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Unfall auf Kreuzung. Unfallbeteiligter gibt falsche Tatsachen an.

Themenstarteram 30. September 2016 um 9:10

folgender Fall:

Ich bin von Süden auf eine Kreuzung gefahren um zu wenden, da die anliegenden Straßen sehr eng waren. Die Kreuzung hat keine Ampeln oder sonstige Schilder. Ich habe die Wendung nicht in einem Zug geschafft, weswegen ich in der nördlichen Mündung noch einmal zurücksetzten musste.

Da fuhr der Unfallbeteiligte von Westen in die Kreuzung ein und wollte durch die nördliche Mündung fahren, in der ich zurück setzten musste. Anstatt zuwarten versuchte er noch schnell durch die Lücke zufahren, die mein Wagen zu Parkschildern am Straßenrand hatte. Da er viel zuschnell fuhr konnte ich nicht schnell reagieren und unsere Fahrzeuge schliffen ein wenig den hinteren Ecken.

Nun haben wir uns gegenseitig die Schuld zugewiesen und die Versicherungen wollten das klären. Wir haben keine Polizei eingeschaltet. Während meine Versicherung mir mitteilte das beide Schuld waren und keiner Recht auf eine Zahlung erhält, bekam ich einen Brief in der die andere Versicherung mir die Schuld gibt und der Unfallbeteiligte einen völlig anderen Unfallhergang dargestellt hat als es wirklich war. In dem Schreiben steht das er auf der Kreuzung stand und ich sozusagen in ein auf der Kreuzung "stehendes" Fahrzeug gefahren bin. (Dann müssten unsere Schäden an völlig anderen Stellen sein). Nach 6 Monaten teilte mir nun meine Versicherung mit das sie dem Unfallbeteiligten Geld gezahlt hat und daher meine Schadenklasse steigen würde.

Das der Unfallbeteiligte lügen würde war mir schon klar. Aber das mich meine Versicherung nicht darüber informiert oder versucht mir zu helfen ist eine Frechheit. Ich habe auf das Schreiben der anderen Versicherung vor 6 Monaten nicht Widerspruch zum Unfallhergang eingelegt, da ich ihn schon mehrmals alles beteiligten geschildert habe und mir meine Versicherung riet abzuwarten.

Welche Möglichkeiten habe ich nach so langer zeit jetzt noch?

Beste Antwort im Thema

Zumindest hilft sie hier dem Anwalt.

Im Ernst - wieviel hat deine Versicherung bezahlt? Für die Rückstufung ist es vollkommen egal, welcher Betrag (sofern du den nicht erstatten willst).

Zeugen? Keine.

So wie du das schilderst, bist du rückwärts gefahren. Dann liegt die überwiegende Schuld ohnehin bei dir.

Versuch, wenn du eine RS-Vers. hast, doch deinen Schaden noch beim Gegner geltend zu machen. Viel Erfolg, du wirst ihn brauchen.

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Diese Antwort hilft angeblich immer "Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht"

Zumindest hilft sie hier dem Anwalt.

Im Ernst - wieviel hat deine Versicherung bezahlt? Für die Rückstufung ist es vollkommen egal, welcher Betrag (sofern du den nicht erstatten willst).

Zeugen? Keine.

So wie du das schilderst, bist du rückwärts gefahren. Dann liegt die überwiegende Schuld ohnehin bei dir.

Versuch, wenn du eine RS-Vers. hast, doch deinen Schaden noch beim Gegner geltend zu machen. Viel Erfolg, du wirst ihn brauchen.

Zitat:

@schmidpve schrieb am 30. September 2016 um 11:10:05 Uhr:

 

Während meine Versicherung mir mitteilte das beide Schuld waren und keiner Recht auf eine Zahlung erhält, ....

Das hat Deine Versicherung tatsächlich geschrieben? Ich habe noch nie gehört, dass in dem Fall, in dem beide Unfallbeteiligten Teilschuld tragen, keiner der Beteiligten Schadenersatz erhält?

O.

Themenstarteram 30. September 2016 um 9:41

Danke für die Antworten.

Ist es nicht aber so, dass wenn ich auf der Kreuzung stehe und offensichtlich eine Wendung durchführe, die Kreuzung in dem Moment nicht Frei ist und somit jemand weiteres nicht auf die Kreuzung fahren sollte? Dies hat er aber mit erhöhter Geschwindigkeit getan. Nun sagt er aus das er auf der kreuzung "stand".

Leider gibt es keine Zeugen.

Also wenn es nun so ist das wir beide die Teilschuld tragen kann ich dann immer noch nach 6 Monaten zur anderen Versicherung gehen und auch meine Beteiligung verlangen? Schaden beläuft sich bei ca. 500€+

am 30. September 2016 um 10:34

Ja kannst du.

Die Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren zum Jahresende.

Zitat:

@schmidpve schrieb am 30. September 2016 um 11:10:05 Uhr:

Während meine Versicherung mir mitteilte das beide Schuld waren und keiner Recht auf eine Zahlung erhält

Die Aussage ist komplett falsch.

Wenn z.B. beide zur Hälfte Schuld sind, dann bezahlt die Versicherung jeweils auch die Hälfte des anderen Schadens.

Ansonsten bin ich schon der persönlichen Meinung, dass du die Hauptschuld an dem Unfall hast.

Dein Manöver in der Kreuzung ist nur mit größter Sorgfalt und Rücksicht durchzuführen, von daher ist deine Annahme das die Kreuzung gesperrt sei völlig falsch. Daraus ergibt sich dass die Hauptschuld bei dir liegt.

 

Also ist mMn alles korrekt abgerechnet.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 30. September 2016 um 12:05

Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde wohl meine Versicherung wechseln müssen.

Das mit der Hauptschuld ist leider völlig unlogisch. Das würde sonst bedeuten das mir jeder reinfahren kann sobald er merkt das ich in der linken Mündung einer Kreuzung in mehreren Zügen Wende. Wenn ich an einer Kreuzung links abbiegen will und dort ein Wagen quer steht, kann ich doch nicht davon ausgehen das er dort stehen bleibt, bis ich an ihm vorbei gefahren bin.

Und natürlich gilt, dass eine Kreuzung erst mal frei gemacht werden muss bevor man drauf fährt. Erst raus dann rein.

Das mir die "Hauptschuld" zukommt kann ich nicht nachzuvollziehen. Und aufgrund der faktischen Tatsache das "Vorrang des Kreuzungsräumers" gilt.

Des weiteren konnte der Teilnehmer mich sehen und somit war der Unfall für ihn zu vermeiden.

Die Abgehenden Straßen der Kreuzung sind sehr schmal. Es gibt keine zwei Spuren.

Wer kommt eigentlich auf die Idee, IN einer Kreuzung zu wenden?

Und wo hast du bitteschön gelernt, das man dann auch noch die Kreuzung exclusiv für sich hat?

Wer rückwärts fährt oder wendet, hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Und das der andere das absichtlich gemacht hat, ist eine ziemlich starke Unterstellung - vielleicht war für ihn deine Absicht auch nicht wirklich absehbar?

Warum bist du überhaupt rückwärts gefahren/gewendet, wenn du ihn gesehen hast? Hättest doch einfach warten können...

Und auch wenn er es absichtlich getan hat, hast du nicht den Gegebenheiten entsprechend aufgepasst und gehandelt, so dass du weiterhin die Hauptschuld hast.

Du hast gewendet du bist rückwärts gefahren. Das alles sind hinweise das du du du und du aufpassen müsst... teilschuld ist klar das du die bekommst. Bei teilschuld wirst du hochgestuft und bekommst je nach % anteilig dein schaden der gegnerischen versicherung

Rate mal wer schuld hat:

Du biegst links in eine Auffahrt auf und es überholt dich jemand und fährt dir on die seite. Du du du du hast schuld denn du musst dich vergewissern das keiner dich überholt ;)

Themenstarteram 30. September 2016 um 13:08

Zitat:

@kaburs schrieb am 30. September 2016 um 14:22:28 Uhr:

Wer kommt eigentlich auf die Idee, IN einer Kreuzung zu wenden?

Und wo hast du bitteschön gelernt, das man dann auch noch die Kreuzung exclusiv für sich hat?

Ich muss dazu sagen, dass man in diesem Gebiet nur auf den Kreuzungen wenden kann und das die Straßen sehr schmal sind. Ich hab nie behauptend das ich die Kreuzung für mich haben wollte. Nur das die Kreuzung immer nur durch ein Wagen befahrbar ist und die Sicht durch parkende Autos sehr begrenzt ist.

Somit kann ich nicht nachvollziehen, wie man dann hinter einem wendenden Wagen lang brettern muss.

Bitte erst oben lesen! Ohne vernünftige Argumentation sind diese Antworten wirklich nutzlos!

am 30. September 2016 um 13:12

Bist du als es zum Zusammenprall kam gerade Rückwärts gefahren?

Auf der Kreuzung gilt nach deiner Darstellung "rechts vor links" und dein Unfallgegner kam von Dir aus gesehen von rechts.

 

Du hast als Rückwärtsfahrender eine besondere Vorsicht zu beachten, während der andere Vorfahrt hatte. Möglich, das für Deinen "Gegner " Deine Absicht nicht erkennbar war und er deshalb gefahren ist...

 

Genau so werden es auch beide Versicherungen bei der Regulierung gesehen haben.

Zitat:

Ich muss dazu sagen, dass man in diesem Gebiet nur auf den Kreuzungen wenden kann und das die Straßen sehr schmal sind. Ich hab nie behauptend das ich die Kreuzung für mich haben wollte. Nur das die Kreuzung immer nur durch ein Wagen befahrbar ist und die Sicht durch parkende Autos sehr begrenzt ist.

Somit kann ich nicht nachvollziehen, wie man dann hinter einem wendenden Wagen lang brettern muss.

Bitte erst oben lesen! Ohne Vernüftige Argumentation sind diese Antworten sind wirklich nutzlos!

Und ich kann nicht nachvollziehen, das jemand in einer Kreuzung (erhöhte Gefahr) wenden (erhöhte Gefahr) durch Mehrpunktwendung (erhöhte Gefahr) will, wenn dort die Straße sehr schmal (erhöhte Gefahr) und uneinsichtig ist (erhöhte Gefahr), dann merkt das jemand kommt und auch noch glaubt das er die Kreuzung für sich hat - wie du es ja geschrieben hast...

Du redest dich immer mehr rein:

Woher weißt du denn, das der andere gebrettert ist, wenn deine Sicht eingeschränkt war?

Vielleicht hat er dich auch zu spät gesehen?

Wenn die Sicht eingeschränkt ist, hast du noch sorgfältiger zu sein.

Oder aber eben soweit weiterzufahren, bis du gefahrlos wenden kannst...

Natürlich kannst du dagegen vorgehen. Bedenke nur, das deine Versicherung den Fall gecheckt hat und zu der Überzeugung gekommen ist, das die Schilderung des Unfallgegeners so plausibel ist das sie auf weitere Recherche/Rechtsmittel verzichtet hat, weil sie es für Aussichtslos und den Fall für ziemlich eindeutig erachtet hat - gegen dich. Natürlich kannst du dagegen vorgehen, nach einem halben Jahr.

Dann steht weiterhin Aussage gegen Aussage. Und wenn du dich vor Gericht mit genau diesen Argumenten versuchst zu wehren ohne weitere plausible Zeugen, dann hast du neben dem Schaden mit großer Sicherheit noch mehr Geld verbrannt...

Dir (und allen anderen Verkehrsteilnehmern) wäre mehr geholfen, wenn du ein wenig einsichtiger wärst und daraus lernen würdest...

Wir wissen nicht, ob es der andere darauf angelegt hat, und das zu beweisen ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Alle Indizien sprechen gegen dich...

Hallo Herr Schmid,

Sie reden Sich nicht "immer weiter" rein, machen Sie sich keine Sorgen.

Während Sie eine leere Kreuzung vorgefunden haben, hat der Beteiligte Sie erkennen müssen. Somit hätte er die Kollision sogar verhindern können und damit liegt die Schuldlast schon mal bei ihm. Das Sie den Beteiligten nicht gesehen haben entlastet Sie sogar, solange er sich bei Ihrem Rundumblick nicht unmittelbar auf der Kreuzung befand. Die Geschwindigkeit des Beteiligten spielt daher keine Rolle da die Entscheidung an Ihnen vorbeizufahren während Sie quer standen schon falsch war! Ob Sie dann noch nach vorn oder hinten gefahren sind, kann ebenfalls vernachlässigt werden.

Das der Unfallbeteiligte eine andere Story erzählt ist sehr verständlich, da jedes andere Szenario ihm die Alleinschuld gibt. Eventuell können Sie mit den Stellen der Beschädigungen den genauen Hergang beweisen.

Wenn der Beteiligte hinter Ihnen "stillstand" müsste seine Beschädigung vorn am Fahrzeug sein.

Sie werden dies allerdings bei der Versicherung nicht mehr durchbringen. Aber eine Teilzahlung Ihres Schadens steht Ihnen im diesem Fall zu, da Sie (Wie Sie richtig erkannt haben) der Kreuzungsräumer waren.

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