.

Hallo,

beim Rückwärtsfahren hat sich derjenige zu vergewissern, das er eine "freie Bahn" hat.
Hierbei gilt eine gesonderte Sorgfaltspflicht.
Solange das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt wurde und das war es ja offensichtlich, besteht kein Anlass dazu den Geschädigten mit in die Haftung zu nehmen.
Und ob das eingeschaltete Parklicht diesen Schaden verhindert hätte wage ich sehr zu bezweifeln.

Selbst wenn ich im Halteverbot parke und der Wagen hier dabei angefahren wird muss der Verursacher für den vollen Schaden haften!

Gruß

fordfuchs

@fordfuchs
Das sehe ich ebenfalls so und würde daher gegen jeden Versuch, eine Mithaftung einzufordern, unverzüglich Rechtsmittel einsetzen.

Heutzutage hat man eben so eine egoistische Gesellschaft....wenn jemand einen Unfall baut versucht derjenige den Geschädigten schuldig für das eigene Versagen zu machen.

Es gibt so viele die beim einparken ganz kurz an das andere Auto leicht andocken ohne dass es einen ersichtlichen Schaden gibt, sofort ruft dann der "Geschädigte" die Herren in Blau damit das schriftlich aufgenommen wird und kassiert anschließend händereibend von der Versicherung die Kohle.

Mithaftung (in diesem Fall aus purem EGO) wird den TE sicher nicht treffen, er ist nicht der Verursacher da könnt ihr euch noch grün und blau drüber streiten.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Selbst wenn ich im Halteverbot parke und der Wagen hier dabei angefahren wird muss der Verursacher für den vollen Schaden haften!

Dass das falsch ist, hab ich doch scon weiter vorne durch entsprechende Gerichtsurteile widerlegt. Warum wird weiterhin so ein Stuss behauptet?

Nochmal der link: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/mu-737.htm

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Selbst wenn ich im Halteverbot parke und der Wagen hier dabei angefahren wird muss der Verursacher für den vollen Schaden haften!
Dass das falsch ist, hab ich doch scon weiter vorne durch entsprechende Gerichtsurteile widerlegt. Warum wird weiterhin so ein Stuss behauptet?

Nochmal der link: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/mu-737.htm

So nun zu dir Du Möchtegernkomiker:

sich im Internet irgend etwas zusammen Googeln kann jeder.
Davon haben wir schon genug User hier im Forum.
Auch wenn es Fälle gibt, in denen der Geschädigte in Mithaftung genommen wird, weil er z.B. den Omnibusverkehr behindert hatte, heißt das noch lange nicht dass das jetzt so zu pauschalieren ist.
Der einzige wo hier solch einen Stuss behauptet bist nur Du.
Und wenn ich halb im Halteverbot stehe und die andere Hälfte des Fahrzeuges den Straßenverkehr beeinträchtigt, dann dürfte es jeden einleuchten, dass der Geschädigte hier ebenfalls zur Kasse gebeten wird.
Wer einen Schaden verursacht muss diesen nach § 249 BGB wieder ersetzen.
Ob im Halteverbot, mit oder ohne Parklicht oder wie auch immer.

Gruß

fordfuchs

Hallo,
um endlich mal die Eingangsfrage des TE zu beantworten: Nein, regulär geparkte Fahrzeuge dürfen einfach nie angefahren werden. Falsch geparkte übrigens auch nicht.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Dass das falsch ist, hab ich doch scon weiter vorne durch entsprechende Gerichtsurteile widerlegt. Warum wird weiterhin so ein Stuss behauptet?

Nochmal der link: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/mu-737.htm

So nun zu dir Du Möchtegernkomiker: ...
Wer einen Schaden verursacht muss diesen nach § 249 BGB wieder ersetzen.
Ob im Halteverbot, mit oder ohne Parklicht oder wie auch immer.

Gruß

fordfuchs

Gibt es einen Grund, dass du beleidigend wirst? Nur weil deine Behauptung nachweislich nicht stimmt, musst du nicht gleich ausfallend werden. Es gibt noch hunderte andere gleichlautende Urteile dazu, aber da müsstest du dich halt mal mit der Materie beschäftigen und nicht nur deine bereits widerlegte Meinung herausposaunen.

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