Unfall auf Landstrasse
Hallo Liebe Motortalker,
Mein Kumpel (Fahrer) und ich hatten letztens einen Unfall auf der Landstrasse.
Unfallhergang-->
Wir fuhren auf einer Landstraße (70 erlaubt) es wurde langsam dunkel und ca 2-300 m nach einer Rechtskurve gab es eine Wendemöglichkeit mit einer Einbuchtung auf der rechten Seite(keine durchgezogene Linie), die wir in Anspruch nahmen. Als mein Kumpel dann das Wendemanöver durchführen wollte bemerkte er dann das es in einem Zug nicht reicht und wollte nochmal zurückfahren, wo ich schon das Fahrzeuglicht von links sah das noch mindestens 200m entfernt war, weswegen ich mir nicht weiter Sorgen machte. Nachdem max 2m rückwärtsfahren schaltete mein Kumpel wieder in den Vorwärtsgang und wollten gerade wieder losfahren dann geschah es. Das ankommende Fahrzeug ist ungebremst in uns reingedonnert genau mittig zwischen Vordertür und Hintertür (auf der Rechten Fahrspur). Ich bete zu Gott das wir ein stabiles Fahrzeug hatten und das andere Fahrzeug ein kleines war. Wie durch ein wunder haben wir alle es unverletzt bis auf ein paar Prellungen überlebt.
Nun zu meiner Frage wie seht ihr da die Schuldverhältnisse?
Danke im Vorraus
MfG
Nachtstreicher
Beste Antwort im Thema
Ich glaube Du hast die Entfernungen falsch eingeschätzt. Waren es wirklich 200 Meter ? Dann hättet ihr 8 Sekunden Zeit gehabt kurz rückwärts und wieder vorwärts zu fahren, 21, 22, 23, 24 , 25, 26, 27, 28, wenn das andere Fahrzeug 100 Kmh drauf hatte. Das ist ne lange Zeit.
Bei 70 Kmh sind es ca. 11 Sekunden.
Es wird weniger als 200 Meter gewesen sein.
Du schreibst von ungebremst. Welcher Wahnsinnige hat so wenig Überlebenswillen das er ungebremst irgendwo reindonnert ?
Und von der Geschwindigkeit her sind leichte Verletzungen (Prellungen) eher unwahrscheinlich.
Ich sage es nicht gerne, aber Dein Bericht passt nicht.
Egal, so missglücktes Wendemanöver wird ein Großteil der Schuld auf Deinem Kumpel haften lassen.
79 Antworten
Ich werfe dann einmal folgendes in den Raum:
OLG Saarbrücken v. 15.03.2005:
Ereignet sich ein Unfall beim Wenden, so spricht gegen den Wendenden der Anscheinsbeweis, dass er den gesteigerten Sorgfaltsanforderungen gem. § 9 Abs. 5 StVO nicht genügt hat.
Viel Spass beim beweisen des Gegenteiles.
Gruß Frank
Das mit der Geschwindigkeit kann nicht stimmen. Sollte das adere Auto mit 70 in eure Seite reingefahren sein,dann hätte dein Kollege mehr als nur Prellungen. Auch mit 50 haste da schon schlechte Karten. Die Seiten beim Auto sind nicht gerade die stabilsten Teile. Man sitzt ja nur ein paar cm von der Tür entfernt.
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Ich werfe dann einmal folgendes in den Raum:OLG Saarbrücken v. 15.03.2005:
Ereignet sich ein Unfall beim Wenden, so spricht gegen den Wendenden der Anscheinsbeweis, dass er den gesteigerten Sorgfaltsanforderungen gem. § 9 Abs. 5 StVO nicht genügt hat.Viel Spass beim beweisen des Gegenteiles.
Gruß Frank
Das müsste
dieses Urteilsein. Links zu den Quellen sind immer gut, um sich mal ein Bild von den konkreten Umständen zu machen.
Aus dem Link:
Zitat:
Wer gegen § 9 Abs. 5 StVO verstoße, müsse grundsätzlich mit einer Verletzung der 50 Kilometergrenze innerorts rechnen und dürfe nicht nur auf eine mäßige Geschwindigkeit des Verkehrs vertrauen. Der Wendende trage somit die Hauptverantwortung, falls sich ein Verkehrsunfall im Rahmen eines Wendevorgangs ereigne. Die Beklagte zu 1) sei im konkreten Fall dieser Verpflichtung auf äußerste Sorgfalt in keiner Weise nachgekommen, da der erstinstanzlich beauftragte Gutachter eindeutig festgestellt habe, dass das Motorrad des Klägers für die Beklagte zu 1) als sich näherndes Fahrzeug klar erkennbar gewesen sei. Der Gutachter habe festgestellt, dass der Kläger mindestens mit 63 km/h gefahren sei. Hierin sei zwar keine nur geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung zu sehen. Wesentlich sei, dass der Gutachter ausdrücklich festgestellt habe, dass der Kläger 2,5 bis 2,7 Sekunden vor dem Unfallereignis zeitgerecht auf die Wendebewegung des Pkws der Beklagten zu 1) reagiert habe und eine verspätete Reaktion des Klägers nicht nachzuweisen sei. Dies habe das erstinstanzliche Gericht nicht berücksichtigt. Aus dieser Feststellung des Sachverständigen folge, dass der Kläger den Aufprall selbst dann nicht hätte vermeiden können, wenn er mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gefahren wäre.
Jetzt habe wir innerorts und ein Fahrzeug (hier ein Motorrad), das für den Wendenden klar erkennbar war. Also völlig andere Verhältnisse als im hier diskutierten Fall.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Man kann auch den Pilotenschein machen. Kostet noch mehr und bringt auch mehr😁Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Ein Staplerschein kostet mehr, bringt aber in Bezug auf Erkennen und Umfahren von Hindernissen deutlich mehr.
Nicht wirklich, der Pilot kann zwar sehen, das ein Flieger seinen Weg kreuzt, aber die Lotsen oder die Technik lassen es krachen..
Siehe Kollosion über Baden Württemberg oder vor Dehli.
Wenn der Pilot nichts sieht rollt er mit dem Rollzeug einfach drauf los, bis es kracht, siehe Unfall auf dem Flieghafen Teneriffas
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Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
siehe Unfall auf dem Flieghafen Teneriffas
Bin zwischen 2-3 Mal im Jahr auf Teneriffa. Da sieht man nichts mehr...😉
Die KLM Maschine ist trotzdem unausweichlich in den PAN AM Jumbo gekracht.
Du wirst wahrscheinlich auch immer auf einem anderen Flughafen landen. Der Hauptflughafen von heute (Teneriffa Süd) wurde nach dem Chrash gebaut.
Teneriffa Nord (früher Los Rodeos) wird nur noch für Fracht- und innerspanische Flüge genutzt.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Jetzt habe wir innerorts und ein Fahrzeug (hier ein Motorrad), das für den Wendenden klar erkennbar war. Also völlig andere Verhältnisse als im hier diskutierten Fall.
Und dennoch ähnlich,
wenn wir von im günstigsten Fall 300m nach der Kurve ausgehen und die Straße nicht weiter einsehbar ist, dann muss so ein Wendevorgang in max. 15 Sekunden abgeschlossen sein. Ergibt sich aus max. erlaubter Geschwindigkeit 70km/H oder 20m/S. D.h. verzögern, zum Stillstand kommen, sich vergewissern dass keiner kommt, Gang einlegen usw.
Dazu kommt wie breit denn eigentlich eine Landstraße ist. Selbst aus einer Haltebucht wird es da schwer mit einem Fahrzeug in einem zu wenden, auch das sollte man wissen.
Gerichtsverhandlungen sind immer Fallentscheidungen und nicht immer 1zu1 anwendbar, geben aber vielen Richtern eine Tendenz.
Gruß
Frank
Den Punkt, das der Wendene eine Gefährdung anderer VT ausschließen muss, bestreite ich gar nicht. Trotzdem muss man halt auf Sicht fahren - also ist es eigentlich nicht möglich, in ein - aus welchem Grund auch immer - auf der Fahrbahn querstehendes / rangierendes Fahrzeug reinzufahren. Deswegen sehe ich im Fall des TE die Fahrerin des anderen Fahrzeuges nicht komplett schuldlos.
Klar, dann fahren wir alle statt der erlaubten 70km/h mal 50km/h und damit wir noch bisschen Puffer haben bleiben wir bei 40km/h. Selbst wenn man dann angepasst fährt und man innerhalb der sichtweite anhalten könnte, so ist es gerade in der Dämmerung evtl. so, dass die Reaktionszeit nicht 1 sek ist sondern vllt. 2 sek. Wenn man nun alle Eventualitäten einbezieht, dann sollte man nur noch Schritt fahren.
Du hast aber nat. Recht, auch ich gehe vom Gas wenn ich das Gefühl habe die Situation erfordert es und das erwarte ich auch von anderen Verkehrsteilnehmern. Zu einem Unfall gehören immer zwei.
Mit "eigentlich" hast du deine Aussage ja auch selbst relativiert und wenn keiner einen Fehler macht, dann geht jedes Fussballspiel 0:0 aus ;D
Solange keine weiteren Details (z.B. Beleuchtung) bekannt sind, ist hier eh Glaskugelraten angesagt.
Interessant finde ich aber, dass scheinbar niemand hier im 2. Post des TE das Wort "Caravan" bemerkt hat. Was für ein Caravan? Ein Wohnmobil oder doch nur ein Kombi?
Die Scheinwerfer waren natürlich an. War ein Kombi und der bericht stimmt ! die DaME IST UNGEBREMST IN UNS REINGEFAHREN wenn du unseren Fahrzeug sehen würdest würdest du mir es glauben. Das wir es mit mehr od weniger mit ein paar prellungen was mich angeht Beifahrer, mein Kumpel hat es natürlich ein bischen härter getroffen wie sich festgestellt hat hat er einen kleinen riss am rücken was genau weiss ich nicht. Aber wie gesagt ich bete zu Got das wir mehrere SeitenAirbags hatten und das Fahrzeug was in uns reingedonnert ist ein neues Kleinfahrzeug war was aber auch durch Airbags der Dame wahrscheinlich das leben gerettet hat. Bin mir mittlerweile ziemlich sicher das die Dame uns nicht gesehen hat... und das bei einem weg von mind 150-200m
Bei den vielen Böcken, die der Wendende bei seiner Kamikazeaktion geschossen hat, würde es mich nicht wundern, wenn er versehentlich nur Standlicht eingeschalten hätte.
Und wie kann das alles sein???
Ein Kombi schert in die Haltebucht ein und versucht zu wenden..... ist beim ersten Versuch eigentlich schon fast rum!!! ...... dann naht das 2. Fahrzeug in 150-200m Entfernung!!! .... heißt der Wendende muß nur kurz zurücksetzten, 1. Gang rein und Gas geben- das dauert ca. 3 Sekunden .... dann fährt er vor der 2. Frau...... die in 3 Sekunden sicherlich keine 150-200m zurückgelegt hat..... hier muß wirklich ALLES schief gelaufen sein. 🙁
Gruß Berti
Zitat:
Original geschrieben von Nachtstreicher
was der Unfallgegner ausgesagt hat weiss ich nicht, warum sie uns nicht gesehen hat
Ohne das ich DIESEN Beitrag des TE vorher gelesen hatte, war mir klar das es nur eine SIE sein konnte. Es ist leider eine tägliche Erfahrung für mich und hat nun absolut nicht mit Vorurteilen etc. zu tun. Jeder kann es selbst ausprobieren: Frauen schätzen Entfernungen und Breiten nun mal anders ein. Traurig aber wahr ... Wer es nicht glaubt darf gerne mal eine Tour mit mir mitfahren um sich von meiner Aussagen zu überzeugen.
Zum Thema sehe ich die Schuld eindeutig beim TE. Bevor ich mich in den fließenden Verkehr einordne muss ich mich davon überzeugen, dass es möglich ist und nicht einfach los fahren. Blinker betätigt VOR dem losfahren?
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
[...]hier muß wirklich ALLES schief gelaufen sein. 🙁
Das kann man wohl sagen. Ist aber bei einem Unfall doch die Regel, dass beide beteiligten nicht auf der Höhe waren.
Auch wenn es für die Schuldfrage nicht (oder nur eingeschränkt) von Belang ist, fragt man sich schon, wie man es schaffen kann ein stehendes Hindernis auf der Fahrbahn komplett zu übersehen. Speziell eines das die große eines PKWs hat.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
[...] Frauen schätzen Entfernungen und Breiten nun mal anders ein. Traurig aber wahr ... Wer es nicht glaubt darf gerne mal eine Tour mit mir mitfahren um sich von meiner Aussagen zu überzeugen. [...]
Seh ich regelmäßig mit meiner Liebsten auf dem Beifahrersitz. Wenns mal enger wird kommt sofort der Hinweis, dass ich doch mal meine Geschwindigkeit reduzieren soll.
Ich sag dazu nur immer: "Wenn ich langsamer fahre wird mein Auto davon auch nicht schmaler".
Gefällt ihr nicht wirklich 🙂