ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall bei einem Umzug

Unfall bei einem Umzug

Themenstarteram 13. April 2014 um 0:12

Hallo Leute,

Bei einem Umzug hatte ich einem kleinem Unfall verursacht. Ich habe das Auftrag von Student Vermittlung bekommen und bei denen steht ganz klar, dass sie nicht für Schaden haftet.

Die Arbeitgeberin hat das Auto von Sixth gemietet und da versichert. Ich bin auch ebenfalls als Fahrer angemeldet. Nachdem kleine Unfall kommt eine Rechnung von Sixth, dass die Frau eine eigeneinteil des Versicherung in Höhe von 450€ Zahlen muss. Sie hat Sixth bezahlt aber verlangt das ich ihr die 450€ überweise und droht mich mit Ihrer Anwalt.

Ich bin einem arme ausländische Student und habe bei dem harte Job 150€ verdient.

Meine persönliche Haftpflichtversicherung deckt nicht die eigenanteil von eine andere KFZ Versicherung.

Weil ich kein Problem will, habe ich die Frau angeboten 10€/ Monat Raten zu zahlen, weil Ich zur Zeit in finanzielle Schwierigkeiten stecke. Ich habe seit Januar nicht mal meine Miete oder Krankenversicherung zahlen können. Sie hat abgelehnt und mich weiter mit Anwalt bedroht. Sie hat gemeint es wird teurer für mich. Ich kann gerade kann Anwalt leisten und solches Geld habe ich auch gerade nicht.

Was würdet ihr mich in so eine Situation raten?

Muss ich die Frau überhaupt zurück bezahlen?

Ich habe sie am Anfang gefragt, ob das Auto versichert ist. Sie hat ja gesagt und hat nicht von 450€ eigeneinteil geredet. Ich finde es wirklich ungerecht.

Ich würde mich über Ihre Kommentar freuen

 

Larry

Beste Antwort im Thema

Gehe zum Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe. Wenn diese genehmigt wird, kostet die Beratung 10€.

Näheres hier:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

 

Da Du mit der Frau einen Dienstleistungsvertrag hattest, haftest Du m.E. nur, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde.

 

O.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von situ

...

Ein Angestelltenverhältnis bedingt doch automatisch auch die Zahlung von Sozialabgaben, oder hat sich da was geändert?

Das ist sogar bei jeder Putzfrau so, die bei einer Privatperson im Haushalt tätig ist, alles andere wäre Schwarzarbeit.

am 14. April 2014 um 15:11

Lese dein Beispiel noch einmal genau.

Er sucht jemanden auf Honorarbasis'!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ein Arbeitnehmer erhält Lohn oder Gehalt.

Mal unabhängig davon, dass es nur ein Beispiel ist und ich nicht weiß, was beim TE Vertragsbestandteil war, dürfte es sich bei einem Stundenlohn von 12 EUR wohl kaum um ein Honorar, im Sinne vor Rechtsanwaltshonorar oder Architektenhonorar, handeln, vielmehr soll damit die Abrechnung auf Stundenbasis ausgedrückt werden.

Aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab.

Das Studentenwerk ist nur Vermittler, ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeit nur Vermittler ist.

Beim Studentenwerk werden eben nur Studenten vermittelt und für deren Arbeitsverhältnisse gelten überwiegend die gleichen Gesetze, wie für andere Teil- oder Vollzeitbeschäftigte.

Der Arbeitgeber hat diese Arbeitskräfte anzumelden und die gesetzlichen Abgaben abzuführen.

Mir ist kein Umstand ersichtlich, dass hier kein normales Arbeitsverhältnis begründet worden sein könnte.

Mal frei aus der Hüfte geschossen und ohne die ganzen Fakten zu kennen würde ich mal sagen die "Frau" wird sich wohl schwer tun an die 450 € zu kommen.

Ob das arbeitsrechtlich alles korrekt gelaufen ist? Wie ein Selbständiger wird hier die Haftung wohl nicht sein...

Leute wollen Geld über die günstige Beauftragung von Studenten sparen, es kann dann aber halt auch vorkommen, dass man draufzahlt.

So meine Meinung ohne irgendwo juristisch nachgesehen zu haben.

Ich würde hier einfach mal sagen "gibt nichts" und das Ganze auf mich zukommen lassen... Was soll passieren?

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Ein Angestelltenverhältnis bedingt doch automatisch auch die Zahlung von Sozialabgaben, oder hat sich da was geändert?

Studenten zahlen bei befristeten Aushilfsjobs (bis 50 Arbeitstage/Jahr oder 2 Monate /Jahr) keine Sozilabgaben!!.

Hier liegt eindeutig ein Arbeitsverhältnis vor, da der TE weisungsgebunden arbeitet.

Nur Haftung des TE bei grober Fahrlässigkeit. Ob die vorliegt, kann ohne Kenntnis der Umstände nicht abgeschätzt werden.

 

O.

Themenstarteram 15. April 2014 um 14:45

Ich bedanke mich für die Antwort.

Die Unfall ist beim Einparken passiert. Ich bin an dem Tag fast 7 Stunden gefahren und nicht schlechtes ist passiert. Nur als wir fertig sind und ich im Regen in Ihrem Grundstück einparken wollte. Ich könnte nicht ganz gut Hintern sehen. Sie hat mir Direktion gegeben. Ich war dicht an einem Wand. Sie hat denn gesagt ich soll rausfahren. Beim rausfahren bin ich gegen dem Wand gefahren. Nur das Auto hat ein paar Delle bekommen. War halt nicht groß. Reparatur hat aber 900€ gekosten und 450€ ist Versicherungseigeneinteil

Mach dir keine Sorgen.

Da musst du so gut wie nichts zahlen, es ist Angelegenheit der Arbeitgeberin, bei derart geringfügig entlohnten Beschäftigten, das Risiko entsprechend abzusichern.

Nur bei grober Fahrlässigkeit, wie Rotlichtverstoß oder Trunkenheit am Steuer, wärst du in der Mithaftung.

Lies mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

Normale (mittlere) Fahrlässigkeit

Bei normaler bzw. mittlerer Fahrlässigkeit wird eine vollständige Haftungsfreistellung abgelehnt. Die Aufteilung richtet sich nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten. Der Schaden wird sich daher nicht immer hälftig teilen lassen.

Kriterien sind die Gefahrgeneigtheit der Arbeit, die Schadenshöhe, ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes und durch Versicherung deckbares Risiko, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, die Höhe seines Arbeitsentgelts und unter Umständen auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers wie Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Familienverhältnisse und bisheriges Verhalten. Nicht berücksichtigt werden darf aber zum Beispiel die Mitgliedschaft im Betriebsrat. Dies wäre ein Verstoß gegen § 78 BetrVG.

Auch sind die Obliegenheiten des Arbeitgebers zu berücksichtigen. So kann er verpflichtet sein, das Schadensrisiko durch den Abschluss einer Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung zu begrenzen. Unterlässt der Arbeitgeber den Abschluss einer Versicherung, so haftet der Arbeitnehmer dennoch nur bis zur Höhe der fiktiven Selbstbeteiligung. Auch die Selbstbeteiligung muss aber zumutbar sein. Dies hängt zum Beispiel beim Arbeitgeber-veranlassten Führen eines Kraftfahrzeugs vom Zeitwert des Kraftfahrzeugs und vom Verdienst des Kraftfahrers ab.

Ich sehe hier auch, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem TE und der Kundin eingetreten ist. Und der Arbeitgeber haftet für den Arbeitnehmer. Daher hat sie auch für den Schaden aufzukommen. Sie hatte auch das Fahrzeug gemietet und nicht der TE.

Dies geht auch aus den nachfolgend verlinkten AGBs Ziff. 6.6 hervor, wo auch drinsteht, dass die Auftragnehmerin den Auftragnehmer, Angestellten, zu versichern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen hat.

http://www.studenten-vermittlung.com/agb.aspx

Ob das jetzt die gleiche Vermittlung ist, weiß ich nicht. Aber dies kann der TE mit seiner Vermittlung klären.

Ok, also wie vermutet handelt es sich um einen Minijob. Die Chefin hat den Parkplatz selbst ausgesucht und eingewiesen.

Was hier dann och im Raum steht wäre die Schuldanerkenntnis durch das anbieten der Ratenzahlung. Da sehe ich auch kein großes Problem da hier bestimmt nur gemeint war das "Wenn ich zahlen muss, dann geht das aber eh nur in Raten"

Grüße

Steini

am 17. April 2014 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von Gueldenstern63

Vollkasko ohne SB gibt es in der Regel nicht.

Vor allem nicht bei Leihautos.

Müßte man mal nachprüfen.

Ich hatte früher immer meine Mietwagen bei Sixt VK OHNE SB gemietet. Da ich mit denen meistens im Winter, über Weihnachten-Silvester von Berlin nach Österreich unterwegs war, war das mir schgon wert, denn ein dicker von DB kostet nun mal reichlich, wenn man mit dem vielleicht bei plötzlichem Glatteis in der Leitplanke landet. Schließlich fahre ich gerne schnell, wenns erlaubt ist und die Witterung nichts dagegen hat.

am 18. April 2014 um 10:24

Natürlich kann man ohne SB mieten (mache ich immer). Möglicherweise bieten das nicht alle an. Dann eben zu einem anderen, wenn man das möchte.

Kostet direkt beim Vermieter extra. Muss man ja nicht direkt machen.

In dem Car-Sharing Thread gibt es ein paar Hinweise dazu.

Ohne SB siehe hier:

http://www.sixt.de/mietservice/ohne-selbstbeteiligung/

Konfiguration, z. B. für Sprinter ohne SB hier (Selbstbeteiligung: € 0 = € 24,00):

http://www.sixt.de/php/reservation/offerconfig

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall bei einem Umzug