Umkehr der Beweislast bei mitgebrachtem Öl
Mein freundlicher teilte mir heute mit bei selbst mitgebrachtem Öl würde DC bei eventuellen Schäden am Motor keine Gewährleistung oder Kulanz gewähren. Es sei denn ich könnte per Gutachten beweisen das Schäden nicht durch
ein von mir angeliefertes Öl entstanden sind.
Was sagt ihr dazu??
21 Antworten
@tom56 & newC:
Ihr hab beide Recht, und ein Jurist (ich bin keiner) wird euch das im Wesentlichen wohl bestätigen.
Aber jeder gute Anwalt empfiehlt seinem Klienten auch, sich nicht nur auf Gesetze und Verträge zu verlassen, sondern für den Fall, dass er von seinem Geschäftspartner mal etwas braucht, vorsorglich "Klimapflege" zu betreiben. Man will ja nicht wegen jeder Sache prozessieren, auch wenn die Gewinnchancen noch so hoch sind.
Gute Anwälte sind - wie alle guten Berater - in erster Linie "Problemvermeider".
Wobei es wie immer auf die Gesamtsituation ankommt: Wer als "Feinspitz" zum Ölwechsel ein besonders Öl mitbringt, wird von einem guten Mechaniker als kompetenter Kunde geschätzt werden, auch wenn der Werkstatt dabei Geld durch die Lappen geht.
Wer hingegen ständig herumnörgelt und sich (als Mercedes-Fahrer) obendrein noch als Pfennigfuchser betätigt … der kriegt wahrscheinlich seine Rabatte und Sonderkonditionen und spart damit in Summe sicher auch Geld.
Aber wenn es drauf ankommt, wird niemand sich für ihn einsetzen oder gar die sprichwörtliche Extra-Meile gehen.
Nicht in der Werkstatt und auch sonst nirgends. So gleicht sich halt alles aus.
Ich habe mich da auch nicht beirren lassen vom Servicemeister.
In meinem Fall wäre es Gewährleistung. Es ist auch alles ordentlich
Eingetragen also die Ölsorte und angeliefert. Ich glaube es ist nur ein Versuch den Kunden zu verunsichern und ihm das eigene Öl zu verkaufen. Im Ernstfall würde ich ein unabhängiges Gutachten einholen und weiter sehn. Was mich wirklich stört ist das der Liebe meinte weil es angeliefert ist kann er nur 15tausend für den nächsten Asyyst eintragen, hätte ich seins genommen 20tausend bei genau der gleichen Ölsorte und Marke. Na gut der Asyyst A hat jetzt 128 Euro gekostet also schenk ich mir die 5000 km und wechsel beim nächsten die NL.
Zitat:
Was mich wirklich stört ist das der Liebe meinte weil es angeliefert ist kann er nur 15tausend für den nächsten Asyyst eintragen, hätte ich seins genommen 20tausend bei genau der gleichen Ölsorte und Marke.
Da könnte der Freundliche Dich aber "beschissen" haben, seine Aussage ist nur dann korrekt, wenn Dein Öl nicht die MB 299.5 Norm erfüllt.
Ich lasse meine Niederlassung auch nicht das Öl einfüllen, was Sie wollen (Shell Helix Ultra AB). Ich bestehe auf Mobil 1. Das Mobil1-Öl kaufe ich dann bei dieser Niederlassung (im 4l-Kanister) und lasse es dann einfüllen.
Die Werkstätte zu wechseln würde ich mir in diesem Fall überlegen - es sei denn, die hast Gründe es nicht zu tun.
Zum Service-Intervall:
Dieser wird mittels Auswahl der eingefüllten Öl-Qualität (229.1, 229.3, 229.5, 220.31) festgelegt.
Soll heißen, auch wenn man ein 229.5-Öl einfüllt, jedoch vergißt die Ölqualität einzugeben (mittels Stardiagnose) hat man den kürzeren Intervall bis zum nächsten Assyst.
Ich würde daher nochmal kurz in die Werkstatt fahren, und um die korrekte, aus deinem Serviceheft ersichtliche Qualitätseinstellung mittels Stardiagnose zu bitten.
War doch sicher nur ein Versehen, daß darauf vergessen wurde Sowas kann schon mal passieren - nicht wahr ? 😁 😁
Falls der Meister sich weigert, sollte der sanfter Hinweis, mit der Geschäftsführung plaudern zu wollen, doch reichen.
Falls nötig, könnte man dem Geschäftsführer dann anbieten ihm für die Extravorsprache eine Honorarnote zu schicken.
Die Stardiagnose ist übrigens sehr klar und logisch strukturiert aufgebaut (hätte ich gerne zum Testen). 😁 😁
@paquito
Wie so oft, hast Du natürlich völlig recht - der beste Streit ist immer der, den man vermeiden konnte.
Am besten wäre halt stets eine "win-win-Situation" anzustreben - aber wer schafft das immer ? Und vor allem, dazu gehören immer zwei.
Und Falschaussagen (ob unbewußt oder beabsichtigt) schaffen Mißtrauen - und das ist in einem Bereich, wo man als Laie einem anderen lebenswichtige Teile zur Servicierung (wie z.B. die Bremsanlage) anvertraue muß, halt schon eine recht heikle Sache.
Ich denke, auch mir ist der unterschied zwischen Pfennigfuchserei und Kostenbewußtsein klar - leben und leben lassen -und den Schmattes kriegt der Lehrling (nicht der Chef) - damit kommen wir jedoch wieder zum Thema Vertrauen 😁
Ähnliche Themen
Re: Umkehr der Beweislast bei mitgebrachtem Öl
Zitat:
Original geschrieben von pan_2
Mein freundlicher teilte mir heute mit bei selbst mitgebrachtem Öl würde DC bei eventuellen Schäden am Motor keine Gewährleistung oder Kulanz gewähren. Es sei denn ich könnte per Gutachten beweisen das Schäden nicht durch
ein von mir angeliefertes Öl entstanden sind.
Was sagt ihr dazu??
Du kannst diese Sache ganz einfach umgehen, in dem Du das Öl vorab selber wechselst. 🙂
Ich bin ja auch bald wieder drann, allerdings ohne Motorölwechsel incl. Filter, Luftfilter und Innenraumfilter.
gruss oppa
Re: Re: Umkehr der Beweislast bei mitgebrachtem Öl
Zitat:
Original geschrieben von opa38
Du kannst diese Sache ganz einfach umgehen, in dem Du das Öl vorab selber wechselst. 🙂
😕
Hallo Opa!
Du überraschst mich. 😉
Weil mit selbst gewechseltem Öl hast du alle Garantie-, Gewährleistungs- und Kulanzansprüche freiwillig verspielt.
Darauf sollte man erst verzichten, wenn das Auto mindestens 8 Jahre am Buckel hat, weil dann auch eher selten Kulanz gewährt wird.
Meine offizielle MB-Niederlassung verlangt übrigens Euro 9,80 + MwSt. für den Ölwechsel mit mitgebrachtem Öl.
Das leiste ich mir. 😁
CAMLOT
@Camlot
Ich gehe wohl recht in der Annahme,daß in deine Motoren nur ein ganz spezielles Motoröl eingefüllt werden darf
Übrigens, mein Freundlicher hat nichts verlangt - bin aber wahrscheinlich auch einer der Wenigen, der bei 60.000 Getriebe- u. Diff-Öl wechseln lässt - obwohl das doch nicht notwendig ist.
Immer diese Individualisten * ts ts ts