unerlaubte Rechtsberatung hier im Forum - eine Abgrenzung
weil das hier im Forum immer wieder thematisiert wird, der Versuch einer Abgrenzung. Rechtsberatung ist die
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rechtsberatung-43509Zitat:
Definition: Was ist "Rechtsberatung"? Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung abgetretener Forderungen.
Hier im Forum ist es uns also nicht erlaubt, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Das umfasst alle Schritte, wo Personen ein konkretes Vorgehen in deren Rechtsangelegenheit empfohlen wird. "Tu dies" oder "lass jenes" ist nicht erlaubt.
Das heißt aber nicht, dass es verboten wäre:
- eine allgemeine Einschätzung der Sachlage zu geben
- zu sagen, was man selber tun würde
- Erfahrungen aus vergleichbaren Problemstellungen zu schildern
- mögliche Handlungsalternativen zu diskutieren
- und letztlich: einen Anwalt zu empfehlen
Wir müssen also nicht so restriktiv sein, nur aufmerksam.
144 Antworten
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 3. März 2023 um 12:42:49 Uhr:
Einigen scheint es sehr schwer zu fallen, die drei möglichen Fälle auseinanderzuhalten.
1. Ich unterhalte mich mit einem Freund über ein rechtliches Problem und gebe ihm unentgeltlich Rat -> gesetzlich erlaubt.
2. Ich bin als privater User in einem Forum und erteile unentgeltlich (bzw. ohne geschäftlichen/beruflichen Hintergrund) rechtliche Ratschläge an andere User -> gesetzlich erlaubt
3. Ich betreibe ein Forum, in dem User sich mit rechtlichen Fragen an mich wenden können -> gesetzlich verbotene geschäftsmässige RechtsberatungDavon völlig unabhängig sind doch die Rentenberater, Versicherungsberater, Frachtprüfer usw, die eine ERLAUBNIS zur Rechtberatung erhalten haben. Oder Rechtsanwälte, Zwangs-, Insolvenz- und Vermögensverwalter, die gar keine Erlaubnis brauchen.
Dass dieses Forum Rechtsberatung insgesamt verbietet, um auf der absolut sicheren Seite zu sein, ist doch auch nachvollziehbar.
Denn was, wenn ein Richter die Beratung, die die einzelnen unabhängigen User bieten, doch dem Betreiber als geschäfsmässige Beratung zuschreibt?
Ein Steuerbevollmächtigter, ein Sozialarbeiter, ein Schuldnerberater usw. benötigen keine ERLAUBNIS, um in
ihren Bereich auch Rechtsberatung zu betreiben. Sie wird ihnen bereits mit ihren beruflichen Einsatz automatisch zugeteilt. Wieviel Berufe müssen heutzutage in den unterschiedlichsten Verwaltungen und Behörden rechtliche Normen bzw. Gesetze und bestimmungsgemäße Vorgaben umsetzen und durchführen.
Die meisten, die das tun, sind keine Volljuristen. Auch der Polizeibeamte, der einer Jugendgruppe im Rahmen seiner prophylaktischen Arbeit Zusammenhänge der StVO erklärt, verstößt nicht gegen Rechtberatungsgebot.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 3. März 2023 um 13:03:28 Uhr:
Ein Steuerbevollmächtigter, ein Sozialarbeiter, ein Schuldnerberater usw. benötigen keine ERLAUBNIS, um in
ihren Bereich auch Rechtsberatung zu betreiben. Sie wird ihnen bereits mit ihren beruflichen Einsatz automatisch zugeteilt.
Also HABEN sie die Erlaubnis.
Zitat:
Auch der Polizeibeamte, der einer Jugendgruppe im Rahmen seiner prophylaktischen Arbeit Zusammenhänge der StVO erklärt, verstößt nicht gegen Rechtberatungsgebot.
Seit wann ist das Rechtsberatung??
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 3. März 2023 um 13:12:40 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 3. März 2023 um 13:03:28 Uhr:
Ein Steuerbevollmächtigter, ein Sozialarbeiter, ein Schuldnerberater usw. benötigen keine ERLAUBNIS, um in
ihren Bereich auch Rechtsberatung zu betreiben. Sie wird ihnen bereits mit ihren beruflichen Einsatz automatisch zugeteilt.
Also HABEN sie die Erlaubnis.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 3. März 2023 um 13:12:40 Uhr:
Zitat:
Auch der Polizeibeamte, der einer Jugendgruppe im Rahmen seiner prophylaktischen Arbeit Zusammenhänge der StVO erklärt, verstößt nicht gegen Rechtberatungsgebot.
Seit wann ist das Rechtsberatung??
Sicherlich könnte man Vieles oder gar nichts einer Rechtsberatung zuschreiben. Die klassische Rechtsberatung findet dort statt, wo sich ein Klient oder Mandant mit Vollmacht (zumeist schriftlich) einem Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder sonst wen bevollmächtigt, sein Interesse zu vertreten, nötigenfalls mit einer Klageschrifterstellung und für diese Dienstleistung nach den entsprechenden Gebührenordnungen zahlt.
"Also HABEN sie die Erlaubnis".
Sie haben genauso die Erlaubnis wie der Volljurist, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, nur in ihrem fachlichen Bereich,
der viele Rechtsgebiete umfassen kann und sehr komplex sein kann.
Ähnliche Themen
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 3. März 2023 um 14:58:34 Uhr:
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 3. März 2023 um 13:12:40 Uhr:
Also HABEN sie die Erlaubnis.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 3. März 2023 um 14:58:34 Uhr:
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 3. März 2023 um 13:12:40 Uhr:
Seit wann ist das Rechtsberatung??
Sicherlich könnte man Vieles oder gar nichts einer Rechtsberatung zuschreiben. Die klassische Rechtsberatung findet dort statt, wo sich ein Klient oder Mandant mit Vollmacht (zumeist schriftlich) einem Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder sonst wen bevollmächtigt, sein Interesse zu vertreten, nötigenfalls mit einer Klageschrifterstellung und für diese Dienstleistung nach den entsprechenden Gebührenordnungen zahlt.
Und die "nichtklassische" nicht selten hier im Forum. Das ist das Thema, auch wenn ganz schwer zu verstehen.
Die Aufklärung von Schülern über Verkehrsrecht und rechtskonformes Verhalten im Verkehr sicher nicht und eine Jura-Vorlesung zu Mord und Totschlag auch nicht.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 3. März 2023 um 09:56:08 Uhr:
Auch der Sozialarbeiter vom Jugendamt ist nicht nur Berater
für gesetzliche Gegebenheiten, die sich um das Kindeswohl ergeben, sondern oftmals auch Gutachter für das
Gericht. ...
Sozialarbeiter machen doch keine Rechtsberatung.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 3. März 2023 um 12:42:49 Uhr:
Einigen scheint es sehr schwer zu fallen, die drei möglichen Fälle auseinanderzuhalten.
1. Ich unterhalte mich mit einem Freund über ein rechtliches Problem und gebe ihm unentgeltlich Rat -> gesetzlich erlaubt.
2. Ich bin als privater User in einem Forum und erteile unentgeltlich (bzw. ohne geschäftlichen/beruflichen Hintergrund) rechtliche Ratschläge an andere User -> gesetzlich erlaubt
3. Ich betreibe ein Forum, in dem User sich mit rechtlichen Fragen an mich wenden können -> gesetzlich verbotene geschäftsmässige RechtsberatungDavon völlig unabhängig sind doch die Rentenberater, Versicherungsberater, Frachtprüfer usw, die eine ERLAUBNIS zur Rechtberatung erhalten haben. Oder Rechtsanwälte, Zwangs-, Insolvenz- und Vermögensverwalter, die gar keine Erlaubnis brauchen.
Dass dieses Forum Rechtsberatung insgesamt verbietet, um auf der absolut sicheren Seite zu sein, ist doch auch nachvollziehbar.
Denn was, wenn ein Richter die Beratung, die die einzelnen unabhängigen User bieten, doch dem Betreiber als geschäfsmässige Beratung zuschreibt?
Auch ein Richter, der ja Volljurist ist, darf aufgrund seiner Stellung keine Rechtsberatung durchführen, das nur nebenbei erklärt. Auch er ist in der Regel ja nicht Kläger von Amts wegen und muß letzten Endes wie jeder Andere auch, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei machen, wenn ihm Rechtsverstöße bekannt werden, die er zur Anzeige bringen will.
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 3. März 2023 um 15:33:52 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 3. März 2023 um 09:56:08 Uhr:
Auch der Sozialarbeiter vom Jugendamt ist nicht nur Berater
für gesetzliche Gegebenheiten, die sich um das Kindeswohl ergeben, sondern oftmals auch Gutachter für das
Gericht. ...Sozialarbeiter machen doch keine Rechtsberatung.
Sozialarbeiter sind in verschiedenen Fachbereichen tätig, wo sie durchweg zielgerichtete auf ihre Klienten
und ihre Anliegen mit Rat und Tat zur Seite stehen, was auch heißt, daß sie sie auch rechtlich beraten müssen.
@gordonairdail
Ich bitte dich hiermit dringend darum, mit dem themenfremden Beiträge aufzuhören. Was ein Sozialarbeiter darf oder nicht, ist hier NICHT das Thema.
Die "Bitte" gilt für alle anderen auch.
EDIT: ein Beitrag wurde wurde schon entfernt.
Nun will ich hier aufhören, weitere Verlautbarungen zu betreiben, weil ich einsehen muß, daß diese nicht bei den
Forumsteilnehmern das richtige Verständnis erlangen.
Nur soviel - wenn ich manche Beiträge und die daraus entnehmbare Meinung mir zu eigen machen würde, dann
könnte doch auch bei dieser Thematik bereits ein etwaiger Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegen.
Oder ?
Meine persönliche Meinung, die ja nicht zählt, sagt zwar, daß hier kein Verstoß vorliegt ... aber was zählt schon meine Meinung !
Ich wünsche Allen alles Gute !!!
Nochmal zum mitschreiben (ich schreib es extra langsam) :
Es geht hier um die Forenregeln und um nichts anderes!
Es ist ärgerlich, dass es Zeitgenossen gibt die absolut nichts vom Hausrecht und den vom Hausherrn aufgestellten Regeln halten.
Der Betreiber dieses Forum könnte z.B. auch die Regel aufstellen, dass alle Beiträge zu gendern sind und man könnte auch nichts dagegen tun.