unerlaubte Rechtsberatung hier im Forum - eine Abgrenzung

weil das hier im Forum immer wieder thematisiert wird, der Versuch einer Abgrenzung. Rechtsberatung ist die

Zitat:

Definition: Was ist "Rechtsberatung"? Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung abgetretener Forderungen.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rechtsberatung-43509

Hier im Forum ist es uns also nicht erlaubt, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Das umfasst alle Schritte, wo Personen ein konkretes Vorgehen in deren Rechtsangelegenheit empfohlen wird. "Tu dies" oder "lass jenes" ist nicht erlaubt.

Das heißt aber nicht, dass es verboten wäre:
- eine allgemeine Einschätzung der Sachlage zu geben
- zu sagen, was man selber tun würde
- Erfahrungen aus vergleichbaren Problemstellungen zu schildern
- mögliche Handlungsalternativen zu diskutieren
- und letztlich: einen Anwalt zu empfehlen

Wir müssen also nicht so restriktiv sein, nur aufmerksam.

144 Antworten

Es ist doch völlig müßig zu diskutieren,was der Herr des Hauses als Rechtsberatung deklariert oder nicht, ist doch völlig ihm überlassen.
Das muss auch nicht zwangsläufig dem juristisch festgelegten Begriff Rechtsberatung entsprechen.
Der Hausherr könnte dem Kind auch einen anderen Namen geben und bestimmt dann immer noch darüber was er für richtig oder falsch hält.
Wenn man dabei sein will akzeptiert man das oder verlässt das Haus,wer meine Regeln in meiner Wohnung nicht einhält darf auch gerne nach Hause gehen.
Da muss man nicht auf Begrifflichkeiten herum reiten die der Hausherr anders definiert als der Gesetzgeber.

Wir reden über eine Sache betreffend das Recht und was liegt da näher, als einmal in die Gesetzestexte zu schauen. Im § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetz ist alles (wie in Deutschland üblich 😁): schön geregelt.

Und da lesen wir u.a. zur Begriffsbestimmung der Rechtsdienstleistung (Rechtsberatung ist ein Teil davon):

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

und

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
...
5.
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,

...

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. März 2023 um 18:37:38 Uhr:


Es ist doch völlig müßig zu diskutieren,was der Herr des Hauses als Rechtsberatung deklariert oder nicht, ist doch völlig ihm überlassen.
Das muss auch nicht zwangsläufig dem juristisch festgelegten Begriff Rechtsberatung entsprechen.
Der Hausherr könnte dem Kind auch einen anderen Namen geben und bestimmt dann immer noch darüber was er für richtig oder falsch hält.
...

Ja.

Damit bekommt man aber nie Klarheit und Ruhe in Diskussionen, landet permanent bei persönlichen Einzelfallentscheidungen der Moderation. Wenn das so gewollt ist, denn man tau, wie man an der Küste sagt 😉.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 3. März 2023 um 20:42:19 Uhr:


Wir reden über eine Sache betreffend das Recht und was liegt da näher, als einmal in die Gesetzestexte zu schauen. Im § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetz ist alles (wie in Deutschland üblich 😁): schön geregelt

Wenn so was hier einreißt, schafft es aber kein Thread über 3 Post. Das kann nicht im Sinne von MT sein.

Zur Zwanghaftigkeit so mancher Deutscher, bei passender und vorwiegend unpassender Gelegenheit hier Übliches abwertend darzustellen: In allen zivilisierten Ländern sind grundlegende Rechtsfragen in Gesetzen oder vergleichbaren Texten fextgelegt. Damit kann sich Deutschland nicht schmücken.

Zitat:

@situ schrieb am 3. März 2023 um 20:53:41 Uhr:


...
Zur Zwanghaftigkeit so mancher Deutscher, bei passender und vorwiegend unpassender Gelegenheit hier Übliches abwertend darzustellen: In allen zivilisierten Ländern sind grundlegende Rechtsfragen in Gesetzen oder vergleichbaren Texten fextgelegt. Damit kann sich Deutschland nicht schmücken.

Gut, daß ich nicht gemeint sein kann 😉.

Und das mit den "schönen Regelungen" ist gar nicht negativ zu sehen; Deutsche Gesetze und Verordnungen sind seit Jahrzehnten ein Exportschlager. Vom Grundgesetz über das Straf- und vor allem Zivilrecht haben zahlreiche Länder in aller Welt Deutsche Gesetze in lokal angepasster Form übernommen. Darunter sind sogar G20-Staaten. Das Deutsche BGB gilt weltweit mit als das beste und komplexeste Werk auf diesem Gebiet.

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So ist es.
Der Kontext derartiger Bemerkungen ist in aller Regel nicht so gemeint. Daher.

Da seiest du als große Ausnahme mit Lob bedacht.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 3. März 2023 um 20:42:19 Uhr:


Wir reden über eine Sache betreffend das Recht und was liegt da näher, als einmal in die Gesetzestexte zu schauen. Im § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetz ist alles (wie in Deutschland üblich 😁): schön geregelt.

Und da lesen wir u.a. zur Begriffsbestimmung der Rechtsdienstleistung (Rechtsberatung ist ein Teil davon):

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

und

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
...
5.
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,

...

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 3. März 2023 um 20:42:19 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. März 2023 um 18:37:38 Uhr:


Es ist doch völlig müßig zu diskutieren,was der Herr des Hauses als Rechtsberatung deklariert oder nicht, ist doch völlig ihm überlassen.
Das muss auch nicht zwangsläufig dem juristisch festgelegten Begriff Rechtsberatung entsprechen.
Der Hausherr könnte dem Kind auch einen anderen Namen geben und bestimmt dann immer noch darüber was er für richtig oder falsch hält.
...

Ja.

Damit bekommt man aber nie Klarheit und Ruhe in Diskussionen, landet permanent bei persönlichen Einzelfallentscheidungen der Moderation. Wenn das so gewollt ist, denn man tau, wie man an der Küste sagt 😉.

Da stimme ich Dir ja voll zu,aber es ändert ja nichts an der Tatsache das es so ist.
Da können hier einige noch seitenlang Gesetzestexte oder deren Links anhängen,wenn den Moderatoratoren diese schnuppe sind ist ein Thread zu.
So einfach ist das,da muss man nicht mit irgend einer Gesetzesgrundlage und Paragraphen lamentieren.

Schön wäre dann natürlich wenn alle Moderatoren einen Tenor hätten,es liegt aber in der Natur der Sache das unterschiedliche Menschen auch unterschiedlich agieren.

Ich sehe das so wie vor Gericht oder hoher See,man weiß da nie wann oder ob zu ist.

@Manitoba Star
Es rummst gleich! Ich schreib es nicht nochmal!
Lies die Überschrift, verdammte Scheiße! 😠

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. März 2023 um 21:56:18 Uhr:


Ich sehe das so wie vor Gericht oder hoher See,man weiß da nie wann oder ob zu ist.

Ein bisschen berechenbarer dürfte es dann doch schon sein. Was ja auch der Sinn dieses Threads ist.

Ja klar dürfte es das,ist es aber nicht.
Und ich sehe da wenig Hoffnung für Besserung.

Es ist doch simple.
Der TE formuliert nicht so Sätze wie:
" Kann mir jemand sagen was ich machen soll?"
oder
"Kann mir jemand helfen?
usw.
Die Mitforisten sollten die Antworten so formulieren, dass ersichtlich ist, dass sie nur ihre Meinung wiedergeben (ich weiß, da werden sich einige schwer tun 🙂😉 ) oder man zitiert nur die Rechtslage bzw. Rechtsprechung.

Die Schwierigkeit liegt darin sein eigenes Ego zu zügeln.

Zügeln?
Hier?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 4. März 2023 um 07:24:38 Uhr:


@Manitoba Star
Es rummst gleich! Ich schreib es nicht nochmal!
Lies die Überschrift, verdammte Scheiße! 😠

Hi Zorniger. Kannst du mich mal kurz aufklären wo der Manitoba hier fehl getreten ist?

Ich kann das irgendwie nicht nachvollziehen, kann ja sein das ich was übersehe oder überlesen habe.

Nur damit ich das verstehe.

Denn ich bin seiner Meinung und er hatte doch die Sachlage nur erörtert.

Weil hier nicht um Rechtsberatung im gesetzlichen Sinne geht. Sondern um Rechtsberatung in diesem Forum gegenüber den Nutzungsbedingungen.

Da besteht ein signifikanter Unterschied.

Ich nenne mal den Grund „Hausrecht“.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 3. März 2023 um 20:42:19 Uhr:


Wir reden über eine Sache betreffend das Recht und was liegt da näher, als einmal in die Gesetzestexte zu schauen.

Diesen Weg zum Originaltext eines Gesetzes gehen aber meist nur wenige, da es dann oft weniger Raum für Diskussionen hat.

Es geht primär um die NUB und in den NUB steht:

"Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden."

das lässt eigentlich kaum eine saubere Abgrenzung zu - die Auslegungsmöglichkeiten sind enorm und man könnte sehr früh viele Diskussionen unterbinden; am Ende hat sich ein gewisses "Gewohnheitsrecht" etabliert, was möglich ist und was als Rechtsberatung verstanden werden könnte ;

die erfahrenen User wissen das, die weniger Erfahrenen werden daran erinnert und insgesamt halte ich die hier von den Mods geübte Toleranz für recht hoch;

als erklärtes "Laienforum" mit entsprechenden Haftungsausschlüssen in den NUB ist das wohl auch nicht so problematisch, denn danach könnte sich niemand ernsthaft rechtssicher auf hier gepostete Aussagen berufen;

wollte MT das genauer eingrenzen, wären die NUB hier weiter zu präzisieren - dann wäre das sicherlich alles strenger - wollt Ihr das ?!

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