Unfall, 0% Schuld, kleiner Blechschaden, was nun?

Hi Leute,
hatte letzten Donnerstag meinen, zum Glück, ersten kleinen Unfall.

Ich stand in der Ausfahrt, jemand wollte auf der Straße vor mir rückwärts wenden und fährt rückwärts volle Kanne ich mein stehendes Auto. Hatte den Rückwärtsgang noch schnell einlegen können, aber leider nicht mehr nach Hinten weg.
Nunja, der Unfallverursacher war auch ganz hibbelig, entschuldigte sich und wir tauschten alle Daten aus. Polizei kam auch kurz vorbei, riet uns aber dazu das ganze nicht über die Polizei sondern nur die Versicherung laufen zu lassen, weil sonst noch Strafe und Punkte für den Verursacher hinzukämen. Das könne man sich ja sparen.

Der Verursacher hat es am Abend noch direkt seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nichts gemeldet.

Wie gehe ich nun weiter vor. Ich bekomme ja bestimmt bald Post von seiner Versicherung, oder?

Gehe ich jetzt schon zu einer Werkstatt und lasse einen KVA machen? Gehe ich zu einem Gutachter? Warte ich erst darauf, was in dem Brief steht?

Habe mal 3 Fotos angehangen, weiß eben nicht ob es sich damit lohnt überhaupt zu nem Gutachter zu rennen.

Wäre dankbar, wenn jemand Feedback zum normalen, weiteren Ablauf geben könnte.

Danke und LG

Beste Antwort im Thema

Ich lese diese F(l)achbeiträge immer wieder gerne, gibt viel zu lachen.

Anwalt erst dann nehmen, wenn man mit der Versicherungsleistung nicht zufrieden ist? Toller Tipp, und dann erwarten, dass der Anwalt sich für ein Minihonorar so richtig ins Zeug legt. Möglichst mit Klage wegen der letzten 150,- €. Wer einen Unfall selbst regulieren kann, soll es gerne machen und auf einen Anwalt verzichten. Wer aber hier fragt "was nun" hat, so befürchte ich, davon keine Ahnung und auf der Gegenseite Sachbearbeiter, die jeden Tag nichts anderes machen, als für ihren Arbeitgeber (und damit ihr Gehalt) Ansprüche möglichst auch gegen geltende Rechtsprechung abzubügeln.

Die 19%, die die Versicherung spart, zahlt sie an die Staatskasse? Ist mir neu, das ist die MwSt, die vom Geschädigten mangels gewerblicher Reparatur nicht anfällt und daher auch nicht zu erstatten ist, auch nicht an die Staatskasse.

Richtig, nicht alle Versicherungen versuchen, den Geschädigten über den Tisch zu ziehen. Es gibt auch ein paar, die richtig seriös sind. Nur weiß der Geschädigte das vorher nicht.

Warten bis die gegnerische Versicherung sich meldet? Ein wirklich guter Tipp, könnte von der gegnerischen Versicherung stammen. Das kann je nach Meldung durch den Unfallgegner schon mal einige Wochen bis Monate dauern.

Per Kostenvoranschlag diesen Schaden abrechnen? Ich weiß nicht, um welches Auto es sich handelt, sieht aber nicht nach einer alten Klitsche aus. Der Schaden dürfte deutlich über 2.000,- € liegen, da hilft ein KVA wenig.

Wo kommt nur das Gerücht her, dass eine Werkstatt vom Geschädigte kontrolliert werden muss, damit die nicht zu üppig abrechnet? Wie soll das funktionieren, wenn mit einem Kostenvoranschlag (dieser Werkstatt) der Schaden gemeldet wird?

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 08:33:34 Uhr:



Wurde der Schaden denn repariert? Wer sagt denn, dass der Anspruch auf 4.000 Euro tatsächlich berechtigt und die von der Versicherung erstattete Summe nicht nicht die korrekte ist? Nur weil der KVA einen höheren Betrag ausweist, muss dieser Betrag doch nicht tatsächlich korrekt sein.

wenn du Ahnung von der Materie hättest, wäre dir klar, dass die Reparaturkosten in einem KVA/Gutachten nach Herstellervorgaben in Ansatz gebracht werden.
Diese werden grundsätzlich von diesen Vereinen CarExpert, ControlExpert, Noxa und mittlerweile auch der DEKRA willkürlich zusammengestrichen, das ist Fakt.
Dann kommen noch die üblichen Kürzungen wie Höhe der Stundenverrechnungssätze, Verbringung, UPE-Aufschläge, etwaige Ein-/Beilackierung dazu, so dass unter'm Strich richtig was auf dem Deckel steht.
[Zu den Diskussionen über RA habe ich recht klare Ansagen gemacht, gelöscht Moorteufelchen]
Wenn du es selber in die Hand nehmen willst, bitte, aber verleite andere nicht dazu, es dir gleich zu tun! 😕

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:51:13 Uhr:


Ich habe diesen Thread mal grosszügig von Müll bereinigt.
Es wird nicht jeder passende oder unpassende Thread mit dieser Gebetsmühlenartigen Diskussion über Anwalt ja oder nein Zugespammt.
Über Exkurse über die Mehrwertsteuer brauch ich mich ja wohl nicht auszulassen.......
Ob ich allen Müll erwischt habe? Ich glaub nicht. Aber egal. Das Gro ist weg.
Und ich weis auch genau wer da immer wieder mit anfängt.
Aber auch wer sofort nach dem Stöckchen schnappt.
Vorsicht.

Moorteufelchen

Dass hier im Forum manche Diskussionen ausufern und zu Recht "moderiert" werden ist durchaus nachvollziehbar und okay.

Da sich aber bei Thema "Anwalt" die Rechtsprechung inzwischen dahingehend geäussert hat, dass es für einen Geschädigten "geradezu fahrlässig" sei ohne Anwalt zu agieren, sollte man sich beim Löschen von Beiträgen doch eher auf solche beschränken, die einem Geschädigten von einer anwaltlichen Unterstützung abraten, ein schlechtes Gewissen einreden oder das ins lächerliche ziehen.
Da solche "Tipps" aber leider immer wieder auftreten, sollte es mMn auch erlaubt sein diesen Ratschlägen auch entsprechend entgegen zu treten (insbes. zugunsten von Geschädigten ohne Erfahrung).
Das hat dann für mich auch nix mit Stöckchen holen zu tun.

Hallo,
vielen Dank für euren Input.
Gestern war der Brief der Versicherung (ADAC) des Unfallverursachers im Briefkasten.
In diesem steht grob, dass Sie sich melden, um etwaige Schadenersatzansprüche zu klären.
Ich soll einen Fragebogen ausfüllen (Hergang, Skizze, Fotos, Fahrzeug schon vorher beschädigt, ausschließlich privat genutzt?, Mietwagen oder Anspruch auf Nutzungsausfall prüfen, ...) und ihnen mitteilen, ob ich die Regulierung nach Vorlage einer Reparaturrechnung oder auf Kostenvoranschlag/Gutachtenbasis durchführen lassen möchte.

Gestern habe ich schon einen Termin mit einem Gutachter gemacht. Dieser sagte, ich solle alles ausfüllen und hinschicken und ruhig etwas dramatisieren.

Jetzt wird ja hier was ausschließlich empfohlen, sich eher direkt an einen Fachanwalt zu wenden. Hier habe ich jedoch etwas Respekt. Habe keine Rechtsschutz und noch nie mit einem Anwalt zu tun gehabt. Möchte hier nicht auf horrenden Honoraren sitzen bleiben.

Nehme ich den Termin am Freitag beim Gutachter wahr und schicke heute der ADAC vorab alle Infos wie gewünscht oder sollte ich damit noch warten?

Habe nun aufgrund euer Diskussionen und Erfahrungen ein wenig Angst bekommen.

LG

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 4. Dezember 2019 um 08:48:30 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 08:33:34 Uhr:



Wurde der Schaden denn repariert? Wer sagt denn, dass der Anspruch auf 4.000 Euro tatsächlich berechtigt und die von der Versicherung erstattete Summe nicht nicht die korrekte ist? Nur weil der KVA einen höheren Betrag ausweist, muss dieser Betrag doch nicht tatsächlich korrekt sein.

wenn du Ahnung von der Materie hättest, wäre dir klar, dass die Reparaturkosten in einem KVA/Gutachten nach Herstellervorgaben in Ansatz gebracht werden.
Diese werden grundsätzlich von diesen Vereinen CarExpert, ControlExpert, Noxa und mittlerweile auch der DEKRA willkürlich zusammengestrichen, das ist Fakt.
Dann kommen noch die üblichen Kürzungen wie Höhe der Stundenverrechnungssätze, Verbringung, UPE-Aufschläge, etwaige Ein-/Beilackierung dazu, so dass unter'm Strich richtig was auf dem Deckel steht.

[Zu den Diskussionen über RA habe ich recht klare Ansagen gemacht, gelöscht Moorteufelchen]
Wenn du es selber in die Hand nehmen willst, bitte, aber verleite andere nicht dazu, es dir gleich zu tun! 😕

Wo bitte habe ich etwas dazu geschrieben, was meiner Meinung nach die Grundlagen für ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag sind? Da mir nicht klar war, ob der Schaden bereits repariert war, habe ich auf die Möglichkeit hinweisen wollen, dass sich bei der Reparatur hätte herausgestellt haben können, dass der tatsächliche Schaden niedriger gewesen sein könnte als zunächst angenommen.

Zum Thema Rechtsanwalt werde ich mich hier nicht mehr äußern.[ist besser so]

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Zitat:

@hoodywoody schrieb am 4. Dezember 2019 um 09:58:14 Uhr:


Hallo,
vielen Dank für euren Input.
Gestern war der Brief der Versicherung (ADAC) des Unfallverursachers im Briefkasten.
In diesem steht grob, dass Sie sich melden, um etwaige Schadenersatzansprüche zu klären.
Ich soll einen Fragebogen ausfüllen (Hergang, Skizze, Fotos, Fahrzeug schon vorher beschädigt, ausschließlich privat genutzt?, Mietwagen oder Anspruch auf Nutzungsausfall prüfen, ...) und ihnen mitteilen, ob ich die Regulierung nach Vorlage einer Reparaturrechnung oder auf Kostenvoranschlag/Gutachtenbasis durchführen lassen möchte.

Gestern habe ich schon einen Termin mit einem Gutachter gemacht. Dieser sagte, ich solle alles ausfüllen und hinschicken und ruhig etwas dramatisieren.

Jetzt wird ja hier was ausschließlich empfohlen, sich eher direkt an einen Fachanwalt zu wenden. Hier habe ich jedoch etwas Respekt. Habe keine Rechtsschutz und noch nie mit einem Anwalt zu tun gehabt. Möchte hier nicht auf horrenden Honoraren sitzen bleiben.

Nehme ich den Termin am Freitag beim Gutachter wahr und schicke heute der ADAC vorab alle Infos wie gewünscht oder sollte ich damit noch warten?

Habe nun aufgrund euer Diskussionen und Erfahrungen ein wenig Angst bekommen.

LG

Als Geschädigter, der den Unfall nicht zu verantworten hat, hast Du kein Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 10:17:51 Uhr:



Zitat:

@hoodywoody schrieb am 4. Dezember 2019 um 09:58:14 Uhr:


Hallo,
vielen Dank für euren Input.
Gestern war der Brief der Versicherung (ADAC) des Unfallverursachers im Briefkasten.
In diesem steht grob, dass Sie sich melden, um etwaige Schadenersatzansprüche zu klären.
Ich soll einen Fragebogen ausfüllen (Hergang, Skizze, Fotos, Fahrzeug schon vorher beschädigt, ausschließlich privat genutzt?, Mietwagen oder Anspruch auf Nutzungsausfall prüfen, ...) und ihnen mitteilen, ob ich die Regulierung nach Vorlage einer Reparaturrechnung oder auf Kostenvoranschlag/Gutachtenbasis durchführen lassen möchte.

Gestern habe ich schon einen Termin mit einem Gutachter gemacht. Dieser sagte, ich solle alles ausfüllen und hinschicken und ruhig etwas dramatisieren.

Jetzt wird ja hier was ausschließlich empfohlen, sich eher direkt an einen Fachanwalt zu wenden. Hier habe ich jedoch etwas Respekt. Habe keine Rechtsschutz und noch nie mit einem Anwalt zu tun gehabt. Möchte hier nicht auf horrenden Honoraren sitzen bleiben.

Nehme ich den Termin am Freitag beim Gutachter wahr und schicke heute der ADAC vorab alle Infos wie gewünscht oder sollte ich damit noch warten?

Habe nun aufgrund euer Diskussionen und Erfahrungen ein wenig Angst bekommen.

LG

Als Geschädigter, der den Unfall nicht zu verantworten hat, hast Du kein Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben.

Da die Polizei keinen Report angefertigt hat sondern nur das Vorgehen erklärt hat und dann wieder abgedüst ist, ist nun doch nicht 100% geregelt, wer der den Unfall zu verantworten hat, oder?
Ich habe Glück, dass der Unfallverursacher es direkt eingesehen hat, jemand anderes könnte allerdings behaupten, dass ich nach vorne gefahren bin oder was weiß ich. Aber nun gut, dann wäre ich sowieso schon zum Anwalt gerannt...

Hm, ich habe jetzt Angst dass er Weg "nur" zum Gutachter nicht reicht und ich im Endeffekt doch auf Kosten sitzen bleibe. Darauf habe ich überhaupt keinen Bock.

Zitat:

@hoodywoody schrieb am 4. Dezember 2019 um 10:29:37 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 10:17:51 Uhr:


Als Geschädigter, der den Unfall nicht zu verantworten hat, hast Du kein Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben.

Da die Polizei keinen Report angefertigt hat sondern nur das Vorgehen erklärt hat und dann wieder abgedüst ist, ist nun doch nicht 100% geregelt, wer der den Unfall zu verantworten hat, oder?
Ich habe Glück, dass der Unfallverursacher es direkt eingesehen hat, jemand anderes könnte allerdings behaupten, dass ich nach vorne gefahren bin oder was weiß ich. Aber nun gut, dann wäre ich sowieso schon zum Anwalt gerannt...

Hm, ich habe jetzt Angst dass er Weg "nur" zum Gutachter nicht reicht und ich im Endeffekt doch auf Kosten sitzen bleibe. Darauf habe ich überhaupt keinen Bock.

Für mich liegt das Problem darin, dass die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat. Dadurch hast Du nun tatsächlich ein größeres Risiko, dass Du auf den Kosten sitzen bleiben könntest, wenn der Unfallverursacher plötzlich nicht mehr zu seinem Wort stehen sollte.

Ich würde daher bei einem Unfall niemals auf die polizeiliche Aufnahme verzichten.

Das Mit der Polizei kann man jetzt nicht mehr ändern. Auf den RA-Kosten bleibst du nur hängen, wenn du 100% Schuld an dem Unfall hast. Selbst wenn hier 50/50 rauskommen sollte, wird ein seriöser Anwalt sein Honorar in der Regel nur auf Grundlage des tatsächlich erzielten Schadensersatzbetrages berechnen. Also nur insoweit abrechnen, wie die Gegenseite zahlen muss.

Aber sprich einfach mal mit einem Anwalt. Er muss dich über das Kostenrisiko aufklären. Und macht das auch.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 10:33:17 Uhr:


Für mich liegt das Problem darin, dass die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat. Dadurch hast Du nun tatsächlich ein größeres Risiko, dass Du auf den Kosten sitzen bleiben könntest, wenn der Unfallverursacher plötzlich nicht mehr zu seinem Wort stehen sollte. Ich würde daher bei einem Unfall niemals auf die polizeiliche Aufnahme verzichten.

das ist einfach nur grundfalsch. So lange die Unfallsituation sauber dokumentiert ist, braucht es keine polizeiliche Unfallaufnahme und das Risiko, auf einem Schaden sitzen zu bleiben, ist dadurch keinen Deut höher. Wichtig sind Fotos und eine Dokumentation. Es ist sehr sinnvoll, dazu ein Formular des europäischen Unfallberichtes dabei zu haben. Die Polizei macht auch nichts Anderes, als die Unfallsituation zu beschreiben, für die zivilrechtliche Auseinandersetzung sind die gar nicht zuständig.

Also bei mir hat primär einfach mein Smartphone ausgereicht. Soviel Bilder wie geht von der Stellung der Fahrzeuge aus allen Richtungen und noch einpaar Nahaufnahmen der Schäden und von Fahrzeugschein und Ausweis und fertig ist die Tüte.
Es gab bisher nur 1x einen Gegner, der plötzlich meinte sich an was anderes zu erinnern. Nach eindringlicher Vorlage der Bilddokumente durch den Anwalt war die Amnesie plötzlich wieder komplett verflogen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 14:51:59 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 10:33:17 Uhr:


Für mich liegt das Problem darin, dass die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat. Dadurch hast Du nun tatsächlich ein größeres Risiko, dass Du auf den Kosten sitzen bleiben könntest, wenn der Unfallverursacher plötzlich nicht mehr zu seinem Wort stehen sollte. Ich würde daher bei einem Unfall niemals auf die polizeiliche Aufnahme verzichten.

das ist einfach nur grundfalsch. So lange die Unfallsituation sauber dokumentiert ist, braucht es keine polizeiliche Unfallaufnahme und das Risiko, auf einem Schaden sitzen zu bleiben, ist dadurch keinen Deut höher. Wichtig sind Fotos und eine Dokumentation. Es ist sehr sinnvoll, dazu ein Formular des europäischen Unfallberichtes dabei zu haben. Die Polizei macht auch nichts Anderes, als die Unfallsituation zu beschreiben, für die zivilrechtliche Auseinandersetzung sind die gar nicht zuständig.

Nur ist es nun einmal so, dass wohl kaum jemand eine wirklich gute Dokumentation anfertigt. Und da liegt dann eben der Unterschied zwischen der polizeilichen Aufnahme und selbst angefertigten Dokumentation. Die polizeiliche Aufnahme bzw. die dabei angefertigten Dokumente sind die Grundlage für die zivilrechtliche Auseinandersetzung. Die Zeugenaussage von den aufnehmenden Polizisten kann auch hilfreich sein, seinen Anspruch durchzusetzen.

Aber ja,, wenn man alles gut selbst dokumentiert hat und/oder der Unfallgegner zu seiner Schuld steht, hat man gute Karten, seine Schaden auch vollständig ersetzt zu bekommen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:04:16 Uhr:


Nur ist es nun einmal so, dass wohl kaum jemand eine wirklich gute Dokumentation anfertigt. Und da liegt dann eben der Unterschied zwischen der polizeilichen Aufnahme und selbst angefertigten Dokumentation. Die polizeiliche Aufnahme bzw. die dabei angefertigten Dokumente sind die Grundlage für die zivilrechtliche Auseinandersetzung. Die Zeugenaussage von den aufnehmenden Polizisten kann auch hilfreich sein, seinen Anspruch durchzusetzen.

dass die Polizei vor Ort war, keine Unfallaufnahme durchführen wollte und die Beteiligten auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen hat, hast Du aber gelesen?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:06:05 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:04:16 Uhr:


Nur ist es nun einmal so, dass wohl kaum jemand eine wirklich gute Dokumentation anfertigt. Und da liegt dann eben der Unterschied zwischen der polizeilichen Aufnahme und selbst angefertigten Dokumentation. Die polizeiliche Aufnahme bzw. die dabei angefertigten Dokumente sind die Grundlage für die zivilrechtliche Auseinandersetzung. Die Zeugenaussage von den aufnehmenden Polizisten kann auch hilfreich sein, seinen Anspruch durchzusetzen.

dass die Polizei vor Ort war, keine Unfallaufnahme durchführen wollte und die Beteiligten auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen hat, hast Du aber gelesen?

Die Polizei hat dazu geraten, keine Aufnahme durchzuführen, um das Strafmandat zu vermeiden. So habe ich es in Erinnerung, ohne noch einmal nachgelesen zu haben. Wenn der TE nun auf einer Aufnahme bestanden hätte, wäre es wohl zu einer Aufnahme gekommen.

Also bei uns kommt die Polizei, bei Bagatellschäden, überhaupt nicht mehr.

Hier war sie aber bereits da.

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