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Umrissleuchten am kleinen Anhänger nachgerüstet

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Guten Abend,
ich habe an meinem kleinen Stema HP4050 Anhänger (550Kg) Umrissleuchten nachgerüstet.
Im Internet lese ich jetzt: "Umrissleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt."
Kann es da Probleme beim nächsten TÜV geben? Darf ich die garnicht dranhaben?
mfg

20150729-175327
Beste Antwort im Thema

Guten Abend,
ich war heute bei der DEKRA und habe nachgefragt. Das ganze ist kein Problem und ich kann so damit fahren. Wichtig ist eben nur das nach hinten rot und nach vorne weiss leuchtet. Vorgeschrieben ist es erst ab 2,10m Breite. Wer es bei den kleinen dran haben möchte kann es dranbauen.
mfg

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Gibt es z. B. von Gesipa. Dort nach Blindnietmutter-Box suchen! Direkt Link geht leider nicht.
Gruß Krumelmonster1967

ich habs von Westfalia schicken lassen

Nordjoe,

konventionelle oder LEDs?

und ob durchgeschraubt oder per blindnietmutter
ein loch muß so oder so her
man kann nachträgliche löcher gut vor rost schützen,nur sprays sind da am ungeeignetesten
da die farbschicht viiiel zu dünn ist
und nach der montage gegf noch fluid film verwenden

Danke, transe79
kannste die beide Mittel bissle näher bezeichnen, soweit möglich. Rostschutz und ff??

fluid film einfach gockeln
rostschutz gibts zahlreich selbst im baumarkt
selbst fluid film allein sollte rostschutz genug sein
loch-+schrauben damit versorgt+nach montage nochmal ne spritze von außen dran

Zitat:

@hinundherfahrer schrieb am 6. August 2015 um 21:31:17 Uhr:


Nordjoe,
konventionelle oder LEDs?

welche mit LED - man muß halt auf die Verdrahtung achten, aber sind gut

Zitat:

@MrX schrieb am 4. August 2015 um 19:08:34 Uhr:


Guten Abend,
ich war heute bei der DEKRA und habe nachgefragt. Das ganze ist kein Problem und ich kann so damit fahren. Wichtig ist eben nur das nach hinten rot und nach vorne weiss leuchtet. Vorgeschrieben ist es erst ab 2,10m Breite. Wer es bei den kleinen dran haben möchte kann es dranbauen.
mfg

ist zwar schon was älter der thread, aber die Aussage des Prüfers ist meiner Meinung nach falsch.
Bei dem Anhänger handelt es sich offensichtlich um einen des Typs O1 mit einer Breite < <1,80m.
Bei diesem wären an dieser Position nur die Spurhalteleuchten zulässig (weisses Licht nach vorne, Anbau am hinteren Ende).
Weder zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten (Rückleuchten) noch zusätzliche Blinker oder Bremslichter sind bei diesem Typ zulässig.
Zulässig bzw. vorgeschrieben sind:
Vorne:
-min. 2 (+2 zus.) Reflektoren weiss, vorne
-2 Begrenzungsleuchten weiss, vorne (vorgeschrieben bei Breite >1,60m, darunter zulässig)
-2 (+2 zus.) Umrissleuchten weiss, vorne (vorgeschrieben bei Breite >2,10m, bei Breite >1,80 zulässig, darunter nicht zulässig)
Seitlich:
-Rückstrahler seitlich, gelb max. 3m von vorne und max. 3m Abstand untereinander, max 1m nach hinten
-Seitenmarkierungsleuchten (vorgeschrieben ab Länge >6m, zulässig darunter)
Hinten:
-min. 2 Rückstrahler hinten, rot, dreieckig
-2 Blinkleuchten hinten, gelb (2 zusätzliche sind bei Anhängern der Klasse O1 nicht zulässig)
-2 Schlussleuchten hinten, rot (2 zusätzliche (wenn keine Umrissleuchten montiert sind) sind bei Anhängern der Klasse O1 nicht zulässig)
-2 Bremsleuchten hinten, rot (2 zusätzliche sind bei Anhängern der Klasse O1 nicht zulässig)
-1 hochgesetzte Bremsleuchte rot (H>850mm)
-Rückfahrscheinwerfer (zulässig 1 oder 2, Vorgeschrieben für O2, O3, O4: 1 für Länge<6m 2st. für Länge >6m) + 2 zusätzliche, die auch seitlich montiert sein dürfen
-Nebelschlussleuchte vorgeschrieben 1, zulässig 2
-Kennzeichenleuchte 1 oder mehr vorgeschrieben
-2 (+2 zus.) Umrissleuchten rot, hinten (vorgeschrieben bei Breite >2,10m, bei Breite >1,80 zulässig, darunter nicht zulässig)
Darüer hinaus darf an der Seite hinten eine Spurhalteleuchte für weisses Licht montiert sein.
NICHT zulässig bei O1-Anhängern sind auch:
-Seitliche Blinkleuchten
-Reflektierende Konturmarkierungen
-2 zusätzliche Blinkleuchten hinten
-2 zusätzliche Rückleuchten
-2 zusätzliche Bremsleuchten
-und Umrissleuchten wenn B<=1,80
-nicht ganz klar bzgl. der Länge des Gespanns geregelt ist für mich die Situation bzgl. der ECE Warntafeln (gelb/rot fluoreszerend, die z.B. in Spanien vorgeschrieben sind nach ECE 70) wo sie nicht vorgeschrieben sind.

Meiner Meinung nach dürften die gezeigten, montierten Leuchten im Sinne einer Spurhalteleuchte also nach hinten kein rotes Licht ausstrahlen, da das dann Umrissleuchten oder zusätzliche Rückleuchten wären, die bei B<1,80 bzw. bei O1 Anhängern nicht zulässig wären.
:)

Ich habs damals bei meinem Saris auch nachgerüstet. Erstens, weil ich ihn jetzt gut im Rückspiegel sehen kann und außerdem ist nach hinten einfach mehr Licht vorhanden. Beim Tüv gabs keine Probleme.

Wo kein Richter da kein Henker ;-) aber 100% legal wird es dadurch auch nicht

wie sieht die "rechtliche" Situation den bei Anhängern der Kategorie O2 aus?

Moin Moin !

Zitat:

Hinten:
............................
-2 Schlussleuchten hinten, rot (2 zusätzliche (wenn keine Umrissleuchten montiert sind) sind bei Anhängern der Klasse O1 nicht zulässig)

""""""""""
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. ....................................................................................................................Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein.
"""""""""""
Von O1 steht da nichts!
MfG Volker

Von Anhängern der Kategorie O1 habe ich auch nicht gesprochen.

Konmt vermutlich wieder drauf an ob Zulassung nach ECE oder StvzO

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 15. Januar 2021 um 09:12:40 Uhr:


Konmt vermutlich wieder drauf an ob Zulassung nach ECE oder StvzO

Worin besteht den der wesentliche Unterschied?

Es kann ja nach der ECE nicht erlaubt sein und nach der StVZO nicht erlaubt sein.

Normalerweise sollte doch das EU-Recht ins nationale Recht übernommen werden.

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