Ummeldung beim Verkauf auf den Käufer
Hi,
angenommen, ich verkaufe mein Auto und will es auf den Käufer gleich ummelden. Darf ich das in meiner örtlichen Zulassungsstelle machen, auch wenn der Käufer aus einer anderen Stadt kommt?
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Strogij
Abmelden kommt nicht in Frage, da ich keine Garage oder etwas in der Art habe. Ich denke der Vertrag reicht aus.
Dann sei dir im klaren das es egal was in dem Vertrag steht zu
100% auf deine kappe geht wenn der Kaufer die Mühle zu Brei
fährt.
Kann sein, dass das seit den neuen Papieren so ist. In der Vergangenheit war es zumindest bei mir so, dass meine Versicherung erst den bestehenden Vertrag gekündigt hat, als die Abmeldebescheinungung von der Zulassungsstelle eintraf.
@-[BF]-
Dafür schreibt man ja auch die Uhrzeit der Übergabe in den Vertrag. Den Schaden wird zwar dann noch die Versichung begleichen, bei der der Wagen zu dieser Zeit versichert war. Hinterher kann man den Schaden von dem Käufer einklagen. Ob das "einfach so" machbar ist, ist eine andere Frage.
Und wenn der Schaden nur am eigenen Fahrzeug ist, dann ist das das Problem des Käufers. Geldübergabe ist erfolgt, Übergabezeit steht wie gesagt auch im Vertrag.
ich habe erst mein Motorrad abgemeldet, weil ich es verkauft habe und noch bevor ich zu meiner Versicherung gekommen bin, kam Post von denen wegen Abmeldung des Motorrades und ne neue Versicherungskarte für ein eventuell neues oder Wiederanmeldung...
also bescheid gibt die Zulassungsstelle schon aber würde trotzdem von allem Kopien machen...
Zitat:
Original geschrieben von Rolling Thunder
Du kannst nur dort ein Auto zulassen, wo Du auch mit Wohnsitz gemeldet bist.
Ja, das ist mir schon klar.
Mal angenommen, ich bin in Hamburg gemeldet, bin aber beruflich -oder warum auch immer- mal ein halbes Jahr in München. Wenn ich mir dann in dieser Zeit ein neues Auto kaufe, könnte ich das dann bei der Münchner Zulassungsstelle für Hamburg (also mit Hamburger Kennzeichen) zulassen? Oder müßte ich deshalb extra nach Hamburg?
Ich denke mal, eher das letztere, oder?
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Du kannst in M nur ein Fahrzeug mit M-kennzeichen zulassen und das eben auch nur, wenn Du dort einen beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Wohnsitz hast. Ein HH-Auto in M zuzulassen geht nicht und das hat nichts mit den unterschiedlichen Bundesländern zu tun. Du musst also wohl oder übel nach HH fahren.
Der tausch geht übrigens noch nicht mal zwischen Landkreis und Stadt, sofern dies getrennte Bereiche sind.
Also, die Sache mit der Abmeldung wäre perfekt, leider habe ich kein eigenes Stück Erde, wo die Kiste dann stehen könnte, und jemanden nerven will ich auch nicht. Also mache ich die Klausel rein:
Zitat:
Der Käufer verpflichtet sich, den Wagen innerhalb von 5 Werktagen umzumelden und auf seinen Namen zu versichern. Für Schäden, die innerhalb dieser Frist entstehen, haftet der Käufer.
Mir ist klar, dass meine Versicherung trotzdem den Schaden bezahlen muss, aber mit der Klausel ist der Käufer verpflichtet, die Summe aus der eigenen Tasche an mich zu zahlen. Würde das so gehen, ohne, dass ich Schiss haben müsste?
Das habe ich bei kfz-auskunft.de gefunden:
Zitat:
Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung, der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hiervon nicht berührt. Daher ist die schriftliche Erfassung der Uhrzeit der Übergabe wichtig.
Wichtig ist, daß der Käufer eine VORLÄUFIGE Doppelkarte seiner Versicherung mitbringt. Ansonsten gehen Schäden zu Lasten des VERKÄUFERS.
Ich habe selbst mein angemeldetes Auto verkauft. Uhrzeit, Übergabe usw. wurden im Vetrag vermerkt. Der Käufer wollte das Auto nur 700km nachhause fahren.
Aber wie es so ist, es wurde noch einen Tag auf meine Zulassung gefahren und es passierte ein selbstverschuldeter Unfall.
Zum Glück erwies sich meine Versicherung als sehr Kulant und wir konnten uns SO einigen. Das ist aber nicht immer der Fall.
Und auf die Vorläufige Doppelkarte, wurde ich von meiner Versicherung hingewiesen.
PS: Würde persönlich KEIN Auto mehr angemeldet verkaufen.
Vertrauen kannst' heut leider niemanden mehr.
Das mit der vorläufigen Doppelkarte hört sich gut an, werde ich dann einfach verlangen. Er kann auch Kurzzeitkennzeichen mitbringen, richtig? Also obwohl der Wagen noch auf mich läuft?
So, ich melde den Wagen bei der Übergabe bei meiner Zulassungsstelle ab, der Käufer bringt seine Kennzeichen mit, fertig! 🙂
war es nicht mal so, dass der Wagen am Tag der Abmeldung noch gefahren werden kann??? Weil Versicherung und Steuern werden ja eh für den ganzen Tag berechnet!
Im Zulassungsbezirk meines Wissens JA bis 24 Uhr.
Hallo
Also wenn ich eine Auto verkaufe melde ich es immer ab.Habe da schon meine Erfahrungen gemacht.Vor ein paar jahren habe ich einaml einen Audi verkauft war noch angemeldet auch mit Vertrag und natürlich auch mit dem der Käufer und so weiter.Habe es auch der Zulassungstelle und meiner Versicherung gemeldet das das Auto verkauft wurde.Nach ein paar Monaten kam Post von einer Inkasse Firma.Es war eine Zahlung von einer Werkstatt wo dieser Typ wo das Auto gekauft hat einfach das Auto auf meinen Namen hat reparieren lassen und er hat ihn nicht umgemeldet.Also so etwas passiert mir nie wieder.Wenn ich in zukunft ein Auto verkaufe nur abgemeldet.Hatte nur Galama mit Anwat Polizei usw.
Gruss B4 Fighter
Zitat:
Original geschrieben von Cleandevil
Im Zulassungsbezirk meines Wissens JA bis 24 Uhr.
Aber wenn der Käufer nach meiner Abmeldung mit
seinenKurzzeitkennzeichen fährt ... Könnte ich trotzdem Probleme bekommen?
Wenn er seine Kurzzeitkennzeichen ranmacht, dann gibts auch keine Probleme für dich. Is alles I. O. und du bist abgesichert.
Trotzdem im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerken.