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Umschreibung Alter FS 1957 auf Scheckkartenformat

Habe 2002 umschreiben lassen. Habe ohne Aufforderung aus meinem Schein von 1957 folgende Einträge erhalten, wobei ich auf den 1964 erworbenen LKW-Schein verzichtete:
A1
A
B
C1 171 (was immer das bedeutet)
BE
C1E
M
L 174, 175 (was immer das bedeutet)
Meine FRAGE:
Darf ich ohne jemals eine Gesundheits- oder sonstige Untersuchung gemacht zu haben, den 7,5t meines Bekannten privat fahren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lutz161039 schrieb am 13. August 2017 um 13:24:35 Uhr:


...Meine FRAGE:
Darf ich ohne jemals eine Gesundheits- oder sonstige Untersuchung gemacht zu haben, den 7,5t meines Bekannten privat fahren?

Ja !

Und wer hier etwas anders behauptet, hat keine Ahnung. Und die Duskussion über das 50. Lebensjahr ist unsinnig.

Aber nur privat, Wenn du gewerblich fahren wolltest, müsstest du eine Weiterbildung haben und die Ziffer 95 im Führerschein eintragen lassen.

Du hast damals den Führerschein der Klasse 3 gehabt. Damit durftest du Fahrzeuge bis 7,5 t mit einem Einachsanhänger fahren. Dafür brauchst du auch heute keine Gesundheitsuntersuchung. Lediglich bei der Tonnage hat sich was geändert:

Bei einem Tandemanhänger (Achsabstand < 1m) beträgt die maximale Achslast 11 t. Du durftest also früher fahren: 7,49 t (Zugfahrzeug) mit Einachsanhänger (max 11 t) = Gesamtmasse der Kombination = 18,49 t. Und zwar nur mit 1-achs Anhänger, keinen Sattelzug, keinen zweichsigen anhänger!

Heute darfst du mit dem C1E folgendes fahren:

7,49 t (Zugfahrzeug) mit Einachsanhänger oder mit einem

Zweichachsanhänger

oder einen

Sattelzug

mit einer Zugmaschine mit 7,49 t . Das ist also zunächst die Verbesserung.

Jetzt kommt aber die Verschlechterung: Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf höchstens 12 t betragen.

Der Eintrag 171 bei C1 bedeutet

, dass du auch Fahrzeuge der Klasse D1 (Bus ohne Fahrgäste) als Werkstatt- oder Überführungsfahrt fahren darfst.

Der Eintrag 174 bei L bedeutet:

Du darfst Zugmaschinen mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, auch mit 1-achsig Anhänger (auch mit Tandemachse bis 1 m) fahren und Traktor mit Anhänger, aber nicht schneller als 25 km/h.

Der Eintrag 175 bei L bedeutet:

Kraftfahrzeuge mit max. Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und Kraftfahrzeuge (ohne Klassen A1, A2 und AM) bis 50 ccm Hubraum.

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Zitat:

@Lutz161039 schrieb am 13. August 2017 um 13:24:35 Uhr:


Meine FRAGE:
Darf ich ohne jemals eine Gesundheits- oder sonstige Untersuchung gemacht zu haben, den 7,5t meines Bekannten privat fahren?

Darfst du. Aber bei allem Respekt, und ich kenne dich ja auch nicht:

Du wirst in ein paar Wochen 78 Jahre alt. Du musst nichts erklären oder rechtfertigen. Ich bitte dich aber im Namen aller Verkehrsteilnehmer, dich selbst sehr genau zu fragen, ob du einen LKW tatsächlich sicher im Straßenverkehr führen kannst.

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 14. August 2017 um 06:59:21 Uhr:



Nach mal genau:
Der TE hat im Jahre 2002 Umgestellt auf den Kartenführerschein, also vor 2013. Es galt zu diesem Zeitpunkt:
C1E war zum Zeitpunkt, als der TE con der alten Klasse auf C1E umgestellt hat, in dem Teil der alten Klasse 3 nicht befristet, der die neue C1E betraf. Es dürfete daher auch in Spalte 11 bei C1E keine Befristung eingetragen sein. Wenn das so ist, gilt der C1E bis heute unbefristet und würde auch nicht nachträglich befristet werden (weil vor 2013).
Nach der seit 18.01.2013 geltenden Anlage 5 FEV müssen sich Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung untersuchen lassen.
.....

Interessanter Beitrag, vielen Dank. Aber bin ich denn dann durch's Raster gefallen? Folgende Konstellation bei mir:

Erwerb FS Klasse 3 im Jahr 1989, BRD, so genannter "rosa Lappen"

Umschreiben auf Karten-FS circa 2001 oder 2002, weil das Foto im FS nicht mehr erkennbar war --> führt zu B, BE, C1, C1E sowie CE79.

Nochmaliges Umschreiben im Sommer

2014

, um die Klassen A und A1 mit Schlüsselzahl 79.03 und 79.04 zu erhalten (Mopped-FS mit Beschränkung auf dreirädrige Kfz. mit und ohne Anhänger - das war mir für eine Auslandreise mit dem Trike einfach wichtig um Diskussionen in fremder Zunge zum Thema Bestandsschutz zu vermeiden).

Und 2014 wurde die Klasse C1E nicht befristet. Die einzige Frist habe ich bei CE 79. Hatte ich da einfach Glück oder woran liegt es, dass das von der von dir beschriebenen Regelung abweicht? Was übersehe ich?

danke und Gruß

SpyderRyder

C1E nach Bestandsschutz wird nicht befristet. Nur der Teil CE ist befristet bis zum erreichen des 50. Lebensjahres. Das die Umschreibung CE79 ergab, ist richtig, war bei mir auch so. Liegt aber auch daran, dass man irgendwann mal den alten CE erworben hatte.

Du übersiehst nichts. Habe eine ähnliche Konstellation Also alte Klassen 1 + 2 + 3 und umgeschrieben 2001.
Der einzige Unterschied bei mir ist das ich keine Ziffer 79 drinstehen hab.
Die alte Klasse 2 hab ich verfallen lassen - brauche ich nicht mehr.
Die nächste Umschreibung muss ich 2033 machen und vielleicht bin ich da schon bei den Würmern.
Oder es gibt die Autos in der jetzigen Form gar nicht mehr.

Gut. Hab die Fahrerlaubnis nach CE79 in der Realität noch nie eingesetzt, auch C1(E) nur wenige Male -würde sie aber alle gern behalten, nur halt möglichst wenig in den Erhalt investieren. Aber ich glaube, die Untersuchung zum 50. für den Erhalt CE79 werde ich über mich ergehen lassen. Bis dahin werde ich auch der beginnenden Altersweitsicht etwas entgegengesetzt haben ....

Kostet nur ne Kleinigkeit für den Erhalt, sollen um die 120€ an Gebühren anfallen. Arzt und FS Stelle.

Jepp, aber alle 5 Jahre! Ob es sich lohnt muss dann jeder für sich selbst entscheiden. MAn. Kokolores.
Ob es diesen Anhänger überhaupt noch im Straßenverkehr gibt?

Mal was ganz anderes, der TE ist ~ 78. Willst du da wirklich noch einen LKW ohne jegliche Fahrpraxis für solche Gefährte im Straßenverkehr bewegen?
Lass du da wirklich noch fahren? Nicht das kleinere Unsicherheiten zu großem Ärger führen ...

Deine Bedenken sind berechtigt, aber was wäre, wenn wir an der Stelle des TE stehen würden? Irgendwann kommen wir auch mal dahin! :D

In einem gewissen Alter sollte man aber zusehen das man seinen Führerschein behält und nicht wegen einer Dummheit dauerhaft abgeben muss. Und genau das LKW-fahren ohne jegliche Fahrpraxis (mindestens seit der Umschreibung!) ist eine solche.
Lass den mal mit einem solchen Geschoss einen Spiegel abfahren. Steigt da ein 40jähriger aus passiert da nicht viel, kommt aber ein Rentner mit 75+ kaum vernünftig aus dem Führerhaus wieder raus, wird ganz schnell die generelle Fahrtauglichkeit angezweifelt.

Zitat:

@Knergy schrieb am 15. August 2017 um 18:42:59 Uhr:


...
Und genau das LKW-fahren ohne jegliche Fahrpraxis (mindestens seit der Umschreibung!) ist eine solche.
Lass den mal mit einem solchen Geschoss einen Spiegel abfahren. Steigt da ein 40jähriger aus passiert da nicht viel, kommt aber ein Rentner mit 75+ kaum vernünftig aus dem Führerhaus wieder raus, wird ganz schnell die generelle Fahrtauglichkeit angezweifelt.

In diesem Fall aber zurecht.

Zitat:

@Knergy schrieb am 15. August 2017 um 18:42:59 Uhr:



Lass den mal mit einem solchen Geschoss einen Spiegel abfahren. Steigt da ein 40jähriger aus passiert da nicht viel, kommt aber ein Rentner mit 75+ kaum vernünftig aus dem Führerhaus wieder raus, wird ganz schnell die generelle Fahrtauglichkeit angezweifelt.

Dafür kann man ein eigenes Thema eröffnen. Hat m.E. hier aber gar nichts zu suchen.

Dafür gibt es ja die ärztliche Untersuchung ab 50, die ich aber dann gerne auch auf ALLE Führerscheinklassen ausgedehnt hätte. Und die 5 Jahre sind auch viel zu lang.

Ok ich bin selbst 61 und so lange ich mich geeignet fühle, fahre ich auch.

Es gibt aber Zeitgenossen die nicht mehr können und trotzdem fahren.

Ich glaube, der TE liest schon nicht mehr mit.
Seine Frage wurde beantwortet. Wünschen wir ihm viel Glück beim LKW-Fahren.

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 14. August 2017 um 06:59:21 Uhr:
Wenn er noch den alten grauen Lappen hätte, wäre der auch heute noch für Kombinationen bis 18,5 t mit 1-achsigem Anhänger gültig.

Er dürfte jetzt auch mit dem alten grauen Führerschein keine Züge mehr bis 18,5 t z.G. fahren, sondern nur solche, die zur Klasse C1E gehören. Ansonsten hätte er nach ärztlicher und augenärztlicher Untersuchung die Verlängerung von CE beantragen müssen.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 15. August 2017 um 16:19:18 Uhr:
Hatte ich da einfach Glück oder woran liegt es, dass das von der von dir beschriebenen Regelung abweicht?

Du hast insofern "Glück" als deine Klasse C1E nicht nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage (01.01.1999) erworben wurde, sondern dass sie aus der alten Klasse 3 resultiert. Daher ist diese Klasse weder auf 5 Jahre Gültigkeit beschränkt, noch auf den 50. Geburtstag. Anders ist es bei der Klasse CE79. Diese Berechtigung verfällt an deinem 50. Geburtstag, wenn du sie nicht verlängern lässt. Und zur Verlängerung ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig.

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