Zitat:
@einsatzleiter-horst schrieb am 3. Mai 2020 um 16:24:41 Uhr:
Wenn es privat wege und Felder sind und du das Einverständnis der Besitzer hast ist das legal.
Das ist so nicht ganz richtig, auch private Wege können öffentlicher Verkehrsraum sein und wenn du diese ohne gültige Fahrerlaubnis befährst und dabei erwischt wirst, ist das eine Verkehrsstraftat! Das wirst du spätestens bereuen, wenn du eine Fahrerlaubnis machen möchtest.
Und zum Thema Spaziergänger Arschlöcher: wieso stellst du dein Vergnügen über deren? Leute wie du machen das Motorradfahren kaputt und sorgen für immer mehr Verbote und Kontrollen