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Unfall bei Spurwechsel, Fahrzeug auf der Nebenspur gab Vorrang

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 18:16

Schuldfrage

ich stand auf der linken Spur da auf meinen Fahrstreifen schon ein Unfall war.

machte den Blinker an um auf die rechte Fahrspur zu wechseln. Fahrzeug auf der rechten spur blitzte und gab mir damit eigentlich Vorrang um die Spur zu wechseln. ich schaute nur kurz nach vorne um an kein Fahrzeug vor mir anzufahren und biegte auf die rechte Spur und plötzlich stand das Fahrezeug welches mir geblitzt hat davor und ich fuhr im in seine linke Hintertür.

Die Erklärung des weiterfahrens war: Sie sind nicht sofort weitergefahren".

Ist es nun meine volle schuld oder sind beide Teilschuld oder ist der Fahrer der geblizt hat und auf Vorrang verzichtete schuld?

Es entstanden nur Lackschaden an beiden Fahrzeugen

Beste Antwort im Thema

Ist aber schon schlecht für Dich, wenn Du seine linke hintere Tür getroffen hast.

Das bedeutet, er war schon fasst bei Dir vorbei.

Zu langsame Reaktion ? Er hat wohl gemeint, Du fährst wohl doch nicht vor.

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Volle Schuld, da Du nichts beweisen kannst.

Wenn der Gegner dabei bleibt, dann wird das eine Haftungsverteilung geben. Du bekommst einen Teil deines Schadens und der Gegner einen Teil seines Schadens. Den jeweiligen Rest hat man selbst an der Backe. Der größere Verschuldensanteil dürfte bei Dir liegen. Wenn der Gegner sich querstellen sollte (es dann doch anders darstellt), dann hast Du als Spurwechsler allein die Haftung zu tragen. Es ist also ein Beweisproblem.

Zitat:

Die Erklärung des weiterfahrens war: Sie sind nicht sofort weitergefahren".

Genau das dachte ich mir, nachdem ich dies gelesen habe ...

Zitat:

ich schaute nur kurz nach vorne um an kein Fahrzeug vor mir anzufahren

Es dauerte ihm dann wohl zu lange, so das er meinte, du nimmst seine Höflichkeit nicht an.

Und dein Fehler war halt, das du dich nicht via Rückspiegel nochmals darüber versichert hast, ob er auch tatsächlich die Lücke frei lässt.

Letzteres gehört schlichtweg dazu, das man trotzdem noch mal einen kurzen Kontrollblick macht, um sicher zu sein, das die Situation auch wirklich so abläuft, wie sie sich im ersten Moment darstellte.

 

 

Sei froh darüber, das es dir nicht bei normaler Autobahngeschw. passiert ist und lerne daraus.

Nicht unbedingt, das man niemals nie anderen VTs vertrauen sollte, sondern das sich binnen ein bis drei Sekunden Situationen, der ürsprünglichen Wahrnehmung gegenüber, verändern können.

Ist aber schon schlecht für Dich, wenn Du seine linke hintere Tür getroffen hast.

Das bedeutet, er war schon fasst bei Dir vorbei.

Zu langsame Reaktion ? Er hat wohl gemeint, Du fährst wohl doch nicht vor.

Zitat:

@Eddie2000 schrieb am 22. Oktober 2016 um 20:16:07 Uhr:

...und gab mir damit eigentlich Vorrang...

Wie kommst du darauf, dass das 'blitzen' dir automatisch Vorrang gibt? :confused:

Das kann auch ebenso einem anderen Verkehrsteilnehmer gewidmet gewesen sein, ferner dir um dich davor zu warnen den Spurwechsel den du ggf. schon durch einlenken angedeuted hast durchzuführen.

Und wenn du dann auch noch eine halbe Ewigkeit wartest und dann in die hintere Tür reinkrachst wirkt sich das nicht sonderlich positiv auf die Haftungsaufteilung aus.

Zitat:

Es entstanden nur Lackschaden an beiden Fahrzeugen.

Die üblichen Lackierpreise sind dir bekannt?

Tür mit Beilackierung wird ganz schnell vierstellig...

Entweder kassierst du die volle Schuld - oder der Andere bekommt eine geringe Teilschuld.

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 22:19

In Unfallbericht schrieb Sie auch es sei durch Ihr blinken Vorrang für mich gedacht. Also Normalerweise würde ich auch sofort die schuld bei mir auch sehen aber sie Blitzte und es war ein Unfall davor schon da wo meine Spur gesperrt war also eigentlich eein Ressverschlussystem vorgesehen. Da muss man normalerweise einreihen lassen.

Zitat:

@Eddie2000 schrieb am 23. Oktober 2016 um 00:19:15 Uhr:

...aber sie Blitzte...

Soso, dass man beim Reißverschlussverfahren jemanden 'einreihen' lassen muss weißt du... :rolleyes:

...dass das Blitzen lt. §16 StVO ein Warnzeichen ist, das nur geben darf "wer sich oder andere gefährdet sieht" weißt du aber offenschtlich nicht...

...und bildest dir dann ein, diese Warnung als Freifahrtschein zu sehen die Spur (ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs) zu wechseln und dem anderen ins Heck zu krachen?

 

Auf diese Frage solltest du dir schonmal eine Antwort ausdenken - denn die wird dir der Anwalt der Gegenseite stellen!

Was da auf irgendeinem Unfallbericht steht, ist im übrigen das Papier nicht Wert auf dem es steht, da diese unter Schock abgegebene Aussage jederzeit völlig straf- und wertungsfrei zurück genommen werden kann!

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 23:01

Dr. A.Mok Sie blitzte und blieb stehen. Jeder wurde auf so etwas Blind vertrauen. Es dauerte echt nur einen Augenblicklick nach vorne und dann fährt man schon im nächsten Augenblick nach rechts. Ich überfuhr gerade noch die Linie und es zischte schon. Bei meinem BMW kaum ein kratzer zu sehen. bei Seat Alhambra sieht man paar oberflächliche kratzer.

Reaktionszeit zum weiterfahren war etwa 3 Sekunden. Man ist auf jeden Fall schuldig wenn man bei Spurwechseln jemanden erwischt aber da Sie mir Vorrang eigentlich schenkte heisst es noch lange nicht das man es sich wieder jederzeit zurücknehmen. Oder doch?

Zitat:

@Eddie2000 schrieb am 23. Oktober 2016 um 01:01:33 Uhr:

Jeder wurde auf so etwas Blind vertrauen.

Nö! Erstens nicht vertrauen und zweitens nicht blind!

Du solltest nicht aus deiner Denkweise heraus auf andere schließen!

Zum einen gibt es Leute die wissen was erlaubt und was verboten ist - zum anderen gibt es auch Leute die beim Abbiegen wie in der Fahrschule gelernt die Spiegel nutzen, ggf. sogar den Schulterblick machen und nicht so weltfremd sind, sich nicht denken zu können, dass wenn man da ewigkeiten rumtrödelt ein anderer die Lücke nutzt!

Zitat:

Es dauerte echt nur einen Augenblicklick ... etwa 3 Sekunden.

3 Sekunden ist eine andere Hausnummer als ein Augenblick! :eek:

Zitat:

...aber da Sie mir Vorrang eigentlich schenkte...

Du hast es offensichtlich nicht verstanden.. :rolleyes:

Die Lichthupe dient nicht dazu dir Vorrang zu lassen, sondern die Lichthupe ist nur als Warnsignal zulässig...rechtlich ist das wasserdicht definiert!

Wenn du das anders siehst, aus dem Warnsignal meinst dir einen Freifahrtschein ableiten und nach sekundenlangem Trödeln einfach so das Lenkrad nach rechts verreißen zu können, ist das deine Auslegung der StVO, für die du dann auch vor der anderen Partei/Gericht geradestehen musst!

Zitat:

Oder doch?

Den "Vorrang" kann der Andere dir spätestens in dem Moment wieder nehmen, wo für ihn erkennbar war, dass du diesen nicht nutzt...wovon man bei 3 Sekunden ausgehen kann!

Von dem Umstand, dass du als Spurwechselnder garkeinen "Vorrang" hast - sondern dich versichern musst, dass der Spurwechsel gefahrlos möglich ist - mal ganz zu schweigen!

Zitat:

@Eddie2000 schrieb am 23. Oktober 2016 um 01:01:33 Uhr:

 

Reaktionszeit zum weiterfahren war etwa 3 Sekunden.

Das ist keine Reaktionszeit, das ist die Entdeckung der Langsamkeit.

Fahranfänger? Anstatt nach vorne zu schauen auf den Schalthebel geschaut, weil nicht sicher, ob der richtige Gang eingelegt ist?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 23. Oktober 2016 um 01:30:18 Du hast es offensichtlich nicht verstanden.. :rolleyes: Die Lichthupe dient nicht dazu dir Vorrang zu lassen, sondern die Lichthupe ist nur als Warnsignal zulässig...rechtlich ist das wasserdicht definiert! Wenn du das anders siehst, aus dem Warnsignal meinst dir einen Freifahrtschein ableiten und nach sekundenlangem Trödeln einfach so das Lenkrad nach rechts verreißen zu können, ist das deine Auslegung der StVO, für die du dann auch vor der anderen Partei/Gericht geradestehen musst!

Die Benutzung der Lichthupe ist zwar in der STVO definiert. Dennoch betrachtet das in dem Fall "Niemand" als Warnzeichen, sondern als Aufforderung den Spurwechsel zu vollziehen. Wenn hier jemand völlig falsch gehandelt hat, dann die Person, welche dem TE die Lichthupe gab. Es ist aber nicht nur die Lichthupe in der STVO geregelt, sondern auch das Reißverschlußverfahren, und da heißt es in §7 STVO Abs.4:

Zitat:

Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

In dem Fall hatte der TE in dem Moment Vorfahrt !

Zitat:

@MagirusDeutzUlm [url=http://www.motor-talk.de/forum/unfall-bei-spurwechsel-fahrzeug-auf-der-nebenspur-gab-vorrang-t5843476.html#post48448570]schrieb am 23. Oktober 2016 um 01:30:18 Uhr

:

 

Den "Vorrang" kann der Andere dir spätestens in dem Moment wieder nehmen, wo für ihn erkennbar war, dass du diesen nicht nutzt...wovon man bei 3 Sekunden ausgehen kann!

Von dem Umstand, dass du als Spurwechselnder garkeinen "Vorrang" hast - sondern dich versichern musst, dass der Spurwechsel gefahrlos möglich ist - mal ganz zu schweigen!

Schau mal bitte nochmals genau auf die Uhr und lasse 3 Sekunden ablaufen.

Jedenfalls ist das eine sehr kurze Zeit, zu kurz um davon ausgehen zu können, daß man den Vorrang nicht nutzen möchte.

Als Spurwechsler hat man sicher keinen Vorrang... da es sich hier aber um das Reißverschlußverfahren handelt schaut die Sache völlig anders aus.

und da kannst Du dich drehen und wenden wie Du willst.

Die Fahrzeuge der Fahrspur, welche endet, haben Vorrang.

Ich sehe hier auch ziemlich schwarz für den TE. Das Lichtzeichen ist hier ohne Belang, da es durchaus einem anderen Verkehrsteilnehmer gegolten haben kann. Blickkontakt wird es kaum gegeben haben, von daher kann man hier annehmen, dass er bei unklarer Verkehrslage draufgehalten hat/ sich reindrängeln wollte. Aber selbst, wenn man das nicht betrachtet, bleibt die Tatsache, dass er wohl wem die Seite zerkratzt hat, was dafür spricht, dass hier kein Schulterblick erfolgt ist.

Dumm gelaufen, würd ich meinen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. Oktober 2016 um 10:02:56 Uhr:

Ich sehe hier auch ziemlich schwarz für den TE. Das Lichtzeichen ist hier ohne Belang, da es durchaus einem anderen Verkehrsteilnehmer gegolten haben kann. Blickkontakt wird es kaum gegeben haben, von daher kann man hier annehmen, dass er bei unklarer Verkehrslage draufgehalten hat/ sich reindrängeln wollte. Aber selbst, wenn man das nicht betrachtet, bleibt die Tatsache, dass er wohl wem die Seite zerkratzt hat, was dafür spricht, dass hier kein Schulterblick erfolgt ist.

Dumm gelaufen, würd ich meinen.

Wievielen Fahrzeugen deiner Meinung nach könnte es denn gegolten haben. Dem Fahrzeug, welches sich hinter dem Auto des Gegeners vom TE befunden hat, jedenfalls sicher nicht.

Und beim vorausfahrenden Fahrzeug macht es irgendwie keinen Sinn.

Also bleibt nur eine Möglichkeit... es galt dem TE.

Und 3 Sekunden nach der "umstrittenen" Aufforderung per Lichthupe hier die Tür vom Gegner wieder zuzuhauen ist schon mehr als fahrlässig und kann dem Unfallgegner schnell als "erzwungene Vorfahrt" zu Last gelegt werden.

Wenn es der TE gescheit anstellt und einen fähigen Anwalt hat, dann schauts für die gegnerische Seite düster aus.

 

 

am 23. Oktober 2016 um 8:21

Zitat:

Die Fahrzeuge der Fahrspur, welche endet, haben Vorrang.

Das ist so pauschal schom mal falsch. Diese Fahrzeuge haben vor jedem 2. Fahrzeug Vorrang.

Der Vorrang hat nichts mit der Fahrspur zu tun. Er wechselt mit jedem Fahrzeug die Spur. Sonst würde die durchgehende Spur sich nämlich garnichtmehr bewegen.

Und woher willst du wissen, dass der TE Vorrang hatte. Wenn direkt vor ihm das Fahrzeug schon auf die durchgehende Spur gewechselt hat, ist er in dieser Situation wartepflichtig, bis sein Unfallgegener vorbei ist. Danach hätte er vor dem dahinter fahrenden Fahrzeug wieder Vorrang.

 

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