Umweltplakette nicht angebracht?

Hallo Leute,

Folgendes Problem hat sich vor ein paar Tagen ereignet: ich habe meinen schönen BMW E30 auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt, als ich ich wieder zurück kam sah ich einen grünen Zettel an der Windschutzscheibe stecken (die Beamten müssen somit zu 100% die vorhandene Plakette erkannt haben) Fazit: Fahren ohne Umweltplakette. Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist). Nun kam auch das Schreiben der Stadt an, Strafe sind 40€ + 1 Punkt. Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendwie vorgehen, mit einem Verwarnungsgeld wäre ich ja noch einverstanden gewesen aber die gleiche Strafe zu bekommen wie ein Kraftfahrzeug das überhaupt keine Plakette besitzt find ich meiner Meinung nach total übertrieben und reine Geldabzockerei.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Scordus


Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist).

Die Plakette muß an die Scheibe geklebt werden, wenn nicht kannst Du sie dir auch aufs Klo legen da Sie dann exakt die gleiche Gültigkeit hat.

Es gibt nun mal gewisse Spielregeln und wer dagegen verstößt bekommt eine Rechnung.

Kratz den komischen Fetzen von der Scheibe und kleb die Plakette an diese Stelle und Du hast deine Ruhe.

138 weitere Antworten
138 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich warte echt auf ein Winterurteil eines Amtsrichters [..]
Gesetzbücher brauche ich nicht im Straßenverkehr, [..]
Und ja, man kann vermutlich herauslesen, ich mag Richter nicht die sich nicht auf die Seite des Bürgers stellen wenn es einfach Mist ist was im Gesetz geschrieben steht. [..]

Sorry, aber du zeigst hier nur eins, dass du eine fast schon lächerlich kindische Vorstellung von Recht und Gesetz in Deutschland hast. Statt "geh doch nach drüben" kann man dir nur zurufen, geh doch in ein Land wo Case Law gilt. In der Hoffnung, dass der dortige Dorfrichter dich sausen lässt, statt genau andersrum dir wegen einer Kleinigkeit unwiderruflich das Leben zu versauen.

Unsere Judikative ist zwar furchtbar langsam, aber gerade in den letzten Jahren hat sich wie in keinem anderen Land gezeigt, das unser System "untere Instanzen->OLGs->Bundesgerichte" funktioniert und einerseits Deppenurteile der Amts-/Landesgerichte aufgehoben werden und andererseits die Bundesgerichte sich trauen, der Legislative ihren Mist um die Ohren zu hauen.

In anderen Bereichen vielleicht. Im Bereich der StVO gilt erstmal alles ziemlich unbesehen was so aufgestellt wird nach Auffassung der Richter. Und kleinlich ist man auch gern in Bezug auf die Farbe der Parkscheibe, aber natürlich nicht wenn sie auf dem Schild die falsche Farbe hat, nein nur wenn sie im Auto liegt...

Zur Umweltplakette gibt es dieses Urteil.

OLG

http://www.justiz.nrw.de/.../1_RBs_135_13_Beschluss_20130924.html

Erklär mir doch was nen Richter reitet der sowas fabriziert?

Sowieso schon toll, daß die auf dem Parken rumreiten dabei ist das schon geklärt, sie reiten auch noch auf dem Absatz des §3 rum - dabei wurde der Verweis schon auf den gesamten §3 geändert...

Toll vorbereitet und aktuell die Richter. 😁

Man entscheidet dann noch schnell - es muß das aktuelle Kennzeichen sein - sonst hätten die Überwachungskräfte ja Arbeit (es wäre allerdings durchaus nachzuvollziehen ob das Fahrzeug das Kennzeichen einmal hatte) - auch wenn nirgendwo im Gesetz drinsteht es muß das aktuelle Kennzeichen sein.
Das mit dem Kennzeichen ist sowieso Quatsch mindestens seit Einführung der FZV. Ich habe damals schon gesagt, wozu das Kennzeichen? Einfach Plakette in Farbe oder wenn schon, dann die Fahrgestellnummer.

Das hier ist aber am tollsten.

Zitat:

obwohl – von eher unwahrscheinlichen Ausnahmen (wie etwa dem Transport des betreffenden Fahrzeugs mittels Anhänger in oder durch die Umweltzone etc.) – im Regelfall klar ist, dass das betreffende Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt wurde bzw. werden wird und damit auch einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leistet. Damit würde der Luftreinhaltungszweck dieser Regelungen letztlich nicht unerheblich geschwächt. Angesichts des geringen Regelbußgelds ist die Regelung auch noch angemessen.

40 € und 1 Punkt sind also gering.

Und wenn man mal jemand falsch erwischt - macht nix. 😁

Was gehtn hier wieder ab 😁

Zitat:

Original geschrieben von burbaner


Sehe ich auf dem Foto Klebestreifen, die die Plakette an der Scheibe halten?
Dann sei froh, wenn dir nicht noch jemand einen Betrugsversuch unterstellt. Richter können da ganz böse werden...

Betrugsversuch? Wo liegt denn da Betrug vor?? Betrug wäre, wenn er sich eine falsche Plakette erschleicht...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Hast du ernsthaft einen Bußgeldbescheid bekommen über 40 €?

Wurdest du fahrend erwischt oder hast zugegeben, daß du abgestellst hast?

Wenn nein könntest du über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Sachbearbeiter nachdenken. 😉 😁

Hallelulja! Falscher Verdächtigung durch den Sachbearbeiter? Was hat denn der arme SB damit zu tun?

Dann könnte ich das ja bei JEDER Owi im ruhenden Verkehr machen. Völliger Blödsinn! Das sind Standardschreiben wo immer drinsteht das mit dem Fahrzeug ein Verstoss begangen wurde und man den Halter deswegen zur Aufklärung oooder Begleichung bittet.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Im Gesetzestext steht folgendes:

BImSchV
§ 3 Kennzeichnung
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Unabhängig von Sinn- oder Unsinnigkeit dieser Plakette, geht doch mal mit offenen Augen durch die Straßen und schaut mal bei wievielen Fahrzeugen das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist.

Da stellt sich die Frage ob man , da die Plakette ja nicht kostenfrei abgegeben wird (außer bei einem evtl. Scheibentausch) , dies bei der zuständigen Behörde reklamieren und auf kostenlosen Ersatz bestehen darf. Denn immerhin hat ja die zuständige Stelle die Plakette nicht ordnungsgemäß ausgefüllt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von gispi97


Da könnte man sich ja auch fragen , da die Plakette ja nicht kostenfrei abgegeben wird (außer bei einem evtl. Scheibentausch) , ob man dies bei der zuständigen Behörde reklamieren und auf kostenlosen Ersatz bestehen darf. Denn immerhin hat ja die zuständige Stelle die Plakette nicht ordnungsgemäß ausgefüllt.

Gegen Vorlage des Kaufbeleges wird die Plakette beim Straßenverkehrsamt Duisburg ofiziell neu ausgestellt, egal wie lange der Kauf her ist. Bei privaten Verkaufsstellen hat man nur 2 Jahre eine Gewährleistung, aber eine Kulanz ist bekanntlich nicht ausgeschlossen.

@Archduchess

Du bist ja wahnsinnig weihnachtlich gestimmt😁😁 Komm doch endlich mal runter von der Wutleiter: Letzte Geschenke einpacken, prüfen ob die Baumbeleuchtung noch funtioniert, Plätzchen naschen, Punsch trinken oder einen schönen Weihnachtsbock, die restlichen E-Cards schreiben - das alles lenkt ab😉 Und nach dem Fest kannst du dich hier wieder über die Unfähigkeit von Staat und seinen Bewohnern auslassen😎

Mach Dir um die Erzherzogin mal keine Sorgen. Die von ihr angesprochenen Probleme sind nicht neu und werden schon seit Jahren diskutiert. Das hier ist nur eine Zusammenstellung.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Mach Dir um die Erzherzogin mal keine Sorgen. Die von ihr angesprochenen Probleme sind nicht neu und werden schon seit Jahren diskutiert. Das hier ist nur eine Zusammenstellung.

Lieber ichtyos, da suche ich mir doch einen anderen Zeitpunkt heraus z. B. Sylvester! Da kann es Durchlaucht so richtig krachen lassen. Spart sich dadurch das Geld für das Feuerwerk😁

Das ist doch keine Wut.
Das ist maximal Enttäuschung.

Mit Weihnachtsgeschenken bin ich durch, alles verpackt - daher hab ich jetzt Ruhe und kann mich ums Forum kümmern. 😁

Und ich komme gerade vom Weihnachtsmarkt, also kein Sorge.

@lichtechter Stift:

ja auch so eine Frage.

Was ist lichtecht?

Und was ist denn mit den ganzen gedruckten! Plaketten? 😁

Da steht auch noch ein Urteil aus.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Das ist doch keine Wut.
Das ist maximal Enttäuschung.

Mit Weihnachtsgeschenken bin ich durch, alles verpackt - daher hab ich jetzt Ruhe und kann mich ums Forum kümmern. 😁

Und ich komme gerade vom Weihnachtsmarkt, also kein Sorge.

Vom Weihnachtsmarkt bin ich auch schon enttäuscht zurück gekommen: Entweder zuviel Geschiebe oder schlechter Glühwein.

Schreibe uns doch mal etwas Erbauliches hier hinein - darf auch OT sein, die MODs werden es in weihnachtlicher Güte tolerieren😉

Erbaulich finde ich, daß man eben auf die "Halterhaftung" nach §25a StVG gehen kann.

Man muß den Punkt nicht nehmen (außer man wird persönlich fahrend/abstellend erwischt).

Aber wenn man Eier hat, dann kann man natürlich. 😁

OT
Erbaulich finde ich, daß im Oktober durchgegangen ist, daß man bei Aufstiegsweiterbildung wie Meister/Finanzbuchhalter/Fachwirt/Betriebswirt 1.000 € Meisterbonus für den Abschluß bekommt. Als Ausgleich für die den Studenten entfallenen Studiengebühren.

Wer sich wundert - das gilt nur in Bayern. 😁
/OT

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Hallelulja! Falscher Verdächtigung durch den Sachbearbeiter? Was hat denn der arme SB damit zu tun?

Dann könnte ich das ja bei JEDER Owi im ruhenden Verkehr machen. Völliger Blödsinn! Das sind Standardschreiben wo immer drinsteht das mit dem Fahrzeug ein Verstoss begangen wurde und man den Halter deswegen zur Aufklärung oooder Begleichung bittet.

Wir sind hier bei 40 € und 1 Punkt auch nicht mehr im Verwarngeldbereich der im ruhenden Verkehr üblich ist und bei dem es egal ist wer zahlt.

Sondern es muß bei der Höhe/ bei einem Bußgeldbescheid derjenige zahlen der es getan hat.
Und der kriegt auch den Punkt.

Sollte jetzt ein Sachbearbeiter einfach so an jeden Fahrzeughalter Bußgeldbescheide rausschicken obwohl nicht klar ist, daß der Fahrzeughalter abgestellt hat - ja, dann nenne ich das falsche Verdächtigung.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Sondern es muß bei der Höhe/ bei einem Bußgeldbescheid derjenige zahlen der es getan hat.
Und der kriegt auch den Punkt.

Sollte jetzt ein Sachbearbeiter einfach so an jeden Fahrzeughalter Bußgeldbescheide rausschicken obwohl nicht klar ist, daß der Fahrzeughalter abgestellt hat - ja, dann nenne ich das falsche Verdächtigung.

Deine Hartnäckigkeit ist erschreckend oder ist's gar Eigensinn, wenn sich jemand so gar nicht umstimmen lässt😁

Dann versuche doch mal das Gesetz so ändern zu lassen, dass das Einfliegen bzw. Einschweben von Autos mit ungültiger, nicht korrekt angebrachter oder gar gefälschter Plakette grundsätzlich als OWI gilt und das Verstecken hinter der Halterhaftung verboten wird. Klare Regeln fehlen hier eben, aber dafür gibt es immer wieder Menschen,  die ein Schlupfloch suchen, um ihre eigene Dummheit/ Lässigkeit / Faulheit zu verstecken und die sich dem Staat gegenüber damit sowas von stark fühlen . . .

Und diese Typen vermehren sich zusehends😉

Dir als Fahrzeughalter würde es also nichts ausmachen ab sofort jeden Bußgeldbescheid incl. Punkten erstmal auf deinen Namen zu kriegen?

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Verwarngeld-Angebot und einen Bußgeldbescheid.
Wenn der nicht klar ist dann haben wir ein klares Verständnisproblem.

Das Verstecken hinter der Halterhaftung wurde erst durch die Idee des Gesetzgebers möglich, daß Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs Umweltzonenverstöße ahnden können sollen.

Selbst von hinten ins Knie geschossen - und ja das freut mich. 😁
Immerhin mal keine Wut... 😛

Ich sage nicht, daß man seine Plakette nicht ankleben sollte. Das nicht ankleben finde ich selbst albern.
Aber warum sollte man denjenigen in den Punkt laufen lassen?
Du mußt dich zur Möglichkeit der Halterhaftung nicht äußern. Du mußt dich auch gar nicht zum Thema äußern.

Meine Ideen zur Überwachung von Umweltzonen sind den meisten hier zu hart übrigens.
Ich bin für Kennzeichenscananlagen und Section Control. Vignettenkontrolle und Blitzer für Vignettenlose... Und von einer Halterhaftung die auch im fließenden Verkehr greift. Analog zur vom Europäischen Gerichtshof erlaubten österreichischen Lösung.
Geld zahlen für nicht wissen (wollen) wer gefahren ist.

Manche hier haben schon Angst geäußert wenn ich mal Verkehrsministerin werden würde. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Dir als Fahrzeughalter würde es also nichts ausmachen ab sofort jeden Bußgeldbescheid incl. Punkten erstmal auf deinen Namen zu kriegen?

Ja,

in diesem Fall

macht das tatsächlich nichts aus. Wenn man als Fahrzeughalter nicht in der Lage ist, die Umweltplakette ordnungsgemäß an die Windschutzscheibe zu kleben, ist das sanktionierte Defizit doch offensichtlich.

Falls du das anders siehst, bin ich auf eine entsprechende Begründung wirklich sehr gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Sollte jetzt ein Sachbearbeiter einfach so an jeden Fahrzeughalter Bußgeldbescheide rausschicken obwohl nicht klar ist, daß der Fahrzeughalter abgestellt hat - ja, dann nenne ich das falsche Verdächtigung.

Du kannst es auch Knoblauch nennen.

Ist das Selbe, denn es hat einerseits den gleichen Themenbezug - null,
und zeigt andererseits Deine juristischen Fachkenntnisse - null.

Deine Antwort
Ähnliche Themen