Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
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Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Welchen Einfluss hat das auf die von mir angeführten Wahrscheinlichkeiten?Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Autobahnen sind sicher.
...dass die Warscheinlichkeiten keinen Interessieren. Könnte ja auch nen Komet vom Himmel fallen, also: allgemeine Helmpflicht!
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Das Grundgesetz ist das Basisgesetz, ist der Boden aller weiteren Gesetze.
Der StVO, auch wenn als Verordnung bezeichnet, kommt Gesetzesrang zu. Sie basiert auf dem GG.
Sofern die in § 3 genannten Grenzen eingehalten werden (s.u.), darf die Geschwindigkeit frei gewählt werden. Damit ist die insofern freie Wahl im Spezialgesetz enthalten und somit auch im GG, als Basis enthalten!
Ja, und? Wird da irgendwo die Ewigkeitsklausel tangiert?
Bevor du jetzt mit dem Suchen anfängst: http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...dass die Warscheinlichkeiten keinen Interessieren.
Im Falle der Einführung und Rechtfertigung eines Tempolimits wird das durchaus interessieren...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Und du erlaubst es dir tatsächlich andere Menschen als kleinkariert zu bezeichnen...Zitat:
Original geschrieben von thoelz
Ganz klar: alles verbieten was Spaß macht. 😁Da haben wir wieder das Brett vorm Kopf des Blinden, welches er nicht sehen kann...
Klar: kleinkarierte Menschen bezeichne ich als solche.
Meine Augen funktionieren übrigens hervorragend.
Dann mach' doch endlich mal Dein Brett vom Kopf weg. Vielleicht klappt's ja dann mit dem Sehen. 😁
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In Zukunft bitte mal kreativere Kontermethoden entwickeln. Dieses "selber selber" war nichtmal mehr in der Grundschule sonderlich innovativ...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Im Falle der Einführung und Rechtfertigung eines Tempolimits wird das durchaus interessieren...Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...dass die Warscheinlichkeiten keinen Interessieren.
...dann fordere ich ein Überflugverbot von Passagierflugzeugen..., könnte ja sein.....
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Irgendwie willst du stets etwas anderes sagen, als aus deinen Statements hervorgehen. Fakt ist, dass du dieses traurige Ereignis zu Beginn deines Statements stehen hast.Zitat:
Original geschrieben von thoelz
Wieder einmal falsch.
Hunde mag ich nicht und deshalb werde ich auch nicht "auf sie kommen".
Das traurige Ereignis ist ein solches.
Habe mal kurz versucht, die Welt aus eurer kleinkarierten Limitianerwelt zu sehen.
Wo landen wir dann?
Ganz klar: alles verbieten was Spaß macht. 😁Was ist denn das Gegenteil von kleinkariert, etwa großkariert?
Schau, da ist der Unterschied.
Wer auf die kleinen Dinge achtet, kann auch sehr viel filigraner an die Dinge heran gehen. Das ist mir allemal lieber, als global galaktisch nur zwei Unterscheidungsmerkmale zu haben, wenn man mal das großkariert maximal ausdehnt.Gruß
Ulicruiser
Uli,
ist ja schön, daß Du uns mal wieder an Deinen Gedanken teilhaben läßt.
Das Gegenteil von kleinkariert ist tolerant.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Viel interessanter ist, warum die Verfassung deiner Ansicht nach ein allgemeines Tempolimit verbietet 😉Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Z.B. die, weshalb die Verfassung ein allgemeines Tempolimit rechtfertigen würde!Die freie Persönlichkeitsentfaltung fällt hier weg, denn die gilt nur bis zu dem Punkt, an dem Dritte belästigt oder gar gefährdet werden...
Meine Bringschuld wurde längst erbracht! BEANTWORTE ENDLICH MAL MEINE FRAGE(N)!
Also nochmal extra für Dich.
1.) Wo bitte liegt bei folgendem Foto einer 250 km/h Fahrt eine Belästigung oder Gefährdung vor?
2.) Reichen potentielle Gefährdungen aus ein allgemeines Limit zu verhängen?
3.) Wieviele potentielle Gefährdungen führen tatsächlich zu Unfällen? Und wieviele davon fanden tatsächlich im Geschwindigkeitsbereich oberhalb von 130 statt?
4.) Bist Du bereit die Verantwortung übernehmen, falls deine Verbesserung "aTL" sich als Verböserung entpuppt? Und wir nach Einführung mehr Unfälle und mehr Tote insgesamt im Straßenverkehr haben?
Zitat:
Original geschrieben von thoelz
Das Gegenteil von kleinkariert ist tolerant.
Ohje... google lieber nochmal die Bedeutung dieser beiden für dich offenbar wenig vertrauten Fremdworte...
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Jetzt bist du aber witzig, selbstverständlich ist die freie Wahl der Geschwindigkeit und damit die Verfügung wie jemand mit seiner Zeit umgeht ein Aspekt der Entfaltung der Persönlichkeit! Ob dir (oder Drahke oder sonstigen Limitbefürwortern) nun passt oder nicht!Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Freie Geschwindigkeitswahl oder garantierte freie Fahrt in aller Zukunft ist nirgendwo in den Grundrechten verankert. Es würde nur gegen freiheitsrechte Verstoßen ohne Gesetze die freie Fahrt zu verbieten.
Viel wichtiger ist der aspekt daß man jederzeit überall hin darf.
Und die Formulierung, daß in diese Entfaltungsrechte der Persönlichkeit nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden darf, bestätigt meine Interpretation, daß auch die Wahl der Geschwindigkeit zu diesen Rechten gehört!
Die bereits in der StVO festgelegte Beschränkung der freien Wahl der Geschwindigkeit (...es darf nur entsprechend ... schnell gefahren werden!), weist darauf hin, daß die Wahl der Geschwindigkeit, im Rahmen der StVO auch verfassungsrechtlich abgesichert ist! Eine darüber hinaus gehende Beschränkung wäre nur dann gerechtfertig, wenn damit andere Rechte, wie z.B. das auf Leben, die als höherwertig, als das Persönlichkeits-Entfaltungsrecht betrachtet werden, gesichert wäre!Kurz gesagt ohne den Nachweis, daß ein aTL mehr Menschenleben schützt, wäre ein aTL nicht verfassungskonform!
Eine Verfassung wie die unsrige ist natürlich da Menschen zu schützen (auch vor persönlicher Einengung). Aber es geht hierbei ja vordergründig um Dinge die eine echte Gefahr für Leib und Seele darstellen können.
Man sollte niemanden aus Ländern, in denen es keine oder eine schlecht funktionierende oder mißbrauchte Grundrechte gibt (mit entsprechenden negativen Konsequenzen) erzählen, daß Leute sich hier ernsthaft wegen eines drohenden A-TLs in ihren Grundrechten eingeschränkt fühlen. Die müßten wahrscheinlich fast k....n.
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Man sollte niemanden aus Ländern, in denen es keine oder eine schlecht funktionierende oder mißbrauchte Grundrechte gibt (mit entsprechenden negativen Konsequenzen) erzählen, daß Leute sich hier ernsthaft wegen eines drohenden A-TLs in ihren Grundrechten eingeschränkt fühlen. Die müßten wahrscheinlich fast k....n.
Also weil anderswo sagen wir Frauen gesteinigt werden, ist hier bei uns ein aTL in Ordnung. Interessanter Gedankenschluss.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In welchem Verfassungsrecht-Kommentar soll das stehen?Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Die bereits in der StVO festgelegte Beschränkung der freien Wahl der Geschwindigkeit (...es darf nur entsprechend ... schnell gefahren werden!), weist darauf hin, daß die Wahl der Geschwindigkeit, im Rahmen der StVO auch verfassungsrechtlich abgesichert ist! Eine darüber hinaus gehende Beschränkung wäre nur dann gerechtfertig, wenn damit andere Rechte, wie z.B. das auf Leben, die als höherwertig, als das Persönlichkeits-Entfaltungsrecht betrachtet werden, gesichert wäre!Kurz gesagt ohne den Nachweis, daß ein aTL mehr Menschenleben schützt, wäre ein aTL nicht verfassungskonform!
So aus der Erinnerung meiner Staatsrechtsausbildung während meines Erstberufs. Meine war von Dr. jur. Rösler, später Häuptling des Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, anläßlich verschiedener Rechtsdiskussionen. Ansonsten ist es dir unbenommen dich mal etwas weiter zu bilden und ich bin mir sicher, wenn du dich mal wirklich auf die Suche machst, wirst Du fündig werden und dir deine Fragen, durch Nutzung deines erweiterten Wissens auch ohne Vorbeter beantworten können. 🙂
Gerade hab ich wieder von einem schweren Unfall gehört, ausgelöst durch Sekundenschlaf:
http://www.presseportal.de/.../...sekundenschlaf-auf-a-61-lebensgefahr
Man sollte lieber gegen die Vigilanzprobleme angehen, statt generelle Limits einzuführen.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Den Nachweis, dass Tempo 130 tendenziell sicherer ist als Tempo 250 könnte man im Zweifelsfall mit simpler Wahrscheinlichkeitsrechung erbringen.
Die Folgen eines Unfalls sind tendenziell gravierender, die Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer steigt ebenfalls mit höherer Differenzgeschwindigkeit, usw.Das kriegt man schon hin, da müsst ihr euch nicht den Kopf zerbrechen. An der Verfassung wird ein aTL in Deutschland sicherlich nicht scheitern 😉
Es ist auch wahrscheinlicher dass du draufgehst wenn du das Haus verlässt als wenn du daheim bleibst. Ganz genauso verhält es sich bei so ziemlich jeder Art von Sport, sollten wir den vielleicht auch verbieten?
Es wurde doch jetzt schon mehrfach durchgekaut....es geht einfach nicht darum ob 250 jetz gefährlicher ist als 130 - was wohl auch unbestritten so ist, wenn man mal Nebeneffekte wie Sekundenschlaf bei 130 außer Acht lässt - sonder darum dass es keinen Sinn macht jeden Fitzel bis ins kleinste zu versicherererereren.
Wie gesagt, geh ich zu Bungee-jumpern und weise sie auf die Gefahr hin, dass das Seil reißen könnte und fordere ein umgehendes Verbot?
Ja, es ist etwas gefährlicher als sich Unterschichtenfernsehen reinzuziehen, aber das soll doch bitte jeder für sich entscheiden!