Unbemannte Mülltonne unterwegs
Guten Abend,
mir ist folgendes passiert:
Ich habe das Auto an der Straße auf einem Parkplatz parallel zu einer Hauptstraße geparkt. (Kein Gefälle)
Kurze Zeit später hatten sich 2 große schwarze (zum Glück leere) Restmüllcontainer durch ein laues Lüftchen selbstständig gemacht und wollten die Straße überqueren, woran sie 2 parkende Autos gehindert haben (darunter meines).
Nun sind natürlich beide Autos beschädigt. Bei mir die Stoßstange stark verkratzt, beim anderen relativ tiefe Kratzer in der Seite.
Die Polizei wies uns an Fotos zu machen und uns mit der Hausverwaltung in Verbindung zusetzen, denen die Mülleimer gehören.
Wie sich herausgestellt hat wurden an jenem Morgen die Müllcontainer geleert wobei die Müllabfuhr offensichtlich NICHT die Bremse der Container betätigte. Somit waren die Container nicht gesichert und sind auf allen 4 Rädern etwa 20m weggerollt.
Wie es kommen muss schiebt die Hausverwaltung die Schuld auf die Müllabfuhr(was ich auch nachvollziehen kann), die Müllabfuhr behauptet jedoch die Bremsen angezogen zuhaben, da ihre Mitarbeiter die Anweisung haben bei jeder Tonne die Bremse anzuziehen. Allerdings finde ich diese Aussage äußerst stur und absurd. Welcher Mitarbeiter weiß und gibt schon zu, dass er eine Bremse vergessen hat zu sichern.
Wäre bestimmt nicht so glimpflich abgelaufen wenn die 2 Container durch die Lücke durch auf die Hauptstraße gefahren wären.
An wen muss ich hier meine Forderung stellen? Müllabfuhr oder die Hausverwaltung?
Hat jemand mit sowas ähnlichem schonmal Erfahrung machen müssen?
Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein wenn es hart auf hart kommen würde?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn ich bei meinem Hund unerwünschtes Verhalten vermeiden möchte, ignoriere ich ihn einfach.
Dann wird es ihm ganz schnell langweilig und er lässt es.
Wichtig ist nur, dass man das absolut konsequent durchzieht.
Sobald man einmal darauf reagiert, lernt er, dass sein Verhalten doch zum Erfolg führt und er fängt immer wieder damit an.
Das erfordert Durchhaltevermögen, lohnt sich aber...
77 Antworten
Dachlawinen sind eine ganz andere Baustelle.
Hier ist der Sachverhalt für mich jedenfalls vollkommen klar.
Vermutetes Haften ist hier der entscheidende Punkt und das Gerichtsurteil bestätigt dieses.
Mir ist es ja egal, was der TE macht.
Ich an seiner Stelle würde meine Ansprüche an die Haus und Grundbesitzer Haftpflicht stellen und mir damit den Schaden bezahlen lassen.
Wer gerne auf twelferider oder Haifi hört, kann den Schaden ja gerne selber zahlen 😁
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Eine Gefährdungshaftung für Mülltonnen gibt es nicht - soll heissen: Die Hausverwaltung haftet nicht automatisch aus dem Umstand heraus, dass ihr die Mülltonnen gehören.Wenn man jemanden zum Schadenersatz heranziehen will, so muss man diesem ein haftungsbegründendes Verschulden nachweisen.
So schlau sein wollen und doch keine Ahnung haben.
Und das schlimme daran, andere auch noch für unfähig zu erklären, die Recht haben...
Haftpflichtversicherung: Haftung nach vermutetem Verschulden
Wie auch die Gefährdungshaftung ist die Haftung nach vermutetem Verschulden in wenigen Fällen möglich:
KFZ-Fahrer (wird meistens über die Gefährdungshaftung des Halters reguliert; Vorsicht bei der Deckung! Große und kleine Benzinklausel beachten.)
Nutztierhalter (Vorsicht: Gewerblich? Deckung?)
Tierhüter (egal ob Luxus- oder Nutztier)
Aufsichtspflichtiger
Gebäude- und Grundstücksbesitzer (und auch Hausverwalter)
Das vermutete Verschulden ist ähnlich dem reinen Verschulden. Nur trifft uns hier die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass wir dem Geschädigten beweisen müssen, dass unser VN für den Schaden nichts kann
Unter Juristen gilt die Beweislastumkehr als halben Prozessverlust.
Was so eine Mülltonne für eine Stimmung hier erzeugen kann 🙁
Das ist einer dieser Fälle, wo ich hoffe, dass der TE am Ende ein Ergebnis mitteilt.
Ich habe leider grade nicht die Nummer des Zentralrufs der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherer zur Hand - sonst wüsste man gleich, wo man die Ansprüche stellen kann (Vorsicht Ironie)...
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Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Sie erfordert immer den Nachweis eines Verschuldens und diesen Beweis kann der TE nicht führen.
so, aufgepasst -> laien frage:
der nachweis eines verschuldens liegt ja vor: die tonne klebt am auto.
oder ich spinne mir jetzt mal ein beispiel zusammen:
ich habe einen hund und lasse den von einem hundesitter ausführen. der hund ist normal in seinem garten der natürlich immer verschlossen ist. jetzt rennt der hund auf die strasse und verursacht einen unfall. ich sage "die türe is immer zu und ausserdem war ich net da sondern der hundesitte"....selbiger sagt natürlich auch das er die türe immer abschliesst.
bedeutet das auch in diesem falle das der geschädigte in die röhre schaut? oder gibt es wirklich liste wo draufsteht das ein hund eine gefährund sein kann, eine mülltonne aber nicht?
wiegesagt das ist eine ernst gemeinte frage.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
der nachweis eines verschuldens liegt ja vor: die tonne klebt am auto.
Wo ist da der Nachweis eines Verschuldens - und vor allem: Von wem?
Die Tonne hängt am Auto - nur wer ist daran schuld, dass die Tonne am Fahrzeug hängt?
Das ist doch die Frage - bzw. genau das ist vom TE nachzuweisen - die Schuld am Zustand und nicht der Zustand als solches!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
oder ich spinne mir jetzt mal ein beispiel zusammen:
ich habe einen hund und lasse den von einem hundesitter ausführen. der hund ist normal in seinem garten der natürlich immer verschlossen ist. jetzt rennt der hund auf die strasse und verursacht einen unfall. ich sage "die türe is immer zu und ausserdem war ich net da sondern der hundesitte"....selbiger sagt natürlich auch das er die türe immer abschliesst.
Dein Beispiel hat für den vorliegenden Schadenfall keine Relevanz, da komplett andere Rechtslage beim Hund.
Die Haftung des Hundehalters ist VERSCHULDENSUNABHÄNGIG, geregelt in § 833 BGB.
Eine solche Halterhaftung gibt es für Mülltonnen jedoch nicht, weshalb immer von einem Geschädigten das Verschulden nachzuweisen ist.
Es reicht in aus, wenn man vermutet, dass der Besitzer der Tonne die Bremse nicht angezogen hat.
Wird doch in diesem Link alles schön beschrieben.
http://de.wikibooks.org/.../...ng:_Haftung_nach_vermutetem_Verschulden
"Vermutetes Verschulden" im Bereicht Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ist das Stichwort
Zudem ist das Gerichtsurteil doch auch klar
"Mülltonnen Besitzer haftet nicht immer" heißt die Überschrift zu dem Urteil
Heißt übersetzt. Grundsätzlich haftet der Mülltonnenbesitzer erst einmal, es sei denn, es kommen besondere Umstände, wie z.B. ein so heftiger Sturm, der trotz nachweislich angezogener Bremse die Tonne gegen ein Auto drückt, dazu.
Es konnte sowohl der Sturm, als auch die betätigte Bremse durch den Gutachter bestätigt werden. Der Besitzer konnte also seine Unschuld beweisen. Daher keine Haftung im Gerichtsurteil.
In unserem Fall war weder ein Sturm, noch die Bremse angezogen. Somit voll Haftung durch den Besitzer.
Beweisumkehrpflicht im Bereich Haus und Grundbesitzerhaftpflicht haben wir ja auch, so dass der Besitzer der Mülltonne beweisen müsste, dass die Bremse angezogen war.
Wer es immer noch nicht glaubt:
Hier noch mehr Fachlektüre zu dem Thema:
Gesetzliche Grundlagen der Haftpflicht:
http://www.uvekon.de/.../gesetzl._Grundlagen_Haftpflicht.pdf
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Es reicht in aus, wenn man vermutet, dass der Besitzer der Tonne die Bremse nicht angezogen hat.Wird doch in diesem Link alles schön beschrieben.
http://de.wikibooks.org/.../...ng:_Haftung_nach_vermutetem_Verschulden
"Vermutetes Verschulden" im Bereicht Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ist das Stichwort
So ein Bockmist!
So etwas kommt dabei heraus, wenn man versucht mit Google und eigenem Nichtwissen "rechtliche Beurteilungen" von Sachverhalten abzugeben.
Die Haftung des Grundbesitzers richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch - § 836 - hier ist tatsächlich eine verschuldensunabhängige Haftung des Grundbesitzers geregelt mit Entlastungsmöglichkeit (Beweislastumkehr).
Sehen wir in den § 836 (1) BGB:
"(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen"
Vermutetes Verschulden des Grundbesitzers bezieht sich also auf den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes " und NICHT auf Mülltonnen.
Jetzt wird es mir aber langsam wirklich zu blöde, dieses besserwisserische Dummgeschwätz in einer Tour richtigzustellen.
Was soll jetzt der TE deiner Meinung nach machen?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Bevor ich hier noch öfters beleidigt werde, obwohl ich mehr als eindeutig im Recht bin, würde ich gerne wetten annehmen.Den Schaden der Haus und Grundbesitzer melden. Ich wette mit euch, die zahlen den Schaden!
Du gibst in fast jedem Thread Deinen Senf dazu und hast immer recht 🙁, siehe z.B.
hier, obwohl alle anderen (vor allem Fachleute) nicht Deiner Meinung sind.
Langsam wirds langweilig. Außerdem postest Du zuviele Links, dafür das Du Dich so gut 😕 auskennst.
Ich würde den Schaden jedoch auch der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht - Versicherung melden. Schlechter als eine Ablehnung kann das Ergebnis nicht werden.
Salve,
remarque
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Was soll jetzt der TE deiner Meinung nach machen?
Ups. Da rudert aber jemand zurück🙂
Ich rudere überhaupt nicht zurück.
Ich bin eben fest davon überzeugt, dass hier der Besitzer voll in die Haftung zu nehmen ist.
Mein Vorschlag ist es ja, den Schaden zu melden.
Ich will eben wissen, was die machen würden, die anderer Meinung sind.
Wer hier Recht hat oder nicht, spielt ja nicht mal die Rolle. Das kommt dann schon auf.
Es geht im Prinzip erst einmal darum, was jetzt zu tun ist.
Dann komm ich auch mal mit Spitzfindigkeiten:
Wie soll denn der TE den Schaden der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht melden? Da gibt es keine Zentraldatenbank für Hausnummern und Straßennamen...
Er kann seine Ansprüche beim Hausbesitzer geltend machen und wenn dieser ihn dann auslacht, kann er ihn auf eigenes Kostenrisiko bzw. mit einer Rechtsschutz verklagen, falls diese ihm eine Kostenübernahmezusage gibt. Um auf die Versicherung zuzugehen muss, im Gegensatz zur KH, der Eigentümer mitspielen!!
Danke, dass Du das endlich in der -leider erforderlichen- Deutlichkeit schreibst. Ich hatte es bisher nur angedeutet, weil es hier sowieso nix beim Versicherer zu melden gibt.
Da aber der Schorsch nach wie vor davon überzeugt ist, recht zu haben. Musste auch das noch klargestellt werden...
Schorsch: Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Versicherungsnehmer (und ggf. im Vertrag mitversicherte Dritte) anmelden.
Der in § 115 VVG normierte Direktanspruch gilt für KFZ und Anhänger (§ 1 PflVG), nicht für Mülleimer.
Ich hoffe, dass diesem Spuk jetzt ein Ende gesetzt ist...🙄
Ja, bla bla....
Als ob das nicht klar wäre 🙄