Uneinigkeit mit der Polizei bei Schuldzuweisung. Bin ich schuld oder eher der Unfallgegner?

Liebe Motor-Talker,

mir ist gerade Folgendes passiert.

Unfallort: D-76726 Germersheim, bei der Einmündung von "In der kleinen Au" in die "Bahnhofstrasse". Die Bahnhofstrasse ist die Vorfahrtstrasse. Siehe Bild 1.

Unfallzeit: Am 30.5.2017 um ca. 1.00 Uhr

Unfallbeteiligter 1: Ich, Fahrer des silbernen VOLVO
Unfallbeteiligter 2: Fahrer des roten BMW

Ablauf des Unfalls: Ich warte auf "In der kleinen Au" bei der Einmündung (s. Bild 4 und 5) und bereite für das Rechtsabbiegen in die Bahnhofstrasse vor. Der BMW, der auf der Bahnhofstrasse gefahren ist und in "In der kleinen Au" abbiegt, hat eine zu große Kurve gemacht und war zu schnell, wobei ein Zusammenstoß Zustande gekommen ist. Siehe Bild 1.

Schaden des Unfalls auf dem ersten Blick: VOLVO: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers und der Felge vorne links. Spur verstellt. (S. Bild 6 und 7. Das Rad steht so wenn das Lenkrad gerade ist😠) Meldung "DTSC Vorübergehend aus" (s. Bild 8). BMW: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers, Gehäuse der Blinkleuchte vorne links gebrochen.

Auseinandersetzungen nach dem Unfall: Nach dem Zusammenstoß ist der BMW weiter ca. 5m nach Vorne gefahren, bevor der Fahrer aussteigt und mich anspricht.
BMW-Fahrer : "Warum hast du den Weg blockiert?"
Ich: "Sie haben mich übersehen und den Unfall verursacht."
BMW-Fahrer (guckt den beschädigten VOLVO): "Ich gebe dir 500 Euro für die Reparatur des Stoßstange."
Ich: "Wir lassen zuerst die Polizei kommen."

Nach ca. 30 Minuten kommen die Polizei. Dann Befragung der beiden Seite sowie Fotografieren des Unfallortes. (Siehe Bilder 2, 3, 4, 5, fotografiert durch mich. Der VOLVO steht noch im "Originialposition", während der BMW sich weiter nach Vorne bewegt hat, um die Straße nicht zu blockieren.)

Einer der zwei Polizeibeamter zu mir und fragt: "Wissen Sie, dass Sie den Fahrzeug zu links gestellt haben? Das ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Sie haben zwei Optionen: Entweder Zahlung der Strafzettel i.H.v. 35 Euro gleich oder später 1 Punkt plus Verwarnungsgeld."

Ich: "Nein. Ich habe mich während des Unfalls nicht bewegt. Der BMW-Fahrer ist dafür verantwortlich. Ihren Vorwurf kann ich akzeptieren, aber der BMW ist der Unfallschuldner."

Polizeibeamter: "Wenn Sie diesen Fehler zugeben, dann sind Sie daran schuld."

Ich: "Das kann ich leider nicht."

Polizeibeamter: "Sehen Sie, wie sich die Fahrzeuge jetzt bemühen müssen, um vorbei zu fahren?"

Ich: "Das hat mit der Klärung des Unfalls nichts zu tun und Sie versuchen jetzt zu manipulieren." (Hinweis: Anscheinend kennt der Beamter den BMW-Fahrer und Sie haben sich wie Freunde gegrüßt.)

Polizeibeamter: "Hören Sie zu: Wegen Ihres Fahrzeuges kann die Anderen hier nicht passieren. Sollen sie den Fußweg überqueren?"

Ich: "Ich wiederhole nochmals, dass der BMW zu schnell war und eine zu große Kurve gemacht hat."

......

Am Ende: Austausch der Kontakt mit BMW-Fahrer und den Polizeibeamten. Die Polizei weist darauf hin, dass ich später ein Protokoll von ihnen per Post erhalten werde.

Jetzt die folgende Fragen:
Hat die Polizei Recht oder nicht? Bin ich der Unfallverursacher oder der BMW-Fahrer?

Für eure Antwort danke ich euch im Voraus!

Liebe Grüße
Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 30. Mai 2017 um 12:56:49 Uhr:


Hast du da ein Problem mit?

Ja, habe ich.

Anders (ich hoffe für dich verständlicher) gefragt:
Welche Relevanz hat der Geburtsort eines Verkehrsteilnehmers für dessen Verschulden?

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Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 30. Mai 2017 um 14:31:19 Uhr:


Bild 6 gibt doch ein wenig Aufschluss, ob der Volvo während des Aufpralls stand oder in Bewegung war. Für mich verläuft der dunkle Streifen auf der Felge nicht geradlinig, sondern in einem Bogen.

Ich persönlich schließe daraus, dass sich der Volvo während des Aufpralls bewegte...

Das liegt an der Wölbung der Felge.

Zitat:

@romanusko schrieb am 30. Mai 2017 um 15:52:24 Uhr:


Wenn der BWM da nicht durch passt, kann er eben nicht durchfahren. Ist so. Vielleicht gab es ja einen Grund, warum du dort fast mittig standest, z.b. ein Radfahrer mit einem Fahrrad gewartet und dich vorbeigewunken. Verkehrssituationen sind eben immer nur Momentaufnahmen. Und da hier die Aufstellienie und die Mittellinie völlig fehlt, ist die Straße nahezu einspurig zu werten, d.h. man muss auf der Hälfte der übersehbaren Strecke anhalten können. Vorteilhaft ist wenn es so war, dass Du nicht gerollt bist. Eine Energieeinwirkung kann das Fzg auch bewegen. Wird sicher ein Gutachter klären. Zudem Du eigene Bilder hast. Wenn ich rechts rum fahren will, sind die Räder an dieser stelle eingeschlagen, was ist das für ein Argument...
Tipp. Nur ein Rechtsanwalt kann die Kiste zu deinem Gunsten drehen.
Man kann fast immer Gründe herbeizaubern, die gegenteiliges aussagen um einen zu belasten, so die Polizei. Im Grunde gab der Verursacher doch schon seine Schuld zu, wenn er 500 EUR geben wollte, Du aber nicht weißt, ob der Schaden nicht größer ist. Wichtiges Argument!
Hat man Euch Alkoholtest machen lassen? Hätte ich als Polizist in diesem Fall getan.

Hi rumanusko,

vielen Dank für die Ermutigung!

Zum "Alkoholtest": Die Atmosphäre war locker (mindestens zwischen den Polizeibeamten und dem BMW-Fahrer). So locker, dass ich gar keinen Versuch seitens der Polizei spüren kann, den BMW-Faher zu beschuldigen.

Zur exakten Abstammmung des BMW-Fahrers würde ich keine Angabe machen. Was ich euch verraten kann, ist jedoch, dass einer der beiden Polizisten aus dem gleichen (oder nahliegenden) Kulturkreis des BMW-Fahrers kommt.

LG,
Stefan

Update:

Der Wohnsitz des BMW-Fahrers liegt weniger als 100 meter zu Meinem (Nr. 7 gegen Nr. 2). Der rote BMW steht jetzt - zur Besichtigung - im Hof.

Bild 1: Geschehen von heute Nacht
Bild 2: Alte Schaden (laut Aussage des BMW-Fahrers vor der Polizei)

@Matsches des Lesens mächtig? Dann ließ meinen Beitrag nochmal und zeige mir, wo ich geschrieben habe, dass die Herkunft eines Menschen mit der Schuldfrage zusammenhängt. Da bin ich mal gespannt!

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Hallo Stefan.
Ganz wichtige Fotos vom Fahrzeug. (auf jeden Fall an deine VS weiterleiten)
1. zur Beurteilung der Schadenshöhe (Vorschaden an der Schürze)
2. evtl. ist der Fahrer kein unbeschriebenes Blatt und hat "öfter" solche Unfälle

Nachtrag:
Sieht das auf den Fotos nur so aus,
oder hat der BMW die Seitenscheiben der vorderen Türen foliert?
Stichworte:
erlöschen der Betriebserlaubnis
eingeschränkte Sicht des Fahrers usw.
Würde mich interessieren, ob das Einfluss auf eine Teilschuld hat?
Was sagt denn unser "Berliner Weihnachtsmann" dazu?

Grüße Cokefreak

Wenn ich von einer Straße in eine andere abbiege, ist das so, wie wenn ich eine andere Wohnung betrete: Ich habe anzuklopfen und nicht wie ein Trampeltier reinzuplatzen, egal, was oder wer sich hinter der Tür befindet.

Auf die vorliegende Situation bezogen, verlässt der BMW sein Umfeld und "betritt" beim Abbiegen ein anderes Verkehrsszenario. Da ihm dieses vor dem/beim Abbiegen noch nicht bekannt sein kann, hat er (§1 StVO) ALLE Vorsicht walten zu lassen, dass er dieses neue Umfeld unfallfrei betritt. Sei es, dass dort ein Mensch gestürzt ist und auf der Straße liegt, dass jemand über die Straße geht, dass unmittelbar im Einmündungsbereich eine verengende Baustelle wartet, dort ein Sanka im Einsatz steht oder dass einer gerade ausparkt und so quer steht. Diese Umsicht ist im vorliegenden Fall seitens des BMW-Fahrers nicht beachtet worden. Es ist dabei nach dem oben Gesagten unerheblich, ob der Volvo gestanden hat, Schlangenlinien gefahren ist oder rückwärts gerade einparken wollte.

Polizisten, die bei der Unfallaufnahme Verkehrsrichter spielen wollen, sind vor Gericht schon oft böse gescheitert und vom Richter heruntergeputzt worden. Das sind diejenigen Typen, die diesen Beruf in Misskredit bringen. Ich wollte mal den Polizisten hören, wenn sein Dienstfahrzeug angefahren worden wäre, weil er wegen eines Einsatzes im Häuserblock in 2. Reihe geparkt hätte.

Auch ohne Rechtsschutz: Vollmacht an Verkehrsanwalt und machen lassen.

Irgendwie ist der BMW Fahrer unfähig zum Führen eines Fahrzeuges. Sieht man schön an der Stoßstange.

Die polizei ist nur da um den unfall aufzunehmen und nicht um schuld auszusprechen. Das werden gutachter und gerichte machen.

Ich vermute aber teilschuld. Du stehst da echt scheisse 😉 ich

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 30. Mai 2017 um 17:09:45 Uhr:


Hallo Stefan.
Ganz wichtige Fotos vom Fahrzeug. (auf jeden Fall an deine VS weiterleiten)
1. zur Beurteilung der Schadenshöhe (Vorschaden an der Schürze)
2. evtl. ist der Fahrer kein unbeschriebenes Blatt und hat "öfter" solche Unfälle

Nachtrag:
Sieht das auf den Fotos nur so aus,
oder hat der BMW die Seitenscheiben der vorderen Türen foliert?
Stichworte:
erlöschen der Betriebserlaubnis
eingeschränkte Sicht des Fahrers usw.
Würde mich interessieren, ob das Einfluss auf eine Teilschuld hat?
Was sagt denn unser "Berliner Weihnachtsmann" dazu?

Grüße Cokefreak

Hi Cokefreak,

die scheinen heller als die Scheiben der hinteren Tür zu sein, sind aber wesentlich dunkler als die "normalen" Scheiben, die ein BMW E46 ab Werk haben. Siehe die Bilder unten.

LG
Stefan

@ert678
Welchen ethnischen Hintergrund hatte nun eigentlich der BMW Fahrer? Dies bezog sich ja nicht auf die Schuldfrage, sondern das "duzen", was strafrechtlich eine Beleidigung darstellt (außer für Dieter Bohlen).
Der TE, mit chinesischem Hintergrund, hat ja alle "gesiezt".

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 30. Mai 2017 um 19:32:13 Uhr:


@ert678
Welchen ethnischen Hintergrund hatte nun eigentlich der BMW Fahrer? Dies bezog sich ja nicht auf die Schuldfrage, sondern das "duzen", was strafrechtlich eine Beleidigung darstellt (außer für Dieter Bohlen).
Der TE, mit chinesischem Hintergrund, hat ja alle "gesiezt".

@Fahrspaz

Weder deutsch noch osteuropäisch. Weder russisch noch südeuropäisch.

Aber ganz ehrlich: Unhöflich ist er eigentlich nicht.

Schon lustig, welche Vermutungen und Tipps hier kommen, vollkommen abseits von Sachlichkeit, Fakten und Recht.
Vielleicht war es ja auch ein inszenierter Unfall zwischen den beiden? Wäre eine weitere mögliche Vermutung bei der ganzen Spekulation hier.

@ert678
Wenn ihr beide euch bereits persönlich kennt, wäre das "Du" ja garkein Problem. Wenn mir eine wildfremde Person ins Auto fährt und mich danach duzt, wäre ich der ganzen Situation direkt ziemlich negativ eingestellt.

@Alle
Ein Video zur Veranschaulichung der Straßenlage:
http://www.dailymotion.com/video/x5ogxy6

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 30. Mai 2017 um 20:34:52 Uhr:


@ert678
Wenn ihr beide euch bereits persönlich kennt, wäre das "Du" ja garkein Problem. Wenn mir eine wildfremde Person ins Auto fährt und mich danach duzt, wäre ich der ganzen Situation direkt ziemlich negativ eingestellt.

Dann mach bitte nen großen Bogen um Bayern, nicht dass DU noch nen negativen Eindruck von uns bekommst. Da gibt's kein SIE. 🙂

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