ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall - auf Baustelle auf meine Spur - ausgewichen gegen Leitplanke

Unfall - auf Baustelle auf meine Spur - ausgewichen gegen Leitplanke

Themenstarteram 11. September 2016 um 13:45

Halli Hallo,

hatte heute leider einen unglücklichen Vorfall:

War auf der linken Spur einer Baustelle unterwegs- bei einer leichten Rechtskurve in der Baustelle kam das Auto rechts von mir auf meine Spur (hat wohl die Kurve nicht wahrgenommmen)- reflexartig bin ich ausgewichen und habe die Leitplanke gestreift. Bin natürlich weiter gefahren um den Fahrer anzuhalten (was er auch schnell gemacht hat). Er hat alles zugegeben (habe es auch schriftlich).

Ich habe nun folgende Sorgen:

- dass der Verursacher es plötzlich verneint (glaube ich weniger)

- dass die gegnerische Versicherung sich quer stellt und sagt ich hätte das Auto rammen sollen statt auszuweichen

Was denkt ihr dazu? An meinem Fahrzeug ist natürlich ein erheblicher Schaden entstanden. Mir wurde vom Verursacher auch angeboten dass Auto privat reparieren zu lassen.

Wie soll ich am besten vorgehen? Wie wird die gegnerische Versicherung reagieren? Ist meine Sorge diesbezüglich gerechtfertigt? Ich trau denen mittlerweile alles zu und habe keine Lust auf lange Prozesse - da lasse ich lieber das Auto dann privat reparieren.

Vielen Dank schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ein A3 ist bei vielen Baustellen schon zu breit, sprich bei allen, die 2m als Limit haben.

Wäre das der Fall, wärst du natürlich schnell bei einer Mitschuld dabei.

Ansonsten sehe ich als einziges wirkliches Risiko, dass der andere plötzlich doch eine andere Geschichte erzählt.

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. September 2016 um 17:45:41 Uhr:

Ein A3 ist bei vielen Baustellen schon zu breit, sprich bei allen, die 2m als Limit haben.

Wäre das der Fall, wärst du natürlich schnell bei einer Mitschuld dabei.

Ansonsten sehe ich als einziges wirkliches Risiko, dass der andere plötzlich doch eine andere Geschichte erzählt.

Sorry für keine Ahnung von dir. Die Baureihe A3 hat bei den aktuellen Modellen eine Breite über die Spiegel von 1966mm. Ältere Modelle etwas weniger. Insofern dürfte es keine Baustelle geben die mit der Fahrzeugbreite Probleme macht. Schmäler als 2m habe ich noch nicht gesehen.

Hast Du nachgemessen? Die Breite inkl. Spiegel steht nicht in den Papieren.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 11. September 2016 um 22:48:52 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. September 2016 um 17:45:41 Uhr:

Ein A3 ist bei vielen Baustellen schon zu breit, sprich bei allen, die 2m als Limit haben.

Wäre das der Fall, wärst du natürlich schnell bei einer Mitschuld dabei.

Ansonsten sehe ich als einziges wirkliches Risiko, dass der andere plötzlich doch eine andere Geschichte erzählt.

Sorry für keine Ahnung von dir. Die Baureihe A3 hat bei den aktuellen Modellen eine Breite über die Spiegel von 1966mm. Ältere Modelle etwas weniger. Insofern dürfte es keine Baustelle geben die mit der Fahrzeugbreite Probleme macht. Schmäler als 2m habe ich noch nicht gesehen.

Stimmt der aktuelle und die uralten, da ist das so, die dazwischen hatten aber mehr ... fraglich was der TE zu bieten hat. Ich wollte nur seiner pauschalen Aussage widersprechen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. September 2016 um 23:06:10 Uhr:

Hast Du nachgemessen? Die Breite inkl. Spiegel steht nicht in den Papieren.

Nein, die steht da in der Tat nicht, allerdings kann man sie an anderen Stellen nachlesen. :rolleyes:

z. B. hier: http://de.automobiledimension.com/abmessungen-autos-audi.html

oder hier: http://www.angurten.de/is/abmessungen/1-A3

oder hier: http://www.alle-autos-in.de/img/448px/jwo20100812161327.jpg

usw...

Noch dazu haben die meisten Autobahnbaustellen heutzutage Komfort-Spurbreiten von 2,10 Metern, zumindest bei uns in Hessen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. September 2016 um 23:06:10 Uhr:

Hast Du nachgemessen? Die Breite inkl. Spiegel steht nicht in den Papieren.

Es scheint immer das gleiche Problem zu sein.

Ich hab grad bei Opel Nachfogemodell nachgeschaut

Außenmaße Sports Tourer

Breite mit aus-/eingeklappten Außenspiegeln

(mm)

2042/1871

------------------

Man sollte schon wissen wie breit das Fahrzeug ist (lesen ist von Vorteil) sonst könnte die Garage zu schmal sein.

Kaufst du das Auto nach der Breite die in den Papieren steht (angekl. 1871 mm) die Garage hat an der schmalsten Stelle nur 1900 dann ist das Auto wohl zu breit.:)

wie schnell war denn der zu Überholende .

Gruß

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. September 2016 um 18:37:38 Uhr:

Sorry, aber das ist ein ziemlich untauglicher Rat. Der Unfallgegner darf gar kein Schuldanerkenntnis abgeben.

So? Der Unfallgegner darf alle möglichen Erklärungen abgeben, es gibt nämlich kein Gesetz, das ihm das verbietet. Es mag natürlich sein, dass er sich damit schadet - weil seine Hafttpflichtversicherung das nicht gut findet. Das ist aber nicht das Problem des TE, sondern des Unfallgegners.

Eine rein persönliche Regelung eines KFZ-Schadens mag ungewöhnlich sein, und ja, sie ist mit jeweils eigenen Risiken für beide Seiten behaftet. Aber lasst uns bitte nicht so tun, als sei sie verboten/unmöglich.

Wenn ich Mist baue, stehe ich als erwachsener Mensch dafür gerade, das wäre das erste, was mir selbst als Unfallverursacher einfiele. Man braucht nicht für jeden Sch**ß gleich Gutachter, Fachanwälte, womöglich noch Polizei und Gericht oder "Versicherungsreparatur" = 50 bis 200 % Aufpreis in der Markenwerkstatt. Man kann im Leben auch Dinge selber sehen, bewerten und entscheiden.

Nicht falsch verstehen. Sobald der Verdacht entsteht, dass der Schaden am Fahrzeug doch größer ist als angenommen und sichtbar, würde auch ich ggf. den "langen" Weg wählen. Und natürlich dann, wenn ich trotz Höherstufung billiger davonkomme, wenn die Versicherung zahlt. Das soll es ja geben. :cool:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 12. September 2016 um 15:36:38 Uhr:

Man braucht nicht für jeden Sch**ß gleich Gutachter, Fachanwälte, womöglich noch Polizei und Gericht oder "Versicherungsreparatur" = 50 bis 200 % Aufpreis in der Markenwerkstatt. Man kann im Leben auch Dinge selber sehen, bewerten und entscheiden.

das kann man alles machen, wenn man sich hinreichend auskennt. Habe ich auch schon gemacht, ohne Anwalt, bei einem Totalschaden mit einem 25 Jahre alten Youngtimer. Aber das geht halt wirklich nur, wenn man sich auf Augenhöhe begegnet: Schädiger und Geschädigter. Sobald auf der anderen Seite die Versicherung für sich verhandelt und man sich nicht genug auskennt, ist man sehr gut beraten, sich auf Leute zu stützen, die das ebenfalls hauptberuflich machen und das notwendige Wissen mitbringen.

Gut, dann sind wir ja einer Meinung. Wenn beide Seiten wollen und ihre Risiken kennen, klappt es durchaus "auch so".

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 12. September 2016 um 15:36:38 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. September 2016 um 18:37:38 Uhr:

Sorry, aber das ist ein ziemlich untauglicher Rat. Der Unfallgegner darf gar kein Schuldanerkenntnis abgeben.

So? Der Unfallgegner darf alle möglichen Erklärungen abgeben, es gibt nämlich kein Gesetz, das ihm das verbietet. Es mag natürlich sein, dass er sich damit schadet - weil seine Hafttpflichtversicherung das nicht gut findet. Das ist aber nicht das Problem des TE, sondern des Unfallgegners.

Eine rein persönliche Regelung eines KFZ-Schadens mag ungewöhnlich sein, und ja, sie ist mit jeweils eigenen Risiken für beide Seiten behaftet. Aber lasst uns bitte nicht so tun, als sei sie verboten/unmöglich.

Wenn ich Mist baue, stehe ich als erwachsener Mensch dafür gerade, das wäre das erste, was mir selbst als Unfallverursacher einfiele. Man braucht nicht für jeden Sch**ß gleich Gutachter, Fachanwälte, womöglich noch Polizei und Gericht oder "Versicherungsreparatur" = 50 bis 200 % Aufpreis in der Markenwerkstatt. Man kann im Leben auch Dinge selber sehen, bewerten und entscheiden.

Nicht falsch verstehen. Sobald der Verdacht entsteht, dass der Schaden am Fahrzeug doch größer ist als angenommen und sichtbar, würde auch ich ggf. den "langen" Weg wählen. Und natürlich dann, wenn ich trotz Höherstufung billiger davonkomme, wenn die Versicherung zahlt. Das soll es ja geben. :cool:

Und du kannst den Schaden beurteilen oder was? Das überläßt man dann doch besser jemandem, der sich damit auskennt. Du kennst weder die Teilepreise, noch die Zusammenhänge in der Konstruktion.

Unterschriebene Schuldanerkennungen sind rechtlich wertlos.

Ein Schuldanerkenntnis vom Unfallgegner, wenn man denn sowas wirklich in den Händen hat, ist rechtlich durchaus relevant. Ich habe es allerdings schon selbst erlebt, dass unfallaufnehmende Polizeibedienstete einer Unfallverursacherin die Worte verdrehten und das Anerkenntnis ihrer Schuld zunächst so gar nicht ins Protokoll aufnehmen wollten. Letztlich wurde es jedoch wörtlich protokolliert und die Polizeibediensteten waren sehr darüber verwundert, dass mal jemand seine Schuld nicht abstreiten wollte und bei der Wahrheit blieb. Das wird aber nicht representativ sein.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 12. September 2016 um 22:57:14 Uhr:

Unterschriebene Schuldanerkennungen sind rechtlich wertlos.

Das sind sie ganz und gar nicht.

Sie sind nur nicht zwingend rechtlich bindend, sprich sie sind nicht unumstößlich. Um auf einen anderen Sachverhalt zu kommen, müssen aber sehr gute Argumente vorgebracht werden. Einfach ein "ich habe es mir anders überlegt" zieht hier nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. September 2016 um 23:06:10 Uhr:

Hast Du nachgemessen? Die Breite inkl. Spiegel steht nicht in den Papieren.

Es gibt so etwas wie technische Unterlagen. Sogar mit Rißzeichnung. Hat mich eine knappe Minute Googlen gekostet. z.B.Audi A3

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 13. September 2016 um 17:53:41 Uhr:

Zitat:

@downforze84 schrieb am 12. September 2016 um 22:57:14 Uhr:

Unterschriebene Schuldanerkennungen sind rechtlich wertlos.

Das sind sie ganz und gar nicht.

Sie sind nur nicht zwingend rechtlich bindend, sprich sie sind nicht unumstößlich. Um auf einen anderen Sachverhalt zu kommen, müssen aber sehr gute Argumente vorgebracht werden. Einfach ein "ich habe es mir anders überlegt" zieht hier nicht.

Das sehen die Gerichte anders, weil die Unterschrift nach dem Unfall als unbedarfte Anerkennung in einer Ausnahmesituation gewertet wird. Also in der Regel wertlos.

"Laut Gericht können die Unfallbeteiligten gar nicht wissen, wie die Haftpflichtversicherungen den Fall bewerten. " OLG Düsseldorf

"Der Beklagte hatte, nachdem ihm der Unfallgegner nach einem Bremsmanöver aufgefahren war, einen Zettel unterschrieben, in dem er sich als Verursacher bezeichnete, er erkenne die Schuld an und seine Versicherung werde alles regeln. Zum Unfallzeitpunkt 77 Jahre alt war und nach dem Verkehrsunfall einen “verwirrten Eindruck" gemacht.

OLG ging hier nicht von einem Schuldanerkenntnis aus. Nach einem Verkehrsunfall wolle man nicht direkt rechtlich bindend etwas erklären, sondern nur “beruhigen”, insbesondere wenn man mündliche Erklärungen abgeben würde. Allerdings könnten die Erklärungen zum Anlass genommen werden, ein mögliches Fehlverhalten oder Mitverschulden anzunehmen."

Und hier? Da ist der Gegner nicht einmal berührt worden und hat (laut TE) den objektiven Sachverhalt schriftlich eingeräumt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall - auf Baustelle auf meine Spur - ausgewichen gegen Leitplanke