Uneinigkeit mit der Polizei bei Schuldzuweisung. Bin ich schuld oder eher der Unfallgegner?

Liebe Motor-Talker,

mir ist gerade Folgendes passiert.

Unfallort: D-76726 Germersheim, bei der Einmündung von "In der kleinen Au" in die "Bahnhofstrasse". Die Bahnhofstrasse ist die Vorfahrtstrasse. Siehe Bild 1.

Unfallzeit: Am 30.5.2017 um ca. 1.00 Uhr

Unfallbeteiligter 1: Ich, Fahrer des silbernen VOLVO
Unfallbeteiligter 2: Fahrer des roten BMW

Ablauf des Unfalls: Ich warte auf "In der kleinen Au" bei der Einmündung (s. Bild 4 und 5) und bereite für das Rechtsabbiegen in die Bahnhofstrasse vor. Der BMW, der auf der Bahnhofstrasse gefahren ist und in "In der kleinen Au" abbiegt, hat eine zu große Kurve gemacht und war zu schnell, wobei ein Zusammenstoß Zustande gekommen ist. Siehe Bild 1.

Schaden des Unfalls auf dem ersten Blick: VOLVO: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers und der Felge vorne links. Spur verstellt. (S. Bild 6 und 7. Das Rad steht so wenn das Lenkrad gerade ist😠) Meldung "DTSC Vorübergehend aus" (s. Bild 8). BMW: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers, Gehäuse der Blinkleuchte vorne links gebrochen.

Auseinandersetzungen nach dem Unfall: Nach dem Zusammenstoß ist der BMW weiter ca. 5m nach Vorne gefahren, bevor der Fahrer aussteigt und mich anspricht.
BMW-Fahrer : "Warum hast du den Weg blockiert?"
Ich: "Sie haben mich übersehen und den Unfall verursacht."
BMW-Fahrer (guckt den beschädigten VOLVO): "Ich gebe dir 500 Euro für die Reparatur des Stoßstange."
Ich: "Wir lassen zuerst die Polizei kommen."

Nach ca. 30 Minuten kommen die Polizei. Dann Befragung der beiden Seite sowie Fotografieren des Unfallortes. (Siehe Bilder 2, 3, 4, 5, fotografiert durch mich. Der VOLVO steht noch im "Originialposition", während der BMW sich weiter nach Vorne bewegt hat, um die Straße nicht zu blockieren.)

Einer der zwei Polizeibeamter zu mir und fragt: "Wissen Sie, dass Sie den Fahrzeug zu links gestellt haben? Das ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Sie haben zwei Optionen: Entweder Zahlung der Strafzettel i.H.v. 35 Euro gleich oder später 1 Punkt plus Verwarnungsgeld."

Ich: "Nein. Ich habe mich während des Unfalls nicht bewegt. Der BMW-Fahrer ist dafür verantwortlich. Ihren Vorwurf kann ich akzeptieren, aber der BMW ist der Unfallschuldner."

Polizeibeamter: "Wenn Sie diesen Fehler zugeben, dann sind Sie daran schuld."

Ich: "Das kann ich leider nicht."

Polizeibeamter: "Sehen Sie, wie sich die Fahrzeuge jetzt bemühen müssen, um vorbei zu fahren?"

Ich: "Das hat mit der Klärung des Unfalls nichts zu tun und Sie versuchen jetzt zu manipulieren." (Hinweis: Anscheinend kennt der Beamter den BMW-Fahrer und Sie haben sich wie Freunde gegrüßt.)

Polizeibeamter: "Hören Sie zu: Wegen Ihres Fahrzeuges kann die Anderen hier nicht passieren. Sollen sie den Fußweg überqueren?"

Ich: "Ich wiederhole nochmals, dass der BMW zu schnell war und eine zu große Kurve gemacht hat."

......

Am Ende: Austausch der Kontakt mit BMW-Fahrer und den Polizeibeamten. Die Polizei weist darauf hin, dass ich später ein Protokoll von ihnen per Post erhalten werde.

Jetzt die folgende Fragen:
Hat die Polizei Recht oder nicht? Bin ich der Unfallverursacher oder der BMW-Fahrer?

Für eure Antwort danke ich euch im Voraus!

Liebe Grüße
Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 30. Mai 2017 um 12:56:49 Uhr:


Hast du da ein Problem mit?

Ja, habe ich.

Anders (ich hoffe für dich verständlicher) gefragt:
Welche Relevanz hat der Geburtsort eines Verkehrsteilnehmers für dessen Verschulden?

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der letzte Beitrag des TE war der obige... wird wohl nichts werden mit der Schlussgeschichte

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