Unfall, Bank verlangt reperatur bei Renault
Morgen Leute,
meiner Schwester ist man am Sonntag vorne reingefahren. Polizei war da, sie ist im Recht.
Das Problem ist das ihr Renault Modus auf Raten gekauft wurde und die Finanzierung bei der Renault Bank läuft.
Jetzt hätte Renault gesagt dass der Wagen nur bei Renault repariert werden darf.
Ist das wirklich so? Sie muss doch jetzt zum Gutachter und könnte ihr Auto doch reparieren wo sie will?
Oder irre ich mich da?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von efteris
So waere ich vorgegangen, Renault gar nichts vom Unfall erzaehlen, Gutachter beauftragen, fiktiv abrechnen, guenstig in einer Werkstatt reparieren lassen und gut ist es. Ausserdem es funktioniert ohne Probleme.
Garantie fuer die durchgefuehrte Arbeiten, bekommt man sowie so von der rep. Werkstatt.Das Auto gehoert auch gar nicht der Bank, sondern dem Halter, die Bank behaelt als Sichherheit den Fahrzeugbrief, bis es bezahlt ist.
Du kannst Dein Leben gerne führen, wie Du magst. Und dazu passen dann bestimmt auch die angekündigten Antworten, die Du für alle Lebenslagen noch bereit hältst.
Aber hier geht es um Fachfragen, die denjenigen, der davon betroffen ist, unter Umständen einen Haufen Geld kosten können. Dass Du davon offenbar nicht den leisesten Schimmer hast, ist ja OK. Aber dann behalts bitte für Dich oder mache deutlich, dass Du das alles noch nie in die Tat umgesetzt hast und Du über Auswirkungen, wenn es auffällt, keine verlässliche Auskunft treffen kannst.
Hier immer den dicken Max machen ist keine Kunst. Bringt aber keinem was. Im Gegenteil.
Hafi
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von efteris
So waere ich vorgegangen, Renault gar nichts vom Unfall erzaehlen, Gutachter beauftragen, fiktiv abrechnen, guenstig in einer Werkstatt reparieren lassen und gut ist es. Ausserdem es funktioniert ohne Probleme.
Garantie fuer die durchgefuehrte Arbeiten, bekommt man sowie so von der rep. Werkstatt.Das Auto gehoert auch gar nicht der Bank, sondern dem Halter, die Bank behaelt als Sichherheit den Fahrzeugbrief, bis es bezahlt ist.
Du kannst Dein Leben gerne führen, wie Du magst. Und dazu passen dann bestimmt auch die angekündigten Antworten, die Du für alle Lebenslagen noch bereit hältst.
Aber hier geht es um Fachfragen, die denjenigen, der davon betroffen ist, unter Umständen einen Haufen Geld kosten können. Dass Du davon offenbar nicht den leisesten Schimmer hast, ist ja OK. Aber dann behalts bitte für Dich oder mache deutlich, dass Du das alles noch nie in die Tat umgesetzt hast und Du über Auswirkungen, wenn es auffällt, keine verlässliche Auskunft treffen kannst.
Hier immer den dicken Max machen ist keine Kunst. Bringt aber keinem was. Im Gegenteil.
Hafi
Also der stand der dinge ist das der Wagen jetzt bei Renault repariert wird, es war ja nur ein gedanke und dieses arrogante "IHR MÜSST" es beim Vertragshändler reparieren lassen, passte uns nicht.
Naja stellt sich nur die frage ob die gegenseite die Rechnung anerkennt.
Warum anerkennt?
Du unterschreibst eine Abtretungserklärung bei dem Händler damit dieser direkt abrechnen kann und glaube mir, bei einem Haftpflichtschaden bekommt er genug in den Hals geschoben und verdient auch noch was dran...
Den Leihwagen bekommt er auch fürstlich vergütet und die Rechnung etc. "quasi" vom Gutachter vorgekaut/vorgeschrieben 😁
Hier sollte sich dann "dein" Händler auch recht gut für dich einsetzen, wenn nicht dann würde ich sofort den Händler wechseln, so mein Rat...
P.s. schaue mal ob dein Ranaulthändler Karo+Lack im hause hat, meiner hat es z.b. nich. Dieser gibt den Wagen woanders zur rep. und kassiert die Diff. Nur mal so am rande 😛
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Zitat:
Original geschrieben von spar-dose
Also der stand der dinge ist das der Wagen jetzt bei Renault repariert wird, es war ja nur ein gedanke und dieses arrogante "IHR MÜSST" es beim Vertragshändler reparieren lassen, passte uns nicht.
Naja stellt sich nur die frage ob die gegenseite die Rechnung anerkennt.
Morgen zusammen,
wieso arrogant!?! Du hast Dir doch den Händler selber ausgesucht, oder wurdest du dazu gezwungen? Der hat Dir dann nur eines seiner Produkte verkauft. Dafür legt er die Spielregeln fest und wenn Du dann noch ein von ihm vermitteltes Finanzierungsangebot in Anspruch nimmst, darfst Du Dich nicht aufregen wenn er sehr enge Regeln festlegt um an das ihm zustehende Geld zu kommen. Würdest Du an seiner Stelle auch nicht anders machen, denk mal drüber nach.
@ Golf5GTI/DSG
Zitat:
Warum anerkennt?
Zitat:
Du unterschreibst eine Abtretungserklärung bei dem Händler damit dieser direkt abrechnen kann und glaube mir, bei einem Haftpflichtschaden bekommt er genug in den Hals geschoben und verdient auch noch was dran...
Den Leihwagen bekommt er auch fürstlich vergütet und die Rechnung etc. "quasi" vom Gutachter vorgekaut/vorgeschrieben 😁
Hier sollte sich dann "dein" Händler auch recht gut für dich einsetzen, wenn nicht dann würde ich sofort den Händler wechseln, so mein Rat...
P.s. schaue mal ob dein Ranaulthändler Karo+Lack im hause hat, meiner hat es z.b. nich. Dieser gibt den Wagen woanders zur rep. und kassiert die Diff. Nur mal so am rande 😛
Und hier erkennt man wieder sehr prägnant: Gier und Neid frisst Hirn. Man man man, wenn man sowas ließt...
Schlaue sprüche ohne Inhalt hast du wohl drauf, gell 🙂
Was ist/war daran falsch, berichtige es doch oder schulmeister mich/uns...
*kopfschüttel*
viel mehr inhalt, gabs von dir aber auch nicht.
eigentlich liest man nur: "alles unberechtigt zu teuer".
(in den hals geschoben; fuerstlich verguetet, kassiert die differenz;...)
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
viel mehr inhalt, gabs von dir aber auch nicht.eigentlich liest man nur: "alles unberechtigt zu teuer".
(in den hals geschoben; fuerstlich verguetet, kassiert die differenz;...)
erst lesen dann schreiben...
Der TE hat "Angst" das die Rep. Rechnung von Renault nicht anerkannt wird 😛
Diese Angst ist bei richtiger Vorgehensweise hier erst mal unbegründet oder etwa nicht 😕
Es ist bei einem Haftpflichtschaden einfach mal der Fall, dass die Werkstatt gutes Geld verdient, jede Hilfe und unterstützung dem TE auch anbietet und wenn es sein muss sich auch mal mit der Versicherung rumärgert...
Die Werkstatt kann locker "wenn alles passt" die Rechnung anhand der Gutachtens abtippen, ist auch gang und gebe oder irre ich 😕
natuerlich sollte es bei "richtiger vorgehensweise" auch mit der rechnung des renaulthaendlers keine probleme geben.
um das auszusagen, haette es aber nicht derartiger adjektive bedurft.
das verunsichert den TE naemlich evtl. noch mehr.
Also ich bin 2 mal auf die Schnauze zwecks Billigreparaturen geflogen.
Lass es einfach sein, das ist immer nur halbherzig irgendwie gemacht (Nein keine Schwarzarbeit).
Das letzte mal hab ich einfach den Vertragshändler aufgesucht.
Leihwagen bekommen, Auto wurde fertiggemacht. Komplette gereinigt von innen und von aussen.
Klar bekommen die nen Haufen Kohle, daber dafür hab ich Service und meine Ruhe.
Nunja, dieses "müssen" ist schon lustig. Ich meine, man hat das doch unterschrieben.
Allerdings gibts auch Spezialisten, die unterschreiben bei Leasing sie gehen zur Vertragswerkstatt und dann unterschreiben sie, sie gehen zur Partnerwerkstatt der Versicherung.
Die können sich dann aussuchen gegen welchen Vertrag sie verstoßen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Allerdings gibts auch Spezialisten, die unterschreiben bei Leasing sie gehen zur Vertragswerkstatt und dann unterschreiben sie, sie gehen zur Partnerwerkstatt der Versicherung.
Die können sich dann aussuchen gegen welchen Vertrag sie verstoßen... 😁
Ist bei einem Haftpflichtschaden nicht relevant. Partnerwerkstatt betrift nur die Kaskoversicherung.
Gruß
Frank, der das nur mal am Rande erwähnen wollte.
Nunja, Frank.........😁
Das mit den Partnerwekstätten wird auch bei KH Schaden versucht, so ist da ja nun nicht 😉
Gruß
Delle
Nun ja Delle, wenn ich einen unverschuldeten KH Schaden habe, können sie es ja mal versuchen. Nicht das "ich" dann mal den großen Bruder vom Anwal"d" 😁 bemühen muss.
Gruß
Frank, der immer noch keinen eigenen Anwal"t" hat. 😉
Zitat:
Original geschrieben von efteris
So waere ich vorgegangen, Renault gar nichts vom Unfall erzaehlen, Gutachter beauftragen, fiktiv abrechnen, guenstig in einer Werkstatt reparieren lassen und gut ist es. Ausserdem es funktioniert ohne Probleme.
Garantie fuer die durchgefuehrte Arbeiten, bekommt man sowie so von der rep. Werkstatt.Das Auto gehoert auch gar nicht der Bank, sondern dem Halter, die Bank behaelt als Sichherheit den Fahrzeugbrief, bis es bezahlt ist.
im empfehle lektüre zu folgenden fachgebieten
- gewährleistungsrecht (zum thema "garantie" wirste keine gesetzestexte finden, nur als tipp 😁)
- unterschied zwischen besitz und eigentum
- sicherheitsübereignung bei kreditverträgen