Und da hat's leicht bumm gemacht... :-/
Heute ist es passiert. War auf dem Parkplatz eines Einkaufcenters und wollte über ne Querstaße fahren, musste aber laut Beschilderung warten. Und links und rechts von mir hat es sich auch schon schön gestaut und einer hat mit seiner B-Klasse auch die Überfahrt zugemacht. Also hab ich gewartet, bis es rechts weiter ging und der mit seiner B-Klasse auch los fuhr. Also es so weit war, war der links von mir so freundlich mich durchzuwinken. Also bin ich angefahren. Und plötzlich seh ich nur wie der mit seiner B-Klasse den Rückwärtsgang eingelegt hatte und ich war aber schon ein Stück draußen. Also auf die Bremse und gehupt. Aber zu spät. Hab nur noch gemerkt wie er vorn rechts mich erwischt hat. Der natürlich nicht stehen geblieben sondern erstmal fröhlich in de nächste Parklücke gefahren. Ich natürlich hinterher und mich dahinter gestellt. Der hat's zum Glück doch gemerkt gehabt.
Ich wusste nur ne ob der mich am Kotflügel oder am Stoßfänger leicht erwischt hat. Auto war aufgrund des Wetters auch ne is sauberste und ich hab dort gar nix am Astra gesehen. Weder Kratzer noch Delle. Sah alles gut aus. Jetzt haben wir Telefonnummern ausgetauscht und ich bin mal Auto waschen gefahren. Und siehe da... ne Beule im Stoßfänger.
Jetzt will ich das natürlich ne so lassen, weil der Astra ist ja erst nen halbes Jahr alt.. Ich hoffe mal das der jetzt nicht irgendwie rumzickt, wenn ich den Anrufe und sage das ich was im Auto gefunden hab. Hatte eben auch keine Zeugen mit bei mir... Jemand schonmal sowas ähnliches erlebt?
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vanos323
...is von Bundesland zu Bundesland vielleicht auch noch wieder verschieden..., hier bei uns kommen die nur noch bei Verletzten, ansonsten kostet das 30 Eier für die Unfallaufnahme 😠
dann sach halt bis verletzt 😁 nen blauen fleck hat man immer 😉
Naaaaja 😉
Und wenn der blaue Fleck nicht nachweisbar ist?
Lass es lieber :-D
Oder simulier doch eine Radiusfraktur, beim Aufprall mit 10 kmh oder so :-D
Zitat:
Original geschrieben von Leavar
Naaaaja 😉
Und wenn der blaue Fleck nicht nachweisbar ist?
Lass es lieber :-DOder simulier doch eine Radiusfraktur, beim Aufprall mit 10 kmh oder so :-D
dann machst halt auf macke 😁 das kannsu nich so einfach nachweisen und dem ein oder andern fällt das sicher leichter 😁 und zieht immer *mit kopf wackel*😁
Naja, man soll ja nicht übertreiben. 😉
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Ich denke, die Polizei ist nun einmal da, um gerade auch für solche Fälle zu kommen.
Als Laie kann man nie einschätzen, wie gross der Schaden am Auto ist.
Die Karosse kann verzogen sein und das erkennt nun mal nicht.
Überdies bezahlen wir die Polizei mit unseren Steuern dafür, dass sie ihren Job ausübt - Und das ist ihr Job!
Denn nicht jeder, der in einem Unfall verwickelt ist, ist KFZ-Sachverständiger.
Ganz genau!
Und genau aus diesem Grund sollte man auch bei Kleinigkeiten IMMER die Polizei rufen, egal wie groß oder klein der Schaden ist, Schaden ist Schaden und muss vom Täter (der Versicherung) bezahlt werden!
Also hab doch mal Glück gehabt, so wie es ausschaut. Er meldet das seiner Versicherung. Ich denke mal das das nun doch ganz unkompliziert abgeht. Gott sei Dank.
Also....zur 30 Euro Diskussion:
...Viele Autofahrer warten lieber auf die Polizei, um bloß nichts falsch zu machen. Das ist bei leichten Blechschäden zwar erlaubt, aber nicht immer nötig. Auf jeden Fall muss aber die Unfallstelle laut Paragraph 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unverzüglich geräumt werden. Andernfalls staut sich der Verkehr an der Stelle und die Polizei darf dafür ein Verwarnungsgeld von 30 Euro aussprechen.
siehe hier
Grüße
VectrafahrerC
Ja da hast du zwar recht, aber trotzdem sollte man die Polizei jedesmal zur Seite haben wenn es "bumm" gemacht hat, egal wie schlimm
Zitat:
Original geschrieben von Interstate 90
Als Laie kann man nie einschätzen, wie gross der Schaden am Auto ist.
Die Karosse kann verzogen sein und das erkennt nun mal nicht...
die polizei kann auch nicht einschätzen wie groß der schaden ist.....die können lediglich wie jeder andere auch, sagen ob das ding noch verkehrstauglich ist oder nicht....
Zitat:
Überdies bezahlen wir die Polizei mit unseren Steuern dafür, dass sie ihren Job ausübt - Und das ist ihr Job!
dies siehst du falsch!
es ist nicht aufgabe der polizei bei einem unfall ohne hohen sach- bzw. personenschaden unfallaufnahme zu betreiben, da hier schlichtweg kein öffentliches interesse an der verfolgung besteht...
wenn die fotos machen und ein protokoll erstellen, ist dies lediglich ein netter service, auf den du strenggenommen keinen anspruch hast...
die können ebensogut vorbeifahren, das fenster runterkurbeln, den verursacher mündlich verwarnen und weiterfahren...
im übrigen kann dieser "service" auch dem anrufer in rechnung gestellt werden!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
es ist nicht aufgabe der polizei bei einem unfall ohne hohen sach- bzw. personenschaden unfallaufnahme zu betreiben, da hier schlichtweg kein öffentliches interesse an der verfolgung besteht...wenn die fotos machen und ein protokoll erstellen, ist dies lediglich ein netter service, auf den du strenggenommen keinen anspruch hast...
100% Richtig
Unfallaufnahme durch die Polizei ist ein Muss, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.
Außerdem ist der Polizist kein Sachverständiger, der Unfallschäden einschätzen kann. Durch die Polizei erfolgt lediglich ein Personalienaustausch. In Berlin wird nicht einmal mehr ein Protokoll durch die Polizei ausgefüllt. Dort werden lediglich die Personalien im Beisein des Polizisten, durch die Betroffenen gegenseitig ausgetauscht.
Durch die Polizei kann allerdings ein "Verursacher" festgestellt werden. Der ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Schuldigen am Unfall. Dieser wird dann durch Versicherung und Gerichte benannt und dann gegebenenfalls durch diese Institutionen prozentual aufgeteilt.
@AstraGTCdriver: Freu dich also nicht zu früh, nur weil der Gegner das seiner Versicherung mitgeteilt hat, heißt es noch lange nicht, dass du dort komplett ungeschoren rauskommst. Kann sein, muss aber nicht.
Das ist mir schon klar Mongobongo. Das ding ist erst gegessen, wenn die Versicherung die Deckungszusage gibt. Ich denke auch mal das die mit Sicherheit einen Gutachter schicken werden. Ich lass mich da jetzt einfach mal überraschen.
Auch mal was ganz anderes. Der Unfall ist im ruhenden Verkehr geschehen (Parkplatz eines Einkaufszentrums). Wenn Du pech hast, bekommst Du Teilschuld. Ich hatte den Fall schon einmal. Ich stand (ausgekuppelt) auf der Straße zwischen Parkbuchten und musste warten, dass der Vordermann weiterfährt. Zeitgleich parkte ein älterer Herr neben mir aus und hat mich nicht gesehen. Hat mir die gesamte Seite runiniert - trotz hupen. Er hat nur die alleinige Schuld bekommen, weil ich durch das auskuppeln nachweisen konnte, dass ich eindeutig stand. Wäre ich auch nur gerollt oder so, hätte ich Teilschuld bekommen, weil im ruhenden Verkehr beide Seiten eine besondere Obbacht geben müssen.
Ich hätte auch die Polizei gerufen. Aber erstmal sehen, was Dein Unfallgegner sagt. Vielleicht ist er ja kooperativ.
Shenja
Zitat:
Original geschrieben von shenja11
Auch mal was ganz anderes. Der Unfall ist im ruhenden Verkehr geschehen (Parkplatz eines Einkaufszentrums).
Das ist falsch was du da schreibst. Beide Fahrzeuge befanden sich im fließenden Verkehr, mussten aufgrund der Situation jedoch verkehrsbedingt warten. Ruhender Verkehr findet lediglich statt, wenn ein Fahrzeug abgeparkt wurde oder anhält (jedoch nicht verkehrsbedingt) z.B. weil der Fahrer einen Brief in den Briefkasten wirft. siehe §12VwV-StVO
Das man bei deinem Unfall "ruhenden Verkehr" annahm, war Glück für dich, jedoch auch in der Situation falsch. Auch du hast lediglich verkehrsbedingt gewartet, obwohl du hierzu zwischen zwei abgestellte Fahrzeuge gefahren bist.
Und wie konntest du nachweisen, dass du ausgekuppelt hast?