Unfall beim Ausparken im Dunkeln
Hi Leute,
Ich habe mein Auto in einer dunklen Straße (30ger Zone) am Seitenstreifen regulär geparkt. Um 22 Uhr ist mir jemand beim rückwärts Ausparken aus dem gegenüberliegenden Stellplatz gegen den linken Kotflügel gefahren. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und gemeint, dass ich womöglich eine Teilschuld habe, weil die Straße doch sehr dunkel sei und ich auch kein Standlicht an hätte.
Meine Frage ist nun, ob der Polizist recht hat, oder ob mich keine Schuld trifft.
An dem Seitenstreifen darf man ganz normal parken. Allerdings ist die Straße wirklich sehr dunkel, die nächste Laterne war auch ca. 20 Meter entfernt und mein Auto ist schwarz. Spielt das überhaupt eine Rolle, oder dürfen regulär geparkte Autos einfach nie angefahren werden, egal wie dunkel es ist?
Vielen Dank und liebe grüße
Xaocan
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich habe so ganz stark die Vermutung, das der aufnehmende Polizist von seinem Job nur sehr bedingt eine Ahnung hat.
Wenn Du da legal geparkt hast, ist alles für Dich im grünen Bereich.
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Natürlich kannst du auch alles von der dir beauftragten Werkstatt regeln lassen indem du eine Abtrittserklärung unterschreibst.
Und mit etwas Pech auf Kosten sitzen zu bleiben, weil Werkstatt und/oder Gutachter sich auf dem Rücken des TE unrechtmäßig Bereichern wollen.
Spätestens dann wird der TE wieder mit im Boot sitzen, wenn die Werkstatt ihrvGeld will und die Versicherung überzogene Stundenlöhne nicht zahlen will.
Ich mahne noch mal dringend an, diesen Thread zu verschieben ins passende Forum wo die Leute sich tummeln, die wirklich Ahnung von der Materie haben.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Parklicht ist vorgeschrieben...
Nicht immer - siehe §17 StVO - Beleuchtung Abs.4
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
LG robert
PS: Sorry hab überlesen: das Fahrzeug nicht eindeutig zu erkennen ist
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und mit etwas Pech auf Kosten sitzen zu bleiben, weil Werkstatt und/oder Gutachter sich auf dem Rücken des TE unrechtmäßig Bereichern wollen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Natürlich kannst du auch alles von der dir beauftragten Werkstatt regeln lassen indem du eine Abtrittserklärung unterschreibst.Spätestens dann wird der TE wieder mit im Boot sitzen, wenn die Werkstatt ihrvGeld will und die Versicherung überzogene Stundenlöhne nicht zahlen will.
Du das ist nach der Freigabe der Versicherung und einer Abtrittserklärung aber Sache der Reparaturwerkstatt, die können sich dann gerne mit der Versicherung streiten und nicht der Versicherungsnehmer.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Parklicht ist vorgeschrieben.
Nö. Ist es genau nicht.
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Es sei denn die 30er Zone des TE war außerhalb geschlossener Ortschaft......
§17 StVO Beleuchtung
4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten
Mein Auto hat nicht mal Parklicht 😁
Was willste denn noch alles beleuchten? Die ganze Welt damit keiner mehr drauf achten muss was hinten einem geschieht?
Je nach Auslegung der Versicherung könnte schon § 254 BGB greifen. Die Polizei wird es sicherlich in ihren Bericht schreiben, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmässig beleuchtet war. Falls die Versicherung sich querstellt, wovon ich ausgehe, Anwalt einschalten. Kann allerdings ohne Rechtschutz teuer werden. Schau mal dazu im § 17 Abs. 4 STVO.
Zitat:
Original geschrieben von techexpert
Je nach Auslegung der Versicherung könnte schon § 254 BGB greifen. Die Polizei wird es sicherlich in ihren Bericht schreiben, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmässig beleuchtet war. Falls die Versicherung sich querstellt, wovon ich ausgehe, Anwalt einschalten. Kann allerdings ohne Rechtschutz teuer werden. Schau mal dazu im § 17 Abs. 4 STVO.
Dir ist schon aufgefallen, dass § 17 StVO hier bereits mehrfach erwähnt wurde?
Ich würde erst einmal abwarten, was die Versicherung dazu sagt. Vorher ist das eh Kaffeesatzleserei.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Mein Auto hat nicht mal Parklicht 😁
Sicher? Was passiert, wenn Du bei ausgeschalteter Zündung (und wenn der Schlüssel nicht steckt) den Blinkerhebel in irgendeine Richtung drückst? Bislang hatte jedes Auto, das ich kenne (sind zugegebenermaßen nicht so schrecklich viele) außer Mercedes dort eine Parklichtschaltung verbaut.
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Sicher? Was passiert, wenn Du bei ausgeschalteter Zündung (und wenn der Schlüssel nicht steckt) den Blinkerhebel in irgendeine Richtung drückst? Bislang hatte jedes Auto, das ich kenne (sind zugegebenermaßen nicht so schrecklich viele) außer Mercedes dort eine Parklichtschaltung verbaut.Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Mein Auto hat nicht mal Parklicht 😁
Ascona C: Nichts. / Meriva A: Nichts. Soweit meine Erfahrung mit Opel.
Bei älteren Opel ist das Nichtvorhandensein einer Parklichtschaltung Standard. Ob Opel es bei neueren Modellen jetzt geschafft hat, so etwas einzubauen, weiß ich nicht.
Nein Astra G hat das nicht. Warum? kein Plan, kann man aber Nachrüsten mit ein Kabel ziehen. Ehrlich gesagt habe ich das noch nie gebraucht.
Standlicht muss jeder haben PARKlicht nicht 😉
Zitat aus dem link :
Beim Parken innerhalb geschlossener Ortschaften ist alternativ zum Standlicht auch das Parklicht auf der dem Verkehr zugewandten Seite zulässig, das heute bei der Mehrzahl der in Europa zugelassenen Fahrzeugtypen vorhanden ist.
Wie soll man dann Parklicht, was ja im Grunde einseitiges Standlicht ist, zum Standlicht dazu an machen?
Zitat:
Hinweis: Straßenlaternen sind innerhalb geschlossener Ortschaften gemäß StVO mit einer weiß-rot-weißen Banderole (s. StVO Anlage 3: Zeichen 394 StVO Laternenring) gekennzeichnet, wenn sie in Bereichen stehen, wo Halten erlaubt ist,
Gibt's so was?
Aber auch nur, wenn die Laterne nicht die ganze Nacht an ist 😉
Also Parklicht hat mein 10 Jahre alter FoFo auch nicht.
Der Schalter hat zwar die Stellung Parklicht, aber da geht auch einfaches Standlicht an, nur die Amaturen bleiben dunkel. Mit dem Blinkerhebel ändert sich da auch nichts.
Mein voriger Wagen, nen 17 Jahre alter Opel Vectra A dagegen hatte Parklicht so wie es die meissten kennen. Über den Blinkerhebel angesteuert.
Wer parkt denn innerhalb geschlossener Ortschaft mit Parklicht?
Mal durchzählen
Ich= 0
Opel hatte Parklicht früher mal drin (Monza A2, Senator B), später ist das dann entfallen (Zafira A), aktuell habe ich leider keine Erfahrungen mit Opel.
An sich kann ich das auch verstehen, weil das kaum noch genutzt wird (zu Recht!). Die Regelung stammt mutmaßlich noch von vor dem Krieg, wo die Fahrzeugscheinwerfer in etwa so hell waren wie Teelichter. Wer heute ein geparktes Auto im fließenden Verkehr nicht mehr sieht, dem ist nicht mehr zu helfen (meine persönliche Meinung) - es sind ja auch noch Reflektoren dran. Die meisten, die regelmäßig nachts fahren haben ohnehin Xenon und soviel schlechter sind gute Halogen-Scheinwerfer beim Abblendlicht auch nicht.
Hier stehen auch regelmäßig LKWs am Straßenrand - unbeleuchtet, wie die PKWs auch.
Klar, Gesetz ist Gesetz und unabhängig von der persönlichen Meinung zu befolgen. Aber eine Teilschuld beim Ausparken wegen nicht beleuchtetem Fahrzeug halte ich für abenteuerlich. Vor allem weil man ja doch auch mal länger parkt - welche Batterie soll denn zwei Wochen Parklicht verkraften?
vg, Johannes