Unfall - auf Baustelle auf meine Spur - ausgewichen gegen Leitplanke

Halli Hallo,
hatte heute leider einen unglücklichen Vorfall:
War auf der linken Spur einer Baustelle unterwegs- bei einer leichten Rechtskurve in der Baustelle kam das Auto rechts von mir auf meine Spur (hat wohl die Kurve nicht wahrgenommmen)- reflexartig bin ich ausgewichen und habe die Leitplanke gestreift. Bin natürlich weiter gefahren um den Fahrer anzuhalten (was er auch schnell gemacht hat). Er hat alles zugegeben (habe es auch schriftlich).
Ich habe nun folgende Sorgen:
- dass der Verursacher es plötzlich verneint (glaube ich weniger)
- dass die gegnerische Versicherung sich quer stellt und sagt ich hätte das Auto rammen sollen statt auszuweichen

Was denkt ihr dazu? An meinem Fahrzeug ist natürlich ein erheblicher Schaden entstanden. Mir wurde vom Verursacher auch angeboten dass Auto privat reparieren zu lassen.

Wie soll ich am besten vorgehen? Wie wird die gegnerische Versicherung reagieren? Ist meine Sorge diesbezüglich gerechtfertigt? Ich trau denen mittlerweile alles zu und habe keine Lust auf lange Prozesse - da lasse ich lieber das Auto dann privat reparieren.

Vielen Dank schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ein A3 ist bei vielen Baustellen schon zu breit, sprich bei allen, die 2m als Limit haben.
Wäre das der Fall, wärst du natürlich schnell bei einer Mitschuld dabei.
Ansonsten sehe ich als einziges wirkliches Risiko, dass der andere plötzlich doch eine andere Geschichte erzählt.

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Ein Schuldeingeständnis muss man natürlich auch richtig formulieren. Das einfache "ich habe Schuld" reicht nicht.

Es sollte die Unfallsituation konkret schildern. Der Schluss daraus ist immer anfechtbar, aber z.B. ein "ich bog ab ohne zu blinken" (sofern es relevant ist), lässt sich nicht so einfach wieder weg diskutieren. Sprich die relevanten Dinge für die Schuldfrage gehören da rein.

Der Einwand "Schuldeingeständnis unmittelbar nach dem Unfall anfechtbar" ist korrekt, und so etwas für ungültig zu erklären entspricht der Rechtslage. (Wie ich selber leider auch schon erleben durfte. Fand ich damals ungerecht, heute denke ich anders darüber.)

Aber wenn wir mal fast ganz nach oben blättern - dort war in einem meiner Beiträge die Rede davon, vom Unfallgegner jetzt, also mehrere Tage nach dem Unfall, ein solches Schriftstück zu verlangen (als Grundlage für eine private Regelung). Das sollte dann schon hinreichend Gültigkeit besitzen. Und die Hinweise von Jupp78 sollten beachtet werden.

Ja, jetzt, mehrere Tage nach dem Unfall, wäre ein solches (ausführliches) Schuldeingeständnis wohl wirksam.
Aber es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes bzw. Regress des Haftpflichtversicherers führen, denn allein dieser hat die Regulierungsbefugnis, und dem Versicherungsnehmer ist aus dem Versicherungsvertrag heraus ein solches Schuldeingeständnis geradezu verboten, weil es Fakten schafft und eben diese Regulierungsbefugnis (das Ermessen des Versicherers) gegen Null schrumpfen lässt. Das mag so ein Versicherer nicht so gerne.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. September 2016 um 11:50:56 Uhr:


Aber es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes bzw. Regress des Haftpflichtversicherers führen, denn allein dieser hat die Regulierungsbefugnis, und dem Versicherungsnehmer ist aus dem Versicherungsvertrag heraus ein solches Schuldeingeständnis geradezu verboten

Ich gebe zu, gerade nichts zu verstehen.

Steht dann also tatsächlich in einem üblichen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag, dass ich bei keinem (Verkehrs-)Unfallschaden selber entscheiden darf, wir er zu regulieren ist? Also dass ich bei einer versuchten Eigenregulierung inkl. Schuldeingeständnis für diesen Fall den Versicherungsschutz gefährde? Das wäre dann wichtig, wenn sich z. B. später herausstellt, dass der Schaden erheblich größer ist, und der Geschädigte nun doch Ansprüche bei der Versicherung stellt.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass dies im Interesse der Versicherungen ist. Wollen die wirklich, dass man jeden rauspolierbaren Kratzer meldet, anstatt das schnell von Mensch zu Mensch zu erledigen? Klar, unter dem Kratzer kann natürlich ein Rahmenteil verzogen sein und ähnliches.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 16. September 2016 um 12:01:05 Uhr:


...Ich gebe zu, gerade nichts zu verstehen.

Steht dann also tatsächlich in einem üblichen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag, dass ich bei keinem (Verkehrs-)Unfallschaden selber entscheiden darf, wir er zu regulieren ist? Also dass ich bei einer versuchten Eigenregulierung inkl. Schuldeingeständnis für diesen Fall den Versicherungsschutz gefährde? Das wäre dann wichtig, wenn sich z. B. später herausstellt, dass der Schaden erheblich größer ist, und der Geschädigte nun doch Ansprüche bei der Versicherung stellt....

So ist es. Anwälte vertreten nie von sich aus einen Schädiger, es sei denn, sie werden von dessen Haftpflichtversicherung mandatiert.

Sicherlich kann man "von Mensch zu Mensch" unter Umgehung der Versicherung (und einer Rückstufung) regulieren. Aber dann sollte man sich vom Geschädigten eine Bestätigung und auch eine Verzichtserklärung hinsichtlich möglicher weiterer Schadenspositionen geben lassen.
Das Problem bei Unfallschäden ist immer das Prognoserisiko: Manches, was zunächst wie eine Lappalie aussieht, geht dann doch in die Tausende.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. September 2016 um 12:04:28 Uhr:


Aber dann sollte man sich vom Geschädigten eine Bestätigung und auch eine Verzichtserklärung hinsichtlich möglicher weiterer Schadenspositionen geben lassen.

Danke! Das leuchtet ein.

Wieder was gelernt.

Das ganze ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Die kann man etwa hier nachlesen:

http://www.gdv.de/.../AKB2015_Stand_Juli_2016.pdf

Für diesen Fall interessant sind die Regelungen unter (E), vor allem unter E.1.1 und E.1.2 sowie bei Verstoß hiergegen unter E.2 (Leistungsfreiheit, Leistungskürzung usw.)
Wobei man erwähnen muss, dass die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung nicht unbeschränkt gilt, sondern nach dem KfzPflVV auf Höchstbeträge begrenzt ist. Etwas anderes gilt, wenn betrügerisch gehandelt wird, dann tritt völlige Leistungsfreiheit ein (doch das ist, denke ich, nachvollziehbar).

Aus dem Grund sollte man immer mehr auf den konkreten Sachverhalt gehen, als auf ein, "ich hatte schuld".
Denn gegen ein, "Ich übersah den Unfallgegner, obwohl dieser Vorfahrtsberechtigt war", da kann keine Versicherung etwas gegen sagen und faktisch ist das dann das Schuldeingeständnis.

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