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Unfall, abgemeldete Maschiene, Privatgrundstück

Yamaha XVZ 1300 Royal Star
Themenstarteram 22. April 2013 um 21:58

Hallo Forum,

ich habe mal wieder etwas richtig cleveres hinbekommen.

Ein Freund hat vor kurzem seinen Führerschein verloren, und daraufhin sein Motorrad abgemeldet. Bis er den Lappen wiederbekommt, bewegt er die Maschine regelmäßig auf der eingezäunten Wiese des Bauernhofs seiner Eltern., um Standschäden zu vermeiden.

Sonntag fiel ihm eine Unwucht auf, und fragte mich, ob ich eine Runde drehen würde, um seine "Diagnose" zu bestätigen. Ich verband die Gelegenheit mit einer ersten Probefahrt, da ich überlegte das Motorrad für meine Freundin zu kaufen.

Mir fiel nichts auf, aber bei der Rückkehr von der Wiese auf den gepflasterten Hof rutschte mir die Maschine, bei nicht mal Schrittgeschwindigkeit, weg. Ich konnte das Motorrad auffangen, aber seine nachgerüstete, überbreite Fußraste blieb im Pflaster hängen.

Wir dachten: "Halb so wild", abschrauben - heiß machen - gerade biegen, oder notfalls ersetzen.

Falsch gedacht!

Die einteilige Fußrastenanlage war von vorne, mit einer durch den ganzen Motorblock gehenden, Schraube befestigt. Nachdem die Fußraste runter war sah man einen Riss im Motorblock.

Der Mechaniker unseres Vertrauens sagte nach einem Blick nur "Totalschaden".

Meine Frage:

Zahlt das irgendeine Versicherung?

Oder muss ich ihm aus eigener Tasche einen neuen Hobel kaufen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Mai 2013 um 12:51

Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Der Riss scheint nicht so schlimm zu sein. Es läuft weder Flüssigkeit aus, noch kommt Luft raus. Die Maschine läuft absolut rund. Nach dem Schweißen sollte alles O.K. sein.

Ich habe nicht vor Jemanden, ob Freund oder nicht, auf einem von mir verursachten Schaden sitzen zu lassen. Ich bin nur kein Versicherungsprofi, und wollte sicher gehen.

Aber es ist trotzdem gut zu wissen, dass der "Auftraggeber" rechtlich wenigstens mitverantwortlich ist. Da er das Motorrad sehr günstig geschossen hat, müsste man sich im Fall eines Verkaufs wohl eher den Gewinn teilen. :)

Weiterhin wollte ich keine Anleitung zum Versicherungsbetrug. Um festzustellen, dass dieser Schaden nicht durch einen Umfaller entstanden ist, braucht man kein Gutachter zu sein. Außerdem hätte ich das leichter haben können. Motorrad kaufen, zulassen (TÜV hat es noch), Versichern, und DANACH Unfall gelten machen.

Aber erstens macht man so etwas nicht. Zweitens ist das strafbar, und da fünf Personen anwesend waren und der Mechaniker den Riss schon gesehen hat, ist die Geschichte nicht geheim zu halten.

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da hast du in die vollen gegriffen!!!!!!!

ich habe das gerade durch mit der versicherung von meinem kumpel.

wir haben gesagt, er hat meine karre schonmal gefahren und nach dem schrauben in der halle wollte er sein auto rausfahren.

ich war auf dem kloo und er dachte sich fahr die karre weg, bist ja schonmal mit gefahren.

dann ist er weggerutscht und peng.

seine versicherung (haftpflicht hat nicht gezahlt) und bei geliehenen sachen zahlen die eh nieeeee, da der besitzer mit rechnen muss das er die karre kaputt wieder kriegt.

kauf ihm die karre ab und versuch einen zu finden der dir die karre schweisst, mir hat einer mal einen motor geschweisst (alu mit magnesium, viele sagten das geht nicht weil würde verbrenn wegen magnesium. er hat es geschafft und es hält heute noch).

muss aber sagen dein kumpel hat selber schuld oder teilschuld, man fährt halt keine karre auf einer wiese.

am 23. April 2013 um 7:53

Im Regelfall zahlt die Private Hapftpflicht - Schäden an fremden Eigentum - außgenommen Fahrzeuge. Zahlen wird in diesem Fall die Vollkassko seines Moped,s.....da derartiges sicherlich nicht vorhanden ist, einige dich auf , Kühe Massieren, Kälber etwas Vorlesen, Hühner in den Schlaf singen oder, wenn vorhanden, mit den kleinen Schweinen ein Lapdance:D:D

Sorry, derartiges Zahlst du immer selbst

Hättest du mit deinem Auto sein Hobel umgefahren, würde, denke ich, deine Versicherung bezahlen. Aber in dem Fall geht es an deine eigene Tasche. Aber auch wenn sie angemeldet gewesen wäre, würde es nicht anders laufen.

Themenstarteram 23. April 2013 um 21:23

Danke für die schnellen Antworten.

Bei der Haftpflicht hatte ich selbst wenig Hoffnung, aber fragen kostet ja nichts. Vielleicht hätte hier ja jemand einen juristischen Trick auf Lager.

Aber so habe ich wohl ein Motorrad mit Riss im Motorblock gekauft.

Wie DominicDaytona schon geraten hat, werde ich Jemanden suchen, der das mit Alu/Magnesium schweißen kann. Dann kann entweder meine Freundin das Teil fahren, oder es findet sich Jemand, der die Maschine mit dem Mangel für einen angemessen Preis kauft.

am 24. April 2013 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von SEG39

Danke für die schnellen Antworten.

Bei der Haftpflicht hatte ich selbst wenig Hoffnung, aber fragen kostet ja nichts. Vielleicht hätte hier ja jemand einen juristischen Trick auf Lager.

Moin,

wenn Du einen "juristischen Trick" (was meinst du damit?) anwenden willst, solltest Du das vorher anfragen tunlichst lassen...

viele Grüße,

Oliver

am 24. April 2013 um 9:04

Übernimmt sowas nicht die private Haftpflicht?

am 24. April 2013 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von JoeBarHG

wenn Du einen "juristischen Trick" (was meinst du damit?) anwenden willst, solltest Du das vorher anfragen tunlichst lassen...

Glaub mir, Oliver: Die Juristen haben mehr Tricks auf Lager als jeder Bühnenmagier - und sie sind alle höchst legal. Da würde ein normal denkender Mensch nie draufkommen.

Ich denke, wenn du mit dem Motorrad nicht gefahren bist, sondern es dir einfach umgefallen ist, müsste das die private Haftpflicht übernehmen. Nach meiner Kenntnis zahlen die nur keine Schäden, die aus dem Betrieb eines Fahrzeuges heraus entstanden sind.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Zitat:

Original geschrieben von JoeBarHG

wenn Du einen "juristischen Trick" (was meinst du damit?) anwenden willst, solltest Du das vorher anfragen tunlichst lassen...

Glaub mir, Oliver: Die Juristen haben mehr Tricks auf Lager als jeder Bühnenmagier - und sie sind alle höchst legal. Da würde ein normal denkender Mensch nie draufkommen.

Trotzdem würde ich es für eine denkbar schlechte Idee halten, einen Schaden erstmal bei der Haftpflicht zu plazieren und dann, wenn sich die eigene Versicherung raushält es irgendwo woanders nochmal zu probieren...

Zitat:

Original geschrieben von SEG39

 

Sonntag fiel ihm eine Unwucht auf, und fragte mich, ob ich eine Runde drehen würde, um seine "Diagnose" zu bestätigen.

In dem Satz liegt der Schlüssel des Problems.

Du hast im Auftrag deines Kumpels gehandelt. Damit bleibt das Risiko beim Auftraggeber, deinem Kumpel.

Du musst nichts ersetzen. Das ist, als wenn dein Kumpel selbst gefahren ist. Dumm gelaufen.

M.M.

am 25. April 2013 um 8:03

Moin,

das ist rein rechtlich, für den der sich vor dem entstandenen Schaden einfach nur drücken will sicherlich richtig. Wer seinem Freund aber nicht auf dem von einem selber verursachten Schaden sitzen lassen möchte, kann und sollte durchaus prüfen, wie alle Beiteiligten glimpflich aus der Sache herauskommen...

viele Grüße,

Oliver

am 25. April 2013 um 8:38

Stimmt. Evtl. könnte man den Schaden teilen.

am 25. April 2013 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von Amok83

Ich denke, wenn du mit dem Motorrad nicht gefahren bist, sondern es dir einfach umgefallen ist, müsste das die private Haftpflicht übernehmen. Nach meiner Kenntnis zahlen die nur keine Schäden, die aus dem Betrieb eines Fahrzeuges heraus entstanden sind.

Das ist Richtig! :)

dann kommt ein gutachter raus guckt sich die maschine an und sagt, das ist nie im stand passiert.

dann haben beide eine anzeige zusätlich noch am hals wegen versuchten betrug bei der versicherung.

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