ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. unerlaubte Rechtsberatung hier im Forum - eine Abgrenzung

unerlaubte Rechtsberatung hier im Forum - eine Abgrenzung

Themenstarteram 2. März 2023 um 10:20

weil das hier im Forum immer wieder thematisiert wird, der Versuch einer Abgrenzung. Rechtsberatung ist die

Zitat:

Definition: Was ist "Rechtsberatung"? Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung abgetretener Forderungen.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rechtsberatung-43509

Hier im Forum ist es uns also nicht erlaubt, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Das umfasst alle Schritte, wo Personen ein konkretes Vorgehen in deren Rechtsangelegenheit empfohlen wird. "Tu dies" oder "lass jenes" ist nicht erlaubt.

Das heißt aber nicht, dass es verboten wäre:

- eine allgemeine Einschätzung der Sachlage zu geben

- zu sagen, was man selber tun würde

- Erfahrungen aus vergleichbaren Problemstellungen zu schildern

- mögliche Handlungsalternativen zu diskutieren

- und letztlich: einen Anwalt zu empfehlen

Wir müssen also nicht so restriktiv sein, nur aufmerksam.

Ähnliche Themen
144 Antworten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. März 2023 um 19:06:15 Uhr:

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 02. März 2023 um 18:45:20 Uhr:

Rechtsberatung an sich ist ja erlaubt.

Ist sie nicht! Ich empfehle eine neuerliche Lektüre der NUB!

Gesetzlich ist sie erlaubt.

Was das Forum für Regeln hat ist mir bekannt.

Zitat:

@situ schrieb am 2. März 2023 um 19:03:02 Uhr:

Wenn der Betreiber eines auf Gewinn ausgerichteten Forums auf diesem schmalen Grat wandern möchte, dann darf er das. Wenn nicht, sieht er das eben enger.

Nun, der Betreiber macht aber keine Geschäfte mit der Rechtsberatung (oder besser "besorgt Rechtsgeschäfte Dritter gegen Entgelt"), sondern bietet eine Plattform für den Austausch der Nutzer und verdient lediglich durch Werbeeinnahmen.

Ob ein Gericht dann eine geschäftsmässige Rechtsberatung des Forenbetreibers sehen würde, wenn einzelne Nutzer sich untereinander beraten?

am 2. März 2023 um 19:06

Ich glaube, ich schrieb da was vom schmalen Grat.

Das Forum verdient Geld damit, dass die Nutzer das tun. Er betreibt das Forum, um an Werbung zu verdienen. Die Begründung ist aber sicher nicht entscheidend.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. März 2023 um 19:06:15 Uhr:

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 02. März 2023 um 18:45:20 Uhr:

Rechtsberatung an sich ist ja erlaubt.

Ist sie nicht! Ich empfehle eine neuerliche Lektüre der NUB!

Hmm, wer bringt das schonend den 160.000 deutschen Anwälten bei, dass sie wegen der MT-NUB rechtswidrig handeln? ;)

Ihr wollt es nicht verstehen. Anwälte können aus ihrer beruflichen Qualifikation heraus dies tun.

Hier mal ein Beitrag der die Problematik etwas mehr verdeutlicht.

Der Betreiber bringt sich in arge Schwierigkeiten wenn er dies unkontrolliert laufen lässt.

... und was ist mit Schuldnerberatung, Rentenberatung, Sozialberatung, Bankberatung und sonstigen Beratungsstellen,

wo Nichtjuristen Beratungen auch rechtlicher Art vornehmen ?

Themenstarteram 3. März 2023 um 7:44

Das Rechtsdienstleistungsgesetz wurde diesbezüglich vor einigen Jahren geändert, dass diesen Institutionen im Rahmen ihres Kerngeschäfts die Beratung in rechtlichen Belangen erlaubt ist.

Im übrigen sei gesagt, dass dies Institutionen immer einen Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation in ihren Reihen haben.

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. März 2023 um 20:17:34 Uhr:

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. März 2023 um 19:06:15 Uhr:

 

Ist sie nicht! Ich empfehle eine neuerliche Lektüre der NUB!

Hmm, wer bringt das schonend den 160.000 deutschen Anwälten bei, dass sie wegen der MT-NUB rechtswidrig handeln? ;)

Dir ist schon klar, daß @Go}][{esZorN hier von Rechtsberatung in diesem Forum spricht? Das hat mit der Arbeit der 160.000 deutschen Anwälte nix zu tun.

Dass in Foren Rechtsberatung untersagt ist, betrifft nicht nur dieses hier. Ich hoffe, die Mods können unsere Feedbacks zu Fragen damit erklären, dass viele von uns vor diesem jeweiligen Fragesteller selbst schonmal in solcher Situation war.

Man liest sich notgedrungen via Internet ein und erzählt, ob es einem selbst geholfen hat oder mit welchen Aktionen man in gleicher situation böse überrascht wurde. Keine Ahnung, wie eng das der Gesetzgeber untersagt. Ich meinerseits war und bleibe dankbar für jeden Rat. Man zahlt Unmengen Geld an unbekannte Anwälte - zu denen man aber leider mit klar bis ins Detail vorforumlierten Aufträgen gehen mss oder zu oft über den Tisch gezogen wird ("das hätte beim ersten Gespräch so beauftragt werden müssen")

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. März 2023 um 08:44:24 Uhr:

Das Rechtsdienstleistungsgesetz wurde diesbezüglich vor einigen Jahren geändert, dass diesen Institutionen im Rahmen ihres Kerngeschäfts die Beratung in rechtlichen Belangen erlaubt ist.

... das sind in der Regel aber keine Volljuristen !

Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2023 um 08:51:39 Uhr:

Im übrigen sei gesagt, dass dies Institutionen immer einen Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation in ihren Reihen haben.

... das wird von mir aber sehr bezweifelt. Nun, auch ein Rechtspfleger, der kein Volljurist ist, erledigt

gemäß seiner Aufgabe Rechtsgeschäfte von Amts wegen und wird bei Bedarf auch rechtsberatend tätig.

Er hat in seinem Rechtsfachgebiet häufig mehr Ahnung als jeglicher andere Volljurist. So verhält es sich

auch in vielen anderen Bereichen.

Auch ein Steuerberater oder auch Steuerbevollmächtigte berät seine Klienten in steuerrechtlichen

Angelegenheiten, obwohl sie keine Volljuristen sind. Auch der Sozialarbeiter vom Jugendamt ist nicht nur Berater

für gesetzliche Gegebenheiten, die sich um das Kindeswohl ergeben, sondern oftmals auch Gutachter für das

Gericht. ... und so könnten viele weitere Beispiele angeführt werden, wo rechtliche und sachliche Beratung

erfolgt, ohne daß diese von einem Volljuristen wahrgenommen wird. ... und das ist gut so, denn auch ein

Volljurist ist in vielen rechtlichen Bereichen überfordert, wenn er in ihnen nicht längere Zeit fachgerecht eingesetzt worden ist.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 03. März 2023 um 09:24:18 Uhr:

Dir ist schon klar, daß @Go}][{esZorN hier von Rechtsberatung in diesem Forum spricht?

Anscheinend nicht. Oder jemand spielt hier gerne den Pausenclown.

Ich empfehle deswegen, beim Thema zu bleiben, nämlich "Rechtsberatung hier auf MT".

Zur Sicherheit: dieser Beitrag stellt keine Diskussionsgrundlage dar.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 3. März 2023 um 09:56:08 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2023 um 08:51:39 Uhr:

Im übrigen sei gesagt, dass dies Institutionen immer einen Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation in ihren Reihen haben.

... das wird von mir aber sehr bezweifelt. Nun, auch ein Rechtspfleger, der kein Volljurist ist, erledigt

gemäß seiner Aufgabe Rechtsgeschäfte von Amts wegen und wird bei Bedarf auch rechtsberatend tätig.

Er hat in seinem Rechtsfachgebiet häufig mehr Ahnung als jeglicher andere Volljurist. So verhält es sich

auch in vielen anderen Bereichen.

Auch ein Steuerberater oder auch Steuerbevollmächtigte berät seine Klienten in steuerrechtlichen

Angelegenheiten, obwohl sie keine Volljuristen sind. Auch der Sozialarbeiter vom Jugendamt ist nicht nur Berater

für gesetzliche Gegebenheiten, die sich um das Kindeswohl ergeben, sondern oftmals auch Gutachter für das

Gericht. ... und so könnten viele weitere Beispiele angeführt werden, wo rechtliche und sachliche Beratung

erfolgt, ohne daß diese von einem Volljuristen wahrgenommen wird. ... und das ist gut so, denn auch ein

Volljurist ist in vielen rechtlichen Bereichen überfordert, wenn er in ihnen nicht längere Zeit fachgerecht eingesetzt worden ist.

Weiterhin ist zu ergänzen, daß Volljuristen, selbst wenn sie in einer Beratungsstelle tätig sind, garnicht für

die weitergehenden Arbeiten ausgebildet sind und damit nicht qualifiziert sind. Es fehlt z. B. häufig an pädagogischer wie auch an fachspezifischer Ausbildung.

Einigen scheint es sehr schwer zu fallen, die drei möglichen Fälle auseinanderzuhalten.

1. Ich unterhalte mich mit einem Freund über ein rechtliches Problem und gebe ihm unentgeltlich Rat -> gesetzlich erlaubt.

2. Ich bin als privater User in einem Forum und erteile unentgeltlich (bzw. ohne geschäftlichen/beruflichen Hintergrund) rechtliche Ratschläge an andere User -> gesetzlich erlaubt

3. Ich betreibe ein Forum, in dem User sich mit rechtlichen Fragen an mich wenden können -> gesetzlich verbotene geschäftsmässige Rechtsberatung

Davon völlig unabhängig sind doch die Rentenberater, Versicherungsberater, Frachtprüfer usw, die eine ERLAUBNIS zur Rechtberatung erhalten haben. Oder Rechtsanwälte, Zwangs-, Insolvenz- und Vermögensverwalter, die gar keine Erlaubnis brauchen.

Dass dieses Forum Rechtsberatung insgesamt verbietet, um auf der absolut sicheren Seite zu sein, ist doch auch nachvollziehbar.

Denn was, wenn ein Richter die Beratung, die die einzelnen unabhängigen User bieten, doch dem Betreiber als geschäfsmässige Beratung zuschreibt?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. unerlaubte Rechtsberatung hier im Forum - eine Abgrenzung