Unfall, 0% Schuld, kleiner Blechschaden, was nun?

Hi Leute,
hatte letzten Donnerstag meinen, zum Glück, ersten kleinen Unfall.

Ich stand in der Ausfahrt, jemand wollte auf der Straße vor mir rückwärts wenden und fährt rückwärts volle Kanne ich mein stehendes Auto. Hatte den Rückwärtsgang noch schnell einlegen können, aber leider nicht mehr nach Hinten weg.
Nunja, der Unfallverursacher war auch ganz hibbelig, entschuldigte sich und wir tauschten alle Daten aus. Polizei kam auch kurz vorbei, riet uns aber dazu das ganze nicht über die Polizei sondern nur die Versicherung laufen zu lassen, weil sonst noch Strafe und Punkte für den Verursacher hinzukämen. Das könne man sich ja sparen.

Der Verursacher hat es am Abend noch direkt seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nichts gemeldet.

Wie gehe ich nun weiter vor. Ich bekomme ja bestimmt bald Post von seiner Versicherung, oder?

Gehe ich jetzt schon zu einer Werkstatt und lasse einen KVA machen? Gehe ich zu einem Gutachter? Warte ich erst darauf, was in dem Brief steht?

Habe mal 3 Fotos angehangen, weiß eben nicht ob es sich damit lohnt überhaupt zu nem Gutachter zu rennen.

Wäre dankbar, wenn jemand Feedback zum normalen, weiteren Ablauf geben könnte.

Danke und LG

Beste Antwort im Thema

Ich lese diese F(l)achbeiträge immer wieder gerne, gibt viel zu lachen.

Anwalt erst dann nehmen, wenn man mit der Versicherungsleistung nicht zufrieden ist? Toller Tipp, und dann erwarten, dass der Anwalt sich für ein Minihonorar so richtig ins Zeug legt. Möglichst mit Klage wegen der letzten 150,- €. Wer einen Unfall selbst regulieren kann, soll es gerne machen und auf einen Anwalt verzichten. Wer aber hier fragt "was nun" hat, so befürchte ich, davon keine Ahnung und auf der Gegenseite Sachbearbeiter, die jeden Tag nichts anderes machen, als für ihren Arbeitgeber (und damit ihr Gehalt) Ansprüche möglichst auch gegen geltende Rechtsprechung abzubügeln.

Die 19%, die die Versicherung spart, zahlt sie an die Staatskasse? Ist mir neu, das ist die MwSt, die vom Geschädigten mangels gewerblicher Reparatur nicht anfällt und daher auch nicht zu erstatten ist, auch nicht an die Staatskasse.

Richtig, nicht alle Versicherungen versuchen, den Geschädigten über den Tisch zu ziehen. Es gibt auch ein paar, die richtig seriös sind. Nur weiß der Geschädigte das vorher nicht.

Warten bis die gegnerische Versicherung sich meldet? Ein wirklich guter Tipp, könnte von der gegnerischen Versicherung stammen. Das kann je nach Meldung durch den Unfallgegner schon mal einige Wochen bis Monate dauern.

Per Kostenvoranschlag diesen Schaden abrechnen? Ich weiß nicht, um welches Auto es sich handelt, sieht aber nicht nach einer alten Klitsche aus. Der Schaden dürfte deutlich über 2.000,- € liegen, da hilft ein KVA wenig.

Wo kommt nur das Gerücht her, dass eine Werkstatt vom Geschädigte kontrolliert werden muss, damit die nicht zu üppig abrechnet? Wie soll das funktionieren, wenn mit einem Kostenvoranschlag (dieser Werkstatt) der Schaden gemeldet wird?

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ganz super. Der arme Unfallschädiger wird sich bedanken. Reue und Einsicht alles vorhanden, aber der Geschädigte besteht auf einer Unfallaufnahme, womit der Schädiger dann noch Bußgeld und Punkte kassiert. Aus dem Grund habe ich übrigens immer das Formular für den Unfallbericht dabei: wenn man selber der Verursacher ist, kann man das Einschalten der Polizei vielleicht vermeiden (und muss nicht sinnlos am Unfallort auf sie warten).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:25:43 Uhr:


ganz super. Der arme Unfallschädiger wird sich bedanken. Reue und Einsicht alles vorhanden, aber der Geschädigte besteht auf einer Unfallaufnahme, womit der Schädiger dann noch Bußgeld und Punkte kassiert. Aus dem Grund habe ich übrigens immer das Formular für den Unfallbericht dabei: wenn man selber der Verursacher ist, kann man das Einschalten der Polizei vielleicht vermeiden (und muss nicht sinnlos am Unfallort auf sie warten).

Nunja, wenn jemand einen Unfall verursacht muss er eben mit gewissen Konsequenzen rechnen. Für mich geht es eher darum, dass der Geschädigte bestmögliche Sicherheit bekommt, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, als dass der Schädiger bestmöglich davon kommt. Das soll natürlich nicht bedeuten, dass man den Schädiger unnötig belasten muss. Aber wenn es der Sicherheit des Geschädigten dient, sollte er damit leben können, ein geringes Bußgeld bezahlen zu müssen.

Die Polizei erhebt vor Ort ein Verwarngeld. Kein Bußgeld. Die Verwarnung kann auch mündliche erlassen werden. Wie bei mir zuletzt. Ich rolle auf einen geparkten PKW beim Einparken. Rufe die Polizei, unterhalte mich nett und werde mündlich verwarnt. Sollte der Regelfall werden, dann hauen vielleicht nicht so viele ab 😁

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 4. Dezember 2019 um 16:45:06 Uhr:


Die Polizei erhebt vor Ort ein Verwarngeld. Kein Bußgeld.

wenn aber der Tatbestand nach dem Bußgeldkatalog mit Punkten bewehrt ist, dann war es das mit dem Verwarngeld. Dann nehmen die Polizisten das auf und einige Wochen später kommt der Bußgeldbescheid.

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Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 4. Dezember 2019 um 16:45:06 Uhr:


Die Polizei erhebt vor Ort ein Verwarngeld. Kein Bußgeld. Die Verwarnung kann auch mündliche erlassen werden. Wie bei mir zuletzt. Ich rolle auf einen geparkten PKW beim Einparken. Rufe die Polizei, unterhalte mich nett und werde mündlich verwarnt. Sollte der Regelfall werden, dann hauen vielleicht nicht so viele ab 😁

Meiner Kenntnis nach ist eine Zahlung vor Ort längst nicht mehr üblich bzw. sogar nicht mehr möglich. Ob ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld verhängt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 16:46:34 Uhr:



Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 4. Dezember 2019 um 16:45:06 Uhr:


Die Polizei erhebt vor Ort ein Verwarngeld. Kein Bußgeld.

wenn aber der Tatbestand nach dem Bußgeldkatalog mit Punkten bewehrt ist, dann war es das mit dem Verwarngeld. Dann nehmen die Polizisten das auf und einige Wochen später kommt der Bußgeldbescheid.

Die Polizei nimmt einen Unfall nicht nur auf, wenn er mit Punkten bewehrt ist.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:04:16 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 14:51:59 Uhr:



das ist einfach nur grundfalsch. So lange die Unfallsituation sauber dokumentiert ist, braucht es keine polizeiliche Unfallaufnahme und das Risiko, auf einem Schaden sitzen zu bleiben, ist dadurch keinen Deut höher. Wichtig sind Fotos und eine Dokumentation. Es ist sehr sinnvoll, dazu ein Formular des europäischen Unfallberichtes dabei zu haben. Die Polizei macht auch nichts Anderes, als die Unfallsituation zu beschreiben, für die zivilrechtliche Auseinandersetzung sind die gar nicht zuständig.

Nur ist es nun einmal so, dass wohl kaum jemand eine wirklich gute Dokumentation anfertigt. Und da liegt dann eben der Unterschied zwischen der polizeilichen Aufnahme und selbst angefertigten Dokumentation. Die polizeiliche Aufnahme bzw. die dabei angefertigten Dokumente sind die Grundlage für die zivilrechtliche Auseinandersetzung. Die Zeugenaussage von den aufnehmenden Polizisten kann auch hilfreich sein, seinen Anspruch durchzusetzen.

Hier muss ich mal widersprechen, denn ich habe genau das Gegenteil erlebt. Vor einiger Zeit hatte ich einen Unfall und wir haben die Polizei gerufen. Die Polizei hat keine gute Unfallaufnahme gemacht, nur beide Unfallbeteiligte befragt, keine Fotos und dann daraus den einfachen Unfallhergang kreiert, dass beide gleichzeitig die Spur gewechselt haben und beide haben wir eine mündliche Verwarnung bekommen. Mein anschließender Hinweis, dass es Spuren gibt, die belegen, dass das nicht so abgelaufen ist, wurden ignoriert. Man wollte nicht mehr Aufwand treiben. Es ist nun mal so, dass sich die Polizei bei der Unfallaufnahme von Bagatellunfällen nicht immer groß Mühe gibt.

Die Zeit, bis die Polizei kam, habe ich genutzt, um möglichst Spuren zu fotografieren, die den Unfallhergang belegen.

Hätte ich das nicht gemacht, hätte es schlecht für mich ausgesehen. Das Unfallprotokoll von der Polizei wäre nicht gerade von Vorteil für mich gewesen. Ohne Polizei wäre ich sogar besser dran gewesen.

Nur weil ich selber Fotos gemacht haben, die im Grundsatz den Unfallhergang zeigten, spielte nachher das Unfallprotokoll der Polizei keine Rolle mehr.

Das sind meine Erfahrungen zu dem Thema, dass es wichtig ist, auch bei Bagatellunfällen von der Polizei den Unfall aufnehmen zu lassen.

Gruß

Uwe

Du verstehst mich heute nicht, oder? Ist ja gut, wenn es ein simpler Auffahrunfall ist oder ein Fahrfehler (35.- €). Aber schon ein Rausrutschen auf nasser Fahrbahn oder ein unachtsamer Spurwechsel sind mit Punkten belastet. Und das kann man sich als Unfallverursacher ja nicht aussuchen.

Ein Verwarngeld kann durchaus unbar direkt bei der Polizeikontrolle bezahlt werden.
Bei Sicherheitsleistungen geht es nicht anders.
https://polizei.nrw/.../...fort-bei-der-zahlung-von-verwarnungsgeldern

Möchte hier noch einmal kurz Feedback geben:

Habe einen Sachverständigen kontaktiert, dieser kam vorbei, hat Fotos gemacht und alles aufgenommen.
Einen Tag später kam der Wisch von der gegnerischen Versicherung. Dort nach Absprache mit dem Gutachter auch alles ausgefüllt, Fotos angehangen, weggeschickt.

Der Gutachter hat das Gutachten erstellt und bei einem Opel Autohaus alle Stundensätze etc. abgefragt, um sich darauf beim Gutachten zu beziehen.
Da ich keine fiktive Abrechnung machen wollte, sondern einfach nur alles ordentlich repariert haben wollte, meinte der Gutachter, dass ich mir keine Sorgen wegen Kürzungen etc. machen soll, das geschieht seiner Erfahrung nur dann, wenn eben fiktiv abgerechnet wird. Wenn er allerdings Stundensätze etc. alles von der Opelwerkstatt 1:1 übernimmt, kann die Versicherung ja gar nicht meckern. Der Gutachter sagte mir schon durch die Blume, dass er eher mehr als weniger aufschreiben wird, ist ja klar.

Dann beim Autohaus angerufen, der Chef der Werkstatt hat bei der Versicherung angerufen und die sagten ihm, dass eine 100%ige Kostenübernahme akzeptiert wurde, also das GO für die Werkstatt.
Dienstag abgegeben, Donnerstag abgeholt. Eine Unterschrift noch gesetzte und jetzt ist alles geklärt.

Wen es interessiert: Das Autohaus hat eine Rechnung über 3000€ gestellt. Dass das Auto nun außen und innen wie neu glänzt, nehme ich gerne mit :-P

In diesem Sinne allen ein schönes Wochenende und danke für eure Beratung.

Hast Du die Wertminderung gemäß Gutachten von der Versicherung bekommen? Für die drei Tage die Nutzungsausfallentschädigung kassiert? 25.- € Verwaltungskostenpauschale darfst Du auch noch abrechnen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Dezember 2019 um 10:14:23 Uhr:


Hast Du die Wertminderung gemäß Gutachten von der Versicherung bekommen? Für die drei Tage die Nutzungsausfallentschädigung kassiert? 25.- € Verwaltungskostenpauschale darfst Du auch noch abrechnen.

Selbstverständlich nicht. Wie denn auch ohne Fachkenntnis und ohne Anwalt.

Somit hat hier die Versicherung nicht nur die Anwaltskosten gespart, sondern wie üblich als Dank auch noch den Geschädigten betrogen.

Die meisten Leute hier, die einen völligen laien empfehlen, die Sache ohne Anwalt durch zu ziehen, weil die sich dadurch geringere Versicherungsbeiträge erhoffen, haben somit ihr Ziel erreicht und die Versicherung hat deutlich weniger ausgegeben.

...dass der TE dadurch mehrere hundert Euro verliert, auf die er Anspruch hatte und mangels Wissen nicht durchsetzen konnte, interessiert selbstverständlich niemandem.

Dieses fiktive Abrechnen sollte verboten werden. Schließlich sollen die Versicherungen für die Beseitigung der Schäden aufkommen und nicht das Taschengeld der Unfallopfer aufbessern.

Mehr zu kassieren als man für die tatsächliche Reparatur ausgibt (wenn überhaupt), würde ich schon als Versicherungsbetrug einstufen.

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