unfall ab wann kann ich reparieren?

Hallo liebe Versicherungs Experten
kurz zur vorgeschichte:

ende letzten Monat hatte ich einen unverschuldeten Unfall, wurde Polizeilich aufgenommen Unfallgegner bekam ein 35€ Ticket von der Polizei(Schuldfrage somit 100%tig geklärt??)

Schaden der Gegnerischen Versicherung gemeldet, Ihr mitgeteilt das ich den Gutachter selbst wähle.
Anfang letzter Woche habe ich dann das Gutachten erstellen lassen,welches die Gegnerische Versicherung seit ende letzter Woche besitzt.

Schaden 7700€
restwert 7500
wiederbeschaffungswert 14000€
reperaturwürdig eingestufft.

Abrechnen wollte ich fiktiv per Gutachten.

das problem ist ich brauche den Wagen an Ostern, sprich Familien fahrt
gut sind noch 4Wochen aber bis dahin muss er repariert sein.
bisher habe ich noch kein statment der gegnerischen versicherung erhalten

1.
Nun meine Fragen was wird wohl erwartungsgemäß passieren?
und was kann passieren?
2.
Ab wann kann ich den wagen in eigenregie reparieren?

wie ich lass kann es passieren das die Gegnerische Versicherung ein Gegengutachten ertsellen lassen kann, demnach kann es ja sogar sein das dieses gutachten so ein starken unterschied beinhaltet das wir vor gericht gehen müssen.
nun wäre es dann möglich das der richter ein drittes an ordnet?

oder eher nicht,so dass ich mein wagen nach der besichtigung des gegengutachters reparieren kann??

ich kann nicht ein halbes jahr das fhz in der garage stehen lassen,ein monat wäre ok.

PS:Antwort meines ANwalts auf diese fragen waren ich solle mir keine gedanken um ungelegte eier machen, erstmal abwarten.
ich möchte aber gewissheit haben was passieren kann und ab wann ich reparieren kann,daher hoffe ich könnt ihr mir weiterhelfen

vielen lieben dank im vorraus
gruss

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich gibt es kein "Nachbesichtigungsrecht" auf wenn das immer mal wieder gern so unterstellt wird.

Aber die Versicherung hat schon ein Recht drauf eigene Feststellungen zum Schaden zu treffen.

Man kann hier natürlich Mauern, aber was bringt es ?

Die Zahlung wird verweigert, es kommt zum Prozess, ein SV wird vom Gericht beauftragt und Moos gibt es evtl. in einen Jahr. 

Da wir hier weder den SV noch das Gutachten kennen, sollte man bei den Ratschlägen besser Objektiv sein.

Wenn das GA in Ordnung ist, dürfte der Fall wohl bald aus der Welt sein. Wenn nicht gibt es Streit so oder so.

Aber dann ist die rechtliche Postion für den Anspruchsteller besser, da er sich nicht verweigert hat. 

Kommt auch beim Richter besser an 😉

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So mal nen Update,

Gegengutachten wurde erstellt, Problem wie erwartet der SV möchte das Lenkgetriebe nicht akzeptieren.

nach hin und her erkannte er nun das ein Klackern am Lenkgetriebe bei Bewegung entsteht aber er stritt es direkt ab das dieses von dem Unfall kommen würde.Im höchstfall würde er eine prozentuale beteiligung in betrachtung ziehen.
zum Abschluss sagte er zwar wenn ich eine Vermessung durchführen liesse worin meine vorderachse deutlich aus den solldaten heraus ragt,dann würde er es mit ins gutachten beziehen bzw für nötig erachten.

nun meiner seits spricht eigentlich nichts gegen eine Vermessung muss so oder so gemacht werden,
fraglich ist nur ob besagte werte soweit aus den tolleranzen sind.
Fakt ist aber das Lenkgetriebe hatte vor dem Unfall keine Geräusche gemacht.

was meint ihr soll ich nun eine Achsvermessung machen oder wie soll ich mich verhalten???

Zitat:

Original geschrieben von williw211
was meint ihr soll ich nun eine Achsvermessung machen oder wie soll ich mich verhalten???

Lasse eine Achsvermessung machen. Danach lässt du dir von diesem SV eine Haftungsfreistellungserklärung unterschreiben.

Wen er von seinen Erkenntnissen so überzeugt ist, kann er die sicherlich guten Gewissens unterschreiben.  

Im übrigen ist das mir der "prozentualen Übernahme" völiger Dummfug. Entweder ist das Lenkgetriebe durch das Unfallereignis  beschädigt, dann gibt es ein neues.  Oder aber nicht, dann gibt es gar nix, auch nicht Prozentual.

Kanst du hier nicht mal ein Lichtbild von der Schadenzone einstellen, dann kan man sicher mehr sagen.

Hallo Delle,
vielen dank für deine Antwort.

Zu der Haftungsfreistellungserklärung,laube kaum das er diese unterschreibt,denn er streitet kein defekt an meinem Lenkgetriebe ab,er hörte es auch.
Jedoch möchte er mir nicht zugestehen das dieser Schaden(Klacken) erst seit dem Unfall ist.

Mein SV ist mir gestern am Telefon auch in den Rückengefallen und sagte mir eine Prozentuale beteiligung von ca 20-30% müssen wir evtl eingestehen,denn so eine neues Lenkgetriebe wäre bei meiner hohemn 250000KM laufleistung eine wertverbesserung.
wogegen ich sprach,es war auch vorher nicht kaputt also wo bitte ist eine wertsteigerung,darauf argutmentierte MEIN SV das LG hätte auch evtl bei 300000km kaput gehen können.
warauf ich mir nur dachte: hätte könnte würde.
Quasi sagte mein SV das Gegenteil von dir,wobei er doch auf meiner seite sein sollte.

mit dem Foto war ich vorsichtig,denn ich sage mal "der Feind" liesst evtl auch mit,denn sonst hätte ich es bereits gepostet,aber wenn es bei der hilfestellung besser ist dann gerne.
Würde dir eine Foto der Felge reichen oder brauchst du vom gesammten Schaden???

Zitat:

Original geschrieben von williw211



Quasi sagte mein SV das Gegenteil von dir,wobei er doch auf meiner seite sein sollte.

Nein, er soll seinen Job richtig machen.

Und das tut er genau dann nicht, wenn er Dir Positionen als unfallbedingten Schaden aufschreibt, die nicht unfallbedingt beschädigt wurden.

Gerade dafür nennt er sich unabhängig.

Leider wird das von manchen Kunden und manchen SV falsch verstanden und sie machen es so, wie Du es gerne hättest.

Damit schaden sie allen "echten" SV uind letztlich auch ihren Kunden.

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wobei der wunsch ein nicht erkennbar/erhoerbar defektes lenkgetriebe (lieber ein intaktes ^^) haben zu wollen wohl ausser frage steht.
nicht umsonst duerfen da auch keine gebrauchten teile verwendet werden?

wieviele lenkgetriebe sich "leise" verabschieden, weiss ich natuerlich auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von williw211


Hallo Delle,
vielen dank für deine Antwort.
 
Zu der Haftungsfreistellungserklärung,laube kaum das er diese unterschreibt,denn er streitet kein defekt an meinem Lenkgetriebe ab,er hörte es auch.
Jedoch möchte er mir nicht zugestehen das dieser Schaden(Klacken) erst seit dem Unfall ist.
 
Mein SV ist mir gestern am Telefon auch in den Rückengefallen und sagte mir eine Prozentuale beteiligung von ca 20-30% müssen wir evtl eingestehen,denn so eine neues Lenkgetriebe wäre bei meiner hohemn 250000KM laufleistung eine wertverbesserung.
wogegen ich sprach,es war auch vorher nicht kaputt also wo bitte ist eine wertsteigerung,darauf argutmentierte MEIN SV das LG hätte auch evtl bei 300000km kaput gehen können.
warauf ich mir nur dachte: hätte könnte würde.
Quasi sagte mein SV das Gegenteil von dir,wobei er doch auf meiner seite sein sollte.
 
mit dem Foto war ich vorsichtig,denn ich sage mal "der Feind" liesst evtl auch mit,denn sonst hätte ich es bereits gepostet,aber wenn es bei der hilfestellung besser ist dann gerne.
Würde dir eine Foto der Felge reichen oder brauchst du vom gesammten Schaden???

ich frage mich gerade wirklich, ob du an den richtigen Sachverständigen gelangt bist. Wenn das stimmt was du hier schreibt, wohl eher nicht.

Erst einmal ist ein Lenkgetriebe ausgelegt für ein Autoleben. Das auf eine KM- Laufleitung zu beschränken ist völliger Dummfug. Überlege mal die Folgen, wenn nach meinetwegen 250.000 KM die Lenkung plötzlich versagen würde. Hast du schon einmal von irgend einem Hersteller gehört, der sagt, dass nach KM Laufleistung X ein Neuersatz der Lenkung erfordrlich wird?

Ich noch nicht.

Das Lenkgetriebe wird nur beschädigt oder verschleißt, wenn äußere Einwirkungen hierzu beitragen. (z.B. Gewalteinwirkung von außen wie das Überfahren eines Bordstein, der Defekt einer Lenkmannschette, verbunden mit Schmutzeintritt in das Getriebe und Verunreinigung oder Verlust des Schmiermittel im Getriebe)

Ob ein Defekt, wie von dir hier beschrieben durch einen Anstoß infolge des Unfall enstanden ist, vermag ich anhand des Fotos nicht zu beurteilen. Ich würde es aber nicht sofort ausschließen. Ich müsste schon den gesamten Schadenbereich sehen können. Das Scheibenrad und der Reifen muss aber in jedem Fall ersetzt werden. Aufgrund des vorliegenden Schadenbildes hätte ich aber nicht sofort und ohne weitere Prüfung ein Lenkgetiebe aufgeschrieben. Hier muss aber auf jeden Fall erst einmal eine Vermesung der Achsgeometrie erfolgen. 

Schildere doch mal den Unfall. Wa ist denn passiert, wie ist es denn zu den Beschädigungen an der Rad/-Reifenkombination gekommen? 

Ist das "Feindberührung" oder bis du im Zuge des Geschehen über einen Bordstein gerumpelt?

Was ist Geschehen?  

Hallo liebe Forenuser
Hallo lieber Dellenzähler,

verzeiht meine lange Abwesenheit hatte Privateprobleme die selbst mein Unfallthema nicht so wichtig erschien lies.
Meine geschriebenen Zeilen entsprachen der Tatsache bzw dies waren die Worte meines SV.

als Zusatz vergas ich, er versuchte mir einzureden dass ein defekt meines LG auch durch ÖL Mangel, zu Breite Reifen oder durch Bordsteinschäden hervorgerufen worden sein könne.
Ich wiederlegte ÖL mangel, genauso wie bordsteinschäden und zu den breiten reifen fuhr immer Serienbereifung.

nun Achsvermessung wurde nun Durchgeführt an der verunfallten Seite ist die Spur und der Sturz raus (im Grad bereich)
Der SV teilte mir am Telefon mit,das Gutachten werde diese Woche erstellt und er würde ein Tausch des LG empfehlen,ferner würde nun die GV weiter entscheiden,aber jetzt kommt die Bombe er meinte das mein FHZ nicht mit einem Sportfahrwerk Serienmässig ausgestattet sei und daher ich Abzüge beim LG bekommen würde,da es wohl zwei LG gäbe eins für Sport und ein normales mein SV hätte eine falsche NR rausgesucht.

nun dazu äusserte ich mich erstmal garnicht, dachte mir wenn die GV mir den tausch zu sagt muss sie auch das richtige tauschen. (richtig verhalten????)

Nun zur Tatsache mein FHZ wurde vom Werk aus mit einem Sportfahrwerk ausgestattet,auch diese Parameter Lenkung war ab Werk drin,ich änderte nichts an meinem Fhz was Irgendwas mit Fahrwerk zu tun hat.
Ich kann aber zu meinem Händler gehen dieser kann mir anhand meiner Fahrgestellnummer ausdrucken was alles in meinem FHZ verbaut wurde,dort steht auch mein das besagte LG und mein Sportfahrwerk.Ich frage mich wie der SV der GV auf diese These kam???

Wie gesagt ich warte nun das Gutachten ab und wie die Versicherung sich verhält,ich hoffe nur habe mich mit meinem Schweigen bezüglich verbautes Fahrwerk richtig verhalten.

@Dellenzähler wie kann man der GV versicherung klar machen das ein Lenkgetriebe ein Lebenlang halten soll und diese nicht mit Selbstbeteiligung ankommt??
Denn Ungeachtet meinen KM vor dem Unfall war es zu 100prozentig in Ordnung kein Knacken oder andere Schäden.

PS:Schaden an dem Rad stammt von der Feindberührung.
Der SV der GV zeigte mir aber noch weitere Kontaktspuren vom Gegnerischen FHZ,auch am Reifen waren welche diese hatte ich zuvor nicht gesehen.

Ich verbleibe weiterhin mit liebe Grüße

Hallo liebe Mitglieder,
mitlerweile habe ich ein Ergebnis und eine Entscheidung der GV.

Und zwar möchte diese Nach Totalschaden Abrechnen

Wiederbeschaffungswert 11500
restwert REgional 6200
reperaturkosten 6600

also würde die GV 5200 Zahlen

nun hatte mein SV aber ein zeitlich begrenztes Angebot von 7300 allerdings überegional,nun wer darf denn Entscheiden welcher restwert genommen wird??

Gut mein verbindliches restwert Angebot ist nun abgelaufen,aber nur weil die GV so lange brauchte aber rechnerisch bei Totalschadenabwicklung käme mir meins besser denn dann wäre es kein Totalschaden.

Ist dies nun richtig gelaufen??

Ansonsten hat die GV bzw der SV alles so aufgenommen sprich das Gutachten meines SV bestätigt.

Hallo williw211

hier ist einiges überhaupt nicht richtig gelaufen, die GV versucht hier, wie leider oft üblich, dich böse über den Tisch zu ziehen.
Die Abrechnung auf Totalschadenbasis ist falsch, es liegt kein Totalschaden vor!
Auf Grund Deines ersten Beitrags liegen die Reparaturkosten laut GA bei € 7.700,-. Bei fiktiver Abrechnung muss die GV diese abzgl. der MwSt., also € 6.470,59 zahlen.
Dies sollte allerdings auch Dein RA wissen!
Lass Dich nicht mit weniger abspeisen!
Gruß
Michael

Auf Grund Deines ersten Beitrags liegen die Reparaturkosten laut GA bei € 7.700,-. Bei fiktiver Abrechnung muss die GV diese abzgl. der MwSt., also € 6.470,59 zahlen.

Dies sollte allerdings auch Dein RA wissen!

Das sehe ich auch so

Auch weil die VS erst ab 70% RK vom WBW auf Totalschaden abrechnen kann (fiktiv)
Liegt bei Deinen Zahlen aber nicht vor

Was ich oft hier nicht verstehe , viele schalten ein Anwalt ein und da kommt nichts bei raus.
Typisches Beispiel zeigt sich wieder hier.

Jedenfalls nach dem Schreiben des TE.

Stelle doch mal die Zahlen vollständig hier ein, vom ersten und zweitem Gutachten.
Heißt von der ersten Seite : "Zusammenfassung des Gutachtens" und bitte alle Zahlen.

Hallo Michael,
Hallo Winne25
da wir uns nun ziehmlich am Ende der gesammten Sache befinden und die Zahlen nun mehr alle klar sind,denke ich kann ich hier offen reden,denn wie bereits am Anfang geschrieben der Feind könnte ja mit lesen....

Also mein SV hatte Folgende Zahlen:

Reperatur Kosten ohne MwSt 7449,83
mit MwSt 8865,30

Wiederbeschaffungswert mit MwSt 12950,00
differenzbesteuert(was es auch imemr ist🙂) 12634,15
Restwert Überegional mit MwSt 7300 Angebot bereits Abgelaufen
Restwert Regional mit MwSt 6290

Nun die Zahlen des Gegengutachten

Reperatur Kosten ohne MwSt 6570,82

Wiederbeschaffungswert Steuer neutral 11400,00
Restwert 6200,00

Wenn also eure Angaben von 70% des WBW stimmt wäre selbst die Reperaturkosten mit MWSt unter diesem Wert.

Nun habe ich von der Versicherung ein 6Monats Angebot bekommen, sprich sie würde nach 6 Monaten den kompletten reperatur betrag netto auszahlen, wenn ich es nachweise das ich das Fhz noch habe ansonsten bleibts bei der Totalschadenabrechnung.
Also Verkauft wird das Fhz auf keinen Fall repariert sowieso aber möchte nicht noch weitere 6 Monate auf mein Geld bzw ein Teil warten.

Was meint Ihr muss ich das oder gäbe es noch eine möglichkeit?

Hallo williw211

maßgeblich sind die Zahlen aus dem von Dir beauftragten GA. Das sogenannte "Gegen-GA" braucht Dich nicht zu interessieren!
Demnach sieht es so aus: Die Versicherung zahlt sofort € 6660,- .

Nach 6 Monaten schickst Du der Versicherung eine kurze Bestätigung, daß das Fahrzeug noch auf Dich zugelassen ist. Versicherung zahlt Dir zusätzlich € 789,83 .

Das Angebot der Versicherung von € 5200,-
ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit und rechtswidrig!
Gruß
Michael

also das ist wieder so ein Fall, wo ich erst mal denke es ist ein Aprilscherz, wir gehen aber mal davon aus es ist alles so wie vom TE geschrieben.

Da sind Aussagen wie:

Mein SV ist mir gestern am Telefon auch in den Rückengefallen und sagte mir eine Prozentuale beteiligung von ca 20-30% müssen wir evtl eingestehen,denn so eine neues Lenkgetriebe wäre bei meiner hohemn 250000KM laufleistung eine wertverbesserung.

mein SV knickt ein und stimmt dies der GV zu.
Aber wichtig ist,dann hat mein begrenst Auskunftgebender RA nicht ganz Unrecht(mich wunderts)

Es kann sein dass kein Öldrauf war oder Bordsteinschaden und und und ...

Und die Krönung:

Nun habe ich von der Versicherung ein 6Monats Angebot bekommen, sprich sie würde nach 6 Monaten den kompletten reperatur betrag netto auszahlen, wenn ich es nachweise das ich das Fhz noch habe ansonsten bleibts bei der Totalschadenabrechnung.

das kann doch nur ein Aprilscherz sein.

Beim 2. Gutachten sind es 57% RK zum WBW. Was gibt es da zu diskutieren? Da werden die RK ohne Steuer ausgezahlt Ende. Nutzungsausfall lasse ich erstmal weg.

Was sagt denn Dein Anwalt? Bei dem ganzen Mist würde ich Klage einreichen, als Grundlage natürlich das 1. Gutachten.

Aber trotzdem Glauben kann ich das alles hier nicht. (das geht jetzt nicht an den TE).

Vieleicht bin ich auch einwenig Verwöhnt, da ich mit einem Anwalt zusammenarbeite der sein Fach versteht, sowas kenn ich überhaupt nicht.

Und worauf kann man sich da nun berufen und wird eine Gerichtsverhandlung somit unausweichlich?

Ich muss aber sagen, die reperaturkosten differenz macht sinn,da mein SV eine falsche teile nummer hatte bzw kein austauschteil wie angegeben....

jedoch kann man die 6570,82 ohne die 6monats frist und möglichst ohne gerichtstermin irgendwie geltent machen sprich sich auf etwas bestimmten berufen?

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Hallo williw211

maßgeblich sind die Zahlen aus dem von Dir beauftragten GA. Das sogenannte "Gegen-GA" braucht Dich nicht zu interessieren!
Demnach sieht es so aus: Die Versicherung zahlt sofort € 6660,- .

Nach 6 Monaten schickst Du der Versicherung eine kurze Bestätigung, daß das Fahrzeug noch auf Dich zugelassen ist. Versicherung zahlt Dir zusätzlich € 789,83 .

Das Angebot der Versicherung von € 5200,-
ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit und rechtswidrig!
Gruß
Michael

Darf ich darauf hinweisen, dass das Angebot so lange rechtens ist, bis es per Gerichtsentscheid als unzureichend bezeichnet wird. Aber auch dann ist das "Prädikat" rechtswidrig nicht zutreffend. Es wird evtl. eine Nachbesserung des Angebots angeordnet.

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