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Unfall 4.06.08

Hallo hab leider kein anderes forum gefunden und wollte mal den hergang hier erläutern.

am Mittwoch den 4.06.08 fuhr ich um 17:50 in ein Einkaufszentrum hinein um meine Freundin abzuholen.
Nach ein wenig suchen fand ich ein Parkplatz (10an der Zahl) ich nahm den 2. aus dem eine A Klasse herausfuhr. Ich setzte den Blinker rechts und fuhr hinein, weil ich es perfekt machen wollte setzte ich ein wenig ca. 1/4 Autobreite zurück um richtig hineinzufahre. Als ich gerdade wieder vorwärts fahren wollte kam ein getunter fiat von 10m Entfernung mit dem Rückwärtsgang angefahren (mit breit raustehen Reifen) und schrammte mir in die Heckstroßstange ein richtige Loch hinein. Anschließend sind beide ausgestiegen und er brüllte rum das dies sein Parkplatz wäre darauf hin ruf er die Polizei die nach einer 3/4 Stunde endlich kam. Polizei gerade einmal 2minuten da schon war klar das ich der schuldige bin und ich es zugeben solle sonst müsse ich unötige 60Euro Strafe und 1Punkt in Flesburg kassieren. Ich sagte darauf hin zur Polizei das ich lieber das bezahlen würde statt was zuzugeben was aus meiner Sicht anders abgelaufen ist, den Sachverhalt begrüdete die Polizei damit das es dem Unfallgegner seine Fahrbahn wäre und wenn mir doch ein kleines Kind ins Auto läuft ich auch die Schuld trage.

Jetzt am Dienstag war ich beim Anwalt und er meinte auch das es Schlecht aussieht, vielleicht könnt ihr mir Helfen

Gruß Noxfun

Beste Antwort im Thema

Naja, aber muss man da mit Schmackes angejagt kommen und gleich dem anderen ins Auto rein?
Wenn ich sehe aha, da rangiert jemand, beobachte ich doch und leg nicht wie ein Geisteskranker den Rückwärtsgang ein und fahre da voll ran. Das sieht man doch eigentlich.
Also manche Leute versteh ich echt nicht.

Könnt man sich wieder aufregen...

cheerio

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okay, also muss ich nun jetzt mal abwarten bis sich was tut. wie gesagt der anwalt hat den schaden bei der anderen versicherung geltend gemacht und gesagt die wären ja schön blöd wenn sie das bezahlen.

gruß noxfun

Was steht denn jetzt in der Polizei-Akte zum Unfallhergang?

...ich denke,dein RA ist ne Pfeiffe. Meine Frau hatte eine ähnliche Sache.Sie stand schon geparkt mit geöffneter Tür zum aussteigen.Ein anderer fuhr zurück ,voll gegen die Tür und quetsche meine Holde ein.Er argumentierte vor Gericht,meine Frau hätte die Tür in dem Moment geöffnet,wo er an Ihr rückwärts vorbei fuhr.
Kurz: Das Gericht verurteilte ihm zu vollen Schadensersatz da gerade beim rückwährtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht bestehe.Zudem müsse ein Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen,das ein anderer rückwärtsfahrend die Fahrbahn benutze.
Da hier wohl der TE wie auch der andere sich rückwärts bewegten, sollte /könnte es auf ein 50/50 rauslaufen.Ein guter Anwalt macht aber sicher mehr daraus.
Geschwindigkeit u.a.
Gruß

Ich denke mal das er schneller wie 10kmh war aber das zu beweisen wird schwierig ich hab auch schon im parkhaus gefragt ob es kameras gibt aber leider keine. vllt. können gutachter feststellen mit welcher geschwindigkeit man so ein loch ins die heckstoßstange reinzieht.

gruß noxfun

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Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz



..
Kurz: Das Gericht verurteilte ihm zu vollen Schadensersatz da gerade beim rückwährtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht bestehe.Zudem müsse ein Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen,das ein anderer rückwärtsfahrend die Fahrbahn benutze.

Mein Rechtsanwalt meinte laut gesetzt darf er in einem Parkhaus soviel rückwärtsfahren wie er möchte weil es " seine "

Fahrbahn wäre

werde mal heute ein bild von den Parkplätzen machen um es euch zu zeigen.

Welches Ziel möchtest Du denn in der Angelegenheit erreichen? Willst Du unabhängig von Kostenrisiko und Aufwand einen möglichst große finanzielle Kompensation erhalten oder primär den alten Zustand Deines Fahrzeugs wiederherstellen?

Willst Du Dein Fahrzeug professionell reparieren lassen?

Gibt es am Fahrzeug des Unfallgegners einen Schaden?

Deinen eigenen Schaden kannst Du wahrscheinlich mit etwas Arbeitseinsatz und minimalem handwerklichen Geschick soweit herrichten, daß Du eine 95% Lösung hast, die niemandem auffällt der dort nicht mit der Lupe nach einem Schaden sucht: Loch kleben, dann etwas Lack, Klarlack und Politur - fertig.

Was die Schuldfrage betrifft - Du bist wohl in der Beweispflicht nachzuweisen, zum Zeitpunkt der Kollision schon längst gestanden zu haben. Dies wird ohne Zeugen schwerfallen.

Bist Du tatsächlich nur 1/4 Fahrzeugbreite weit aus der Lücke zurückgesetzt? Das wären dann weniger als 50cm. Ein so dichtes Vorbeifahren an parkenden Autos in einem Parkhaus halte ich (seitens des Unfallgegners) für fahrlässig. Oder meinst Du 1/4 der Fahrzeuglänge?

Wie wird Dein Anwalt bezahlt? In Anbetracht der Schadenshöhe wird er - nach Streitwert berechnet - kaum ein Honorar erhalten, welches im angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand steht. Erwarte dort nicht zu viel Engagement für Deine Angelegenheit.

Oliver

Neue ( gebrauchte bei Ebay) Stoßstange kaufen und gut is......   

meine 1/4 der fahrzeuglänge also bin ungefähr knapp 1meter über der linie gewesen.

Also als ziel wollte die stoßenstange profesionell reparieren lassen.

und der anwalt wird von der rechtschutzversicherung bezahlt.

dort habe ich eine SB von 150 euro.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Ein so dichtes Vorbeifahren an parkenden Autos in einem Parkhaus halte ich (seitens des Unfallgegners) für fahrlässig.

Oliver

hab den anwalt auch gesagt das der unfallgegner doch nicht so dicht vorbeifahren kann dann sagte er nur das in parkhäusern auch das rechtsfahrgebot gilt und er kann soviel rückwärts oder vorwarts fahren wie er will.

gruß noxfun

Zitat:

Original geschrieben von Noxfun



Zitat:

Original geschrieben von os-m


Ein so dichtes Vorbeifahren an parkenden Autos in einem Parkhaus halte ich (seitens des Unfallgegners) für fahrlässig.

Oliver

hab den anwalt auch gesagt das der unfallgegner doch nicht so dicht vorbeifahren kann dann sagte er nur das in parkhäusern auch das rechtsfahrgebot gilt und er kann soviel rückwärts oder vorwarts fahren wie er will.

gruß noxfun

anwalt wechseln! aber schnellstens!!! da ist auf jeden fall eine schuldteilung drin. du bist nicht rueckwærts gefahren beim unfall. wer rueckwærts fæhrt und einen schaden macht hat auf parkplætzen ganz schlechte karten. und fahrspur gibts da nicht in dem sinne

gruss

kann auch sein das der unfallgegner so hin dreht das er hinter mit gestanden wäre und ich ihm rückwärts rein dann wirds schwer aber anhand von den kratzer spuren sieht man eventuell wie es wirklich war

Wenn es so passiert ist, wie Du es schilderst: such Dir dringend einen anderen Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist!

Gruß
milliway42

da wird einem ja schlecht, was dein "Anwalt" da verkündet...

hab den anwalt von meinem vater empfohlen bekomme. der meinte das der anwalt eig. sehr gut wäre.

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