Unfall bei einseitig verengter Fahrbahn
Hallo,
hatte die Tage einen kleinen Unfall (Außenspiegel) an einer Fahrbahn verengung durch 3 Parkende Fahrzeuge auf meiner Straßenseite.
Dazu zu sagen wäre noch das man die Fahrbahnverengung mit 2 Fahrzeugen passieren kann wenn beide Fahrzeugführer "mitmachen".
Nun zum Unfallhergang: Mir kamen 2 Fahrzeuge entgegen und ich befuhr die engstelle wobei Fahrzeug nr.1 noch locker vorbei gefahren ist, nur Fahrzeug nr.2 Fuhr leider viel zu weit in der mitte.
Ich mit ca 30km/h und der Unfallgegner mit ca 50 km/h unterwegs.
Der Unfallgegner hat zwar Vohrfahrt aber dennoch wäre der Unfall vermeidbar gewesen wenn er sich Richtig verhalten hätte oder wenigstens auf die Anwesenheit eines anderen Fahrezeugs in der engstelle reagiert hätte z.B. mit Tempo reduzieren und/oder vollständig auf seine Fahrbanseite zu fahren.
Nun kommt es zur Schuldfrage.
Wäre nett wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen könntet,
denn mMn hab ich den Unfall nicht 100%ig verschuldet obwohl ich keine Vorfahrt hatte...
Lg LiQ
Beste Antwort im Thema
Da sind (mal wieder) zwei Egoisten aufeinander getroffen. 😠 Bei solchen Situationen könnte ich regelmäßig platzen. Wenn ich doch an einer Engstelle sehe, das da bereits jemand IN der Engstelle ist, dann warte ich die EINE(!!!) Sekunde bis die Engstelle frei ist. Nein, ich versuche trotzdem durch die Engstelle zu kommen. Himmel, ist es so schwer die 1 Sekunde zu warten, egal wer nun Vorfahrt hat? Nein! Wenns denn zum Schaden kommt wird rum gejammert.
Da ich meist mit Firmenwagen in solche Situationen komme, mich gerade in einer Engstelle befinde und der Gegenverkehr glaubt nun sein Vorrecht durchsetzen zu müssen, kann es passieren, dass derjenige "mal eben" auf den Gehweg ausweichen muss. Da bin ich vollkommen Schmerzfrei. Blöd nur für die Felge, wenn der Bordstein 10cm hoch ist ...
Die meisten haben einfach keine Manieren mehr und glauben 1 Sekunde ihres Lebens zu verlieren, wenn sie kurz auf ihr (vermeintliches) Vorrecht bestehen. Dabei hat jeder in der Fahrschule gelernt (bei mir wars jedenfalls so), wenn Engpass, muss ich auch mal auf meine Vorfahrt verzichten.
Auch wenn augenscheinlich 2 Autos aneinander vorbei passen, muss ich doch keine Situation herauf beschwören die letztendlich einen geschädigten hinterlässt. Dann warte ich eben, damich!
Denjenigen die sich irgendetwas beschädigen wünsche ich echt auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben und dabei ist mir egal ob derjenige nun theoretisch Vorfahrt hatte oder nicht. Ich kann mich nicht in Luft auflösen ...
Am Ende geht es wirklich nur um Sekunden, die man mal warten müsste. Selbst das ist manchen zu viel ...
Wie die Versicherungen auf so was reagieren vermag ich nicht zu sagen. Hängt wahrscheinlich vom jeweiligen Sachbearbeiter und der eindeutigen Situation ab. Dafür müsste u.U. eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgen, weil sonst eine Unfallflucht vermutet werden könnte und das würde teurer. Dafür ist dann wiederum Zeit vorhanden. Himmel, das soll mal jemand verstehen ...
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Ich verstehe das nicht. Warum kann man nicht einmal kurz warten?
Die Lücke passt schon, sie hat bis jetzt immer gepas...PENG...st.
Man hällt nun mal nicht vor jeder kleinsten Verengung an.
Die einen sind vorsichtiger, und die anderen nicht.
Die entscheidene Frage ist hier, in welcher Position sich welches Fahrzeug zu welchem Zeitpunkt befand.
Das verlinkte Urteil behandelt , meiner Meinung nach, einen Fall, in dem sich beide Parteien bereits seit "längerem" in der Engstelle befunden und sich beim Versuch, dann einander zu passieren, getroffen haben.
Hier könnte es aber durchaus sein, dass die anderen beiden Fahrzeuge sich länger in der Engstelle befanden und dann vom mutmaßlichen Unfallverursacher ebenfalls in die Engstelle gefahren wurde, wobei Fahrzeug 1 noch passiert werden konnte, Fahrzeug zwei aber beschädigt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Die grundlegende Rechtslage bzgl. des Vorrang ist klar.
So einfach wie hier dargestellt - "vertrauen auf Vorfahrt" - ist es in dem konkreten Fall wohl nicht, da die Kollision ja anscheinend - die Beschreibung ist da nicht sehr genau, aber "ein Fahrzeug war schon vorbeigefahren" - ja nicht unmittelbar geschah, sondern der Vorfahrtsberechtigte schon einige Zeit vorher den Entgegenkommenden wahrnehmen konnte, womit eben die Vorfahrtsgewährung offensichtlich nicht statt fand, das Vertrauen schon gebrochen sein musste.
Selbst wenn man in der Grundsituation Recht hat ist dann stures draufhalten in einer potentiellen Gefahrensituation kein korrektes Verhalten.
.....
wahrgenommen vielleicht, da aber der Vorfahrtsberechtigte seinem Vordermann gefolgt ist hat dieser definitiv nicht draufgehalten. Man gaht ja davon aus das der TE schon dem Vordermann seinen Vorrang gewährt und demzufolge dem gleich nachfolgendem auch. Der TE hätte ja schon beim ersten halten müssen. Der TE schrieb ja schon: "mir kamen zwei entgegen". Also hat er ja darauf gehoft das alle mitspielen und der TE hat draufgehalten. Halt pech das dieses Vorbeiquetschen nur mit dem ersten geklappt hat. Für mich würde es nur anders aussehen wenn der TE schon sich in der Engstelle befindet und der andere kommt gerade erst angerauscht.
Also um mal mehr ins Detail zu kommen: Die 2 Fahrzeuge hatten keinen großen Abstand zueinander und der Unfall geschah ca. mittig in der verengung. Die Annahme meinerseits ist, das der Fahrer mich überhaupt nicht wahrgenommen hat weil er evtl. am Interieur des Fahrzeugs (das er nach eigenen Angaben an dem Unfalltag gekauft hatte) o.ä. sonst wäre er bestimmt auf seiner Seite gefahren und am Rande hab ich es auch schriftlich von ihm bekommen das er zu weit links gefahren ist aber trotzdem nicht einsieht das er auch nur 1% mitschuld hat was ich natürlich anders sehe.
Da ich diesen Engpass täglich passiere weiß ich auch das es gang und gebe ist das dort 2 fahrzeuge nebeneinader fahren und das wird auch tausendfach am tag praktiziert...
Der Schaden ist nicht wirklich groß, heißt mein Spiegelgehäuse ist kaputt so das ich nicht drum herum komme mir ein komplettes gehäuse zu kaufen. Der Unfallgegner hat Oberflächliche kratzer am Spiegel und das Spiegelglas ist herausgefallen, evtl. halter abgebrochen. Die Forderung seinerseits beläuft sich auf 272€ was nicht die Welt ist aber haben oder nicht haben...
LG LiQ
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Zitat:
Original geschrieben von LiQ84
sonst wäre er bestimmt auf seiner Seite gefahren
War er auf der Gegenfahrbahn oder hat er die mittlere Linie überfahren?
Zitat:
Original geschrieben von Abbuzze2000
[...]Zitat:
Original geschrieben von martins42
Die grundlegende Rechtslage bzgl. des Vorrang ist klar.
So einfach wie hier dargestellt - "vertrauen auf Vorfahrt" - ist es in dem konkreten Fall wohl nicht, da die Kollision ja anscheinend - die Beschreibung ist da nicht sehr genau, aber "ein Fahrzeug war schon vorbeigefahren" - ja nicht unmittelbar geschah, sondern der Vorfahrtsberechtigte schon einige Zeit vorher den Entgegenkommenden wahrnehmen konnte, womit eben die Vorfahrtsgewährung offensichtlich nicht statt fand, das Vertrauen schon gebrochen sein musste.
Selbst wenn man in der Grundsituation Recht hat ist dann stures draufhalten in einer potentiellen Gefahrensituation kein korrektes Verhalten.
.....
Für mich würde es nur anders aussehen wenn der TE schon sich in der Engstelle befindet und der andere kommt gerade erst angerauscht.
Ich bin davon ausgegangen, habe die Beschreibung so interpretiert. Welchen Sinn macht sonst die Erwähnung "ist schon einer vorbeigefahren"? Ob einer alleine durch die Engstelle passt ist ja nun entsetzlich irrelevant. Eröffnungspost "... ich befuhr die Engstelle ... 1. Fahrzeug locker vorbei ..." .
Mein Bild von der Situation ist, dass der TO in der Engstelle drin ist (parkende Fahrzeuge rechts).
Es kommen ihm zwei Fahrzeuge entgegen, grundsätzlich Bevorrechtigte, der TO da aber nicht die Lücken rechts ausnutzt um die ggf. durchzulassen sondern weiterfährt. Der erste Entgegenkommende kommt durch, beim zweiten *Bumm*.
Aber die Beschreibung ist ungenau genug, dass das Szenario so nicht stimmen muss (aber andere die man da reininpretieren kann ggf. auch nicht).
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von LiQ84
Nun zum Unfallhergang: Mir kamen 2 Fahrzeuge entgegen und ich befuhr die engstelle wobei Fahrzeug nr.1 noch locker vorbei gefahren ist, nur Fahrzeug nr.2 Fuhr leider viel zu weit in der mitte.
Die "Mitte" wird üblicherweise von den Fahrbahnrändern definiert. Wenn du ein Auto auf deiner Seite hattest und beide Fahrspuren gleich breit sind, ist anzunehmen, dass du über der Mitte der Fahrbahn warst aber dass das entgegenkommenden Fahrzeug in seiner Fahrspur gefahren ist. Ist das korrekt?
Weiterhin vertehe ich dich so, dass die dir entgegenkommenden Fahrzeuge zuerst an der Engstelle waren oder bestensfalls zeitgleich mit dir. Korrekt?
Zitat:
Der Unfallgegner hat zwar Vohrfahrt aber dennoch wäre der Unfall vermeidbar gewesen wenn er sich Richtig verhalten hätte
Hier dürften dann die genauen Umstände ausschlaggebend sein um das zu bewerten. Das höchste der Gefühle dürfte aber eine geringe Mitschuld sein. Das hängt aber stark von den sehr spzifischen Umständen ab. Und das wird wohl auch von unterschiedlichen Richtern unterschiedlich bewertet werden.
Zitat:
Wäre nett wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen könntet,
denn mMn hab ich den Unfall nicht 100%ig verschuldet obwohl ich keine Vorfahrt hatte...
Naja, es gibt grundsätzlich Unfälle wo ein Vorfahrtsberechtigter eine Mitschuld bekommt, wenn er den Unfall hätte vermeiden können. Die Frage ist, was du in diesem konkreten Fall davon hast, wenn deiner dazu gezählt werden würde. Ist der Schadenbetrag kleiner als deine Selbstbeteiligung? Geht es dir ums Prinzip?
100% Schuld für das Fahrzeug was auf der Seite mit der Verengung gefahren ist. Eine Teilschuld bzw. Schuldumkehr wäre nur möglich, wenn dieses Fahrzeug nachweisbar gestanden hätte.
Quelle: Persönlicher Erfahrungsschatz inkl. Verhandlung
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
100% Schuld für das Fahrzeug was auf der Seite mit der Verengung gefahren ist. Eine Teilschuld bzw. Schuldumkehr wäre nur möglich, wenn dieses Fahrzeug nachweisbar gestanden hätte.
Quelle: Persönlicher Erfahrungsschatz inkl. Verhandlung
Der in diesem Beitrag
http://www.motor-talk.de/.../...g-verengter-fahrbahn-t4813559.html?...verlinkte Gerichtsentscheid sagt was anderes.
Ist die Krux in solchen Fällen, dass Richter dort Interpretationsfreiheiten haben (was auch eigentlich ganz gut ist).
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das Landgericht Heidelberg hat in so einem Fall (Az.: 1 S 14/13) entschieden , dass beide Fahrer Schuld sind.
Ok das Urteil ist 10 Jahre jünger als meins. Ich würde sagen damit ist auch die Frage beantwortet. In meinem Fall war es damals so, dass ich freigesprochen wurde, da mein Fahrzeug nachweislich stand und ich davor zu 100% schuld gewesen sein sollte.
Zitat:
Die grundlegende Rechtslage bzgl. des Vorrang ist klar.
So einfach wie hier dargestellt - "vertrauen auf Vorfahrt" - ist es in dem konkreten Fall wohl nicht, da die Kollision ja anscheinend - die Beschreibung ist da nicht sehr genau, aber "ein Fahrzeug war schon vorbeigefahren" - ja nicht unmittelbar geschah, sondern der Vorfahrtsberechtigte schon einige Zeit vorher den Entgegenkommenden wahrnehmen konnte, womit eben die Vorfahrtsgewährung offensichtlich nicht statt fand, das Vertrauen schon gebrochen sein musste.
Selbst wenn man in der Grundsituation Recht hat ist dann stures draufhalten in einer potentiellen Gefahrensituation kein korrektes Verhalten. Weiterhin eben die Frage auch, wie viel Platz nun tatsächlich vorhanden war, ob es eine echte Engstelle war, oder der Vorfahrtsberechtigte das leicht hätte vermeiden können indem er weiter rechts fährt.
Könnte m.E. durchaus eine (geringfügige) Teilschuld für den eigentlich Vorfahrtsberechtigten bei rauskommen. Hängt aber vom konkreten Einzelfall und vom Richter ab.
Hat mein Anwalt auch so bestätigt. Entscheidend ist wohl, ob die Situation im Voraus erkennbar war. Falls ja sind 50:50 oder 70:30 üblich.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Da sind (mal wieder) zwei Egoisten aufeinander getroffen. 😠 Bei solchen Situationen könnte ich regelmäßig platzen. Wenn ich doch an einer Engstelle sehe, das da bereits jemand IN der Engstelle ist, dann warte ich die EINE(!!!) Sekunde bis die Engstelle frei ist. Nein, ich versuche trotzdem durch die Engstelle zu kommen. Himmel, ist es so schwer die 1 Sekunde zu warten, egal wer nun Vorfahrt hat? Nein! Wenns denn zum Schaden kommt wird rum gejammert.
Da ich meist mit Firmenwagen in solche Situationen kom
Ist ja schön und gut.
Und im Grunde hast Du auch recht. Aber was sehr häufig vorkommt: Der Gegenverkehr fährt in die Engstelle (Hindernis auf deren Seite) obwohl zu sehen ist das jemand entgegenkommt. Das nervt (auf Dauer) auch ganz gewaltig und ist ein sehr egoistisches Verhalten!
Naja, waere mir das daemliche Ding passiert, haette ich die 272Euro bezahlt und fertig. Bei der heutigen Mentalitaet muss man anscheinend immer damit rechnen das einem die Vorfahrt genommen wird und einem gleichzeitig vom Unfallgegner erklaert wird das man ja haette anders fahren koennen und mindest eine Teilschuld exestiert. In meinen Augen nur peinlich bei so klaren Dingen.
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Ist die Krux in solchen Fällen, dass Richter dort Interpretationsfreiheiten haben (was auch eigentlich ganz gut ist).
Was soll daran gut sein? Die Sache ist glasklar geregelt. Wer das Hindernis auf seiner Seite hat, hat zu warten. Punkt. Wenn man sieht, da kommt einer entgegen und das passt nicht mehr, bleibt man stehn. Ist die Strecke nicht komplett zu übersehen, und es kommt einer entgegen, hat man anzuhalten und rückwärts zurück zu setzen, wenn der andere nicht die Großzügigkeit und Möglichkeit besitzt Platz zu schaffen.
Die Schuld liegt immer bei 100% bei dem mit dem Hindernis auf seiner Seite.
Jeder Richter der anders entscheidet, hat keine Ahnung von seinem Beruf und sorgt dafür, dass die klaren Regeln der StVO immer weiter aufgeweicht werden.
Solche Weichei-Richter gehören ihres Amtes enthoben.
Ja, ja, die Welt ist schwarz/weiss, jede andere Sichtweise ist Idiotie oder Demenz.