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Unfall auf Kreuzung. Unfallbeteiligter gibt falsche Tatsachen an.

Themenstarteram 30. September 2016 um 9:10

folgender Fall:

Ich bin von Süden auf eine Kreuzung gefahren um zu wenden, da die anliegenden Straßen sehr eng waren. Die Kreuzung hat keine Ampeln oder sonstige Schilder. Ich habe die Wendung nicht in einem Zug geschafft, weswegen ich in der nördlichen Mündung noch einmal zurücksetzten musste.

Da fuhr der Unfallbeteiligte von Westen in die Kreuzung ein und wollte durch die nördliche Mündung fahren, in der ich zurück setzten musste. Anstatt zuwarten versuchte er noch schnell durch die Lücke zufahren, die mein Wagen zu Parkschildern am Straßenrand hatte. Da er viel zuschnell fuhr konnte ich nicht schnell reagieren und unsere Fahrzeuge schliffen ein wenig den hinteren Ecken.

Nun haben wir uns gegenseitig die Schuld zugewiesen und die Versicherungen wollten das klären. Wir haben keine Polizei eingeschaltet. Während meine Versicherung mir mitteilte das beide Schuld waren und keiner Recht auf eine Zahlung erhält, bekam ich einen Brief in der die andere Versicherung mir die Schuld gibt und der Unfallbeteiligte einen völlig anderen Unfallhergang dargestellt hat als es wirklich war. In dem Schreiben steht das er auf der Kreuzung stand und ich sozusagen in ein auf der Kreuzung "stehendes" Fahrzeug gefahren bin. (Dann müssten unsere Schäden an völlig anderen Stellen sein). Nach 6 Monaten teilte mir nun meine Versicherung mit das sie dem Unfallbeteiligten Geld gezahlt hat und daher meine Schadenklasse steigen würde.

Das der Unfallbeteiligte lügen würde war mir schon klar. Aber das mich meine Versicherung nicht darüber informiert oder versucht mir zu helfen ist eine Frechheit. Ich habe auf das Schreiben der anderen Versicherung vor 6 Monaten nicht Widerspruch zum Unfallhergang eingelegt, da ich ihn schon mehrmals alles beteiligten geschildert habe und mir meine Versicherung riet abzuwarten.

Welche Möglichkeiten habe ich nach so langer zeit jetzt noch?

Beste Antwort im Thema

Zumindest hilft sie hier dem Anwalt.

Im Ernst - wieviel hat deine Versicherung bezahlt? Für die Rückstufung ist es vollkommen egal, welcher Betrag (sofern du den nicht erstatten willst).

Zeugen? Keine.

So wie du das schilderst, bist du rückwärts gefahren. Dann liegt die überwiegende Schuld ohnehin bei dir.

Versuch, wenn du eine RS-Vers. hast, doch deinen Schaden noch beim Gegner geltend zu machen. Viel Erfolg, du wirst ihn brauchen.

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Zitat:

@schmidpve schrieb am 30. September 2016 um 11:10:05 Uhr:

folgender Fall:

Ich bin von Süden auf eine Kreuzung gefahren um zu wenden, da die anliegenden Straßen sehr eng waren. Die Kreuzung hat keine Ampeln oder sonstige Schilder. Ich habe die Wendung nicht in einem Zug geschafft, weswegen ich in der nördlichen Mündung noch einmal zurücksetzten musste.

Hi,also seit wann darf man bei einer Kreuzung wenden :confused:

Und das gute ist,du glaubst du bist noch in recht :confused:

Egal woher er kommt oder gekommen ist,du wendest,hallo in einer Kreuzung?Und dann noch rückwärts? :confused:

Das Wenden in einer Kreuzung ist NICHT verboten. (vgl. § 9 StVO).

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 30. September 2016 um 16:09:57 Uhr:

Das Wenden in einer Kreuzung ist NICHT verboten. (vgl. § 9 StVO).

Meinst du das?Hab es kopiert.

 

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

 

https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html

Wenden an kreuzungen ist erlaubt. Ausser es ist durch das Verkehrszeichen mit dem umkehrfeil der durchgestrichen ist verboten worden.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 30. September 2016 um 16:26:24 Uhr:

Wenden an kreuzungen ist erlaubt. Ausser es ist durch das Verkehrszeichen mit dem umkehrfeil der durchgestrichen ist verboten worden.

Ja natürlich,aber doch nicht Rückwärts.Es sei denn er fährt ein LKW.

Zitat:

@George 73 schrieb am 30. September 2016 um 16:28:36 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 30. September 2016 um 16:26:24 Uhr:

Wenden an kreuzungen ist erlaubt. Ausser es ist durch das Verkehrszeichen mit dem umkehrfeil der durchgestrichen ist verboten worden.

Ja natürlich,aber doch nicht Rückwärts.Es sei denn er fährt ein LKW.

Wieso nicht ? ;) wenn die Straße eng ist darf man auch das nur man muss dabei den verkehr beachten und ggf rechtzeitig bremsen können. Und wenn man sieht da kommt einer nicht weiter fahren ;)

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleich, es sei denn, eine bestimmte Gruppe wird explizit genannt (z. B. Fußgänger, Radfahrer, LKW-Fahrer o. ä.).

Zurück zum Wenden/Rückwärtsfahren, auch das ist an Kreuzungen, weder für LKW noch für PKW, nicht verboten. Es ist lediglich die besondere Sorgfaltspflicht zu beachten.

am 30. September 2016 um 14:45

Zitat:

@schmidpve schrieb am 30. September 2016 um 11:10:05 Uhr:

Ich habe die Wendung nicht in einem Zug geschafft, weswegen ich in der nördlichen Mündung noch einmal zurücksetzten musste.

Da fuhr der Unfallbeteiligte von Westen in die Kreuzung ein und wollte durch die nördliche Mündung fahren, in der ich zurück setzten musste. Anstatt zuwarten versuchte er noch schnell durch die Lücke zufahren, die mein Wagen zu Parkschildern am Straßenrand hatte. Da er viel zuschnell fuhr konnte ich nicht schnell reagieren und unsere Fahrzeuge schliffen ein wenig den hinteren Ecken.

Wie kann man zu schnell fahren beim Abbiegen?

Wenns in der Ortschaft war, dann darf er 50 fahren.

Mit 50 kriegt er aber nicht die Kurve.

So wie ich das sehe, bist du einfach rückwärts gefahren, obwohl jemand auf der normalen Spur gefahren ist.

Somit voll Schuld bei dir!

Anders sehe ich das Ganze aktell einfach nicht.

Er hat so zu fahren, dass er jederzeit anhalten kann. Und da können 50 schon zuviel sein.

Keiner hat sich bis jetzt dazu geäußert, wer auf der vorfahrtberechtigten Straße war. Das gilt für die gesamte Straße über die volle Breite!

Irgendwie kommen mir Stil und Sachverhaltsschilderung der Ausgangslage bekannt vor.

Doch, ich hatte bereits festgestellt, dass der Unfallgegner während der Unfallphase auf der gleichrangigen Kreuzung von rechts kam...

2 Accounts @te ;)?

@schwarzebandit

:D

Mist, ertappt! Oder doch nicht?

 

Ich habe nur einen Account bei MT, klingt komisch, ist aber so...

Im Zweifel würde ich den Unfall durch einen Sachverständigen rekonstruieren lassen. Ich hatte vor zwei Jahren auch einen Unfall, bei dem der Gegner und ein Zeuge meinten ich sei schuld. Der Gutachter konnte aber anhand der Polizeifotos und anderer Angaben den Unfallhergang gerichtsverwertbar rekonstruieren und nachweisen, dass mich keine schuld trifft. Das Gutachten war zwar nicht billig, aber dies hat meine Rechtschutzversicherung übernommen.

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