Umweltplakette warum mit Kennzeichen?
Hallo,
das die Unweltplakette mit dem gültigen Kennzeichen übereinstimmen muss ist mir klar, aber warum ist das so? Wenn ein Fahrzeug Euro 4 erfüllt, wieso kann dann nicht einfach nur eine grüne Plakette angebracht werden? Das Auto ist doch so oder so Euro 4 das ändert sich ja nicht bei einem anderen Besitzer oder Sonstigem.
Kann mir das einer mal erklären 🙂 Das ständige abgekratze wird irgendwann echt lästig 😁
Beste Antwort im Thema
Würde es bei der Beschriftung darum gehen Missbrauch vorzubeugen, dann würde man die Fahrgestellnummer statt dem Halterkennzeichen eintragen. Die Plaketten sind ja schließlich fahrzeuggebunden und nicht haltergebunden. Ist die Plakette grüner wenn mein Kennzeichen drin steht statt dem des Vorbesitzers?
Ich frage mich auch welchen Sinn die Dinger überhaupt noch haben. Das erinnert mich an die G-Kat Plaketten aus den 90ern. Jedes Auto seit Erstzulassung 2006 bekommt automatisch die Grüne Plakette, denn seitdem sind mit Euro4 die Partikelwerte so weit gesunken, das man das praktisch nur noch mit Partikelfilter schafft (bei Diesel). Benziner die keine Grüne Plakette schaffen sind praktisch Oldtimer und können mit H-Kennzeichen sowieso in die Umweltzone.
Trotzdem bekommt man einen Strafzettel wenn man mit einem fabrikneuen Elektroauto aus 2020 keinen Aufkleber in der Scheibe hat, obwohl seit 14 Jahren nichts anderes als Grün mehr ausgegeben wird.
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116 Antworten
Zitat:
@Genie21 schrieb am 23. Februar 2023 um 14:46:12 Uhr:
Die Umweltplakette ist nur ein muss in Umweltzonen.
Und abends wird es dunkel.
Zitat:
@lore8 schrieb am 23. Februar 2023 um 15:20:36 Uhr:
Da achten sehr wohl übereifrige Politessen drauf und schreiben Dir ein Knöllchen.
1 Pluspunkt mehr zur Beförderung zur Oberpolitesse
Führst Du die Beförderung durch, oder woher kommt die Erkenntnis? 🙄
Zitat:
@hk_do schrieb am 23. Februar 2023 um 13:39:41 Uhr:
Ja, beides schon gehört.Das mit dem Bußgeld ist wohl auch gerichtlich bestätigt.
...
Auch wenn man außerhalb einer Umweltzone erwischt wird, weißt du das?
Grundlage der Grünen Umweltplakette ist die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV). Diese regelt die Ausnahme von Verkehrsverboten.
Da nicht die ganze Bundesrepublik als Umweltzone ausgewiesen ist, gilt die Umweltplakettenpflicht nur in Städten und Gemeinden, welche mit dem VZ 270.1 aus Anlage 2 § 41 StVO gekennzeichnet sind.
[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt. Bitte beim Thema bleiben!]
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 23. Februar 2023 um 18:30:01 Uhr:
Auch wenn man außerhalb einer Umweltzone erwischt wird, weißt du das?Zitat:
@hk_do schrieb am 23. Februar 2023 um 13:39:41 Uhr:
Ja, beides schon gehört.Das mit dem Bußgeld ist wohl auch gerichtlich bestätigt.
...
So weit ich weiß ging es immer darum, dass eine Umweltplakette mit nicht lesbarem oder falschem Kennzeichen in der Umweltzone "nicht gilt".
Von einer Ahndung außerhalb einer Umweltzone habe ich noch nie gehört.
[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt. Bitte beim Thema bleiben!]
Ich habe auf dem Pickup (weil LKW) auch eine österreichische Umweltplakette. Diese ist auf das Fahrzeug, also die VIN ausgestellt und die letzten Stellen der VIN sind darauf abgebildet.
Wäre vermutlich intelligenter gewesen, so etwas auch bei unseren Umweltplaketten zu machen damit sie bei Ummeldung des Fahrzeugs auf ein neues Kennzeichen nicht ungültig wird.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 23. Februar 2023 um 15:09:31 Uhr:
Ist mir schon klar. Ich setzte bei meinem Kommentar voraus, dass ich mit meinem Auto in einer Umweltzone "erwischt" werde... oder eben nicht "erwischt" werde, weil es keine alte Sau interessiert, ob das Kennzeichen auf dem Nummernschild mit dem Kennzeichen auf der Plakette übereinstimmt.
Das könnte sehr wohl interessieren, da eine "falsche" Plakette im Fahrzeug zumindest den Verdacht der Urkundenfälschung begründet.
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Februar 2023 um 10:13:36 Uhr:
Das könnte sehr wohl interessieren, da eine "falsche" Plakette im Fahrzeug zumindest den Verdacht der Urkundenfälschung begründet.Zitat:
@mican0974 schrieb am 23. Februar 2023 um 15:09:31 Uhr:
Ist mir schon klar. Ich setzte bei meinem Kommentar voraus, dass ich mit meinem Auto in einer Umweltzone "erwischt" werde... oder eben nicht "erwischt" werde, weil es keine alte Sau interessiert, ob das Kennzeichen auf dem Nummernschild mit dem Kennzeichen auf der Plakette übereinstimmt.
Na das halte ich aber für ein Gerücht. Das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit, denn die Plakette wurde ja mal dem Kennzeichen zugewiesen, das nachweislich am Fahrzeug angebracht war. Vielleicht besteht tatsächlich die Pflicht, bei Kennzeichenwechsel auch die Plakette anzupassen (sprich zu wechseln). Wenn das unterbleibt, ist niemals das Tatbestandsmerkmal einer Urkundenfälschung erfüllt.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 24. Februar 2023 um 10:53:23 Uhr:
Na das halte ich aber für ein Gerücht. Das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit, denn die Plakette wurde ja mal dem Kennzeichen zugewiesen, das nachweislich am Fahrzeug angebracht war. Vielleicht besteht tatsächlich die Pflicht, bei Kennzeichenwechsel auch die Plakette anzupassen (sprich zu wechseln). Wenn das unterbleibt, ist niemals das Tatbestandsmerkmal einer Urkundenfälschung erfüllt.Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Februar 2023 um 10:13:36 Uhr:
Das könnte sehr wohl interessieren, da eine "falsche" Plakette im Fahrzeug zumindest den Verdacht der Urkundenfälschung begründet.
Darum schrieb er ja auch Verdacht... Der Verdacht, dass die Plakette eigentlich zu einem anderen Auto gehört.