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Umrissleuchten am kleinen Anhänger nachgerüstet

Guten Abend,

ich habe an meinem kleinen Stema HP4050 Anhänger (550Kg) Umrissleuchten nachgerüstet.

Im Internet lese ich jetzt: "Umrissleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt."

Kann es da Probleme beim nächsten TÜV geben? Darf ich die garnicht dranhaben?

mfg

20150729-175327
Beste Antwort im Thema

Guten Abend,

ich war heute bei der DEKRA und habe nachgefragt. Das ganze ist kein Problem und ich kann so damit fahren. Wichtig ist eben nur das nach hinten rot und nach vorne weiss leuchtet. Vorgeschrieben ist es erst ab 2,10m Breite. Wer es bei den kleinen dran haben möchte kann es dranbauen.

mfg

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Einfach mal beim TÜV fragen. Letztlich entscheiden die diese Frage.

schrauber

Dient ja der zusätzlichen Sicherheit.

Ist nicht zulässig.

siehe hier : http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf

Gruß Moorteufelchen

am 3. August 2015 um 5:09

Da kann ich mich dem "Schrauber" nur anschließen! Halt einfach mal wenn du vorbeikommst beim TÜV, DEKRA, GTÜ oder wer halt in der Nähe ist und frag nach! Die reißen dir ja nicht den Kopf ab wenn es nicht erlaubt sein sollte (glaube ich aber nicht).

Gruß Krumelmonster1967

ich hatte die jahrelang ebenfalls am hp400

ohne das da jemand was sagte

ging mir in erster linie darum das schmale ding im spiegel zu sehen

ich würds einfach mal lassen

und nennt sich wohl spurhalte leuchten

Hallo, MrX,

melde bitte, dich wieder, nachdem du beim Tüv o.ä. schon gewesen bist. Ich habe einen Hapert 2to. Hochlader, der aber NUR 1,56m breit ist. Spiele auch mit Gedanken wegen Spurleuchten. Aber beim nächsten Tüv wieder abreissen zu müssen macht auch kein Spass

Grundsätzlich:

Wie schon gesagt sind Umrissleuchten für dieses Fahrzeug nicht zulässig.

Vier (also zwei Paar) Schlussleuchten sollten aber sowohl nach StVZO als auch nach ECE/EG kein Problem sein. Damit wäre das rote Licht nach hinten legal.

Begrenzungsleuchten (weißes Licht nach vorne) sind zwar nach ECE grundsätzlich zulässig, allerdings wird man bei der Montage am hinteren Fahrzeugende die vorgeschriebenen Sichtwinkel (u.A. 5 Grad nach innen) eher nicht einhalten können. Am hinteren Ende sind nach StVZO Spurhalteleuchten (weißes Licht nach vorne) zulässig.

(von der Bauartgenehmigung her ist es egal, welche Funktion die jeweiligen Leuchten haben sollen)

Letztlich muss also entweder die komplette Beleuchtungsanlage des Anhängers in ihrer Anbringung und Sichtbarkeit der StVZO entsprechen (wenn nicht die Anwendung der ECE vorgeschrieben ist, IIRC ab EZ 2013) oder man betrachtet die Anlage als der ECE entsprechend und baut darauf, dass niemand die inneren Winkel überprüft...

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. August 2015 um 21:47:41 Uhr:

Grundsätzlich:

Wie schon gesagt sind Umrissleuchten für dieses Fahrzeug nicht zulässig.

Vier (also zwei Paar) Schlussleuchten sollten aber sowohl nach StVZO als auch nach ECE/EG kein Problem sein. Damit wäre das rote Licht nach hinten legal.

Begrenzungsleuchten (weißes Licht nach vorne) sind zwar nach ECE grundsätzlich zulässig, allerdings wird man bei der Montage am hinteren Fahrzeugende die vorgeschriebenen Sichtwinkel (u.A. 5 Grad nach innen) eher nicht einhalten können. Am hinteren Ende sind nach StVZO Spurhalteleuchten (weißes Licht nach vorne) zulässig.

(von der Bauartgenehmigung her ist es egal, welche Funktion die jeweiligen Leuchten haben sollen)

Letztlich muss also entweder die komplette Beleuchtungsanlage des Anhängers in ihrer Anbringung und Sichtbarkeit der StVZO entsprechen (wenn nicht die Anwendung der ECE vorgeschrieben ist, IIRC ab EZ 2013) oder man betrachtet die Anlage als der ECE entsprechend und baut darauf, dass niemand die inneren Winkel überprüft...

Sehr schön erklärt.

Bischen beleidigt bin ich aber schon wenn der Prüfing einen Daumen bekommt und mein mühsam rausgekramter Link einfach ignoriert wird.:confused:

Seufz

Moorteufelchen

Zitat:

Sehr schön erklärt.

Bischen beleidigt bin ich aber schon wenn der Prüfing einen Daumen bekommt und mein mühsam rausgekramter Link einfach ignoriert wird.:confused:

Seufz

Moorteufelchen

hast ein danke von mir ;)

Guten Abend,

ich war heute bei der DEKRA und habe nachgefragt. Das ganze ist kein Problem und ich kann so damit fahren. Wichtig ist eben nur das nach hinten rot und nach vorne weiss leuchtet. Vorgeschrieben ist es erst ab 2,10m Breite. Wer es bei den kleinen dran haben möchte kann es dranbauen.

mfg

Danke, soweit klar.

Nun habe ich Sorgen- wie anbauen? Bohre paar Löcher- gleich ist Rostschutzverzinkung beschädigt

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 3. August 2015 um 22:17:50 Uhr:

Bischen beleidigt bin ich aber schon wenn der Prüfing einen Daumen bekommt und mein mühsam rausgekramter Link einfach ignoriert wird.:confused:

Problem bei der Sache:

Das verlinkte Dokument ist inzwischen in vielen Bereichen nicht mehr aktuell (und war in anderen Bereichen auch schon länger umstritten). Deswegen haben andere ÜOs es komplette aus ihrem Online-Angebot genommen; intern wird es auch von der hier verlinkten ÜO (hoffentlich) nicht mehr verwendet.

Die Neuauflage ist "kommerzialisiert" worden und jetzt als Buch zu kaufen. Deshalb gibt es die eben nicht mehr als Download.

Für den interessierten Laien werden sich die 34,50 vermutlich nicht lohnen; die ÜO hat dann aber doch wieder eine .pdf-Datei davon, aber halt nur für die interne Verwendung lizensiert....

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. August 2015 um 22:15:26 Uhr:

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 3. August 2015 um 22:17:50 Uhr:

Bischen beleidigt bin ich aber schon wenn der Prüfing einen Daumen bekommt und mein mühsam rausgekramter Link einfach ignoriert wird.:confused:

Problem bei der Sache:

Das verlinkte Dokument ist inzwischen in vielen Bereichen nicht mehr aktuell (und war in anderen Bereichen auch schon länger umstritten)

Das habe ich nicht gewusst.

Danke vür die Richtigstellung

Moorteufelchen

Zitat:

@hinundherfahrer schrieb am 4. August 2015 um 20:16:09 Uhr:

Danke, soweit klar.

Nun habe ich Sorgen- wie anbauen? Bohre paar Löcher- gleich ist Rostschutzverzinkung beschädigt

Ich habs durch die Info meines gut informierten Nachbarn einfacher hin bekommen.

Klar bohren ist erforderlich, dann Loch mit Zinkspray beschichten, dann Mutter einnieten ( gibt es spezielle Nietzangen mit Aufsätze für, war nicht teuer) die Befestigung ist vorbereitet. Lampe dran - festschrauben- fertig.

So halten auch Schrauben am 4-kantrohr ohne durch zu bohren.

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