Unfall Auto gekauft wie sieht es rechtlich aus?

Mercedes C-Klasse W204

Hallo,

Ich war gerade in der Lack Werkstatt
Und der Lackierer hat die rechte Seite
Gemessen

Mein c200 amg Paket von 2010
Hatte ein unfall die komplette rechte seite
Wurde nachlackiert. Es wurde über 200 gemessen

Wie sieht es jetzt rechtlich aus hab ich Pech gehabt?
Ich hab 13 000 mit 1 Jahr Garantie bezahlt

Ein Bild von meinem Auto ist in meinem Profil

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Goify schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:16:37 Uhr:


Wenn die gesamte Seite neu lackiert wird, ist es sehr wohl ein Unfallwagen, auch wenn kein Unfall vorlag. Der Umfang zählt, nicht das Ereignis.

Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, weil er fachgerecht nachlackiert wurde, um einen minimalen, nicht von einem Unfall herrührenden Schaden zu beheben.

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2014 – 2 U 97/14

@Padis: Wenn der Kotflügel oder eine Tür (die einen Unfallschaden hatten) ausgetauscht werden, dann ist das sehr wohl ein Unfallwagen.

91 weitere Antworten
91 Antworten

Zitat:

@Goify schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:16:37 Uhr:


Wenn die gesamte Seite neu lackiert wird, ist es sehr wohl ein Unfallwagen, auch wenn kein Unfall vorlag. Der Umfang zählt, nicht das Ereignis.

Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, weil er fachgerecht nachlackiert wurde, um einen minimalen, nicht von einem Unfall herrührenden Schaden zu beheben.

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2014 – 2 U 97/14

@Padis: Wenn der Kotflügel oder eine Tür (die einen Unfallschaden hatten) ausgetauscht werden, dann ist das sehr wohl ein Unfallwagen.

Zitat:

@Sese304 schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:35:51 Uhr:


Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, weil er fachgerecht nachlackiert wurde, um einen minimalen, nicht von einem Unfall herrührenden Schaden zu beheben.

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2014 – 2 U 97/14

Die gesamte Seite neu zu lackieren, weil einer mit dem Schlüssel von vorne nach hinten gefahren ist, ist nicht minimal und sehr wohl ein Unfallschaden.

Zitat:

@Sese304 schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:35:51 Uhr:


@Padis: Wenn der Kotflügel oder eine Tür (die einen Unfallschaden hatten) ausgetauscht werden, dann ist das sehr wohl ein Unfallwagen.

Auch nicht richtig.

Ok hab es jetzt herausgefunden

Ich kann rechtlich nichts machen

Es steht im Kaufvertrag

5a3adcc7-65d8-4948-89da-c76495c92c1a

Danke Goify.......

Ähnliche Themen

Zitat:

@Goify schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:38:42 Uhr:



Zitat:

@Sese304 schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:35:51 Uhr:


Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, weil er fachgerecht nachlackiert wurde, um einen minimalen, nicht von einem Unfall herrührenden Schaden zu beheben.

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2014 – 2 U 97/14


Die gesamte Seite neu zu lackieren, weil einer mit dem Schlüssel von vorne nach hinten gefahren ist, ist nicht minimal und sehr wohl ein Unfallschaden.

Und wenn einem der Lack nach vielen Waschstraßen nicht mehr gefallen hat? Immer von einem Unfallschaden zu sprechen ist Unfug.

Müsste man auch messen, ob Spachtelmasse vorhanden ist. Bei 200 mü dürfte es nicht der Fall zu sein.

Stimmt, der Kotflügel hatte den Unfall ganz alleine, der Wagen selbst ist davon ja nicht betroffen. Merkt ihr selbst ne?

Zitat:

@Sese304 schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:58:22 Uhr:


Merkt ihr selbst ne?

Leider nein. Wir sind merkbefreit.

Wird der Kotflügel ausgedellt und lackiert, ist es ein Unfallwagen. Wird er ausgetauscht, nicht, denn dann ist ja kein Schaden oder Nachteil mehr da.

Welches Bj. Ist der Wagen und was hattest Du bezahlt.

Zitat:

@matthiaslausb schrieb am 28. Oktober 2019 um 15:07:19 Uhr:


Welches Bj. Ist der Wagen und was hattest Du bezahlt.

Steht doch im Eröffnungsbeitrag: Bj. 2010, 13.000 €.

Oh hab ich übersehen. Na teuer genug war er dann ja, obwohl die Preise je nach Region sehr weit auseinander liegen.

Ja das hat der Händler auch gesagt das es auch Kratzer gewesen sein können und nicht unbedingt ein Unfall
Er hat gesagt er hat den Wagen bei Mercedes gekauft. Wird wohl stimmen das er ihn da abgekauft hat

Ich bin übrigens gerade bei Mercedes wegen einer anderen kleinen Sache ich kann die ja fragen ob die das prüfen können

Zitat:

@Goify schrieb am 28. Oktober 2019 um 15:04:04 Uhr:



Zitat:

@Sese304 schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:58:22 Uhr:


Merkt ihr selbst ne?

Leider nein. Wir sind merkbefreit.

Wird der Kotflügel ausgedellt und lackiert, ist es ein Unfallwagen. Wird er ausgetauscht, nicht, denn dann ist ja kein Schaden oder Nachteil mehr da.

Was ist denn das für eine Argumentation? Wenn der Wagen komplett neulackiert ist, dann ist der Schaden auch nicht mehr da und du hast auch keinen Nachteil, laut deiner Definition bleibt es dennoch ein Unfallwagen.

Ich habe die Definitionen weder erfunden, noch bin ich der Gesetzgeber. Ich schreibe nur, wie es ist.

Zitat:

@Goify schrieb am 28. Oktober 2019 um 15:38:13 Uhr:


Ich habe die Definitionen weder erfunden, noch bin ich der Gesetzgeber. Ich schreibe nur, wie es ist.

Es ist aber halt nicht so. Sobald du einen Blechschaden (durch Fremdeinwirkung) und keinen Lackschaden hast, also auch bei Kotflügel und Tür, zählt der Wagen rechtlich als Unfallwagen. Vollkommen egal, wie und ob der Schaden instand gesetzt wird.

Kann ich überhaupt da noch was machen ?

Oder sieht es schlecht aus
Hier nochmal ein Auszug aus dem Kaufvertrag

A241f69c-f146-434b-9b43-e6aab295fa4f
Deine Antwort
Ähnliche Themen