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Umrüstung auf 255/65 R17 oder 255/70 R16 | Kann ich im Winter die Serienbereifung fahren?

VW Crafter 2 (SX / SY / SZ)
Themenstarteram 25. März 2024 um 9:42

Hallo Zusammen,

wir fahre aktuell einen Crafter SY 4Motion mit folgender Serienbereifung:

235/65 R16

235/60 R17

Nun würde ich gerne auf größere Räder umrüsten, damit der Bock höher wird. Mit schwebt dabei folgender Reifen vor:

Yokohama Geolandar A/T (G015) 255/65 R17 119S/116S

Yokohama Geolandar A/T (G015) 255/70 R16 115S/112S

(Bitte keine Diskussion um den Reifen selbst, jeder hat andere Anforderungen und Wünsche)

Laut Reifenrechner gewinne ich damit ca. 2.5cm Höhe. Das würde mir schon gut passen.

 

Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:

1) Ist eine Umrüstung/Eintragung ohne Änderungen am Fahrzeug möglich?

Vermutlich ja

 

2) Muss ich eine Tachoangleichung vornehmen? Hat jemand mit Crafter/TGE Erfahrungen?

Es gibt Stimmen im Netz, die behaupten, dass keine Angleichung erforderlich sei und die geänderte Kombination den werksseitigen Tachovorlauf kompensieren würde. Der Reifenrechner scheint das zu bestätigen.

 

3) Kann ich weiterhin meine Winterreifen mit den Seriendimensionen fahren?

Wenn keine Tachoangleichung notwendig wäre, müsste das doch möglich sein.

 

4) Würdet ihr eher 16" (Stahl) oder 17" (Lismore) bevorzugen und warum?

Ich tendiere irgendwie zu 16", weil hier die Verfügbarkeit von Reifen besser zu sein scheint. Andererseits habe ich die 17" Lismore im Keller liegen. Eine Pattsituation und ein echtes Luxusproblem dazu ;)

 

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35 Antworten

Du kannst die Serienbereifung im Winter nach wie vor fahren fahren, und mit den 17" reifen werde ich beim TÜV vorher nachfragen, die haben Datenbank mit versch. Reifen/Felgen kombinationen und werden dir vorab sagen,welche

max. Reifenbreiten du montieren kannst da für die 255-Breite brauchst du schon mind . 8" felgen mit entspr. Eipresstiefe

dazu ! Jan

Zitat:

@invaderduck schrieb am 26. März 2024 um 11:07:03 Uhr:

für die 255-Breite brauchst du schon mind . 8" felgen

nee, gemäss dem Conti Reifenratgeber braucht es eine Felge ab 7", bei 255/70 sogar nur 6,5".

 

VG, Markus

 

Reifen 1.jpg
Reifen 2.jpg

Ich habe auf meinem Subaru-Impreza 225 Reifen auf Passat VR6 felgen und musste um die einzutragen 8" Felgeln

benutzen ! Lt TÜV Jan

Ja vermutlich ein wesentlich geringerer Querschnitt. Aber wir schweifen ab.

 

BG, Markus

Also , liebe Leute , alles Spekulieren ist doch müßig , wenn mich/Euch die Polizei anhält und eine technische Kontrolle durchführt ! Dann müssen die Reifen/Felgen eingetragen sein , sonst können sie das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern und darauf bestehen , dass die Räder gewechselt werden , da das Fahrzeug

mit der falschen Bereifung , automatisch die Zulassung verliert ! Folglich heißt es , in Zusammenarbeit mit TÜV und Zulassungsstelle, die entsprechenden Eintragungsmaßnahmen zu ergreifen ! Da helfen alle Erfahrungsberichte aus dem Forum nichts ! Halt so , wie ich es in meinem ersten Kommentar schon erwähnt habe ! Trotzdem , viel Erfolg ! Gruß , joeleo

Themenstarteram 26. März 2024 um 16:13

War beim TÜV

Wirklich weiter gebracht hat mich das jedoch nicht.

Es bleibt die Suche nach Leuten, die diese Kombination eingetragen haben oder der direkte Gang zu einem der teuren Ausrüster.

Prinzipiell kannst du nicht Beide Reifengrößen auf einem Fahrzeug fahren da die Unterschiede des Umfangs zu groß sind, die Tachoabweichung von einer zur anderen Reifengröße passt nicht, die können nicht beide in der Tolleranz liegen. Dazu kommt dass GPS keine Geeichte Messeinrichtung für die Geschwindigkeit ist. Zu Geeichten Fahrtenschreibern geht das Navi ca. 2-3 km/h hinter her, zeigt also weniger an. GPS ist eine Standortbestimmung und auch da ist Sie nicht zu 100% genau. Du müsstest auf einen Prüfstand um die wirkliche Tachoabweichung fest zu legen. Man kann das ganze auf eine Reifengröße Kalibrieren, aber damit entfällt die andere Reifengröße, das wird auch bei den anderen Ausrüstern nicht wirklich anders laufen. Die Kombination beider zu unterschiedlichen Reifengrößen ist nicht möglich.

Moin Moin !

Zitat:

 

Es bleibt die Suche nach Leuten, die diese Kombination eingetragen haben

Das nützt dir nicht das Geringste! Eine Einzelabnahme ist , wie der Name schon sagt, eine Einzelabnahme und nicht übertragbar , was ja auch logisch ist, denn wenn bei xy der Tacho überprüft wurde, sagt das überhaupt nichts aus über deinen Tacho, da man nie weiss, an ob oder an welcher Grenze des Toleranzbereichs die Anzeige liegt.

mfg volker

Themenstarteram 27. März 2024 um 17:24

@schreyhalz

Das eine Einzelabnahme eine Einzelabnahme ist, ist richtig und es ist klar, dass ich diese Rad-Reifen-Kombination wenn überhaupt nur mit eben einer solchen Einzelabnahme eingetragen bekomme.

ABER die erste Aussage zweier GA, die ich unabhängig voneinander nach der Machbarkeit gefragt habe: "Liegen Ihnen Teilegutachten vor, welche die Machbarkeit bei ihrem Fahrzeug bestätigen?" Sinngemäß weiter: "Anhand der Gutachten können wir [Prüfer/TÜV] im System einsehen, wie und was geprüft wurde und welche Auflagen es gibt"

Und wer wenn nicht diejenigen, die eine solche Rad-Reifen-Kombination eingetragen haben, haben wohl die Kopie eines solchen Gutachtens?

Habe jetzt schon ein Gutachten für 245/70 R16 auf den org. 6.5J 16 ET60 Stahlfelgen vorliegen. In diesem gibt es KEINE Auflage für eine Tachoanpassung. Vielmehr ist lediglich "der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen."

An dieser Stelle decken sich die Erfahrungsberichte derer, die ähnliche Änderungen vorgenommen haben, dass dann Vergleichsfahrten mit GPS gemacht wurden. Allerdings gibt es dann wieder je nach Bundesland Unterschiede bei der Prüfung solcher Einzelabnahmen. Hessen scheint wohl etwas strenger zu sein

Soviel konnte ich jetzt schon herausfinden.

Es bleibt also spannend

Machen die wegen der Tachoprüfung wirklich Vergleichsfahrten???? Mich haben sie zu einen Werkstatt mit Tachoprüfstand geschickt (Rollenprüfstand). Früher hatte der TÜV sowas mobil und trat z.B. auf Supermarktparkplätzen auf.

Mal abgesehen davon, Manche Fahrzeuge (Auch VW) haben im Steuergerät verschiedene Reifendimensionen hinterlegt die einfach ausgewählt werden können, da brauchts dann keine Messfahrten mehr. Solltest Du mal mit der VW-Werkstatt Deines geringsten Misstrauens klären.

Moin Moin !

Du hast die Sache noch gar noicht verstanden!

Zitat:

"Liegen Ihnen Teilegutachten vor, welche die Machbarkeit bei ihrem Fahrzeug bestätigen?

Es liegen eben bei dir offensichtlich keine Teilegutachten vor!

Ein Teiilegutachten könnte z.B. zu einer Felge vom Hersteller mitgliefert werden, dieses passt genau für diese Felge und darin ist beschrieben, für welche Fzge mit welcher Bereifung diese Felge verwendet werden darf und welche Änderungen und Massnahmen getroffen werden müssen, um den Vorschriften gerecht zu werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften bzw. die richtige Umsetzung dieser Vorgaben sowie die richtige Zuordnung des Teilegutachtens zu der Felge und dem Fzg muss dann von dem Sachverständigen bei der zwingend erforderlichen Abnahme nach §19.3 StVZO ( !! und damit keine Einzelabnahme !! ) überprüft werden.

Ist also so ähnlich wie bei einer ABE für Fzg-Teile, nur das bei Einhaltung aller Auflagen , die in der ABE stehen, es sein kann, dass keine Abnahme erforderlich ist. Fälschlicherweise ist oft zu lesen, dass beim Vorliegen einer ABE keine Abnahme erforderlich ist. Das ist falsch, wer solchen Unsinn schreibt, hat noch nie eine ABE durchgelesen.

Zitat:

Und wer wenn nicht diejenigen, die eine solche Rad-Reifen-Kombination eingetragen haben, haben wohl die Kopie eines solchen Gutachtens?

Da diejenigen , die eine solche Kombi eingetragen haben, ebenfalls eine Einzelabnahme bekommen haben, haben sie logischerweise kein Gutachten gehabt, sonst wäre es ja keine Einzelabnahme!

Zitat:

In diesem gibt es KEINE Auflage für eine Tachoanpassung. Vielmehr ist lediglich "der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.

Ich weiss jetzt ehrlich nicht, wie ich das schreiben soll, aber anscheinend verstehst du kein Deutsch!

Ich versuche es mal anders auszudrücken:"der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen."

Im Klartext: Du musst anhand eines Nachweises eines anerkannten Tachodienstes nachweisen , dass deine Anzeige sich innerhalb der gesetzlichen Vorschriften befindet.Das könne manche Boschbetriebe , manche Reifendienste und viele LKW-Werkstätten. Zu erkennen daran , dass eine Werbung angebracht ist , wo meist irgendwas mit "§57b" draufsteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57b.html

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Deine Anzeige befindet sich trotz der anderen Räder noch in der Toleranz. Wunderbar, dann ist alles gut.

2. Deine Anzeige befindet sich ausserhalb der Toleranz, es muss eine Angleichung erfolgen.

Zitat:

Sofern eine Angleichung durchgeführt wird ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen."

Das wiederum bedeutet zunächst, es werden sämtliche anderen Reifengrössen gestrichen, du darfst nur noch die neue Kombi fahren.

Je nach Art der Angleichung kann es sein, dass du die Angleichung selber wegnehmen oder einfügen kannst, dann ist die Eintragung auch so möglich, dass du die alte und die neue Kombis wahlweise fahren kannst, wenn du entsprechend selber angleichst.

MfG Volker

So , Leute ! Ich finde , das Thema hat sich "tot gelaufen" ! Fakt ist , Änderungen der eingetragenen Originalreifengröße müssen ebenfalls eingetragen werden , egal , ob "möglich" oder nicht "möglich" !!!! Der Polizeikontrolle ist es "sch....egal" ob "möglich" oder nicht ! Man kann alles machen .... darf sich nur nicht erwischen lassen , ohne Eintragung !!!

Ohne mich , Gruß , joeleo

Themenstarteram 28. März 2024 um 16:37

Was das Teilegutachten, die Abnahme und die Eintragung angeht:

Ich höre mir gerne (sachlich) an, dass ich da Begriffe u.U. durcheinander haue und nicht trennscharf zwischen einer Einzelabnahme oder eine Abnahme unterscheiden kann. Offenbar bin ich da ja nicht der Einzige. :)

Genau deswegen bin ich ja zum TÜV gegangen. Und die haben mich gefragt, ob mir ein Teilegutachten vorläge. Deswegen hatte ich hier gefragt.

(Mir liegt nur eines für die Verwendung mit 245/70 R16 in Kombination mit einer Fahrwerkshöherlegung vor. Das nützt mir also egal wie nichts)

Da Du offensichtlich Ahnung hast die Frage an Dich (das meine ich nicht sarkastisch, denn offensichtlich kennst Du dich ja aus):

Was konkret würdest Du machen, wenn Du die Radreifenkombination 255/70 R16 auf der 6.5J 16 ET60 Felge von VW wechseln wölltest?

 

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 28. März 2024 um 10:35:05 Uhr:

Zitat:

Sofern eine Angleichung durchgeführt wird ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen."

Das wiederum bedeutet zunächst, es werden sämtliche anderen Reifengrössen gestrichen, du darfst nur noch die neue Kombi fahren.

Je nach Art der Angleichung kann es sein, dass du die Angleichung selber wegnehmen oder einfügen kannst, dann ist die Eintragung auch so möglich, dass du die alte und die neue Kombis wahlweise fahren kannst, wenn du entsprechend selber angleichst.

OK - Danke. Damit kann ich was anfangen. Das heißt ob ich auch nach der Eintragung die Serienbereifung fahren darf, hängt einmal davon ab, ob überhaupt eine Tachoanpassung vorgenommen werden muss und wenn ja, dann nur unter der Auflage, dass ich den Tacho dann wahlweise an die gefahrene Rad-Reifen-Kombination anpassen kann? Wenn keine Tachoanpassung erfolgen muss, dann kann die Serienbereifung (sofern die Eintragung erhalten bleibt) weiter gefahren werden. Korrekt?

 

@joeleo

Ja natürlich muss das eingetragen werden! Genau darum geht es doch. :)

Ich weiß nicht wer an welcher Stelle danach gefragt hätte, ob sowas ohne Eintragung möglich sei. Ich war es nicht. :)

Moin Moin !

Zitat:

Das heißt ob ich auch nach der Eintragung die Serienbereifung fahren darf, hängt einmal davon ab, ob überhaupt eine Tachoanpassung vorgenommen werden muss und wenn ja, dann nur unter der Auflage, dass ich den Tacho dann wahlweise an die gefahrene Rad-Reifen-Kombination anpassen kann? Wenn keine Tachoanpassung erfolgen muss, dann kann die Serienbereifung (sofern die Eintragung erhalten bleibt) weiter gefahren werden. Korrekt?

So ist es richtig. Wenn keine Anpassung erforderlich ist, passt ja der Tacho sowohl für die Neue Bereifung als auch für die Serienbereifung.

Wenn der Tacho an die neue Bereifung angeglichen werden muss, passt die Anzeige logischerweise nicht mehr für die Serienbereifung , deswegen wird diese gestrichen. Nun kann es aber sein , dass du in der Lage bist, zwischen den beiden Tachübersetzungen umzuschalten, dann kannst du die Serienbereifung weiter nutzen, du musst dann selber den Tacho an die jeweils aufgezogenen Räder anpassen. Das wird dann auch so eingetragen.

Gestrichen deshalb, weil wenn keine Anpassung erforderlich, wird auch nichts gestrichen, also bleiben deine Seriengrössen erhalten.

(Und weil das alles so einfach ist: Theoretisch wäre es sogar denkbar, dass nach der Anpassung die Serienbereifung auch noch in der Toleranz liegt, man weiss ja nicht, wo sie vorher in der Toleranz lag.Aber dazu müsste nach der Anpassung mit allen Serienrädern nochmals die Anzeige überprüft werden)

MfG Volker

Volker hat es genau richtig erklärt ! Ich dachte eigentlich , dass dieser Vorgang jedem klar wäre , der hier im Forum unterwegs ist !? Deshalb befreit es den TE trotzdem nicht von der Eintragung oder Änderung im Fahrzeugschein/Brief ! Auch das hat Volker erwähnt ! Gruß , joeleo

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