Unfall, 0% Schuld, kleiner Blechschaden, was nun?
Hi Leute,
hatte letzten Donnerstag meinen, zum Glück, ersten kleinen Unfall.
Ich stand in der Ausfahrt, jemand wollte auf der Straße vor mir rückwärts wenden und fährt rückwärts volle Kanne ich mein stehendes Auto. Hatte den Rückwärtsgang noch schnell einlegen können, aber leider nicht mehr nach Hinten weg.
Nunja, der Unfallverursacher war auch ganz hibbelig, entschuldigte sich und wir tauschten alle Daten aus. Polizei kam auch kurz vorbei, riet uns aber dazu das ganze nicht über die Polizei sondern nur die Versicherung laufen zu lassen, weil sonst noch Strafe und Punkte für den Verursacher hinzukämen. Das könne man sich ja sparen.
Der Verursacher hat es am Abend noch direkt seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nichts gemeldet.
Wie gehe ich nun weiter vor. Ich bekomme ja bestimmt bald Post von seiner Versicherung, oder?
Gehe ich jetzt schon zu einer Werkstatt und lasse einen KVA machen? Gehe ich zu einem Gutachter? Warte ich erst darauf, was in dem Brief steht?
Habe mal 3 Fotos angehangen, weiß eben nicht ob es sich damit lohnt überhaupt zu nem Gutachter zu rennen.
Wäre dankbar, wenn jemand Feedback zum normalen, weiteren Ablauf geben könnte.
Danke und LG
Beste Antwort im Thema
Ich lese diese F(l)achbeiträge immer wieder gerne, gibt viel zu lachen.
Anwalt erst dann nehmen, wenn man mit der Versicherungsleistung nicht zufrieden ist? Toller Tipp, und dann erwarten, dass der Anwalt sich für ein Minihonorar so richtig ins Zeug legt. Möglichst mit Klage wegen der letzten 150,- €. Wer einen Unfall selbst regulieren kann, soll es gerne machen und auf einen Anwalt verzichten. Wer aber hier fragt "was nun" hat, so befürchte ich, davon keine Ahnung und auf der Gegenseite Sachbearbeiter, die jeden Tag nichts anderes machen, als für ihren Arbeitgeber (und damit ihr Gehalt) Ansprüche möglichst auch gegen geltende Rechtsprechung abzubügeln.
Die 19%, die die Versicherung spart, zahlt sie an die Staatskasse? Ist mir neu, das ist die MwSt, die vom Geschädigten mangels gewerblicher Reparatur nicht anfällt und daher auch nicht zu erstatten ist, auch nicht an die Staatskasse.
Richtig, nicht alle Versicherungen versuchen, den Geschädigten über den Tisch zu ziehen. Es gibt auch ein paar, die richtig seriös sind. Nur weiß der Geschädigte das vorher nicht.
Warten bis die gegnerische Versicherung sich meldet? Ein wirklich guter Tipp, könnte von der gegnerischen Versicherung stammen. Das kann je nach Meldung durch den Unfallgegner schon mal einige Wochen bis Monate dauern.
Per Kostenvoranschlag diesen Schaden abrechnen? Ich weiß nicht, um welches Auto es sich handelt, sieht aber nicht nach einer alten Klitsche aus. Der Schaden dürfte deutlich über 2.000,- € liegen, da hilft ein KVA wenig.
Wo kommt nur das Gerücht her, dass eine Werkstatt vom Geschädigte kontrolliert werden muss, damit die nicht zu üppig abrechnet? Wie soll das funktionieren, wenn mit einem Kostenvoranschlag (dieser Werkstatt) der Schaden gemeldet wird?
77 Antworten
Peter - Du sprichst mir aus der Seele. Ich hatte mit meinem Skoda einen Unfall, der Gegner hat schon an der Unfallstelle durchblicken lassen, das sein gesetzter Blinker mehr wert sei, als mein Recht, in meiner Spur zu fahren. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, mein Gegner musste 35 € bezahlen, die Versicherung zahlte die Hälfte meines Schadens.
Natürlich war nach dem Unfall mein erster Weg in die Werkstatt, der erste Anruf war bei meiner Fachanwältin für Verkehrsrecht. Unterm Strich hat die Versicherung meinen Schaden komplett ersetzt.
Ich habe das Auto 2017 für 8.500 € gekauft, der Schaden am Auto (Tür und Kotflügel neu, einiges konservieren und lackieren) hat ca. 3.300 € gekostet, insgesamt musste die Versicherung 4.740 € bezahlen. Schadenshöhen werden oft unterschätzt.
Der Schaden in diesem Fall dürfte zwischen 1.500 und 4.000 € liegen (kommt drauf an was drunter kaputt ist). So etwas ohne Anwalt anzugehen ist wie eine Kreuzfahrt auf der Titanic buchen... 😁
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 3. Dezember 2019 um 19:53:59 Uhr:
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 3. Dezember 2019 um 19:48:03 Uhr:
Das Schlimme daran ist, dass dieser Müll von Usern, die keine Erfahrung in Sachen Schadenabwicklung haben, geglaubt werden könnte!Wie sollen diese Leute beurteilen, ob der von Ihnen engagierte Rechtsanwalt gute Arbeit leistet? Die Gefahr, an einen schlechten Anwalt zu geraten, ist nämlich auch nicht unerheblich. Da ist auch ein Fachanwaltstitel keine Garantie.
Gehört das dann nicht zum allgemeinen Lebensrisiko? Man kann an schlechte Werkstätten, Gutachter, Anwälte, Steuerberater und in zig anderen Branchen an den falschen geraten.
Aber man kann sich ja über das Internet und die jew. Fachverbände (Kammern) informieren.
Sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehlen die auch gern mal einen entsprechenden Anwalt, falls man keine Ahnung hat, wer mit dem Thema betraut ist.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 3. Dezember 2019 um 19:53:59 Uhr:
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 3. Dezember 2019 um 19:48:03 Uhr:
Das Schlimme daran ist, dass dieser Müll von Usern, die keine Erfahrung in Sachen Schadenabwicklung haben, geglaubt werden könnte!Wie sollen diese Leute beurteilen, ob der von Ihnen engagierte Rechtsanwalt gute Arbeit leistet? Die Gefahr, an einen schlechten Anwalt zu geraten, ist nämlich auch nicht unerheblich. Da ist auch ein Fachanwaltstitel keine Garantie.
Bei unverschuldeten Unfällen sucht man einen freien unabhängigen SV auf, der ein Gutachten (oder bei einer Bagatelle ein Kurzgutachten) über den Schaden erstattet.
Dieser empfiehlt dem Geschädigten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sein Handwerk versteht und die komplette Abwicklung übernimmt.
Alles andere ist grob fahrlässig!
Und wenn man nach fiktiver Abrechnung den Schaden beseitigt hat, lässt man sich von dem Gutachter noch einen Zweizeiler geben, dass die Reparatur entsprechend des Gutachtens erfolgt ist. Spart viel Ärger, wenn es später noch mal kracht.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:24:09 Uhr:
Und wenn man nach fiktiver Abrechnung den Schaden beseitigt hat, lässt man sich von dem Gutachter noch einen Zweizeiler geben, dass die Reparatur entsprechend des Gutachtens erfolgt ist. Spart viel Ärger, wenn es später noch mal kracht.
Für den NA auch wichtig, der dem Geschädigten auch bei fiktiver Abrechnung zusteht
Ich habe so einen Fall gerade in meiner Bekanntschaft. 4.000€ netto Schaden. Der Bekannte rechnet selbst nach KVA mit der HUK ab. Diese verweist auf die Prüfung durch Control€xpert und überweist 3.600€. Toll. Jetzt muss er das Geld abschreiben oder für die letzten 425€ einen Anwalt finden, der dann seine 80€ abrechnen darf.
Nicht übertreiben, sind nur 58,50 € zzgl. 11,70 € Auslagenpauschale. Control€xpert, klingt doch toll, so richtig seriös. Mit dem Auftrag, zu kürzen, wo es nur geht. Natürlich rein nach Aktenlage.
Gibt übrigens ein neues Urteil zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten. Kennen bestimmt alle Geschädigten schon 😛.
@Taxidiesel:
Bei 4000.- Schaden auf einen Gutachter zu verzichten und nur nach KVA abzurechnen ist schon sehr sportlich. Um nicht zu sagen blöd,,,
Oder meintest Du fiktiv laut Gutachten abrechnen?
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 3. Dezember 2019 um 21:14:23 Uhr:
@Taxidiesel:
Bei 4000.- Schaden auf einen Gutachter zu verzichten und nur nach KVA abzurechnen ist schon sehr sportlich. Um nicht zu sagen blöd,,,
Oder meintest Du fiktiv laut Gutachten abrechnen?
Glaube kaum, dass da kein Gutachten vorlag. Nur haben sich viele Versicherung angewöhnt, das Gutachten dann von so Fachleuten von ControlExpert und wie sie alle heißen überprüfen zu lassen. Kommen zwar manchmal nur 50,- € raus, muss sich aber in der Menge wohl lohnen. Denn wegen dieser Kleinbeträge wird nicht jedes Mal geklagt.
Beim letzten "Prüfbericht" wurden 20,- € für eine (von zwei) Schutzleisten im Stoßfänger und die Lackierung für weitere 40,- € nicht akzeptiert. Erst nach Hinweis, dass Ausbau der Schutzleiste, Vorbereiten für die Lackierung (gäbe sonst deutliche Lackunterschiede im Stoßfänger) und Neulackierung teurer wären, wurden die dann bezahlt.
Dazu weiß die Versicherungswirtschaft sehr genau, wie wenig "Erfolg" sie mit diesen Prüfberichten vor Gericht hat.
Ich habe diesen Thread mal grosszügig von Müll bereinigt.
Es wird nicht jeder passende oder unpassende Thread mit dieser Gebetsmühlenartigen Diskussion über Anwalt ja oder nein Zugespammt.
Über Exkurse über die Mehrwertsteuer brauch ich mich ja wohl nicht auszulassen.......
Ob ich allen Müll erwischt habe? Ich glaub nicht. Aber egal. Das Gro ist weg.
Und ich weis auch genau wer da immer wieder mit anfängt.
Aber auch wer sofort nach dem Stöckchen schnappt.
Vorsicht.
Moorteufelchen
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 3. Dezember 2019 um 21:07:05 Uhr:
Ich habe so einen Fall gerade in meiner Bekanntschaft. 4.000€ netto Schaden. Der Bekannte rechnet selbst nach KVA mit der HUK ab. Diese verweist auf die Prüfung durch Control€xpert und überweist 3.600€. Toll. Jetzt muss er das Geld abschreiben oder für die letzten 425€ einen Anwalt finden, der dann seine 80€ abrechnen darf.
Siehe meinen Beitrag weiter oben. Ich wollte ja nicht den Namen der Versicherung nennen.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 3. Dezember 2019 um 21:07:05 Uhr:
Ich habe so einen Fall gerade in meiner Bekanntschaft. 4.000€ netto Schaden. Der Bekannte rechnet selbst nach KVA mit der HUK ab. Diese verweist auf die Prüfung durch Control€xpert und überweist 3.600€. Toll. Jetzt muss er das Geld abschreiben oder für die letzten 425€ einen Anwalt finden, der dann seine 80€ abrechnen darf.
Wurde der Schaden denn repariert? Wer sagt denn, dass der Anspruch auf 4.000 Euro tatsächlich berechtigt und die von der Versicherung erstattete Summe nicht nicht die korrekte ist? Nur weil der KVA einen höheren Betrag ausweist, muss dieser Betrag doch nicht tatsächlich korrekt sein.
Es war übrigens ein Gutachten, kein KVA. Habe mich da vertan. Insoweit steht ein Dekra-Gutachten gegen einen „Prüfbericht“. Also eine Ermittlung eines ausgebildeten Sachverständigen am Fahrzeug gegen die Überprüfung eines Menschen mit unbekannter Qualifikation am Schreibtisch. Das spricht erstmal dafür, dass die zuerst ermittelte Schadenshöhe richtig ist. Würde ich meinen Schaden nicht von einem SV, sondern von den von mir beauftragten Control€xpert ermitteln lassen und die so ermittelte Höhe der gegnerischen Versicherung mitteilen, würde sie wohl auch ein richtiges Gutachten verlangen.
Im Zweifel ist dies gerichtlich zu klären. Durch einen weiteren Sachverständigen. Das sind die vermeidbaren Kosten für die Gemeinschaft der (Rechtsschutz-)versicherten, auf die man hier so einen Wert legt.
Repariert wurde der Schaden bisher nicht. Sonst wäre das ja auch kein Problem, die konkret entstandenen Kosten weiterzubelasten. Es stand im Raum, den Schaden dranzulassen. Jetzt steht aber auch im Raum, den Schaden aus Trotz in der Markenwerkstatt beseitigen zu lassen. Dann fallen eben höhere Kosten für die Versicherung und MwSt an. Na ja, jeder wie er will.
Edit: Falls das auch zu OT sein sollte, soll es gelöscht werden. Ich will nur darstellen, das die Feststellung und Geltendmachung der Schadenshöhe nicht immer einfach ist.