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Unfall bei einem Umzug

Themenstarteram 13. April 2014 um 0:12

Hallo Leute,

Bei einem Umzug hatte ich einem kleinem Unfall verursacht. Ich habe das Auftrag von Student Vermittlung bekommen und bei denen steht ganz klar, dass sie nicht für Schaden haftet.

Die Arbeitgeberin hat das Auto von Sixth gemietet und da versichert. Ich bin auch ebenfalls als Fahrer angemeldet. Nachdem kleine Unfall kommt eine Rechnung von Sixth, dass die Frau eine eigeneinteil des Versicherung in Höhe von 450€ Zahlen muss. Sie hat Sixth bezahlt aber verlangt das ich ihr die 450€ überweise und droht mich mit Ihrer Anwalt.

Ich bin einem arme ausländische Student und habe bei dem harte Job 150€ verdient.

Meine persönliche Haftpflichtversicherung deckt nicht die eigenanteil von eine andere KFZ Versicherung.

Weil ich kein Problem will, habe ich die Frau angeboten 10€/ Monat Raten zu zahlen, weil Ich zur Zeit in finanzielle Schwierigkeiten stecke. Ich habe seit Januar nicht mal meine Miete oder Krankenversicherung zahlen können. Sie hat abgelehnt und mich weiter mit Anwalt bedroht. Sie hat gemeint es wird teurer für mich. Ich kann gerade kann Anwalt leisten und solches Geld habe ich auch gerade nicht.

Was würdet ihr mich in so eine Situation raten?

Muss ich die Frau überhaupt zurück bezahlen?

Ich habe sie am Anfang gefragt, ob das Auto versichert ist. Sie hat ja gesagt und hat nicht von 450€ eigeneinteil geredet. Ich finde es wirklich ungerecht.

Ich würde mich über Ihre Kommentar freuen

 

Larry

Beste Antwort im Thema

Gehe zum Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe. Wenn diese genehmigt wird, kostet die Beratung 10€.

Näheres hier:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

 

Da Du mit der Frau einen Dienstleistungsvertrag hattest, haftest Du m.E. nur, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde.

 

O.

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Gehe zum Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe. Wenn diese genehmigt wird, kostet die Beratung 10€.

Näheres hier:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

 

Da Du mit der Frau einen Dienstleistungsvertrag hattest, haftest Du m.E. nur, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Gehe zum Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe. Wenn diese genehmigt wird, kostet die Beratung 10€.

Näheres hier:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Da Du mit der Frau einen Dienstleistungsvertrag hattest, haftest Du m.E. nur, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde.

O.

Aber erst wenn ein Zahlungsbefehl vom Gericht kommt, dann aber schnell. Vorher würde ich mich da einfach mal taub stellen.

Wenn du jetzt nicht gerade ein Stoppschild oder eine rote Ampel übersehen hast, dann dürfte da schon mal nicht die volle Summe auf dich zu kommen.

Grüße

Steini

am 13. April 2014 um 9:07

Was ist denn genau passiert?

am 13. April 2014 um 9:21

ganz Du hier bitte den genauen Wortlaut der Klausel des Haftungsverzichtes bzw. der Haftungsbeschränkung schreiben? Ich hoffe Du hast etwas Schriftliches.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

ganz Du hier bitte den genauen Wortlaut der Klausel des Haftungsverzichtes bzw. der Haftungsbeschränkung schreiben? Ich hoffe Du hast etwas Schriftliches.

Der Vermittler des Jobs hat sich von der Haftung befreit, ob es sonst noch etwas schriftliches gibt wage ich mal zu bezweifeln.

Grüße

Steini

am 13. April 2014 um 10:08

so hatte ich das nicht lesen können. danke für den Hinweis.

So dann haftest Du Larry aus dem Schuldverhätlnis - hier ein Frachtvertrag - zwischen Dir und der Auftraggeberin (Du schreibst Arbeitgeberin) aus §280 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Hiernach haftest Du, wenn Du vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden im Rahmen der Erfüllung des Auftrages (hier: die Sachen von A nach B fahren) verusachst.

Fahrlässigkeit regelt der Gesetzgeber in §276 BGB. Hiernach gilt:

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dies ist bei einem verschuldeten Unfall (Sicherheit gibt hier nur die Schilderung des Unfallhergangs) der Fall.

Alles im allen ist zu dem fraglich, ob eine rechtliche Betrachtung überhaupt (noch) notwendig ist, da Du durch das Angebot auf Ratenzahlung konkludent (d.h. durch (schlüssiges) Handeln) Deine Schuld schon eingeräumt hast.

Zudem bist Du m.E. auch Frachtführer im Sinne des §407 des Handelsgesetzbuches (HGB). Hiernach haftest du für ggf. beschädigte transportierte Güter nach §451e HGB mit 620€ pro Kubikmeter - unabhängig von einem Verschulden. Sollte also etwas durch den Unfall beschädigt wurden sein, haftest Du auch hierfür.

Sorry für die schlechten Nachrichten

Gruß

Öhm....

der TE war hier auch mMn nicht Auftragnehmer, sondern Arbeiter/Angestellter (Minijob) für einen Tag. Das macht dann schon einen Unterschied ;)

Grüße

Steini

am 13. April 2014 um 11:57

hmmm

das spricht doch aber dagegen

ich habe das Auftrag von Student Vermittlung bekommen

auch dagegen sprich, die notwendige Anmeldung zur Knappschaft und und und..

das wegen einem Tag?

klar wenn er arbeitnehmer wäre hätte er vermutlich nichts zu befürchten; ich glaube es aber nicht :-)

Hier handelt es sich IMO um ein Arbeitsverhältnis.

Daher haftet der TE nur bedingt.

Insbesondere hätte der Arbeitgeber einer Vollversicherung ohne SB abschließen können.

Wenn er dazu zu geizig war, dann muss er jetzt halt die SB tragen.

Verdienst und Risiko stehen hier in einem eindeutigen Missverhältnis.

Es wäre interessant zu wissen, wie sich der Schaden ereignet hat.

am 13. April 2014 um 19:32

Vollkasko ohne SB gibt es in der Regel nicht.

Vor allem nicht bei Leihautos.

am 13. April 2014 um 19:47

Ohne SB ist die Regel bei Anmietung über Vermittler (zudem billiger, ich miete niemals mit SB und niemals direkt). Gibt es aber wohl nicht für Carsharing.

Ich sehe das als eine selbständige Tätigkeit; also AUFTRAGSgeber.

Hallo,

nehmen wir mal folgendes Beispiel, bei dem ich davon ausgehe, dass es dem Fall des TE ungefähr entspricht:

http://www.stellenwerk-koeln.de/.../k-2014-04-14-14.html

Es wird hier, über das Studentenwerk als Vermittler, eine Arbeitskraft an einen Arbeitgeber vermittelt.

Das ist haftungsrechtlich ein ganz normales Arbeitsverhältnis, das lediglich vom Studentenwerk vermittelt wurde. Der Arbeitsvertrag wurde aber zwischen dem Arbeitgeber und dem Studenten geschlossen.

Liebe Grüße

Herbert

am 14. April 2014 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

nehmen wir mal folgendes Beispiel, bei dem ich davon ausgehe, dass es dem Fall des TE ungefähr entspricht:

Weil er einen Freiberufler sucht???

Ein Angestelltenverhältnis bedingt doch automatisch auch die Zahlung von Sozialabgaben, oder hat sich da was geändert?

Zitat:

Original geschrieben von situ

...

Weil er einen Freiberufler sucht???

...

Gesucht wird in der von mir verlinkten Anzeige:

Studenten/Freiberufler

Wenn sich ein Freiberufler, also ein selbständiger Frachtführer meldet, dann ist das etwas anderes, als wenn sich ein Student meldet, auch hinsichtlich der Vergütung und Haftung.

Der freiberufliche Frachtführer käme mit eigenem Fahrzeug.

Ein Student ist i. d. R. nicht freiberuflich tätig, sondern übt fast immer eine Teilzeitbeschäftigung aus, in der er als Arbeitnehmer fungiert.

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