Unfall bei einseitig verengter Fahrbahn
Hallo,
hatte die Tage einen kleinen Unfall (Außenspiegel) an einer Fahrbahn verengung durch 3 Parkende Fahrzeuge auf meiner Straßenseite.
Dazu zu sagen wäre noch das man die Fahrbahnverengung mit 2 Fahrzeugen passieren kann wenn beide Fahrzeugführer "mitmachen".
Nun zum Unfallhergang: Mir kamen 2 Fahrzeuge entgegen und ich befuhr die engstelle wobei Fahrzeug nr.1 noch locker vorbei gefahren ist, nur Fahrzeug nr.2 Fuhr leider viel zu weit in der mitte.
Ich mit ca 30km/h und der Unfallgegner mit ca 50 km/h unterwegs.
Der Unfallgegner hat zwar Vohrfahrt aber dennoch wäre der Unfall vermeidbar gewesen wenn er sich Richtig verhalten hätte oder wenigstens auf die Anwesenheit eines anderen Fahrezeugs in der engstelle reagiert hätte z.B. mit Tempo reduzieren und/oder vollständig auf seine Fahrbanseite zu fahren.
Nun kommt es zur Schuldfrage.
Wäre nett wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen könntet,
denn mMn hab ich den Unfall nicht 100%ig verschuldet obwohl ich keine Vorfahrt hatte...
Lg LiQ
Beste Antwort im Thema
Da sind (mal wieder) zwei Egoisten aufeinander getroffen. 😠 Bei solchen Situationen könnte ich regelmäßig platzen. Wenn ich doch an einer Engstelle sehe, das da bereits jemand IN der Engstelle ist, dann warte ich die EINE(!!!) Sekunde bis die Engstelle frei ist. Nein, ich versuche trotzdem durch die Engstelle zu kommen. Himmel, ist es so schwer die 1 Sekunde zu warten, egal wer nun Vorfahrt hat? Nein! Wenns denn zum Schaden kommt wird rum gejammert.
Da ich meist mit Firmenwagen in solche Situationen komme, mich gerade in einer Engstelle befinde und der Gegenverkehr glaubt nun sein Vorrecht durchsetzen zu müssen, kann es passieren, dass derjenige "mal eben" auf den Gehweg ausweichen muss. Da bin ich vollkommen Schmerzfrei. Blöd nur für die Felge, wenn der Bordstein 10cm hoch ist ...
Die meisten haben einfach keine Manieren mehr und glauben 1 Sekunde ihres Lebens zu verlieren, wenn sie kurz auf ihr (vermeintliches) Vorrecht bestehen. Dabei hat jeder in der Fahrschule gelernt (bei mir wars jedenfalls so), wenn Engpass, muss ich auch mal auf meine Vorfahrt verzichten.
Auch wenn augenscheinlich 2 Autos aneinander vorbei passen, muss ich doch keine Situation herauf beschwören die letztendlich einen geschädigten hinterlässt. Dann warte ich eben, damich!
Denjenigen die sich irgendetwas beschädigen wünsche ich echt auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben und dabei ist mir egal ob derjenige nun theoretisch Vorfahrt hatte oder nicht. Ich kann mich nicht in Luft auflösen ...
Am Ende geht es wirklich nur um Sekunden, die man mal warten müsste. Selbst das ist manchen zu viel ...
Wie die Versicherungen auf so was reagieren vermag ich nicht zu sagen. Hängt wahrscheinlich vom jeweiligen Sachbearbeiter und der eindeutigen Situation ab. Dafür müsste u.U. eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgen, weil sonst eine Unfallflucht vermutet werden könnte und das würde teurer. Dafür ist dann wiederum Zeit vorhanden. Himmel, das soll mal jemand verstehen ...
54 Antworten
Genau. Da es mit Eigenverantwortung und Selbstbestimmung nachweislich nicht klappt (sonst würde es an solchen Stellen keine Unfälle mehr geben), muss das Gesetz halt für Recht und Ordnung sorgen.
Da ist kein Platz für individuellen Spielraum einiger Öko-Waldorf-Richter.
Genau, wenn man Vorfahrt hat, auch in Gefahrensituationen ordentlich draufhalten, man ist ja im Recht. Wo kämen wir sonst hin. Zucht und Ordnung sage ich!
Und wenn dieser automobile Vollversager nicht spurt, nehme ich die Sache selber in die Hand. Aussteigen und die Scheinwerfer eintreten. Oder den Typen gleich mit dem Baseballschläger verarzten. Wird schon sehen was er davon hat mich meiner verbrieften Recht zu beschneiden...
Du überteibst mal wieder.
Aber im Prinzip ist es richtig. Richter sollten Selbstjustiz in solch klaren Situationen viel mehr unterstützen.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Du überteibst mal wieder.Aber im Prinzip ist es richtig. Richter sollten Selbstjustiz in solch klaren Situationen viel mehr unterstützen.
Jawohl, die Knarre aus dem Handschuhfach holen - mal sehen, wie schnell da der Kontrahent den Rückwärtsgang einlegt😁
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Stinger und gut ist.
Da ist dann kein Gegner mehr der einen Rückwärtsgang einlegen müsste oder könnte. Durch die paar Trümmer kann man locker durchfahren. Terminiert und fertig. Versagen im Straßenverkehr wird mit dem Tod bestraft. Und aus pädagogischen Gründen werden für geringere Vergehen wie falsch parken als Strafe Familienmitglieder verstümmelt. Die Sippe ist schließlich mit Schuld
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Versagen im Straßenverkehr wird mit dem Tod bestraft.
Es ist allerdings in den wenigsten Fällen dieser Art wirklich "Versagen". Es ist oftmals einfach die "Jetzt-komme-ich-und alle-anderen-sind-mir-egal-Mentalität". Elchsucher hat da schon recht, wer das Hindernis auf seiner Seite hat, der hat zu warten, bis er ohne Behinderung anderer fahren kann. Das ist einfach das Gebot der Höflichkeit!
Wenn ich sehe, dass der Gegenverkehr ein Hindernis auf seiner Seite hat, die Restfahrbahnbreite aber locker ausreicht, bricht mir kein Zacken aus der Krone, so weit wie möglich rechts zu fahren. Und das mache ich frühzeitig, damit der Gegenverkehr klar erkennt, dass er freie Fahrt hat.
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
... Das ist einfach das Gebot der Höflichkeit!
*IRONIE ON* Nach dem ich von meinem Lachanfall wieder klar sehen kann und Luft bekomme ... Könntest du deinen Spruch bitte in verständlichen Worten wiedergeben? *IRONIE OFF*
Im Ernst, tagtäglich kann man auf deutschen Straßen erleben wohin die Gesellschaft inzwischen tendiert. Wer seine Ellbogen nicht ausfährt um irgendein vermeintliches Recht durchsetzen zu wollen, ist doch heutzutage ein Loser, ein Versager. Kinderstube kennen doch die wenigsten noch.
Das kann doch jeder z.B. an der Supermarktkasse erleben. 2 Leutchen, der Eine hat den Einkaufswagen bis oben hin voll, der 2. hat nur 2 Kleinteile in der Hand, streben der Kasse zu. Wer, glaubst du, ist schneller?
Oder, wie mir die Tage passiert und besser zum Thema passend. Ich komme zum Bäcker im Supermarkt. Vor der Theke eine Schlange. Aus Richtung Supermarkt kommt eine Blondine ... Wir erreichen "fast" gleichzeitig die Theke. Die Blondine stellt sich so, als ob sie erkannt hätte das ich einen "ticken" eher an der Schlange war als sie. Wie selbstverständlich stellt sie sich dann hinter den letzten Mann und gibt ihre Großbestellung auf. Zwar war ich mit meinen 2 Brötchen kurz danach dran ... es zeigt aber doch auch die eindeutige Situation über die wir die ganze Zeit diskutieren. 1 Sekunde warten um den andern vorzulassen ... NEIN!
Kann natürlich auch passieren, dass derjenige den man höflich vorlässt eine Großbestellung hat und du musst für deine 2 Brötchen eine viertel Stunde warten. Schön wenn dir die Gegenüber dann aber signalisiert, das sie mehr einkaufen will, als ich sie vorlassen wollte.
Oder, du willst jemand an einer Kreuzung vorlassen und derjenige versteht nix, mir die letzten Zeit jeden Tag mehrfach passiert. Meinte ein Fahrgast, ich sollte doch den roten Teppich ausrollen. Selbst das würde nicht verstanden, weil die Menschen eben nicht so viel Höflichkeit erwarten und misstrauisch abwarten.
Ergo sind wir wieder beim Eingangsthema: Entweder eiskalt weiter fahren mit dem Risiko das es kracht. Oder halt ängstlich den Verkehr stauen und auf eine günstige Gelegenheit zum vorbei fahren warten, mit dem wütenden Hupkonzert der folgenden im Nacken. Nicht alle die ein Auto fahren (können) sind auch die perfekten Autofahrer. Es spiegelt so'n bisschen auch die (nicht vorhandene) Kinderstube wieder wie man miteinander umgeht, egal wo.
Wo kommen wir dann hin, wenn man bei jedem Momentanversagen des Gegenübers einen Unfall durch Durchsetzung des Vorrechts provoziert? Eine ähnliche Situation gab es hier bei einer grünen Ampel. Das Gericht sagte damals, man habe sich trotzdem zu versichern, daß der Gegenverkehr zum Stehen kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Wenn ich sehe, dass der Gegenverkehr ein Hindernis auf seiner Seite hat, die Restfahrbahnbreite aber locker ausreicht, bricht mir kein Zacken aus der Krone, so weit wie möglich rechts zu fahren. Und das mache ich frühzeitig, damit der Gegenverkehr klar erkennt, dass er freie Fahrt hat.
Danke, einer der es verstanden hat mit Rücksichtnahme und Rechtsfahrgebot.
Die entscheidende Frage bezüglich Mitschuld ist zunächst die der Restfahrbahnbreite. Passen da problemlos noch 2 Autos nebeneinander ist das nicht mehr so einfach mit ich hatte Vorfahrt und halte voll drauf. Die Unfälle häufen sich gefühlt in den letzten Jahren, da wird stur knapp an der Mittellinie gefahren obwohl nach rechts noch 1,5-2m Platz wären, Hauptsache der Gegenverkehr muss warten.
Kenne das hier in der Ecke auch, Hauptstraße sehr breit ausgebaut, einseitig parken erlaubt. Fahrbahn etwas über 8m breit (hab nachgemessen!), sprich da bleiben bei einem parkenden PKW noch gut 6m über. Trotzdem funktioniert es nicht reibungslos dass der Verkehr einfach weiterläuft.
Und genau darum wird es als erstes bei der Frage nach evtl. Schuldverteilung und ob es eine Vorfahrtsverletzung war gehen. Danach kommt dann erst wenn es zu eng war die Frage nach der Vermeidbarkeit für den Vorfahrtsberechtigten. War es eng liegt die (Haupt)schuld klar bei dem der in die Engstelle eingefahren ist. War Platz genug läuft es mangels Nachweisbarkeit wer genau wo gefahren ist i.d.R. auf einfache Schuldteilung 50:50 hinaus.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Wenn ich sehe, dass der Gegenverkehr ein Hindernis auf seiner Seite hat, die Restfahrbahnbreite aber locker ausreicht, bricht mir kein Zacken aus der Krone, so weit wie möglich rechts zu fahren. Und das mache ich frühzeitig, damit der Gegenverkehr klar erkennt, dass er freie Fahrt hat.
Genau das mache ich nicht, weil ich niemanden zu einem Präzisionsmanöver einladen möchte. Falls der sich dann verschätzt, habe ich keine Möglichkeit mehr zum ausweichen nach rechts.
Deine Aussage widerspricht sich,
so weit wie möglich rechts, also kein Spielraum mehr und
locker ausreichen, passt nicht zusammen. Der geforderte Seitenabstand muss auch beachtet werden. Wenn beide am Limit fahren, kann auf unvorhersehbare Ereignisse nicht/kaum mehr reagiert werden. Damit meine ich natürlich nicht die hier häufig erwähnten "Klingonenkreuzer" im Landeanflug...😉😁
"
Ohne dass dies in § 6 StVO explizit ausgesprochen ist, muss auch beim Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug auf einen genügenden seitlichen Abstand geachtet werden.
Einen Regelabstand von 1 m wird man hierbei nicht unbedingt fordern müssen. Jedoch muss soviel Platz gelassen werden, dass sich an einem haltenden Fzg wartende Fußgänger gefahrlos über die Verkehrslage orientieren können. Gelegentlich wird zur Diskussion gestellt, einen Abstand von 0,50 m reichen zu lassen (vgl. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 11 zu § 6 StVO m. w. N.).
Ist eine Straße sehr schmal, dann darf u. U. auch mit weniger als 50 cm Abstand an leeren parkenden Fahrzeugen vorbeigefahren werden (35 cm sind aber zu wenig, wenn sich in einem Fahrzeug eine Person befindet, weil dann mit einem Türöffnen gerechnet werden muss, vgl. BGH DAR 1981, 148).
"
Ich habe kein Problem damit, an einer Engstelle am Hindernis zu warten und erwarte nicht, dass der bevorrechtigte Gegenverkehr mir "freie Fahrt" einräumt.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von reox
Genau das mache ich nicht, weil ich niemanden zu einem Präzisionsmanöver einladen möchte. Falls der sich dann verschätzt, habe ich keine Möglichkeit mehr zum ausweichen nach rechts.
Deine Aussage widerspricht sich, so weit wie möglich rechts, also kein Spielraum mehr und locker ausreichen, passt nicht zusammen. Der geforderte Seitenabstand muss auch beachtet werden. Wenn beide am Limit fahren, kann auf unvorhersehbare Ereignisse nicht/kaum mehr reagiert werden. Damit meine ich natürlich nicht die hier häufig erwähnten "Klingonenkreuzer" im Landeanflug...😉😁
Da gibt es keinen Wiederspruch. Nur weil man so weit wie möglich rechts fährt, heißt das noch lange nicht, dass es sich um ein Nadelöhr handelt. Wenn die Straße 7 m breit ist, und durch ein parkendes Fahrzeug auf 5,5 m verengt ist, passen noch locker zwei Autos durch, aber nur wenn einer nicht Stur auf seinem Recht besteht seine Fahrspur voll auszunutzen.
Viele Nebenstraßen außerorts sind nicht breiter, und dort begegnet man sich in der Regel mit höheren Geschwindigkeiten als die max. 60 km/h innerorts.
... es heißt ja: RECHTSfahrgebot! Ich habe mir vor Jahren angewöhnt so weit RECHTS zu fahren, egal wo, so das meine Beifahrer regelmässig Schweissausbrüche bekommen. Es ist unglaublich wie BREIT die Straße sein kann. Ok, nicht jeder traut sich, auch weil er/sie die Breite ihres Fahrzeuges nicht kennen. Wäre aber sinnvoll bei Autoabhnbaustellen die meist auf eine Durchfahrtsbreite von 2,10 eingerichtet sind. Mindestens 50% ignorieren das aber.
Oft würde ich mir auch wünschen, dass einige Kandidaten mal einen Bus steuern sollten. In meinem Aushilfsjob muß ich einen Fahrgast in einer engen Straße abholen. RECHTS geparket Autos, ergo mus sich in der 2. Reihe stehen bleiben, genau wie der Kollege, der ein Haus weiter einen Rollstuhlfahrer abholt und einen VW LT fährt, also breiteres Auto. Durch die Straße fahren regelmässig Linienbusse in beide Richtungen. Jedes mal habe ich Angst um meinen Aussenspiegel an denen der Bus mit wenigen Zentimetern Abstand vorbei fährt. Übertragen auf normale PKW heißt dass: Noch enger und der Gegenverkehr muß warten. Nur, wie oft erlebe ich, dass trotzdem jemand weiter fährt, obwohl erkennbar ist, dass es nicht passt?
Vor ein paar Jahren bin ich noch regelmässig mit dem Bus zum Bahnhof gefahren. In einem hiesigen Stadtteil gibt es eine Engstelle, die sehr schlecht einsehbar ist. Regelmässig kommen PKW dem Bus entgegen ... und dann geht das Schauspiel los. Selbst oft erlebt, dass trotzdem dass klar ist, dass nur der Bus durch die Enge passt, jemand versucht trotzdem noch den Engpass zu passieren ... Ich schreibe jetzt nicht, dass es sich meist um das weibliche Geschlecht handelt ... 🙄 Der Busfahrer bleibt dann ganz cool und laviert sich trotzdem durch, denn zurücksetzen ist nicht!
Diese Erlebnisse stehen exemplarisch für viele ähnliche Erlebnisse ... Wobei ich mich regelmässig frage, ob diese Leute je eine Fahrschule besucht haben ...
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
... Wenn die Straße 7 m breit ist, und durch ein parkendes Fahrzeug auf 5,5 m verengt ist, passen noch locker zwei Autos durch, aber nur wenn einer nicht Stur auf seinem Recht besteht seine Fahrspur voll auszunutzen.
Ich finde
hierkein Auto (bis auf 2 od. 3 Exoten mit dann aber mit angeklappem Spiegel), welches nur 1,5 m breit ist. Mit 1,8m muss man schon rechnen. Wenn du die seitlichen Sicherheitsabstände unterschreiten willst, dann ist das deine Entscheidung, erwarte dies aber nicht von den anderen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Viele Nebenstraßen außerorts sind nicht breiter, und dort begegnet man sich in der Regel mit höheren Geschwindigkeiten als die max. 60 km/h innerorts.
Da ist es ja auch dann möglich, die Abstände einzuhalten (z.B. 1m zum Gegenverkehr).
Ja, sorry, nicht aufgepasst🙄 5 m Restbreite reichen auch noch.
Ich zwinge auch niemanden, die Einladung anzunehmen. Wer nicht will, kann ja warten, aber wer sein Auto unter Kontrolle hat, muss nicht wegen mir sinnlos anhalten.