Unbemannte Mülltonne unterwegs
Guten Abend,
mir ist folgendes passiert:
Ich habe das Auto an der Straße auf einem Parkplatz parallel zu einer Hauptstraße geparkt. (Kein Gefälle)
Kurze Zeit später hatten sich 2 große schwarze (zum Glück leere) Restmüllcontainer durch ein laues Lüftchen selbstständig gemacht und wollten die Straße überqueren, woran sie 2 parkende Autos gehindert haben (darunter meines).
Nun sind natürlich beide Autos beschädigt. Bei mir die Stoßstange stark verkratzt, beim anderen relativ tiefe Kratzer in der Seite.
Die Polizei wies uns an Fotos zu machen und uns mit der Hausverwaltung in Verbindung zusetzen, denen die Mülleimer gehören.
Wie sich herausgestellt hat wurden an jenem Morgen die Müllcontainer geleert wobei die Müllabfuhr offensichtlich NICHT die Bremse der Container betätigte. Somit waren die Container nicht gesichert und sind auf allen 4 Rädern etwa 20m weggerollt.
Wie es kommen muss schiebt die Hausverwaltung die Schuld auf die Müllabfuhr(was ich auch nachvollziehen kann), die Müllabfuhr behauptet jedoch die Bremsen angezogen zuhaben, da ihre Mitarbeiter die Anweisung haben bei jeder Tonne die Bremse anzuziehen. Allerdings finde ich diese Aussage äußerst stur und absurd. Welcher Mitarbeiter weiß und gibt schon zu, dass er eine Bremse vergessen hat zu sichern.
Wäre bestimmt nicht so glimpflich abgelaufen wenn die 2 Container durch die Lücke durch auf die Hauptstraße gefahren wären.
An wen muss ich hier meine Forderung stellen? Müllabfuhr oder die Hausverwaltung?
Hat jemand mit sowas ähnlichem schonmal Erfahrung machen müssen?
Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein wenn es hart auf hart kommen würde?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn ich bei meinem Hund unerwünschtes Verhalten vermeiden möchte, ignoriere ich ihn einfach.
Dann wird es ihm ganz schnell langweilig und er lässt es.
Wichtig ist nur, dass man das absolut konsequent durchzieht.
Sobald man einmal darauf reagiert, lernt er, dass sein Verhalten doch zum Erfolg führt und er fängt immer wieder damit an.
Das erfordert Durchhaltevermögen, lohnt sich aber...
77 Antworten
Ich finds immer witzig, wie man gleich blöd angemacht wird, wenn man versucht zu helfen.
Folgendes Urteil habe ich zu dem Fall gerade gefunden:
http://www.kostenlose-urteile.de/...onne-beschaedigt-wird.news2617.htm
Sturmschaden: Vermieter haftet nicht, wenn Pkw seines Mieters durch eine Mülltonne beschädigt wird
Keine übermäßigen Sicherheitsmaßnahmen durch Vermieter nötig
Der Sommer hat nicht nur schöne Seiten. Nicht selten ist er Quell von teilweise verheerenden Stürmen. Dass dabei herumfliegende Gegenstände erhebliche Schäden anrichten können, liegt auf der Hand. Von dem Besitzer dieser vom Winde verwehten Sachen Ersatz zu verlangen, kann aber ein schwieriges Unterfangen werden. Dessen sogenannte Verkehrssicherungspflichten dürfen nämlich nicht überspannt werden.
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So urteilten jetzt das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg übereinstimmend. Beide Gerichte wiesen die Klage eines Sommersturmopfers ab. Dieses hatte von seinem Vermieter Ersatz des an seinem Auto durch einen herumgeschleuderten Müllbehälter verursachten Schadens von rund 2.500 € gefordert. Die Richter verneinten jedoch Pflichtverletzungen des Hausbesitzers.
Nach der drückenden Schwüle brachte das heftige abendliche Junigewitter zwar die ersehnte Abkühlung, für den späteren Kläger aber auch eine böse Überraschung: Sein im Hofraum der Wohnanlage abgestellter Nissan war zerbeult. Eine starke Windböe hatte den im Hof aufgestellten Abfallcontainer gegen seinen Wagen gedrückt. Für das Unglück machte der Wagenbesitzer nicht nur die Wetterlage verantwortlich. Sein Vermieter müsse ihm den Schaden ersetzen, habe er doch nicht für die Standsicherheit der Mülltonne gesorgt. Dem widersprach der Hauseigentümer: Der auf vier Rollen stehende Container sei mit der betätigten Pedalbremse sicher abgestellt gewesen. Zusätzliche Vorkehrungen habe er nicht treffen müssen.
Das Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg gaben dem Besitzer des Anwesens und der Abfalltonne Recht. Ein Hauseigentümer und Vermieter sei verpflichtet, sein Gebäude samt Außenanlagen so zu unterhalten, dass es ohne Gefährdung anderer den zu erwartenden Witterungseinflüssen standhalte. Dieser Pflicht sei der Beklagte nachgekommen. Die vollständig arretierte Pedalbremse hätte ein Wegrollen der Tonne auch bei starkem Wind verhindert. Zwar habe der eingeschaltete Sachverständige festgestellt, dass der Unfallcontainer zum Unfallzeitpunkt nicht mit maximaler Kraft und daher zu leicht gebremst gewesen sei. Aber auch hierdurch habe der Hausbesitzer keine Pflichten verletzt. Zur Kontrolle und Überwachung der Tonne habe für ihn nämlich kein Anlass bestanden. Bis zu dem Unwetter habe es im Zusammenhang mit dem Abfallbehälter keinerlei Beanstandungen gegeben.
Urteil des Amtsgerichts Lichtenfels vom 8.3.2006, Az: 1 C 522/04
Beschlüsse des Landgerichts Coburg vom 19.5.2006 und vom 9.6.2006, Az: 33 S 38/06
Dieses Urteil sagt meiner Meinung nach aus, dass die Hausbesitzer für den Schaden in unserem Falle haften müssen.
Bei dem Urteil wurde der Hausbesitzer nicht zum Schadenersatz verdonnert, weil ein Sturm schuld am wegrollen der Tonne war.
In unserem Falle gabs aber keinen Sturm.
Daher liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Besitzer der Tonnen. Dieser hat dafür eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
@Hakl
Eine starke Windboe wäre ein Fall für die TK des PKWs, sofern Windstärke 8 und weitere Schäden in der Umgebung.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@HaklEine starke Windboe wäre ein Fall für die TK des PKWs.
Ja klar. Dann hätten wir einen Sturmschaden und für den muss der Hausbesitzer nicht haften.
Steht ja auch so im Urteil.
Der Hausbesitzer wurde ja deshalb freigesprochen, weil Sturm war.
In unserem Fall ist aber kein Sturm.
Daher sehe ich es genau so wie Du, Corsadiesel.
Fall mangelnder Verkehrssicherungspflicht. Haftung durch Hausbesitzer gegeben.
Verschulden muss nicht nachgewiesen werden. Vermutetes Verschulden reicht aus.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Dieses Urteil sagt meiner Meinung nach aus, dass die Hausbesitzer für den Schaden in unserem Falle haften müssen.
Wenn du nicht nur googeln könntest, sondern auch noch das ergoogelte verstehen würdest, dann würde dir dieser Google-Treffer
genau das Gegenteilaussagen.
Übrigens: Es ist keine Hilfe für einen Fragesteller, wenn von einem, der selbst genausowenig Ahnung von der Materie hat, wie er selbst, hanebüchenes Halb- bis Achtelwissen verbreitet wird, vermischt mit eigenen Vermutungen und vogelwilden Theorien, wie es seiner (falschen) Meinung nach schon sein wird oder könnte!
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Wetten, dass die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden zahlt?
Das Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg gaben dem Besitzer des Anwesens und der Abfalltonne Recht. Ein Hauseigentümer und Vermieter sei verpflichtet, sein Gebäude samt Außenanlagen so zu unterhalten, dass es ohne Gefährdung anderer den zu erwartenden Witterungseinflüssen standhalte. Dieser Pflicht sei der Beklagte nachgekommen. Die vollständig arretierte Pedalbremse hätte ein Wegrollen der Tonne auch bei starkem Wind verhindert. Zwar habe der eingeschaltete Sachverständige festgestellt, dass der Unfallcontainer zum Unfallzeitpunkt nicht mit maximaler Kraft und daher zu leicht gebremst gewesen sei. Aber auch hierdurch habe der Hausbesitzer keine Pflichten verletzt. Zur Kontrolle und Überwachung der Tonne habe für ihn nämlich kein Anlass bestanden. Bis zu dem Unwetter habe es im Zusammenhang mit dem Abfallbehälter keinerlei Beanstandungen gegeben.
Ich verstehe sehr gut, was da geschrieben ist.
"Ein Hauseigentümer und Vermieter sei verpflichtet, sein Gebäude samt Außenanlagen so zu unterhalten, dass es ohne Gefährdung anderer den zu erwartenden Witterungseinflüssen standhalte."
Es ist also der Hauseigentüber und Vermieter der für die Tonne verantwortlich ist.
"Dieser Pflicht sei der Beklagte nachgekommen. Die vollständig arretierte Pedalbremse hätte ein Wegrollen der Tonne auch bei starkem Wind verhindert."
Genau dieser Pflicht ist der Besitzer der Mülltonne in unserm Fall eben nicht nachgekommen!
-> Volle Haftung durch den Tonnenbesitzer!
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Es ist also der Hauseigentüber und Vermieter der für die Tonne verantwortlich ist."Dieser Pflicht sei der Beklagte nachgekommen. Die vollständig arretierte Pedalbremse hätte ein Wegrollen der Tonne auch bei starkem Wind verhindert."
Genau dieser Pflicht ist der Besitzer der Mülltonne in unserm Fall eben nicht nachgekommen!
-> Volle Haftung durch den Tonnenbesitzer!
Ehrlich gesagt ist es mir zu blöde, auf einen solchen Schwachsinn überhaupt noch zu antworten.
Das Posting hier soll nur noch der Allgemeinheit dienen, damit diese solche gequirlte Schei5e nicht auch noch für bare Münze nimmt.
Einfach nochmal meine Postings lesen, insbesondere die erste Antwort hier im Thread zur Nachweispflicht eines Anspruchstellers und dann ist auch gut.......
Ach du kannst schreiben was du willst.
Außer irgendwelche arroganten anmaßungen recht zu haben, ohne Beweise, war ja bist jetzt nicht viel dabei.
Wie kommst du drauf, dass Aufgrund des Urteiles es nicht genau so ist, dass der Hausbesitzer verantwortlich für die Tonne ist?
Steht in dem Urteil irgendwas davon drinnen, dass die Müllabführ oder sonst wer für die Tonne verantwortlich ist?
In dem Urteil steht: Hauseigentümer und Vermieter haben die Verantwortung für die Tonne.
Was sich mit dem Punkten "Gefährdenshaftung" oder "Verkehrssicherungspflicht" für die Tonne erklären lässt.
Ansprechpartner im Schadensfall ist also der Besitzer der Tonne.
Falls diese der Meinung sind, nicht Schuld zu sein, so sind die in der Beweispflicht, dass es die Müllabfuhr oder jemand anders war.
Aber dem TE kann das egal sein. Der kriegt den Schaden von denen erstattet.
Falls du damit nicht einverstanden bist, laber nicht irgendwelchen Scheiß, sondern erklär mir, wie du aus dem Urteil einen anderen Rückschluss ziehen willst?
Außerdem: Was spricht dagegen den Schaden schriftlich der Haus und Grundbesitzer zu melden?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Falls du damit nicht einverstanden bist, laber nicht irgendwelchen Scheiß, sondern erklär mir, wie du aus dem Urteil einen anderen Rückschluss ziehen willst?
Der Einzige, der hier die ganze Zeit nur Scheisse labert, bist du - leider merkst du das nicht.
Und meine Erklärungen finden sich ausführlich hier im Verlaufe des Threads.
Aber offensichtlich kann sie nicht jeder verstehen......
Scheinbar die beiden Gerichte auch nicht 😉
@hacklscorsch1:
Und du willst jetzt sagen, weil KEIN Sturm war, müsse der Eigentümer der Tonnen automatisch haften?
Schorschi, kapierst Du eigentlich nicht, dass
a) Du mit Deinen juristischen Hobby-Deutungen aus der Laiensphäre niemandem hilfst.
b) langsam keiner mehr Lust hat, auf Deine sturen und besserwisserischen Beiträge hier zu antworten?
Meister, wir machen das hier alle in unserer Freizeit und um Leuten Tipps zu geben, die Probleme mit Versicherungsfällen haben.
Aber keiner hat Bock darauf, in jedem Thread gegen Dein halbgares Gelaber anzuschreiben.
In diesem Fall schreibst Du leider schon wieder so viel Quatsch, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.
Daher wirst Du kaum mehr erwarten können, als dass man auf das verweist, was bereits geschrieben wurde und hier kein Skript zur deliktischen Verschuldenshaftung oder der Beweislast verfasst. Wenn Du´s lernen willst, kauf Bücher und hör bitte auf, hier Wissen vorzugaukeln, wo keins ist...
Zitat:
Original geschrieben von s45chBO
@hacklscorsch1:Und du willst jetzt sagen, weil KEIN Sturm war, müsse der Eigentümer der Tonnen automatisch haften?
Selbstverständlich.
Steht ja auch so sehr deutlich in dem Urteil.
Mülltonne beschädigt Auto: Hausbesitzer haftet nicht immer für Schäden
Zu den Pflichten eines Hausbesitzers gehört es auch, für Sicherheit zu sorgen. Diese Verpflichtung darf aber nicht zu weit gehen. Wenn ein plötzlich eintretender Sommersturm einen Müllcontainer trotz arretierter Feststellbremse gegen ein Mieter-Auto wirbelt, so trifft den Vermieter keine Schuld. So urteilte unlängst das Landgericht Coburg, das damit die Schadensersatzklage eines Autobesitzers in Höhe von rund 2.500 Euro gegen dessen Vermieter abwies (Az.: 33 S 38/06).
Ich weiß gar nicht, was es da jetzt noch zu diskutieren gibt.
Der Fall ist doch sonnenklar.
Der Besitzer der Tonne haftet in dem Urteil deshalb nicht, weil es einen Sturm gab. Also höhere Gewalt, die trotz der Bremse die Mülltonne gegen das Auto drückte. Man kann logischerweise nicht erwarten, dass der Besitzer die Tonne mit Spanngurten fest macht.
Wenn also diese besonderen Umstände nicht vorhanden sind und die Tonne ohne Sturm, sondern nur durch ein laues Lüftchen sich in bewegung setzt, weil die Bremse nicht angezogen ist, so ist die Haftung eindeutig beim Besitzer der Tonne.
Bevor ich hier noch öfters beleidigt werde, obwohl ich mehr als eindeutig im Recht bin, würde ich gerne wetten annehmen.
Den Schaden der Haus und Grundbesitzer melden. Ich wette mit euch, die zahlen den Schaden!
Wer hält dagegen?
Für alle die meinen es besser zu wissen:
Hier noch etwas zum lesen zum Thema "vermutetets Verschulden" in der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
http://de.wikibooks.org/.../...ng:_Haftung_nach_vermutetem_Verschulden
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Dann bliebe tatsächlich noch die Option, dass irgendwelche "Spassvögel" im Vorbeigehen die Bremsen der Mülltonnen gelöst haben - in diesem Falle würden weder Hausverwaltung, noch Müllabfuhr haften.
Irgendwo habe ich bei der lokalen Müllsatzung mal gelesen, dass die Behälter nach der Leerung sofort zurückbefördert werden müssen. Macht logischerweise niemand, der nicht den ganzen Tag auf den Müllwagen wartet. Aber einen Ansatz könnte ich daraus schon konstruieren.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Dann bliebe tatsächlich noch die Option, dass irgendwelche "Spassvögel" im Vorbeigehen die Bremsen der Mülltonnen gelöst haben - in diesem Falle würden weder Hausverwaltung, noch Müllabfuhr haften
Bullshit!
Siehe "vermutetes Verschulden" bei Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Der Mülltonnenbesitzer müsste beweisen, dass es Spassvögel waren.
Das erinnert mich irgendwie an die Mär, dass Hausbesitzer immer für Schäden durch abgehende Dachlawinen haften müssen…