Umzug: wieviel kann ich auf die Rückbank packen, wie befestige ich es sicher?

Hallo Leute,
wir machen bald einen "Miniumzug". Mini im Sinne von: es muss alles in unseren Opel passen. Aber auch 'maxi', es geht nämlich von Berlin nach London. Ich wollte mich erkundigen a) nach der persönlichen Sicherheit und b) danach was das Gesetz sagt bezüglich Transport auf der Rückbank. Das Risiko das ich minimieren will ist, dass bei einem Unfall Objekte nach vorne schießen.

Ich wollte wissen, wieviel ich auf der Rückbank transportieren kann, und wie ich es am besten befestige. Der Plan ist aktuell, vier mittelgroße Umzugskartons nebeneinander auf die Rückbank zu packen (auf dem Bild sind erstmal zwei). Am Liebsten würde ich da obendrauf noch mein Fahrradgestell (ohne Räder, Lenkrad, Sattel) legen.

Ich wollte das ganze mit einem dicken Nylonseil befestigen, welches ich an einem Holzbalken oder Stahlrohr hinten im Kofferraum befestige (es gibt eine Öffnung durch die Sitze nach hinten).

Meine Frage an euch:
1. Was ist erlaubt/verboten vom Gesetz her? Darf ich überhaupt etwas auf der Rückbank transportieren? Falls wir erwischt werden, müssen wir die Fahrt abbrechen oder können wir (evtl. mit Bußgeld) weiterfahren?

2. Was empfehlt ihr mir für unsere Sicherheit. Fällt euch eine bessere Lösung als das Nylonseil ein? Würden OSB/Spanholzplatten zwischen Sitzen und Transportgut was bringen?

Vielen vielen Dank!

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Wer lesen kann ist im Vorteil.

Man darf nicht vergessen, der Thread hatte zu dem Zeitpunkt schon 12 Antworten. Da muss man doch nicht alles lesen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Wer lesen kann ist im Vorteil.
Man darf nicht vergessen, der Thread hatte zu dem Zeitpunkt schon 12 Antworten. Da muss man doch nicht alles lesen. 😉

Sollte man aber wenn man was schreibt.

Das predige ich ja auch immer wieder. Aber wer nimmt sich heute schon noch die Zeit?

Am dreistesten finde ich immer einen Post mit "Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber..." zu eröffnen.

Einfach dazwischen zu quaken ist einfach nur unhöflich denen gegenüber, die sich die Mühe machen einen Thread zu verfolgen.

Wow! So viele hilfreiche Antworten! Ihr seid der Wahnsinn. Vielleicht habe ich hier auch ein Thema getroffen, was noch nicht so viel diskutiert wurde. Auf g00gle, wo ich ursprünglich nichts gutes gefunden hatte, sind wir mit dem Thread unter dem Stichwort 'rückbank transport sicherheit' schon jetzt auf Seite 1/Platz 6.

OK also, ich werde alles gut verzurren und dafür sorgen, dass Objekte direkt an den Sitzen liegen, ohne Platz zum "Fahrt aufnehmen". Ösen brauche ich nicht, weil ich wie gesagt im Kofferraum quer einen Balken hinlegen werde (der liegt dann also von hinten gegen die Rückbank) und dann ein Seil durch eine Öffnung in der Rückbank führen werde.

Nochmal ganz kurz zum Innenrückspiegel: muss der jetzt unverdeckt bleiben, oder nicht? Ich fand Taxidiesel zu dem Thema nicht ganz eindeutig.

Ähnliche Themen

Der darf verdeckt sein! Aber im Interesse der Sicherheit tu es bitte nur, wenn du so auch gut fahren kannst. Viele werden beim ersten Fahren oder Innenspiegel ganz nervös.

Zitat:

Original geschrieben von esuus


OK also, ich werde alles gut verzurren und dafür sorgen, dass Objekte direkt an den Sitzen liegen, ohne Platz zum "Fahrt aufnehmen". Ösen brauche ich nicht, weil ich wie gesagt im Kofferraum quer einen Balken hinlegen werde (der liegt dann also von hinten gegen die Rückbank) und dann ein Seil durch eine Öffnung in der Rückbank führen werde.

Nehm doch ganz einfach einen zweiten Balken (oder besser ein Brett) zwischen Ladung und den Vordersitzen und verzurr dieses mit Spanngurten am Balken im Kofferraum. Somit würden die Spanngurte die Kraft über das Brett gleichmässig über die gesamte Breite der Ladung verteilen.

Zitat:

Nochmal ganz kurz zum Innenrückspiegel: muss der jetzt unverdeckt bleiben, oder nicht? Ich fand Taxidiesel zu dem Thema nicht ganz eindeutig.

Wenn zwei ganze Rückspiegel vorhanden sind kann der Innenspiegel verdeckt werden.

In Fahrzeugen, mit rechtem Aussenspiegel, darf die Sicht durch den Innenspiegel nach hinten, versperrt sein.
Da auch heute noch Fahrzeuge ohne rechten Ausspiegel unterwegs sind, sieht es bei denen anders aus.
In denen darf die Sicht durch den Innenspiegel, nach hinten nicht versperrt werden, weder durch Ladung, noch durch Personen auf der Rückbank.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Da auch heute noch Fahrzeuge ohne rechten Ausspiegel unterwegs sind, sieht es bei denen anders aus.
In denen darf die Sicht durch den Innenspiegel, nach hinten nicht versperrt werden, weder durch Ladung, noch durch Personen auf der Rückbank.

Kannst du dafür eventuell eine Quelle nennen?

Mir fällt gant spontan kein ein!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Kannst du dafür eventuell eine Quelle nennen?
Mir fällt gant spontan kein ein!

§23 StVO in Verbindung mti §56 StVZO. Der 56er regelt wie viel Sicht mindestens nach Hinten gegeben sein muss und der 23 verpflichtet den Fahrer alles so zu halten dass die Sicht auch gewährleistet bleibt mit Ladung und Besetzung.

Beim §56 muss man aber bei alten Fahrzeugen noch die Übergangsvorschriften beachten, es zählt ja immer der Stand bei Erstzulassung des Fahrzeuges.

Zitat:

Original geschrieben von driver74


Es kommt imho auch darauf an wie weit du damit fahren musst.

Einer der häufigsten Unfallgründe, "ich wollte doch nur eben ...". Dir kann genauso 50m vor der Haustür auf dem Weg zum Kippenautomaten einer die Vorfahrt nehmen wie 200km weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Kannst du dafür eventuell eine Quelle nennen?
Mir fällt gant spontan kein ein!
§23 StVO in Verbindung mti §56 StVZO. Der 56er regelt wie viel Sicht mindestens nach Hinten gegeben sein muss und der 23 verpflichtet den Fahrer alles so zu halten dass die Sicht auch gewährleistet bleibt mit Ladung und Besetzung.

Beim §56 muss man aber bei alten Fahrzeugen noch die Übergangsvorschriften beachten, es zählt ja immer der Stand bei Erstzulassung des Fahrzeuges.

Eine Quelle ist die Fahrschule, eine weitere, die StVO §23

§56 bezieht sich auf LKW und Busse

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Eine Quelle ist die Fahrschule, eine weitere, die StVO §23
§56 bezieht sich auf LKW und Busse

Ähm, nö.

Der 23er StVO gibt die generelle Pflicht zur Vorschriftsmäßigkeit, keine Sichtbehinderung etc.. vor. Der 56er der StVZO bezieht sich auf Spiegel für alle Kraftfahrzeuge - auch PKW! (Absatz 2 Punkt 1). Zur Vorschriftsmäßigkeit gehört auch die Erhaltung der Mindestanforderungen der indirekten Sicht (=Spiegel).

Ich würde glaube ich nicht mit einem Balken in den Kofferraum sichern, sondern mit einem Balken, der quer hinter den Kopfstützen der Rückbank befestigt ist (diese so weit wie geht hoch ziehen und den Balken dahinter befestigen)
Dann einen Balken quer zwischen die Vordersitze und die Kisten und mit dem hinteren Balken verzurren. So werden die Kisten in Position gehalten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen