Unfall 14.02.2018 - Vorgehensweise?

Mercedes C-Klasse W204

Guten Tag alle zusammen,

heute hat es mich leider auf der Autobahn erwischt. Ich befand mich auf der rechten Spur, ein LKW auf der mittleren. Als er die Spur gewechselt hat, übersah er mich und erfasste meine C-Klasse mit seiner Kabine so, dass ich mich um 180° drehte und auf der äußeren linken Spur gegen die Leitplanke prallte.

Glücklicherweise entstand kein Personenschaden und der Fahrer der linken Spurt konnte einige Zentimeter vor meinem Auto zum Halt kommen. Die Airbags haben nicht ausgelöst und das Auto ist noch fahrbereit. Jedoch kam es zu einem nicht unerheblichen Karosserieschaden.

Der Fahrer des LKW arbeitet für eine ungarische Firma. War sehr aufgelöst durch den Vorfall und hat sowohl kooperiert als auch die Verantwortung für das Geschehen übernommen. Der Fahrer des Skoda (linke Spur) hat sich als Zeuge bereit erklärt. Die Polizei kam und hat alles aufgenommen samt Fotos.

Ich habe die Personalien des Unfallgegners, des Zeugen, das Aktenzeichen der Polizei und habe den Vorfall bereits meiner Versicherung mitgeteilt, welche mich an das "Grüne-Karte-Büro" verwiesen hat, da der Unfall sich mit einem ausländischem Fahrzeug in Deutschland ereignet hat. Diese leiten nun Ermittlungen ein und sagen, dass alles ca 6 - 8 Wochen dauern könnte.

Ich war noch nie zuvor in einen Unfall verwickelt und würde gerne wissen, wie ich jetzt am besten weiter vorgehen sollte, zumal ich ab Freitag auf ein Auto angewiesen bin.

Fakt ist also:

Der Unfallgegner hat 100 pro Schuld und hat dieses gegenüber der Polizei so angegeben.

Sein Arbeitgeber kooperiert vollumfänglich bzgl seiner Versicherung ect.

Das Auto ist fahrbar, aber einigermaßen stark beschädigt (siehe Bilder).

was nun?

Vielen Dank schon mal und Grüße aus Hamburg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AlphaNovember schrieb am 14. Februar 2018 um 17:31:31 Uhr:



Zitat:

@MD707 schrieb am 14. Februar 2018 um 16:04:52 Uhr:


Welches Baujahr hast du und wie viel KM stehen auf dem Tacho?
Manchmal ist es eine Überlegung Wert das Fahrzeug in der Restwertbörse zu verkaufen und das Geld von der Versicherung zu kassieren! Entsprechend um sich dann ein neues Fahrzeug zu kaufen. Du musst natürlich auch die Seite bedenken das dein Auto einen kompletten Seitenschaden hast. 2 Türen links, Kotflügel vorne links, Seitenteil hinten links, Heckstoßstange und Seitenteil hinten rechts hat auch leicht was abbekommen. Die Felge schaut auch entsprechend aus, kann auch sein das eventuell die Achse eins abbekommen hat... Aber das findet der Gutachter dann schon raus.
Wie schon alle hier gesagt haben ist der Anwalt die beste Lösung. Hatte so einen Fall mal in meiner Familie. Der Anwalt macht dir da Sachen geltend, von denen hast du in deinem Leben noch nie gehört 🙂

Ich fahre einen C220 CDI Mopf, BJ 2012, 123.800 Km auf der Uhr.

Dein Tipp ist auf jeden Fall eine Überlegung wert, aber ich warte natürlich zunächst einmal das Gutachten ab und dann kann werde ich abwegen ob verkaufen oder reparieren. Fahre die C-Klasse nun seit guten 2,5 Jahren und bin eigentlich ausgesprochen zufrieden. Hab für die Ausstattung auch ziemlich lange gesucht... Werden einige Monate gewesen sein. Standheizung, Xenon, Comand, Automatik, 170 PS, geteilte Rückbank, Totewinkelwarner usw.

Du hast natürlich eine gute Ausstattung in deinem 204er MOPF. Gutachten abwarten und dann entscheiden. Aber eins musst du immer bedenken. Der Unfall spiegelt sich irgendwann im Verkauf wider. Ein Fahrzeug mit einem Schaden der kompletten linken Seite, inkl. Heck mit rechtem hinteren Seitenteil... wird nicht ganz einfach. Deshalb schon mal sehr gut das du frische Fotos vom Unfallort hast! Alles dokumentieren und aufheben falls du das Auto vorerst doch weiter fahren willst!
Ansonsten bleibt mir nur noch übrig dir eine schnelle Abwicklung der ganzen Sache zu wünschen!
Aber das wichtigste hierbei auch wieder... KEIN PERSONENSCHADEN 🙂
Es gab die letzten Tage genug Tote auf Deutschlands Autobahnen wie man in den Nachrichten lesen konnte!

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Moin,

wichtig ist die saubere Dokumentation des Schadens über einen Gutachter. Hier würde ich - da die Antriebs- und spurgebende Achse betroffen- ist besonders Augenmerk auf die Besichtigung und Prüfung richten.

Da es über das Büro "grüne Karte" geht, den entsprechenden Korrespondenzversicherer suchen und die Forderung an diesen richten.

Sicherlich sind hier längere Regulierungsfristen zu erwarten, allerdings muss man auch nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten. Der Anwalt wird diese Fristen hoffentlich realistisch einschätzen.

Gut, dass niemandem etwas passiert ist. Abgesehend vom TE, in der Haut des Skodafahrers hätte ich auch nicht stecken wollen. . .

Grüße
Lex

auf jeden fall zum anwalt. meine alte c-klasse wurde im kreisverkehr erwischt, der gegner hatte die vorfahrt missachtet, zu 100% schuld. das war im november 2014, ende des ganzen gerichtsstreites war im sommer 2017. es ging bis zum landgericht düsseldorf und das wegen noch zu zahlender 500€.

das war damals die vw versicherung, glaube allianz versicherung, also eine deutsche versicherung. ich möchte gar nicht wissen, wie es mit ausländischen versicherungen aussieht.

ich hoffe bei dir geht es schneller.

Zitat:

@simfer schrieb am 14. Februar 2018 um 14:12:30 Uhr:


Wenn du noch keinen Anwalt hast, dann empfehlen dir die Gutachter meist auch einen.

Genau so ist es auch geschehen. Der Gutachter kam vor Kurzem zu mir und hat alle möglichen Informationen aufgenommen und Fotos erstellt. Er bat mich darum bei einer MB-Werkstatt eine Achsfeldvermessung durchführen zu lassen und diese Rechnung vorerst selbst zu begleichen. Diese wird zum Schluß von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Einen Anwalt hat er mir ebenfalls empfohlen mit dem sie eng zusammenarbeiten. Nun wird alles weitere von denen erledigt und ich bin auf die Ergebnisse gespannt.

Das Gutachten kann 2 bis 3 Tage dauern. Alle anfallenden Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen, weil seine Schuld unabstreitbar ist und er ja zudem auch schon gestanden hat. Nur wird das mit dem Geld eine Weile warten müssen, wie schon von vorneherein erwähnt.

Zitat:

@MD707 schrieb am 14. Februar 2018 um 16:04:52 Uhr:


Welches Baujahr hast du und wie viel KM stehen auf dem Tacho?
Manchmal ist es eine Überlegung Wert das Fahrzeug in der Restwertbörse zu verkaufen und das Geld von der Versicherung zu kassieren! Entsprechend um sich dann ein neues Fahrzeug zu kaufen. Du musst natürlich auch die Seite bedenken das dein Auto einen kompletten Seitenschaden hast. 2 Türen links, Kotflügel vorne links, Seitenteil hinten links, Heckstoßstange und Seitenteil hinten rechts hat auch leicht was abbekommen. Die Felge schaut auch entsprechend aus, kann auch sein das eventuell die Achse eins abbekommen hat... Aber das findet der Gutachter dann schon raus.
Wie schon alle hier gesagt haben ist der Anwalt die beste Lösung. Hatte so einen Fall mal in meiner Familie. Der Anwalt macht dir da Sachen geltend, von denen hast du in deinem Leben noch nie gehört 🙂

Ich fahre einen C220 CDI Mopf, BJ 2012, 123.800 Km auf der Uhr.

Dein Tipp ist auf jeden Fall eine Überlegung wert, aber ich warte natürlich zunächst einmal das Gutachten ab und dann werde ich abwegen ob verkaufen oder reparieren. Fahre die C-Klasse nun seit guten 2,5 Jahren und bin eigentlich ausgesprochen zufrieden. Hab für die Ausstattung auch ziemlich lange gesucht... Werden einige Monate gewesen sein. Standheizung, Xenon, Comand, Automatik, 170 PS, geteilte Rückbank, Totewinkelwarner usw.

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Zitat:

@Lexley schrieb am 14. Februar 2018 um 16:05:19 Uhr:


Moin,

wichtig ist die saubere Dokumentation des Schadens über einen Gutachter. Hier würde ich - da die Antriebs- und spurgebende Achse betroffen- ist besonders Augenmerk auf die Besichtigung und Prüfung richten.

....

Gut, dass niemandem etwas passiert ist. Abgesehend vom TE, in der Haut des Skodafahrers hätte ich auch nicht stecken wollen. . .

Grüße
Lex

Tatsächlich wurde eine Achsvermessung nahegelegt. Diese werde ich auch morgen durchführen lassen. Danke für den Hinweis.

Ja, ich glaub der war in dem Moment auch ganz schön geschockt, war auch wirklich äußerst knapp. Er meinte er musste ne Vollbremsung hinlegen. Aber ein sehr netter Herr. Hat sich die nötige Zeit für alles genommen.

Zitat:

@AlphaNovember schrieb am 14. Februar 2018 um 17:31:31 Uhr:



Zitat:

@MD707 schrieb am 14. Februar 2018 um 16:04:52 Uhr:


Welches Baujahr hast du und wie viel KM stehen auf dem Tacho?
Manchmal ist es eine Überlegung Wert das Fahrzeug in der Restwertbörse zu verkaufen und das Geld von der Versicherung zu kassieren! Entsprechend um sich dann ein neues Fahrzeug zu kaufen. Du musst natürlich auch die Seite bedenken das dein Auto einen kompletten Seitenschaden hast. 2 Türen links, Kotflügel vorne links, Seitenteil hinten links, Heckstoßstange und Seitenteil hinten rechts hat auch leicht was abbekommen. Die Felge schaut auch entsprechend aus, kann auch sein das eventuell die Achse eins abbekommen hat... Aber das findet der Gutachter dann schon raus.
Wie schon alle hier gesagt haben ist der Anwalt die beste Lösung. Hatte so einen Fall mal in meiner Familie. Der Anwalt macht dir da Sachen geltend, von denen hast du in deinem Leben noch nie gehört 🙂

Ich fahre einen C220 CDI Mopf, BJ 2012, 123.800 Km auf der Uhr.

Dein Tipp ist auf jeden Fall eine Überlegung wert, aber ich warte natürlich zunächst einmal das Gutachten ab und dann kann werde ich abwegen ob verkaufen oder reparieren. Fahre die C-Klasse nun seit guten 2,5 Jahren und bin eigentlich ausgesprochen zufrieden. Hab für die Ausstattung auch ziemlich lange gesucht... Werden einige Monate gewesen sein. Standheizung, Xenon, Comand, Automatik, 170 PS, geteilte Rückbank, Totewinkelwarner usw.

Du hast natürlich eine gute Ausstattung in deinem 204er MOPF. Gutachten abwarten und dann entscheiden. Aber eins musst du immer bedenken. Der Unfall spiegelt sich irgendwann im Verkauf wider. Ein Fahrzeug mit einem Schaden der kompletten linken Seite, inkl. Heck mit rechtem hinteren Seitenteil... wird nicht ganz einfach. Deshalb schon mal sehr gut das du frische Fotos vom Unfallort hast! Alles dokumentieren und aufheben falls du das Auto vorerst doch weiter fahren willst!
Ansonsten bleibt mir nur noch übrig dir eine schnelle Abwicklung der ganzen Sache zu wünschen!
Aber das wichtigste hierbei auch wieder... KEIN PERSONENSCHADEN 🙂
Es gab die letzten Tage genug Tote auf Deutschlands Autobahnen wie man in den Nachrichten lesen konnte!

Danke für die warmen Worte MD707.

Du hast natürlich Recht, der Wagen hat mit diesem Vorfall einiges an Wert verloren. Und dennoch bin ich momentan eher fürs Behalten und Weiterfahren. Aber für eine abschließende Entscheidung ist es halt noch zu früh.

Die Fotos werde ich selbstverständlich gut archivieren so wie alles andere rund ums Auto🙂

Meine Vorredner haben schon alles gesagt, aber eins muss ich noch loswerden:

Mensch, hast Du ein Schwein gehabt!

Sowas hab ich schon ganz anders ausgehen sehen. Also, heute keinen Kopf mehr über den ganzen Versicherungskram machen, Flasche Wein oder Bier aufmachen und Deine Lieben einmal fest drücken!

Zitat:

@MD707 schrieb am 14. Februar 2018 um 17:38:19 Uhr:


Aber eins musst du immer bedenken. Der Unfall spiegelt sich irgendwann im Verkauf wider. Ein Fahrzeug mit einem Schaden der kompletten linken Seite, inkl. Heck mit rechtem hinteren Seitenteil... wird nicht ganz einfach.

Wenn er aber eh beabsichtigt das Fahrzeug noch etwas länger zu fahren ... z.B. 5 Jahre mit dann 250.000km auf der Uhr ... wie viel soll dann noch an Wertverlust bei rum kommen?
Im Gegenteil, er wird heute deutlich mehr von der Versicherung bekommen, als er in ein paar Jahren einbüßen wird. Finanziell kann man das schon machen, sofern man das Auto noch ein paar Jahre fahren will.

Zitat:

@xeper schrieb am 14. Februar 2018 um 15:02:47 Uhr:


Du kannst auch beim ADAC anrufen. Vielleicht können die dir einen Anwalt in der Nähe empfehlen.

Hätte ich jetzt auch geraten , und wenn du nicht im ADAC bist , trete ein, vergewissere dich ,ob die den Fall übernehmen.

Zitat:

@nsa2008 schrieb am 14. Februar 2018 um 20:07:35 Uhr:



Zitat:

@xeper schrieb am 14. Februar 2018 um 15:02:47 Uhr:


Du kannst auch beim ADAC anrufen. Vielleicht können die dir einen Anwalt in der Nähe empfehlen.

Hätte ich jetzt auch geraten , und wenn du nicht im ADAC bist , trete ein, vergewissere dich ,ob die den Fall übernehmen.

Beim ADAC bin ich bereits seit 2010. Hab zwischendurch mal überlegt zu kündigen aufgrund der Mobilo, es aber doch sein gelassen, weil ich nicht weiß wie lange ich die Services bei Mercedes machen lassen werde.

Aber einen Anwalt hab ich ja mittlerweile durch den Gutachter vermittelt bekommen und beauftragt. Ob das die schlauste Entscheidung war vermag ich nicht zu sagen, aber jetzt geht das alles erstmal seinen Weg. Ich werde jedenfalls berichten ...

Ein schöner Geburtstag war das heute jedenfalls 😁

Danke für die vielen Tips und Hinweise soweit, ihr seid die Besten.

Bin auch gerade bei meiner Unfallsbwicklung. Folgende Herangehensweise ist die Beste:

- Gutachter beauftragen, bitte keine DEKA (da die Nähe zur Versicherungswirtschaft zu groß ist)
- Anwalt beauftragen, der die ganze Sache wie Nutzungsausfall, Zahlungseinforderung usw übernimmt

Sich auf keinen Fall auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen.

Bei einem voraussichtlichen Schaden von über 1000€ ist ein Gutachter rechtens, ansonsten gilt aus Schadenminderungspflichtigen Gründen einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen (Lt höchstrichterliches Urteil sollen auch 750€ als Grenze gültig sein, aber der Schaden wird wohl weitaus beide Schadensgrenzen um ein Vielfaches übersteigen)

Falls kein Totalschaden vorliegt bleibt dir wahlweise:
- Auszahlung des Reparaturbetrages ohne MwSt
- Volle Kostenübernahme der Reparaturkosten einer Fachwerkstatt

Zitat:

@rob.93 schrieb am 14. Februar 2018 um 23:47:43 Uhr:



......

Falls kein Totalschaden vorliegt bleibt dir wahlweise:
- Auszahlung des Reparaturbetrages ohne MwSt
- Volle Kostenübernahme der Reparaturkosten einer Fachwerkstatt

Guten Morgen. Danke für die Informationen.

Ich gehe mittlerweile stark davon aus, dass es kein Totalschaden sein wird. Wenn dem so sein sollte, ist es vermutlich klüger sich das Geld auszahlen zu lassen, da so die Chance besteht, dass nach der Reparatur eine kleine Summe übrig bleibt. Und das meine ich nicht aus Geldgier sondern als Vorauszahlung der Wertminderung bei Verkauf.

Zitat:

@AlphaNovember schrieb am 15. Februar 2018 um 06:58:31 Uhr:


Und das meine ich nicht aus Geldgier sondern als Vorauszahlung der Wertminderung bei Verkauf.

Eine Wertminderung aufgrund des Unfalls sollte allerdings im Gutachten berücksichtigt sein.

Da er offenbar noch bei MB gewartet wird, kannst du ihn auch dort abgeben. Das die gegnerische Versicherung eine Werkstatt vorschreibt kann sie so unter Umständen nur gerichtlich durchsetzen, da bei Scheckheft gepflegten Fahrzeuge etwas anders. Bei nicht vom Hersteller gewarteten Fahrzeugen ist eine anerkannte alternative Werkstatt meist zu dulden für die Instandsetzung. Rechnung mit Stern macht sich auch hinterher jedoch besser wenn er doch mal abgegeben werden soll und das Autoleben noch nicht am Ende ist.

Eine Wertminderung sollte dein Anwalt entsprechend durchsetzen, die wird vom Gutachter festgelegt. Diese wird unabhängig von der Instandsetzung gezahlt. Natürlich anders bemessen bei einer Instandsetzung als wenn das Fahrzeug in beschädigtem Zustand veräußert wird.

Und ob ein Totalschaden vorliegt, siehst du nach dem Gutachten. Das geht schneller als man denkt, bei den Werkstattkosten die heute so zusammen kommen. Dann ist es natürlich ein wirtschaftlicher Totalschaden.

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