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Unbemannte Mülltonne unterwegs

Themenstarteram 18. April 2013 um 19:13

Guten Abend,

mir ist folgendes passiert:

Ich habe das Auto an der Straße auf einem Parkplatz parallel zu einer Hauptstraße geparkt. (Kein Gefälle)

Kurze Zeit später hatten sich 2 große schwarze (zum Glück leere) Restmüllcontainer durch ein laues Lüftchen selbstständig gemacht und wollten die Straße überqueren, woran sie 2 parkende Autos gehindert haben (darunter meines).

Nun sind natürlich beide Autos beschädigt. Bei mir die Stoßstange stark verkratzt, beim anderen relativ tiefe Kratzer in der Seite.

Die Polizei wies uns an Fotos zu machen und uns mit der Hausverwaltung in Verbindung zusetzen, denen die Mülleimer gehören.

Wie sich herausgestellt hat wurden an jenem Morgen die Müllcontainer geleert wobei die Müllabfuhr offensichtlich NICHT die Bremse der Container betätigte. Somit waren die Container nicht gesichert und sind auf allen 4 Rädern etwa 20m weggerollt.

Wie es kommen muss schiebt die Hausverwaltung die Schuld auf die Müllabfuhr(was ich auch nachvollziehen kann), die Müllabfuhr behauptet jedoch die Bremsen angezogen zuhaben, da ihre Mitarbeiter die Anweisung haben bei jeder Tonne die Bremse anzuziehen. Allerdings finde ich diese Aussage äußerst stur und absurd. Welcher Mitarbeiter weiß und gibt schon zu, dass er eine Bremse vergessen hat zu sichern.

Wäre bestimmt nicht so glimpflich abgelaufen wenn die 2 Container durch die Lücke durch auf die Hauptstraße gefahren wären.

An wen muss ich hier meine Forderung stellen? Müllabfuhr oder die Hausverwaltung?

Hat jemand mit sowas ähnlichem schonmal Erfahrung machen müssen?

Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein wenn es hart auf hart kommen würde?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Wenn ich bei meinem Hund unerwünschtes Verhalten vermeiden möchte, ignoriere ich ihn einfach.

Dann wird es ihm ganz schnell langweilig und er lässt es.

 

Wichtig ist nur, dass man das absolut konsequent durchzieht.

 

Sobald man einmal darauf reagiert, lernt er, dass sein Verhalten doch zum Erfolg führt und er fängt immer wieder damit an.

 

Das erfordert Durchhaltevermögen, lohnt sich aber...

 

 

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Das dürfte eine Frage für einen versierten Anwalt sein. Denn im Grunde müßtest du meiner Meinung nach Beide verklagen wenn es zur Klage käme.

Aber das größere Problem dürfte sein zu beweisen das Eine der Parteien einen Fehler machte, denn die Bremse kann Jeder der zufällig vorbeikam gelöst haben. Also nicht nur Müllwerker oder Verwalter sondern Jeder der in der fraglichen Zeit an der Tonne vorbeikam könnte der Schuldige sein.

 

Für findige Anwälte sollte es kein Problem sein deine Forderungen ins Leere laufen zu lassen.

Sprich, du hast schlechte Karten ohne Zeugen.

Eine Gefährdungshaftung für Mülltonnen gibt es nicht - soll heissen: Die Hausverwaltung haftet nicht automatisch aus dem Umstand heraus, dass ihr die Mülltonnen gehören.

Wenn man jemanden zum Schadenersatz heranziehen will, so muss man diesem ein haftungsbegründendes Verschulden nachweisen.

Kann man das nicht, geht man leer aus.

Im vorliegenden Falle bezeugt der Mitarbeiter der Hausverwaltung, dass er selbstverständlich die Mülltonnen ordnungsgemäss gegen Wegrollen gesichert hat.

Der Mitarbeiter der Müllabfuhr bezeugt ebenfalls, dass er nach der Leerung die Feststellbremse wieder betätigt hat.

 

Und jetzt?

Wem kann man etwas nachweisen?

Dann bliebe tatsächlich noch die Option, dass irgendwelche "Spassvögel" im Vorbeigehen die Bremsen der Mülltonnen gelöst haben - in diesem Falle würden weder Hausverwaltung, noch Müllabfuhr haften.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von chrisms77

Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein wenn es hart auf hart kommen würde?

Irgendwo zwischen null und einem einstelligen Prozentbereich.

am 18. April 2013 um 20:29

Hätte jetzt auch bei der Gefährdenshaftung im Bereich Haus und Grundbesitzerhaftpflicht angesetzt.

So eine Bremse kann ja auch mal defekt werden.

In dem Fall natürlich nicht, da 2 Tonnen gleichzeitig gerollt sind.

Aber ich könnte mir schon gut vorstellen, dass so einen Fall die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt.

Würde den Schaden dort einfach mal anmelden.

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Hätte jetzt auch bei der Gefährdenshaftung im Bereich Haus und Grundbesitzerhaftpflicht angesetzt.

Was bitte ist das:confused:

 

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Aber ich könnte mir schon gut vorstellen, dass so einen Fall die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt.

Ich könnte mir hingegen gut vorstellen, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die gegen ihren Versicherten erhobenen Ansprüche zurückweist - und zwar mangels nachgewiesenem Verschulden.

Themenstarteram 18. April 2013 um 20:41

Habe leider schon geahnt, dass es so aussieht.

Würde der Umstand etwas ändern, dass die Tonnen auf dem Gehweg lediglich zur Abholung stehen und danach normalerweise wieder zeitnah vom Hausmeister in das Haus verbracht werden?

Die Anwohnerin, die den "unfall" beobachtet hat meinte, sie hätte sich schon gewundert, dass die Tonnen um 16:00 noch immer dastehen. Die Abholung sei immer so gegen 7 Uhr.

Darüberhinaus standen die Tonnen noch bis Montag früh da, wo ich sie danach hingestellt habe.

Zitat:

Original geschrieben von chrisms77

Habe leider schon geahnt, dass es so aussieht.

Würde der Umstand etwas ändern, dass die Tonnen auf dem Gehweg lediglich zur Abholung stehen und danach normalerweise wieder zeitnah vom Hausmeister in das Haus verbracht werden?

Hieraus könnte man versuchen, einen Pflichtverstoss des Hausmeisters herbeizukonstruieren.

Allerdings gibt es auch wiederum keine Vorschrift, dass die Mülltonnen sofort nach der Leerung wieder in das Haus verbracht werden müssen (was sich auch schwierig gestalten dürfte, da ja die Müllabfuhr selten immer um die gleiche Uhrzeit vorbeikommt).

Letztlich müsste also nicht nur der Pflichtverstoss des Hausmeisters nachgewiesen werden, dieser (behauptete) Pflichtverstoss müsste dann auch noch schadenursächlich gewesen sein - und hieran wird es letztlich wohl scheitern.

 

Ich will dir hier nicht jede Hoffnung nehmen - aber realistisch betrachtet sieht das nicht wirklich gut für dich aus.

 

Moin,

 

wie sieht das aus mit der Anlagenhaftung, sprich, betreibe ich die Müllkontäner, muß ich auch für die Gefährung haften, wie bei allen anderen Anlagen auch (Autos, Öltanks, Tankstellen, Biogasanlagen usw), wobei ich haften muß, ohne das ein Verschulden vorliegt ?

 

am 18. April 2013 um 20:59

vermutetes Verschulden reicht im Bereich Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ja aus.

Bzw. würde ich hier beim Begriff "Gefährdenshaftung" für die Mülltonne bleiben.

Oder auch fehlende Verkehrssicherheitspflicht, welche z.B. beinhalten müsste, dass die Tonnen sich nicht selbstständig machen können.

Die könnte ja auch z.B. wegen einer defekten Bremse von selber los rollen.

Ich würde den Schaden jetzt erst einmal schriftlich bei der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht einreichen.

Falls die ablehnen, kann man sich immer noch weitere Schritte überlegen.

Ich bin der Meinung, dass der TE sehr gute Chancen hat, den Schaden von der Haus und Grundbesitzer erstattet zu bekommen.

Au ja, das sind ja wieder tolle Tipps vom Experten. Ich bin immer wieder beeindruckt, was man hier alles lernen kann.

 

Gefährdungshaftung bei Mülleimern, Direktansprüche gegen HuG Haftpflicht...

Mehr davon!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

wie sieht das aus mit der Anlagenhaftung, sprich, betreibe ich die Müllkontäner, muß ich auch für die Gefährung haften, wie bei allen anderen Anlagen auch (Autos, Öltanks, Tankstellen, Biogasanlagen usw), wobei ich haften muß, ohne das ein Verschulden vorliegt ?

Es gibt eine Anlagenhaftung nach dem Umwelthaftungsgesetz - sonst nicht.

 

"§ 1 Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen

Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

 

Anhang 1 erspare ich mir hier im Vollzitat - Mülltonnen gehören nicht zu den dort genannten Anlagen.

Und die Definition findet sich in §3 UmweltHG:

"§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.

(2) Anlagen sind ortsfeste Einrichtungen wie Betriebsstätten und Lager."

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Au ja, das sind ja wieder tolle Tipps vom Experten. Ich bin immer wieder beeindruckt, was man hier alles lernen kann.

Gefährdungshaftung bei Mülleimern, Direktansprüche gegen HuG Haftplicht...

Mehr davon!

Danke, Hafi, du warst schneller.....

Man lernt hier tatsächlich jeden Tag dazu........manche hingegen sollten eher von Dieter Nuhr lernen.

@twelf

Wie sieht das denn bei der Verkehrsicherungspflicht aus ?

 

Ohne zu beurteilen, ob das Abstellen eines Müllbehälters überhaupt gegen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verstößt: Sie erfordert immer den Nachweis eines Verschuldens und diesen Beweis kann der TE nicht führen.

 

EDIT: Ups, hab nicht gesehen, dass twelfe persönlich gefragt war. Sorry.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ohne zu beurteilen, ob das Abstellen eines Müllbehälters überhaupt gegen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verstößt: Sie erfordert immer den Nachweis eines Verschuldens und diesen Beweis kann der TE nicht führen.

EDIT: Ups, hab nicht gesehn, dass twelfe persönlich gefragt war. Sorry.

/sign:D

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