Unfall, abgemeldete Maschiene, Privatgrundstück
Hallo Forum,
ich habe mal wieder etwas richtig cleveres hinbekommen.
Ein Freund hat vor kurzem seinen Führerschein verloren, und daraufhin sein Motorrad abgemeldet. Bis er den Lappen wiederbekommt, bewegt er die Maschine regelmäßig auf der eingezäunten Wiese des Bauernhofs seiner Eltern., um Standschäden zu vermeiden.
Sonntag fiel ihm eine Unwucht auf, und fragte mich, ob ich eine Runde drehen würde, um seine "Diagnose" zu bestätigen. Ich verband die Gelegenheit mit einer ersten Probefahrt, da ich überlegte das Motorrad für meine Freundin zu kaufen.
Mir fiel nichts auf, aber bei der Rückkehr von der Wiese auf den gepflasterten Hof rutschte mir die Maschine, bei nicht mal Schrittgeschwindigkeit, weg. Ich konnte das Motorrad auffangen, aber seine nachgerüstete, überbreite Fußraste blieb im Pflaster hängen.
Wir dachten: "Halb so wild", abschrauben - heiß machen - gerade biegen, oder notfalls ersetzen.
Falsch gedacht!
Die einteilige Fußrastenanlage war von vorne, mit einer durch den ganzen Motorblock gehenden, Schraube befestigt. Nachdem die Fußraste runter war sah man einen Riss im Motorblock.
Der Mechaniker unseres Vertrauens sagte nach einem Blick nur "Totalschaden".
Meine Frage:
Zahlt das irgendeine Versicherung?
Oder muss ich ihm aus eigener Tasche einen neuen Hobel kaufen?
Beste Antwort im Thema
Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Der Riss scheint nicht so schlimm zu sein. Es läuft weder Flüssigkeit aus, noch kommt Luft raus. Die Maschine läuft absolut rund. Nach dem Schweißen sollte alles O.K. sein.
Ich habe nicht vor Jemanden, ob Freund oder nicht, auf einem von mir verursachten Schaden sitzen zu lassen. Ich bin nur kein Versicherungsprofi, und wollte sicher gehen.
Aber es ist trotzdem gut zu wissen, dass der "Auftraggeber" rechtlich wenigstens mitverantwortlich ist. Da er das Motorrad sehr günstig geschossen hat, müsste man sich im Fall eines Verkaufs wohl eher den Gewinn teilen. 🙂
Weiterhin wollte ich keine Anleitung zum Versicherungsbetrug. Um festzustellen, dass dieser Schaden nicht durch einen Umfaller entstanden ist, braucht man kein Gutachter zu sein. Außerdem hätte ich das leichter haben können. Motorrad kaufen, zulassen (TÜV hat es noch), Versichern, und DANACH Unfall gelten machen.
Aber erstens macht man so etwas nicht. Zweitens ist das strafbar, und da fünf Personen anwesend waren und der Mechaniker den Riss schon gesehen hat, ist die Geschichte nicht geheim zu halten.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von verleihnicks
Übernimmt sowas nicht die private Haftpflicht?
Leider nicht, weil er das Motorrad gefahren ist ("gebraucht hat"😉. Hätte sie irgendwo gestanden und er hätte sie (aus Versehen) umgekippt sähe die Sache anders aus ;-) Genaueres findet sich aber in den Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von JoeBarHG
Moin,das ist rein rechtlich, für den der sich vor dem entstandenen Schaden einfach nur drücken will sicherlich richtig.
Ob drücken oder nicht, das ist die Grundlage, wie sie sich aus dem BGB ergiebt. Grundwissen für Versicherungsdroiden eben.
Zitat:
Wer seinem Freund aber nicht auf dem von einem selber verursachten Schaden sitzen lassen möchte, kann und sollte durchaus prüfen, wie alle Beiteiligten glimpflich aus der Sache herauskommen...
Sich da privat zu einigen ist doch OK, aber einer Versicherung muß er mit der Geschichte nicht kommen.
Der Verband der Sachversicherer hat einmal Lehrfilme für Schadensabläufe und die entstehenden Spuren von den beliebtesten Versicherungsdelikten gemacht.
Die Filme kennen die Leute, die eine Regulierungsvollmacht bei den Versicherern haben. 🙁
Zitat:
viele Grüße,
Oliver
M.M.
Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Der Riss scheint nicht so schlimm zu sein. Es läuft weder Flüssigkeit aus, noch kommt Luft raus. Die Maschine läuft absolut rund. Nach dem Schweißen sollte alles O.K. sein.
Ich habe nicht vor Jemanden, ob Freund oder nicht, auf einem von mir verursachten Schaden sitzen zu lassen. Ich bin nur kein Versicherungsprofi, und wollte sicher gehen.
Aber es ist trotzdem gut zu wissen, dass der "Auftraggeber" rechtlich wenigstens mitverantwortlich ist. Da er das Motorrad sehr günstig geschossen hat, müsste man sich im Fall eines Verkaufs wohl eher den Gewinn teilen. 🙂
Weiterhin wollte ich keine Anleitung zum Versicherungsbetrug. Um festzustellen, dass dieser Schaden nicht durch einen Umfaller entstanden ist, braucht man kein Gutachter zu sein. Außerdem hätte ich das leichter haben können. Motorrad kaufen, zulassen (TÜV hat es noch), Versichern, und DANACH Unfall gelten machen.
Aber erstens macht man so etwas nicht. Zweitens ist das strafbar, und da fünf Personen anwesend waren und der Mechaniker den Riss schon gesehen hat, ist die Geschichte nicht geheim zu halten.