UNFALL ! Airbag nicht ausgelöst

BMW 3er E90

Hallo,

mir hat so ein Idiot vorgestern die Vorfahrt genommen und ich bin mit ca. 70 km/h frontal in ihm rein geknallt.
Mein Firmenwagen ist Totalschaden, ich habe mir zum Glück nur die Hand gebrochen und etwas das Knie verletzt.
Das komische ist, mein Airbag hat nicht ausgelöst. Eigentlich ist es gut so, da ich nicht angeschnallt war, so hätte ich wohl schlimmere Verletzungen.
Aber warum hat er nicht ausgelöst?

Der Airbag vom Unfallgegener hat ausgelöst obwohl er so ein alten Golf IV hatte.

Das dumme ist noch das mein Mobiles Navi + Digitalkamera den Unfall nicht überlebt haben 🙁

Schade um meinen schönen 320d, war echt ein super Wagen und jetzt ein wirtschaftlicher Totalschaden 🙁

Gruß

65 Antworten

Hast du Bilder von deinem Unfallauto.

Falls ja, dann stell sie doch rein. Falls du wirklich >50km/h hattest, dann wärst du nicht mit diesen leichten Verletzungen davongekommen.

Zitat:

Original geschrieben von BVE5N0


Gehen wir mal davon aus, dass der Airbag nur auslöst wenn der Gurt angelegt ist. Soweit ok. Der Denkfehler liegt aber eher darin, dass ein stehendes Auto KEIN festes Hindernis ist. Da gibt es Knautschzonen, es kann verschoben werden auch mit angezogener Bremse ...
Trotzdem würde ich sagen: Glück gehabt!

Es kommt eben drauf an, wenn die Verzögerung stark genug ist, dann meldet ein Beschleunigungs bzw. Verzögerungsmesser dem Airbagsteuergerät, zünd mal schnell 😉

und dann ists passiert.

Aber hin oder her, ich denke mal, ab ca 30 km/h egal ob festes oder freies Hindernis, die Verzögerung reicht aus, den Airbag zu zünden.

Bei dem Crashvideo sieht man ja, der Airbag wird ausgeklöst, wenn das Auto die Wand nur leicht berührt hat, da ist der Kopf des Dummys noch gar nicht in Bewegung, da zündet der Airbag schon.

Zitat:

Original geschrieben von Physio


Hast du Bilder von deinem Unfallauto.

Falls ja, dann stell sie doch rein. Falls du wirklich >50km/h hattest, dann wärst du nicht mit diesen leichten Verletzungen davongekommen.

Bilder muß ich noch machen. Meine Kamera ist leider auch drauf gegangen beim Unfall.

Ich versuche aber die nächsten Tage an bilder ranzukommen 🙂

Ich habe ein schreiben von der Polizei bekommen. Wir sollen als Zeugen Aussagen, da der Unfallgegner auf Drogen und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war 🙁

Desweiteren wurden wir wird von den Beanten gefragt ob wir eine Strafanzeige stellen wollen, wegen unseren Verlezungen.

Ich bin noch am Überlegen ob ich den anzeigen soll oder nicht. Heute abend habe ich einen Termin bei der Polizei.

Gruß

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Klar würde ich ihn anzeigen, geht ja hier auch um Schmerzensgeld.

Da er auf Drogen war tippe ich mal auf "fahrlässige Körperverletzung" oder noch ne Stufe mehr, ein paar Hunderter sollten da für dich schon drin sein...

Zitat:

Original geschrieben von evrtobi


Klar würde ich ihn anzeigen, geht ja hier auch um Schmerzensgeld.

Da er auf Drogen war tippe ich mal auf "fahrlässige Körperverletzung" oder noch ne Stufe mehr, ein paar Hunderter sollten da für dich schon drin sein...

...naja, der Typ hat jetzt eh schon Probleme bis zum Hals.

Ich würde es mir überlegen ob ich jemanden wegen ein paar hundert EUR das restliche Leben versaue...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von seamoon


...naja, der Typ hat jetzt eh schon Probleme bis zum Hals.
Ich würde es mir überlegen ob ich jemanden wegen ein paar hundert EUR das restliche Leben versaue...

Grüße

Sorry, aber der Typ war auf Drogen u. ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs hat er vielleicht an mögliche Konsequenzen gedacht?

Nein, durch seine Dummheit hätten Menschen ums Leben kommen können, was aber zum Glück diesmal nicht der Fall war u. es "nur" zu leichten Verletzungen kam.

Anders würde es vermutlich aussehen wenn der Typ einen FS gehabt u. nicht unter Drogen geständen hätte, da denke ich dann meistens jeder macht Fehler u. wieso jetzt jemanden deswegen unnötig "ausbeuten".

@seamoon
So ein armer Kerl... Zuerst ohne Führerschein auf Drogen einen Unfall verursachen ohne Rücksicht darauf, ob er jemand unbeteiligten verletzt oder umbringt und dann soll sein schuldloser Unfallgegener auch noch Rücksicht auf ihn nehmen?

Deine Einstellung kann ich echt nicht nachvollziehen! Ich wünsch es dir natürlich nicht, aber das schau ich mir an, wo dann bei dir in einer vergleichbaren Situation die Grenzen deines übertriebenen Sozialdenkens und Gutmenschentums sind!

Natürlich muss er diesen Kerl anzeigen, der soll zumindest finanziell für sein verantwortungsloses und gemeingefährdendes Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden

Allerdings wird sich der Schmerzensgeldanspruch auhc in Genzen halten, da er leider nicht angeschnallt war...

Ganz ehrlich ich weiß nicht was ich machen soll. Auf der einen Seite denke ich mir ja auch , der hat jetzt mehr als genug Probleme am Hals. Aber auf der anderen Seite, will ich ihn schon eine Lektion erteilen für sein scheiß Verhalten.

Mir geht es da auch weniger um Schmerzens Geld, ich werde jetzt davon bestimmt nicht Reich....aber wäre der Idiot bei allen seinen Sinnen gewesen., wäre dieser Unfall nicht passiert.

Naja, ich habe noch ein bißchen Zeit um darüber nach zu denken.

Gruß

PS: Jetzt wird es mir auch klar, warum er direkt nach dem Unfall zu mir sagte, ich soll keine Polizei rufen.

Zitat:

Original geschrieben von sharpsolver



Natürlich muss er diesen Kerl anzeigen, der soll zumindest finanziell für sein verantwortungsloses und gemeingefährdendes Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden

Allerdings wird sich der Schmerzensgeldanspruch auhc in Genzen halten, da er leider nicht angeschnallt war...

...ohne die genaue Rechtslage zu kennen würde ich mal behaupten, dass der Typ auch ohne Anzeige (öffentliches Interesse) eine saftige Strafe erhalten wird. Dies ist auch mehr als gerechtfertigt.

Dein zweiter Satz war Grund für meine Aussage, der Threadersteller war nicht angegurtet, seine Verletzungen hätten uU dadurch verhindert, bzw. gemildert werden können....

Desweiteren sind hier viel zu wenig Informationen bekannt, über den Unfallgegner (das ist auch gut so), den Unfallhergang usw. um eine Aussage treffen zu können.
Es klingt ein wenig so wie "mach Ihn fertig die S..", und ob dies immer von Nöten ist wage ich zu bezweifeln.
Selbst Pluto (der Geschädigte)ist sich nicht sicher...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von sharpsolver


Allerdings wird sich der Schmerzensgeldanspruch auhc in Genzen halten, da er leider nicht angeschnallt war...

... genau so ist es, denn vermutlich wäre es zu keinen Verletzungen gekommen, wenn pluto187 sich angeschnallt hätte.

Wichtig ist aber, dass das Schmerzensgeld bzw. der Anspruch darauf vollkommen unabhängig von einer Strafanzeige ist. Diese zusätzliche Strafanzeige hat nur eine weitere Bestrafung zur Folge wegen der (eigentlich ja selbst herbeigeführten) Körperverletzung.

Die Fahrt unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein wird als Offizialdelikt ja sowieso durch die Staatsanwaltschaft verfolgt und angeklagt.

Meine Meinung:
Beide Fahrer haben sich nicht korrekt verhalten und ich persönlich würde von einer weiteren Verfolgung absehen, wenn sich der Unfallgegner mir gegenüber "anständig" verhalten hat und auch ein Wort des Bedauerns geäussert hat. Da würde ich dann FÜNFE gerade sein lassen. Sollte er aber versucht haben mir eine Mitschuld am Unfall "reinzuwürgen" oder mich irgendwie beschimpft haben, würde ich wohl zur Strafanzeige tendieren 😉

Motto: wie es in den Wald ruft, so schlägt er zurück 😉

Beste Grüße

Exakt! Sein Verhalten danach ist entscheidend. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hat er eh keine Kohle, insofern meldet er private Insolvenz an... dann sieht man eh nie Geld. Oder die Kohle fürs Auto und die Drogen kommt von den Eltern... dann trifft es ihn auch nicht, er hat ja nicht gearbeitet für das Geld. War das sein Auto oder war es geliehen? UND: War es überhaupt versichert?
Und zum Thema Airbag: Auf der IAA 1999 hatte Mercedes schon ein Konzept vorgestellt, bei dem das Auto erkannt hat, dass jemand der nicht angeschnallt ist, im Auto sitzt. Dann löst der Airbag nicht aus, eben weil kein straffender Gurt die Person zurückhält. Gurt und Airbag arbeiten zusammen.

Gruß SCOPE

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Meine Meinung:
Beide Fahrer haben sich nicht korrekt verhalten und ich persönlich würde von einer weiteren Verfolgung absehen, wenn sich der Unfallgegner mir gegenüber "anständig" verhalten hat und auch ein Wort des Bedauerns geäussert hat. Da würde ich dann FÜNFE gerade sein lassen. Sollte er aber versucht haben mir eine Mitschuld am Unfall "reinzuwürgen" oder mich irgendwie beschimpft haben, würde ich wohl zur Strafanzeige tendieren 😉

Motto: wie es in den Wald ruft, so schlägt er zurück 😉

Beste Grüße

OK die ersten Worte von ihm waren ->

"Hol keine Polizei"

"Kollege du warst sowieso zu schnell"

😁

Gruß

Na dann... bei dieser Spezies wird eh nichts zu holen sein. Leider greifen da auch keine Sanktionen bezüglich des Wiedererlangens der Fahrerlaubnis. Er fährt ja sowieso! Hast Du eine Rechtsschutz- versicherung? Dann laß' Dich mal beraten, welche Möglichkeiten Du überhaupt hast, und was es bringt. In der Regel nichts als Ärger. Alleine schon desahlb weil eine Verhandlung wahrscheinlich erst in 1,5 Jahren ist. Da musst Du dich dann schon stark anstrengen detailliert genug die Geschichte wiederzugeben. Mein Tip ist wie gesagt eh die Insolvenz. Prozeßkosten musst Du erstmal vorstrecken, sonst arbeitet eh keiner für Dich. Und dann wird er schuldig gesprochen aber von den 10 EUR die insolventerweise pro Monat entrichten kann, werden erstmal die Prozeßkosten gedeckt.
nach 4 jahren bist Du dann vielleicht dran, 3 Jahre später ist er Schuldenfrei.. hat Dir insgesamt 360 EUR bezahlt und ist fein raus.

Gruß SCOPE

@ Scope
Du würfest da aber einiges durcheinander 😉

1.) hinsichtlich der Schmerzensgeldzahlung kannst Du noch recht haben, wenn keine Haftpflichtversicherung zahlt - was jedoch trotzdem sein kann 😉

2.) hinsichtlich der Strafanzeige kann es egal sein, ob der Angezeigte nun Geld hat oder nicht, denn mit der Erstattung der Strafanzeige ist die Staatsanwaltschaft mit der Sache beschäftigt - wird aber die Verfolgung dieser Tat dann einstellen, weil die zu erwartende Strafe so gering ist, dass die Offizialtaten sowieso ein deutlich höheres Strafmass erwarten lassen und die Strafe dort dann mit "eingebastelt" wird

Beste Grüße

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