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Unfall - auf Baustelle auf meine Spur - ausgewichen gegen Leitplanke

Themenstarteram 11. September 2016 um 13:45

Halli Hallo,

hatte heute leider einen unglücklichen Vorfall:

War auf der linken Spur einer Baustelle unterwegs- bei einer leichten Rechtskurve in der Baustelle kam das Auto rechts von mir auf meine Spur (hat wohl die Kurve nicht wahrgenommmen)- reflexartig bin ich ausgewichen und habe die Leitplanke gestreift. Bin natürlich weiter gefahren um den Fahrer anzuhalten (was er auch schnell gemacht hat). Er hat alles zugegeben (habe es auch schriftlich).

Ich habe nun folgende Sorgen:

- dass der Verursacher es plötzlich verneint (glaube ich weniger)

- dass die gegnerische Versicherung sich quer stellt und sagt ich hätte das Auto rammen sollen statt auszuweichen

Was denkt ihr dazu? An meinem Fahrzeug ist natürlich ein erheblicher Schaden entstanden. Mir wurde vom Verursacher auch angeboten dass Auto privat reparieren zu lassen.

Wie soll ich am besten vorgehen? Wie wird die gegnerische Versicherung reagieren? Ist meine Sorge diesbezüglich gerechtfertigt? Ich trau denen mittlerweile alles zu und habe keine Lust auf lange Prozesse - da lasse ich lieber das Auto dann privat reparieren.

Vielen Dank schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ein A3 ist bei vielen Baustellen schon zu breit, sprich bei allen, die 2m als Limit haben.

Wäre das der Fall, wärst du natürlich schnell bei einer Mitschuld dabei.

Ansonsten sehe ich als einziges wirkliches Risiko, dass der andere plötzlich doch eine andere Geschichte erzählt.

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Sinnvoll wäre die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung des Sachschadens und die Geltendmachung aller Ansprüche unter Einschaltung eines Anwalts. Von dem Gedanken, dass da irgendwas schnell - im Sinne von 1-2 Wochen - erledigt sein wird, kannst Du dich am besten mal gleich trennen.

Themenstarteram 11. September 2016 um 14:02

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2016 um 15:53:42 Uhr:

Sinnvoll wäre die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung des Sachschadens und die Geltendmachung aller Ansprüche unter Einschaltung eines Anwalts. Von dem Gedanken, dass da irgendwas schnell - im Sinne von 1-2 Wochen - erledigt sein wird, kannst Du dich am besten mal gleich trennen.

Danke für deine Antwort. Das ist mir schon klar und genau das habe ich eigentlich auch vor - meine Hauptfrage beläuft sich eher darauf, ob es ein bestimmtes Gesetz gibt, dass die gegenerische Versicherung beim ausweichen nicht zahlt bzw das anfechten kann. Kenne genug Fälle und Unfälle, die einer Kollision mit Tieren ausgewichen sind und die Teilkasko nicht bezahlt hat. Das macht mir sorgen - weil dann erspare ich mir das und lasse das privat reparieren statt auf die ganzen Kosten sitzen zu bleiben (Schaden + Gutachter + Nerven). Den Schaden wird mir der Verursacher danach bestimmt nicht mehr privat reparieren.

Nein, ein solches Gesetz gibt es nicht. Es geht in der Regel um das Mitverschulden, dass man eventuell an die Backe gequatscht bekommt (§ 254 BGB). Das müsste die Gegenseite darlegen und beweisen. Mich würde dieses wirklich geringe Risiko nicht abschrecken.

Wobei ich mal für dich hoffe, dass du berechtigt auf der linken Spur warst. Kennst ja die Schilder mit der zulässigen Fahrzeugbreite, die üblicherweise nicht beachtet werden. Ich meine da irgendwas in Erinnerung zu haben, dass in diesen Baustellenbereichen die Mithaftung beim Überholen ziemlich schnell greift.

Themenstarteram 11. September 2016 um 14:31

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. September 2016 um 16:20:40 Uhr:

Wobei ich mal für dich hoffe, dass du berechtigt auf der linken Spur warst. Kennst ja die Schilder mit der zulässigen Fahrzeugbreite, die üblicherweise nicht beachtet werden. Ich meine da irgendwas in Erinnerung zu haben, dass in diesen Baustellenbereichen die Mithaftung beim Überholen ziemlich schnell greift.

Danke für die Info - sollte man natürlich nicht außer acht lassen.

Ich fahre aber einen Audi A3 - auf der linken Spur war ich somit berechtigt. Auch die zulässige Geschwindigkeit wurde nicht überschritten.

Es kann durchaus sein, dass der Unfallgegner wirklich bereit ist, dir den Schaden komplett zu ersetzen. Es gibt solche ehrlichen Menschen. Dann wären Gutachter, RA usw. nur ärgerliche Kostentreiberei.

An deiner Stelle, TE, würde ich mich aber absichern, indem ich vom Unfallgegner eine unterschriebene Schuldanerkenntnis und Verpflichtungserklärung anfordere.

Ein A3 ist bei vielen Baustellen schon zu breit, sprich bei allen, die 2m als Limit haben.

Wäre das der Fall, wärst du natürlich schnell bei einer Mitschuld dabei.

Ansonsten sehe ich als einziges wirkliches Risiko, dass der andere plötzlich doch eine andere Geschichte erzählt.

Ich find den Vergleich mit dem Wildunfall garnicht so abwegig. Am Ende des Tages könnte man es so auslegen, dass der TE sich den Schaden selber zugefügt hat (was ja auch in letzter Konsequenz so ist).

Bei "Feindkontakt" wäre die Sache eindeutig.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 11. September 2016 um 17:40:06 Uhr:

Es kann durchaus sein, dass der Unfallgegner wirklich bereit ist, dir den Schaden komplett zu ersetzen. Es gibt solche ehrlichen Menschen. Dann wären Gutachter, RA usw. nur ärgerliche Kostentreiberei.

An deiner Stelle, TE, würde ich mich aber absichern, indem ich vom Unfallgegner eine unterschriebene Schuldanerkenntnis und Verpflichtungserklärung anfordere.

Sorry, aber das ist ein ziemlich untauglicher Rat. Der Unfallgegner darf gar kein Schuldanerkenntnis abgeben. Er ist auch nicht Ansprechpartner für die Regulierung, sondern viel mehr seine Versicherung. Da diese sowohl Anwälte als auch Gutachter beschäftigt ist es nur Waffengleichheit, wenn man selber das auch tut. Sonst verschenkt man Geld.

Und oft erweisen sich manche unberaten erfolgten Schritte als nicht mehr behebbare Fehler.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. September 2016 um 18:37:38 Uhr:

Der Unfallgegner darf gar kein Schuldanerkenntnis abgeben. Er ist auch nicht Ansprechpartner für die Regulierung, sondern viel mehr seine Versicherung.

Das ist - soweit ich weis - nur die halbe Wahrheit. Der Unfallgegner kann seinen Schaden bei der Versicherung geltend machen. Muss er aber nicht. Er kann sich auch direkt an den Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter wenden und seine Schaden direkt dort geltend machen.

Wird auch regelmäßig so praktiziert wenn die Verscherung zu unrecht Kürzungen vornimmt. Diese holt man sich dann beim Unfallgener persönlich zurück, wenn die Versicherung sich quer stellt.

Am besteh wäre tatsächlich erstmal einen Fachanwalt zu konsultieren.

Und die Kürzungen der Versicherung begleicht der Unfallgegner dann??? Freiwillig wohl kaum, und zwangsweise, so über Klage, läuft das dann doch wieder über die Versicherung.

"Er hat alles zugegeben (habe es auch schriftlich)." - so steht's ganz oben. Sollte also schwierig für den Unfallgegner werden, jetzt etwas anderes seiner Versicherung zu melden.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. September 2016 um 17:45:41 Uhr:

Ein A3 ist bei vielen Baustellen schon zu breit, sprich bei allen, die 2m als Limit haben.

Wäre das der Fall, wärst du natürlich schnell bei einer Mitschuld dabei.

Ansonsten sehe ich als einziges wirkliches Risiko, dass der andere plötzlich doch eine andere Geschichte erzählt.

Die meisten Baustellen haben doch heute 2,1m oder gar 2,2m Schilder!

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. September 2016 um 19:58:53 Uhr:

Das ist - soweit ich weis - nur die halbe Wahrheit. Der Unfallgegner kann seinen Schaden bei der Versicherung geltend machen. Muss er aber nicht. Er kann sich auch direkt an den Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter wenden und seine Schaden direkt dort geltend machen.

Wird auch regelmäßig so praktiziert wenn die Verscherung zu unrecht Kürzungen vornimmt. Diese holt man sich dann beim Unfallgener persönlich zurück, wenn die Versicherung sich quer stellt.

Naja. Nimmt die Versicherung "Kürzungen" vor, so muss der "Unfallgener persönlich" dafür selbst auch nicht gerade stehen.

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