Uneinigkeit mit der Polizei bei Schuldzuweisung. Bin ich schuld oder eher der Unfallgegner?

Liebe Motor-Talker,

mir ist gerade Folgendes passiert.

Unfallort: D-76726 Germersheim, bei der Einmündung von "In der kleinen Au" in die "Bahnhofstrasse". Die Bahnhofstrasse ist die Vorfahrtstrasse. Siehe Bild 1.

Unfallzeit: Am 30.5.2017 um ca. 1.00 Uhr

Unfallbeteiligter 1: Ich, Fahrer des silbernen VOLVO
Unfallbeteiligter 2: Fahrer des roten BMW

Ablauf des Unfalls: Ich warte auf "In der kleinen Au" bei der Einmündung (s. Bild 4 und 5) und bereite für das Rechtsabbiegen in die Bahnhofstrasse vor. Der BMW, der auf der Bahnhofstrasse gefahren ist und in "In der kleinen Au" abbiegt, hat eine zu große Kurve gemacht und war zu schnell, wobei ein Zusammenstoß Zustande gekommen ist. Siehe Bild 1.

Schaden des Unfalls auf dem ersten Blick: VOLVO: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers und der Felge vorne links. Spur verstellt. (S. Bild 6 und 7. Das Rad steht so wenn das Lenkrad gerade ist😠) Meldung "DTSC Vorübergehend aus" (s. Bild 8). BMW: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers, Gehäuse der Blinkleuchte vorne links gebrochen.

Auseinandersetzungen nach dem Unfall: Nach dem Zusammenstoß ist der BMW weiter ca. 5m nach Vorne gefahren, bevor der Fahrer aussteigt und mich anspricht.
BMW-Fahrer : "Warum hast du den Weg blockiert?"
Ich: "Sie haben mich übersehen und den Unfall verursacht."
BMW-Fahrer (guckt den beschädigten VOLVO): "Ich gebe dir 500 Euro für die Reparatur des Stoßstange."
Ich: "Wir lassen zuerst die Polizei kommen."

Nach ca. 30 Minuten kommen die Polizei. Dann Befragung der beiden Seite sowie Fotografieren des Unfallortes. (Siehe Bilder 2, 3, 4, 5, fotografiert durch mich. Der VOLVO steht noch im "Originialposition", während der BMW sich weiter nach Vorne bewegt hat, um die Straße nicht zu blockieren.)

Einer der zwei Polizeibeamter zu mir und fragt: "Wissen Sie, dass Sie den Fahrzeug zu links gestellt haben? Das ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Sie haben zwei Optionen: Entweder Zahlung der Strafzettel i.H.v. 35 Euro gleich oder später 1 Punkt plus Verwarnungsgeld."

Ich: "Nein. Ich habe mich während des Unfalls nicht bewegt. Der BMW-Fahrer ist dafür verantwortlich. Ihren Vorwurf kann ich akzeptieren, aber der BMW ist der Unfallschuldner."

Polizeibeamter: "Wenn Sie diesen Fehler zugeben, dann sind Sie daran schuld."

Ich: "Das kann ich leider nicht."

Polizeibeamter: "Sehen Sie, wie sich die Fahrzeuge jetzt bemühen müssen, um vorbei zu fahren?"

Ich: "Das hat mit der Klärung des Unfalls nichts zu tun und Sie versuchen jetzt zu manipulieren." (Hinweis: Anscheinend kennt der Beamter den BMW-Fahrer und Sie haben sich wie Freunde gegrüßt.)

Polizeibeamter: "Hören Sie zu: Wegen Ihres Fahrzeuges kann die Anderen hier nicht passieren. Sollen sie den Fußweg überqueren?"

Ich: "Ich wiederhole nochmals, dass der BMW zu schnell war und eine zu große Kurve gemacht hat."

......

Am Ende: Austausch der Kontakt mit BMW-Fahrer und den Polizeibeamten. Die Polizei weist darauf hin, dass ich später ein Protokoll von ihnen per Post erhalten werde.

Jetzt die folgende Fragen:
Hat die Polizei Recht oder nicht? Bin ich der Unfallverursacher oder der BMW-Fahrer?

Für eure Antwort danke ich euch im Voraus!

Liebe Grüße
Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 30. Mai 2017 um 12:56:49 Uhr:


Hast du da ein Problem mit?

Ja, habe ich.

Anders (ich hoffe für dich verständlicher) gefragt:
Welche Relevanz hat der Geburtsort eines Verkehrsteilnehmers für dessen Verschulden?

75 weitere Antworten
75 Antworten

@rommulaner Touché.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 30. Mai 2017 um 20:52:04 Uhr:


Da gibt's kein SIE. 🙂

Doch, da mußt du auch "Sie Arsch" sagen. 😁 (duck und weg).

PS. Die Sache mit den getönten Scheiben würde ich auch weitergeben.

Gruß Metalhead

Das Video hat gar nichts zu sagen. Es passen zwei Fahrzeuge aneinander vorbei.
Es sollte hier mal inzwischen getrennt werden zwischen der verkehrsrechtlichen Seite und der versicherungsrechtlichen.
Sollten die Scheiben getönt sein, wäre das ein Pluspunkt.
Ich verstehe aber nicht, dass der Schaden am BMW ein Vorschaden sein soll.

Naja der BMW ist an beiden vorderen Ecken kaputt.
Wie soll er das bei diesem einen Rempler angestellt haben?

Ähnliche Themen

Zitat:

@UliBN schrieb am 30. Mai 2017 um 21:44:35 Uhr:


Das Video hat gar nichts zu sagen. Es passen zwei Fahrzeuge aneinander vorbei.
Es sollte hier mal inzwischen getrennt werden zwischen der verkehrsrechtlichen Seite und der versicherungsrechtlichen.
Sollten die Scheiben getönt sein, wäre das ein Pluspunkt.
Ich verstehe aber nicht, dass der Schaden am BMW ein Vorschaden sein soll.

@UliBN

Ich finde es eigentlich schade, dass die Streifen auf der Beifahrerseite nicht von mir stammen. Diese wären ansonsten Beweis für, was für eine große Kurve der BMW gemacht hat.

LG
Stefan

Zitat:

@UliBN schrieb am 30. Mai 2017 um 21:44:35 Uhr:


Das Video hat gar nichts zu sagen. Es passen zwei Fahrzeuge aneinander vorbei.
Es sollte hier mal inzwischen getrennt werden zwischen der verkehrsrechtlichen Seite und der versicherungsrechtlichen.
Sollten die Scheiben getönt sein, wäre das ein Pluspunkt.
Ich verstehe aber nicht, dass der Schaden am BMW ein Vorschaden sein soll.

"Es passen zwei Fahrzeuge aneinander vorbei."
Na und?

http://www.dailymotion.com/video/x5ohdjm
http://www.dailymotion.com/video/x5ohelv

Anhand von diesen zwei Videos:
Wer von "In der kleinen Au 2" kommt und gleichzeitig an dem von dem Polizist beanspruchten "Rechtsfahrgebot" halten will, muss a) außergewöhnlich langsam fahren, b) außergewöhnlich nahe am Staßenrand fahren, was gegen den Vernunft und gegen die Fahrzeugeigenschaft spielt, c) eventuell mehrmals rückwärts fahren, um die gewünschte Spur zu halten.

Zum "Rechtsfahrgebot": StVO § 2 (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Anscheinend ist hier die Grenze der Möglichkeit schon überschritten. Daher wird dieses Streckchen zeitweise (wenn es kein Gegenverkehr gibt) - baubedingt - als quasi-Einbahnstraße wahrzunehmen.

Wenn hier jemandem überhaupt vorzuwerfen ist, dann entweder denjenigen, die diese Straße gebaut haben, oder dem netten Polizist, der (egal aus welchen Gründen) mit dem Märchen des "Rechtsfahrgebots" spielt.

LG
Stefan

Zitat:

@ert678 schrieb am 30. Mai 2017 um 23:13:46 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 30. Mai 2017 um 21:44:35 Uhr:


Das Video hat gar nichts zu sagen. Es passen zwei Fahrzeuge aneinander vorbei.
Es sollte hier mal inzwischen getrennt werden zwischen der verkehrsrechtlichen Seite und der versicherungsrechtlichen.
Sollten die Scheiben getönt sein, wäre das ein Pluspunkt.
Ich verstehe aber nicht, dass der Schaden am BMW ein Vorschaden sein soll.

"Es passen zwei Fahrzeuge aneinander vorbei."
Na und?

http://www.dailymotion.com/video/x5ohdjm
http://www.dailymotion.com/video/x5ohelv

Anhand von diesen zwei Videos:
Wer von "In der kleinen Au 2" kommt und gleichzeitig an dem von dem Polizist beanspruchten "Rechtsfahrgebot" halten will, muss a) außergewöhnlich langsam fahren, b) außergewöhnlich nahe am Staßenrand fahren, was gegen den Vernunft und gegen die Fahrzeugeigenschaft spielt, c) eventuell mehrmals rückwärts fahren, um die gewünschte Spur zu halten.

Zum "Rechtsfahrgebot": StVO § 2 (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Anscheinend ist hier die Grenze der Möglichkeit schon überschritten. Daher wird dieses Streckchen zeitweise (wenn es kein Gegenverkehr gibt) - baubedingt - als quasi-Einbahnstraße wahrzunehmen.

Wenn hier jemandem überhaupt vorzuwerfen ist, dann entweder denjenigen, die diese Straße gebaut haben, oder dem netten Polizist, der (egal aus welchen Gründen) mit dem Märchen des "Rechtsfahrgebots" spielt.

LG
Stefan

Nachtrag:

Schau mal, wo sich der Kopf des VOLVO befindet bzw. wo die Bruchstücke des BMW-Blinkergehäuses liegen.
Ich befürchte, dass ich zu viel argumentiert habe, welche für diesen Unfall eher irrelevant ist...

Bedenke bitte, dass die Absplitterungen meist nicht einfach senkrecht runter fallen und dann stur liegenbleiben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2017 um 11:40:03 Uhr:


Bedenke bitte, dass die Absplitterungen meist nicht einfach senkrecht runter fallen und dann stur liegenbleiben.

Ein weiteres Bild: Wenn nicht senkrecht, darf sie auf dieser Weise entgegen der Fahrtrichtung zurückfliegen???

Sowas gibt es durchaus.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2017 um 16:58:14 Uhr:


Sowas gibt es durchaus.

@berlin-paul

Zurückgeflogene Bruchteile vs Zurückgeschlager VOLVO
Beide "durchaus" möglich.
Es geht darum, welche Variant wahrscheinlicher ist.

Deine Chance auf Schiffbruch vor Gericht wird dadurch nicht kleiner. Wenn zwei Erklärungen hinreichend möglich erscheinen, dann ist das ein "unentschieden" und das geht zu Lasten von dem, der was will.

Wenn du der Meinung bist, Ansprüche gegen jemanden zu haben, dann formuliere und begründe sie und mach sie bei dem anderen/Versicherung geltend, notfalls auch in einer Gerichtsverhandlung.

Hier im Forum nützt die beste Argumentation nichts, wenn du keine Ansprüche stellst.

@ert678 wie ging die Sache denn jetzt aus?

Gruß Metalhead

Fänd ich auch interessant.

War der BMW Fahrer Schuld?
1. Es ist genug Platz (bei angepasster Geschwindigkeit) an dem Volvo vorbei zu kommen
2. Der BMW-Fahrer hat beim Abbiegen eine Sorgfaltspflicht. Wo etwas steht fährt man nicht vorschnell rein.
(3.) Der BMW-Fahrer hat getönte Scheiben und konnte deswegen bei der Dunkelheit schlecht sehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen