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Unfall+Alkohol+Auto der Schwester

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 14:02

Hallo an alle,

Ich hoffe ihr könnt mir bisschen was sagen.!

Ich hatte am Sonntag einen Unfall mit dem Wagen meiner Schwester, ich war die Nacht feiern und habe dummerweise auch Alkohol zu mir genommen, habe eine Freundin nach Hause gebracht und habe mich dann auch auf den Weg nach Hause gemacht, ca.100 km.

Ca. 7 km von meinem Zuhause entfernt, kamen 2 Rehe auf die Strase und ich bin dummerweise ausgewichen, gegen eine ackerzufahrt mit der Front geknallt, habe mich in der Luft überschlafen und bin auf dem Graben gelandet. Bin ausgestiegen und habe ein auto zur Hilfe angehalten, die auch sofort Polizei und Krankenwagen riefen... Polizei kam, ich durfte pusten 1,1 war der Wert... und bin ins Krankenhaus gebracht worden wo dann auch Blut abgenommen wurde...

Ich weis alles sehr dumm von mir gewesen :(

Ich war als Fahrer in der Versicherung eingetragen, und der Wagen ist vollkaskoversichert und finanziert, restsumme ca. 12000€ bei der Bank.

Der Gutachter war gestern da und sagt ist nicht zu retten....

Weis jemand wie es weiter gehen wird, mein Führerschein ist erstmal weg aber das ist auch nicht mein Problem.

Wie wird die Versicherung vorgehen ? Bleibt meine Schwester auf den Schulden sitzen obwohl ich schuld bin ?

Wird die Versicherung zahlen und das Geld bei mir wieder einfordern ?

Wäre über antworten sehr dankbar...

Beste Antwort im Thema

Sachte ... hier ist erstmal nicht von einem HP-Fremdschaden die Rede. Die VK kann durchaus zu 100% leistungspflichtig sein. Eine finanzierende Bank ist involviert. Da gibts ggf. Besonderheiten zu beachten. Und eine glimpfliche Strafe ist auch im Grundsatz erreichbar. Da ist deutlich mehr als nix in Aussicht ... Klar, Streitpotenzial gibts da auch reichlich. Ohne anwaltliche Beratung ist das aber leichtsinnig bis irre ... ;)

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aber nimm einen Fachanwalt für Verkehrsrecht

(und wenn er zusätzlich auch noch Fachanwalt für Versicherungsrecht ist, wäre das auch nicht schädlich)

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 7:53

Zitat:

@bug99 schrieb am 7. Februar 2020 um 08:39:32 Uhr:

aber nimm einen Fachanwalt für Verkehrsrecht

(und wenn er zusätzlich auch noch Fachanwalt für Versicherungsrecht ist, wäre das auch nicht schädlich)

Das mit dem Anwalt finden ist gar nicht so leicht....

hier entlang bitte klick PLZ und/oder Ort eintragen, Sicherheitscode eintippeln und dann auf "suchen" klicken

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 8:13

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2020 um 09:05:37 Uhr:

hier entlang bitte klick PLZ und/oder Ort eintragen, Sicherheitscode eintippeln und dann auf "suchen" klicken

Nein ich meine jemanden zu finden der auch gut ist.... bei meinen letzten Anwaltsgesuch vor 7 Jahren, war das ne echte Flaute.... aber das wusste ich natürlich da noch nicht

Auszug AKB:

A.2.8 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie das Fahrzeug

nicht selbst genutzt haben?

Rückforderung bei Fahrlässigkeit

Nutzt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es

zu einem Schadenereignis? Dann fordern wir von dieser Person unsere

Leistungen bei schuldloser oder fahrlässiger Herbeiführung des Schadens

nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung

des Schadens – unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender

Mittel und bei Entwendung des Fahrzeugs – berechtigt, unsere Leistung

soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht.

Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher

Gemeinschaft, fordern wir unsere Leistung selbst bei grober Fahrlässigkeit

nicht zurück.

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 8:50

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. Februar 2020 um 09:45:47 Uhr:

Auszug AKB:

A.2.8 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie das Fahrzeug

nicht selbst genutzt haben?

Rückforderung bei Fahrlässigkeit

Nutzt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es

zu einem Schadenereignis? Dann fordern wir von dieser Person unsere

Leistungen bei schuldloser oder fahrlässiger Herbeiführung des Schadens

nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung

des Schadens – unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender

Mittel und bei Entwendung des Fahrzeugs – berechtigt, unsere Leistung

soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht.

Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher

Gemeinschaft, fordern wir unsere Leistung selbst bei grober Fahrlässigkeit

nicht zurück.

Darf ich nach der Quelle fragen ?

Wahrscheinlich die Allgemeine Geschäftsbedingung einer Versicherung. Hilfreich wäre es, wenn du genau das auch bei der Versicherung deiner Schwester mal raussuchst, aber großartig was anderes würde ich mir nicht erwarten.

AKB HUK 01/2020

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 9:26

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. Februar 2020 um 09:58:58 Uhr:

AKB HUK 01/2020

Das steht bei der LVM...

Zitat:

@go-chica-go schrieb am 7. Februar 2020 um 10:26:40 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. Februar 2020 um 09:58:58 Uhr:

AKB HUK 01/2020

Das steht bei der LVM...

Ist doch quasi identisch. Gut für Deine Schwester...

Aber nicht gut für den TE...!

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 9:57

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 7. Februar 2020 um 10:54:55 Uhr:

Aber nicht gut für den TE...!

Ich bin erstmal egal, für mich ist es wichtig das meine Schwester ihren Schaden so schnell wie möglich ersetzt bekommt, und da ich das niemals in einer Summe tun kann, wäre es gut wenn die Versicherung das macht und sich das Geld dann von mir holt.... schließlich brauch meine Schwester ja auch ein neues auto....

Weis jemand zufällig noch wie sie das mit dem Abschleppdienst verhält ? Der Wagen steht noch immer da und kostet natürlich auch täglich Geld.... wird das auch von der Versicherung gezahlt ?

Schutzbrief???

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 10:22

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2020 um 11:05:33 Uhr:

Schutzbrief???

Müsste ich mal Nachlesen ob wir den mit drin haben

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 12:04

Zitat:

@go-chica-go schrieb am 7. Februar 2020 um 11:22:54 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2020 um 11:05:33 Uhr:

Schutzbrief???

Müsste ich mal Nachlesen ob wir den mit drin haben

Jupp Schutzbrief ist dabei

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